Schlagwort: Sanierung

  • Straßenzustand in Chemnitz: Lob für Arbeiter –  Kritik an Finanzierung

    Straßenzustand in Chemnitz: Lob für Arbeiter – Kritik an Finanzierung

    Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins auf der Bahnhofstraße verschaffte sich Stadtrat Nico Köhler ein Bild von der aktuellen Frostschadensbeseitigung im Chemnitzer Straßennetz. Dabei stellte er klar:

    Die engagierte Arbeit der drei eingