Schlagwort: Rathaus

  • IA-046/2026 Messwerte Abwasser im Bereich Puraglobe

    Am 17.04. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen transparent zu machen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze.

    Anfrage

    1.Welche Messungen und Untersuchungen wurden im Zeitraum November 2025 bis einschließlich Februar 2026 im Bereich des Baufeldes der Firma Puraglobe, im Umfeld der Kläranlage Heinersdorf sowie durch bzw. im Auftrag der Landesdirektion und des ESC durchgeführt?

    Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
    1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (11.11.2025, 08.12.2025, 21.01.2026 und 16.02.2026)
    2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH im Auftrag des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz (ESC) (24.11.2025, 16.12.2025, 07.01.2026 und04.02.2026)
    3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen der Stadt keine Informationen vor)
    Am 24.11.2025, 05.12.2025, 16.12.2025, 30.12.2025 und 07.01.2026 fanden im Auftrag des ESC außerdem Schwefelwasserstoffmessungen in einem öffentlichen Abwasserschacht direkt unterhalb der Einbindung von Baufeld statt.

    2.Welche konkreten Messwerte liegen für diesen Zeitraum vor (z. B. Emissionen, Immissionen, Boden-, Wasser- oder Luftmessungen)?

    Für Abwasser liegt der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung über den genannten Zeitraum vollständig vor:
    pH-Wert
    Abwassertemperatur
    Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

    CSB/BSB5 im Verhältnis
    Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
    Cyanid, leicht freisetzbar
    Sulfid
    AOX
    Kupfer
    Blei
    Nickel
    Chrom, gesamt
    Cadmium
    Zink
    Kohlenwasserstoffe
    Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
    Phosphor, gesamt
    Sulfat

    Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen. Weitere Messwerte liegen der Verwaltung nicht vor.

    3. Welche Auswertungen, Bewertungen oder Prüfberichte wurden zu diesen Messungen erstellt?

    Die Messwerte des Abwassers werden mit den Grenzwerten der Entwässerungssatzung abgeglichen.

    4. Liegen der Verwaltung Grenzwertüberschreitungen, Auffälligkeiten oder besondere Ereignisse in diesem Zeitraum vor? Wenn ja, welche und welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet?

    Die Schwefelwasserstoffmessungen waren komplett unauffällig.
    Von jeweils 8 Messungen an der Probenahmestelle im Betriebsgelände wurde der Grenzwert für Ammonium-Stickstoff dreimal geringfügig überschritten, der pH-Wert fünfmal geringfügig überschritten und es lag eine Überschreitung für Kohlenwasserstoffe vor.
    Weiterhin wurde der Grenzwert für chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) jedes Mal signifikant überschritten.
    Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung:
    Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
    Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch die Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern, wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
    Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
    Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
    Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
    Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.

  • RA-111/2026 Europaempfang Hartmannfabrik

    Am 11.05.26 fand der Europa-Empfang mit Gästen aus Liepaja in der Hartmannhalle statt. Die Auslastung dieser Veranstaltung warf Fragen auf, die unser Stadtrat Ulrich Oehme am 13.05. in Form einer Ratsanfrage an den Oberbürgermeister richtete.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ulrich Oehme war am 11.05.26 persönlich zugegen. Er berichtete der Fraktion später von sehr vielen freien Plätzen sowie einem Buffet, das für die Zahl der Gäste viel zu groß zu sein schien. Offensichtlich hatte der Veranstalter mit deutlich mehr Resonanz gerechnet, was Fragen nach Planung und Kosten des Europaempfangs aufwarf. Wurde hier Steuergeld verschwendet, um die kommunale Präsenz Europas größer aussehen zu lassen, als sie tatsächlich ist? Am 27.05. antwortete der Oberbürgermeister persönlich Folgendes:

    Antwort

    1.Für wie viele Gäste war diese Veranstaltung geplant?

    Die Veranstaltung wurde für ca. 100 Personen geplant. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung mit künftigen Kulturhauptstädten wie Liepāja (Lettland) und Nikšić (Montenegro). Wir haben uns außerdem über den Besuch der lettischen Botschafterin, des Europaabgeordneten Matthias Ecke und von Gästen aus unserer Partnerstadt Usti nad Labem freuen können. Die Vernetzung an dem Abend mit lokalen und internationalen Akteuren ist sehr gut gelungen. Aus den Rückmeldungen, die wir erhalten haben, wurde die Veranstaltung nicht als überdimensioniert wahrgenommen, sondern hat dazu geführt, dass Ideen und Projektinhalte ausgetauscht werden konnten.

    2.Wie viele Anmeldungen hat es insgesamt gegeben?

    Es haben sich 87 Personen für die Veranstaltung angemeldet. In dieser Zahl sind noch nicht unsere Ehren- und Podiumsgäste, Künstler und das Personal enthalten.

    3.Für wie viele Personen war das aufgefahrene Buffet vorgesehen?

    Das Buffet war für 85 Personen bestellt.

    4.Welche Kosten sind für das Buffet an diesem Abend entstanden?

    Das Buffet hat ca. 20 Euro pro Person gekostet.

    5.Welches Budget wurde hier belastet? Wer trägt die Kosten, die der Abend allgemein und das Buffet im Besonderen verursacht hat?

    Die Veranstaltung wurde in Kooperation von der Stadt Chemnitz, der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung und der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz gGmbH durchgeführt. Die Kosten für den Abend allgemein wurde unter den Partnern aufgeteilt. Die Kosten für das Buffet hat die Stadt Chemnitz (Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Abteilung Europäische und internationale Beziehungen, Protokoll) übernommen.

  • RA-109/2026 Bitumenknappheit

    Am 11.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Bitumenknappheit und den damit einhergehenden Kostensteigerungen an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nachdem die Freie Presse am 08.05. von extremen Preissteigerungen beim für den Straßenbau wichtigen Rohstoff Bitumen berichtet hatte, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, nach den konkreten Auswirkungen dieser jüngsten Preissteigerungen zu fragen. Bürgermeister Kütter beantwortete unsere Ratsanfrage wie folgt: erbürgermeister.

    Anfrage

    Die Freie Presse schrieb am 08.05. von einer Kostenexplosion bei der Sanierung von Straßen,weil es an Bitumen fehlt. So stieg der Preis für diesen Rohstoff allein von Februar 2026 aufMärz 2026 um 36,4%. Wie aus dem BA-015/2026 hervorgeht, werden die Kosten pro qmasphaltierter Straße mit 80-100 Euro kalkuliert. Daraus ergeben sich folgende Fragen, umderen Beantwortung ich höflich bitte:

    1.Inwieweit beeinflusst der gestiegene Bitumenpreis/die Bitumenknappheit die aktuell stattfindenden Baumaßnahmen am Chemnitzer Straßennetz?

      Es liegen vereinzelte Mehrkostenanzeigen der ausführenden Bauunternehmen vor. Auf der Grundlage der geschlossenen Verträge hat die Stadt Chemnitz diese Forderungen bisher vollumfänglich zurückgewiesen.

      2.Ist in diesem Zusammenhang mit Verzögerungen beim Bauablauf zu rechnen?

      Derzeit sind keine Verzögerungen bekannt.

      3.Wie weit hat der gestiegene Bitumenpreis den Quadratmeterpreis für asphaltierte Straßeverteuert?

      Gegenüber dem vergangenen Jahr sind bisher kaum Preissteigerungen erkennbar.

      4.Sind konkrete Straßensanierungsmaßnahmen in Gefahr und wenn ja, welche?

      Nein, bisher sind kaum Verzögerungen in den Bauabläufen festzustellen.

      EINORDNUNG

      Die Auswirkungen sind aktuell für die öffentliche Hand noch nicht zu spüren. Mehrkostenanzeigen wurden bisher vollumfänglich zurückgewiesen. Das bedeutet, dass die ausführenden Firmen die Mehrkosten selber tragen. Im Anbetracht des Drucks, unter dem der ganze Mittelstand steht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Strategie der Abweisung nicht mehr funktioniert und die öffentliche Hand die Mehrkosten im Straßenbau schultern muss. Der Preis kennt auf lange Zeit nur eine Richtung und die Verwaltung wird bald eingestehen müssen, dass man für 80 bis 100€ keinen Quadratmeter Straße mehr gebaut bekommt.

    1. IA-057/2026 Kosten und Sinn von Jugend- und Erwachsenenbildung

      Am 06.05.2026 stellte die AfD-Stadtratsfraktion eine Informationsanfrage zur Entwicklung und Vergabe von Maßnahmen durch das Arbeitsamt.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da die Kosten überall steigen, hielten wir es für sinnvoll, den Bereich „Maßnahmenvergabe an private Bildungsträger“ unter die Lupe zu nehmen und uns aufschlüsseln zu lassen, was da genau an Kosten entsteht. Wie sinnvoll sind unsere Steuergelder in diesem Bereich investiert und wie hoch ist die Erfolgsquote, dass die Teilnehmer danach für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Am 19.05. antwortete uns Bürgermeisterin Ruscheinsky.

      Die Fragen:

      1.Wie hat sich die Anzahl privater Bildungsträger, die durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert werden, seit dem Jahr 2020 entwickelt – insbesondere unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Jugend-, Erwachsenen- und beruflichen Rehabilitation (Reha)?


      2.Welche Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie im Bereich der beruflichen Rehabilitation wurden seit 2020 ausgeschrieben und durchgeführt?


      3.Wie viele Teilnehmer haben seit 2020 jährlich an diesen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Jugendbildung, Erwachsenenbildung und Reha-Maßnahmen)?


      4.Welche Vergütung erhalten Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer bzw. pro Maßnahme in den Bereichen Jugendbildung, Erwachsenenbildung und berufliche Rehabilitation?


      5.Unterscheidet sich die Vergütung je nach Maßnahmeart (z. B. Aktivierung, Qualifizierung, Umschulung, Reha Maßnahmen)?


      6.Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für Betreuung, sozialpädagogische Begleitung oder spezielle Reha Anforderungen) werden übernommen oder müssen von den Trägern selbst getragen werden?


      7.Nach welchen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien (insbesondere nach SGB II + III) werden Maßnahmen in der allgemeinen Bildung sowie im Reha-Bereich ausgeschrieben und vergeben?


      8.Welche spezifischen Regelungen gelten für die Vergabe von Reha-Maßnahmen im Vergleich zu regulären Bildungsmaßnahmen?

      9.Welche Kriterien entscheiden über die Auswahl eines Bildungsträgers – insbesondere im sensiblen Bereich der beruflichen Rehabilitation?


      10.Welche fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenen-bildung sowie im Reha-Bereich durchführen zu dürfen?


      11.Welche Zertifizierungen (z. B. AZAV-Zulassung) sind für allgemeine Maßnahmen und welche zusätzlichen Anforderungen speziell für Reha-Maßnahmen erforderlich?


      12.Müssen Bildungsträger im Reha-Bereich besondere Nachweise erbringen (z. B. barrierefreie Ausstattung, medizinisch-therapeutische Kooperationen)?


      13.Gibt es verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals pro Maßnahme?


      14.Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Fachpersonal in Reha-Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Qualifikationen)?


      15.Wie wird die Betreuungsrelation (Teilnehmer pro Fachkraft) in regulären Maßnahmen vs. Reha Maßnahmen festgelegt?


      16.Wie wird der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Maßnahmen – insbesondere im Reha-Bereich – gemessen (z. B. Integration in Arbeit, Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit)?


      17.Gibt es Unterschiede in der Erfolgsquote zwischen allgemeinen Bildungsmaßnahmen und Reha Maßnahmen?


      18.Wie häufig werden Reha-Maßnahmen überprüft, angepasst oder neu ausgeschrieben?


      19.Welche Kontrollmechanismen bestehen speziell im Reha-Bereich, um Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen?


      20.Wie erfolgt die Zuweisung von Teilnehmenden in Reha-Maßnahmen – freiwillig, verpflichtend oder auf Grundlage medizinischer bzw. psychologischer Gutachten?

      21.Gibt es regionale Unterschiede in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfügbarkeit und Qualität von Reha-Maßnahmen?

      Die Beantwortung der Informationsanfrage fällt in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt hierzu keine Zuständigkeit des Stadtrates vor. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Daten oder Befugnisse, um die Anfrage in der Sache zu beantworten.

      Einordnung

      Was will man dazu sagen? Das kann Frau Ruscheinsky nicht ernst meinen! Diese Nicht-Antwort ist beschämend und hat uns wirklich die Sprache verschlagen. Wir erfahren nichts zur Art der Maßnahmen, zu den Teilnehmern, zu den Erfolgsaussichten, zur Sinnhaftigkeit, zur Qualität der Maßnahmen, zur Qualität des eingesetzten Personals, zum Prozess der Maßnahmenzuweisung, zur Mitwirkung der Teilnehmer, inwieweit die Teilnahme ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot ist und natürlich erfahren wir auch nichts zu den Kosten.

      Bedauerlicherweise ist es so, dass eine Verwaltung keine Informationen beschaffen muss, die sie selbst nicht hat. Einige Fragen aber betreffen Einrichtungen und Maßnahmen, an denen die Kommune beteiligt ist. (Bildungs/Teilhabepakete des Jobcenters) Wir können im Moment nicht einschätzen, ob die Antwort für alle 21 Fragen in ihrer Knappheit korrekt war oder ob Frau Ruscheinsky ihren kommunalrechtlichen Auskunftsanspruch möglicherweise nicht vollständig erfüllt hat. Aber wir bleiben dran und werden das für Sie selbstverständlich prüfen.

    2. Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

      Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

      Unser Stadtrat Nico Köhler fragte am 24.04.2026 beim Oberbürgermeister nach, ob sich die Stadt Chemnitz am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ beteiligt hat oder beteiligen wird.

      Die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 18.05. ist ernüchternd: Chemnitz hat bisher keine Projekte eingereicht. Begründung: Für eine Bewerbung seien Eigenmittel im Haushalt notwendig – diese seien aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorhanden.

      Das ist ein fatales Signal für unsere Stadt!

      Während überall in Deutschland Kommunen versuchen, Fördermittel für dringend notwendige Sanierungen zu sichern, erklärt die Chemnitzer Verwaltung praktisch ihre Handlungsunfähigkeit. Sporthallen, Schwimmbäder und Vereinsstätten verfallen weiter – und Chemnitz verzichtet offenbar freiwillig auf Förderchancen.

      Besonders fragwürdig: Die Verwaltung behauptet, bis zum 03.07.2026 müsse bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegen. Im offiziellen Projektaufruf des Bundes steht jedoch, dass mit der Projektskizze die Gesamtfinanzierung bestätigt werden muss. Interessenbekundungen können noch bis zum 19.06.2026 eingereicht werden.

      Warum also wurde bisher nichts vorbereitet? Warum sind in den aktuellen Vorlagen zur Verteilung der neuen Bundes-Sonderschulden keine Eigenmittel für diese Förderchance vorgesehen?

      Für uns ist klar: Chemnitz darf diese Möglichkeit nicht einfach verstreichen lassen. Unsere Sportstätten und Schwimmbäder brauchen Investitionen – nicht Ausreden.

      #Chemnitz #AfD #Stadtrat #Schwimmbäder #Sportstätten #Fördermittel #Kommunalpolitik

      zur beantworteten Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-102-2026-sanierung-sportstaetten-schwimmbaeder/

    3. RA-102/2026 Sanierung Sportstätten Schwimmbäder

      Am 24.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Anlass war die Vergabe der Sonderschulden des Bundes und ob sich die Stadt Chemnitz an dem Projektaufruf beteiligt hat, damit Sportstätten und Schwimmbäder zu sanieren.

      Am 18.05.teilte Bürgermeisterin Ruscheinsky folgendes mit:

      1. Hat sich die Stadt Chemnitz schon am Projektaufruf beteiligt, und wenn ja mit welchen Projekten?
      2. Wenn nein, warum nicht?
      3. Ist die Einreichung von Projekten vorgesehen, und wenn ja welche?
      4. Ist für die Beteiligung ein Stadtratsbeschluss notwendig und wenn ja, wann wird dieser zur Entscheidung eingebracht?

      Für eine Beteiligung an dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ausgeschriebenen Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ist die Einreichung eines Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 notwendig.
      Die Stadt Chemnitz hat sich bisher nicht an diesem Förderprogramm beteiligt. Eine Beteiligung setzt die Bestätigung der Eigenmittel im städtischen Haushalt voraus. Dies ist derzeit nicht gegeben auf Grund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Chemnitz.

      EINORDNUNG

      Das zu lesen, tut wirklich weh! Die Stadtverwaltung sagt sinngemäß: Um sich auf Fördermittel zu bewerben, muss ein Stadtratsbeschluss vorliegen sowie Eigenmittel im städtischen Haushalt vorhanden sein. Beides ist nicht der Fall. Was ist das anderes als eine Bankrotterklärung?

      Am nächsten Mittwoch beraten wir über die Verteilung der Sonderschulden des Bundes. In den aktuellen Vorlagen sind keine Eigenmittel für die Beteiligung an diesem Projektaufruf eingeplant.

      Wie aber kommt die Verwaltung auf die Aussage, dass ein Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 erfolgen muss?

      Im Projektaufruf heißt es: „Mit Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden. Die Skizze muss eine realistische Mittelabflussplanung enthalten.“

      Es wird auch darauf hingewiesen, das die Kommunen ihre Interessenbekundungen bis zum 19.06.2026 einreichen können. Das zugehörige Portal wurde ab dem 20.03.2026 freigeschaltet.

    4. IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

      IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

      Zunächst mauerte die Stadtverwaltung, als unser Stadtrat Nico Köhler mit den Ratsanfragen 075/2026 und 076/2026 die Auslastungen der Theater allgemein und des Schauspielhauses im Besonderen erfragte. Am 17.04. wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister gerichtet.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      In der aufgeheizten und sehr dynamischen Debatte um die Zukunft des Schauspielhauses und dessen Standort halten wir es für geboten, konkret nach der Auslastung des Schauspielhauses seit dem Umzug in den Spinnbau zu fragen. Wir wollen damit klären, welche Bedeutung dem Schauspielhaus in der Kulturlandschaft unserer Stadt zukommt, um Rückschlüsse darauf zu ziehen, wieviel Geld der Stadt ein neuer Standort oder eine Sanierung politisch vertretbar wert sein kann.

      Am 15.05.2026 antwortete der Bürgermeisterin Ruscheinsky wie folgt:

      EINORDNUNG

      Diese Zahlen sind aufschlussreich und hätten die Debatte vor Wochen schon versachlicht. Auch wenn uns bedauerlicherweise die Zahlen aus 2021 und 2022 unterschlagen werden, so müssen wir der Stadtverwaltung doch zustimmen: Aus diesem Zeitraum sind die Zahlen nicht repräsentativ.

      Dass die Einnahmen aus den Ticketverkäufen nur einen Bruchteil der Kosten gegenfinanzieren können, (11%) ist allgemein bekannt. Seit der Jahrtausendwende hat man nie mehr als 15% gegenfinanzieren können und das ist auch in Ordnung. Solche Kultureinrichtungen tragen sich überall nur mit erheblicher finanzieller Bezuschussung von Land und Kommune.

      Verwirrend ist hingegen ein Zeitungsartikel der Freien Presse vom 19.05., der für alle Bühnen (incl. Opernhaus) 209.000 Besucher in 2025 zählt und dies mit den Besuchern des Stadions an der Gellertstraße vergleicht. Laut Antwort auf unsere Informationsanfrage entfallen auf das Schauspielhaus 488 Veranstaltungen mit insgesammt 65.600 Besuchern in 2025. Der CFC lockte in 19 Spielen 122.300 Gäste ins Stadion. Wie will man das ernsthaft miteinander vergleichen? Täte man das, müsste man die Umbaukosten des Stadions (30 Mio.€) ins Besucherzahl-Verhältnis setzen, und dann wären schon 15 Mio.€ für das Schauspielhaus zuviel.

      Hinweislink: https://www.freiepresse.de/chemnitz/besucher-auslastung-zuschuesse-die-wichtigsten-zahlen-zur-theater-debatte-in-chemnitz-artikel14250208

      Uns ging es aber nicht nur um absolute Besucherzahlen sondern um die Auslastung, die im Spinnbau an den 90% kratzt. Und das ist bemerkenswert: unterstreicht es doch zum einen die Qualität, die das Ensemble trotz der Not- und Übergangslösungen auf die Bühne bringt und zum anderen wird das nach wie vor hohe Interesse des Publikums deutlich. Ausverkaufte Veranstaltungen sind keine Ausnahme, sondern die Regel und das spricht in jeder Hinsicht FÜR das Chemnitzer Schauspielhaus. Obwohl sich seit dem Umzug in den Spinnbau die Rahmenbedingungen für Ensemble und Publikum deutlich verschlechtert haben, ist das Interesse hoch. Es ist offensichtlich, dass wir hier von einem unverzichtbaren Teil des Kulturangebots sprechen, der wegen knapper Kassen keinesfalls hinten runter fallen darf.

      Wie viel uns das Schauspielhaus konkret kosten und wo es seinen Standort haben sollte, können Sie in unserer Bürgerbefragung mitteilen. Vielen Dank.

    5. Bürgerdialog – AfD Stadtratsfraktion vor Ort am 21.05.2026

      Bürgerdialog – AfD Stadtratsfraktion vor Ort am 21.05.2026

      Wie geht es weiter mit dem Chemnitzer Schauspielhaus?

      Die Zukunft des Chemnitzer Schauspielhauses ist eine wichtige kulturpolitische und finanzielle Entscheidung für unsere Stadt. Es geht nicht nur um die Frage, an welchem Ort künftig Theater gespielt wird, sondern auch um Baukosten, Folgekosten, Erreichbarkeit, städtebauliche Wirkung und den verantwortungsvollen Umgang mit unserem Steuergeld.

      Unter https://afdfraktionchemnitz.de/aktuelles/millionen-fuers-schauspielhaus-chemnitz-soll-mitreden/ haben wir online eine Bürgerbefragung zur weiteren Entwicklung des Schauspielhauses geschaltet und möchten im Rahmen eines öffentlichen Bürgerdialoges mit Ihnen persönlich ins Gespräch kommen.

      Tag: 21.05.2026
      Zeit: 14:00 – 15:30 Uhr
      Ort: Neumarkt Chemnitz am Rathaus

      AfD Stadtratsfraktion Chemnitz
      Markt 1 • 09111 Chemnitz
      0371 488 13 17
      afd.fraktion@stadt-chemnitz.de
      www.afdfraktionchemnitz.de

    6. Keine Transparenz zur Versorgungssicherheit

      Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz zeigt sich enttäuscht über die nahezu vollständige Verweigerung einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Informationsanfrage zum Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße.

      Fraktionsvorsitzender Nico Köhler äußert sein Unverständnis:

      „Ein solches Ausmaß an Nicht-Antwort habe ich mir bisher nicht vorstellen können. Statt auf die Fragen zum Helbersdorfer Umspannwerk einzugehen, verweist die Stadtverwaltung pauschal auf die inetz GmbH und lässt die Bürger im Unklaren.“

      Köhler weiter:

      „Gerade vor dem Hintergrund zunehmender extremistischer Angriffe auf Infrastruktur muss die Stadt erklären können, wie vorbereitet Chemnitz auf mögliche Ausfälle ist. Transparenz und Vorsorge sind keine Nebensache, sondern eine Kernaufgabe verantwortungsvoller Politik.“

      Die AfD-Stadtratsfraktion kündigt an, die Angelegenheit weiter zu prüfen und auf eine vollständige Beantwortung der offenen Fragen zu drängen.

    7. CVAG – Sondertickets jetzt!

      CVAG – Sondertickets jetzt!

      Die Stadt Chemnitz plant drastische Einschnitte beim ÖPNV – und verkauft das als „Maßnahmenpaket zur Kostendämpfung“. Konkret bedeutet das: weniger Busse, weniger Bahnen, weniger Angebot.

      Doch genau hier liegt das Problem.

      Statt den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen und neue Fahrgäste zu gewinnen, setzt die Stadtverwaltung auf Ausdünnung. Weniger Angebot führt aber nicht zu mehr Effizienz, sondern zu weniger Fahrgästen – besonders in den Ortschaften, wo das Angebot ohnehin schon knapp ist. Wer noch seltener fahren kann, steigt, den hohen Spritpreisen zum Trotz, am Ende wieder ins Auto.

      Gerade in Zeiten steigender Kosten braucht es andere Ideen: mehr Einnahmen statt weniger Leistung.

      Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat deshalb eine Ratsanfrage gestellt. Ziel ist es, neue Wege zur Kundengewinnung zu prüfen – zum Beispiel ein befristetes Sonderabo für Neu- und Rückkehrer.

      Aktuell kostet die Abo-Monatskarte 74 Euro – also 888 Euro im Jahr. Ein vergünstigtes Jahresabo für 777 Euro könnte ein echter Anreiz sein, wieder auf Bus und Bahn umzusteigen.

      Fraktionsvorsitzender Nico Köhler macht deutlich, dass Einsparungen allein keine nachhaltige Lösung sind. Stattdessen brauche es Konzepte, die den ÖPNV wieder attraktiver machen und mehr Menschen überzeugen, ihn regelmäßig zu nutzen.

      Denn klar ist: Wer das Angebot kaputtspart, verliert am Ende nicht nur Fahrgäste – sondern auch Zukunft.

      Wir sind gespannt, wie die Stadt auf diese Vorschläge reagiert.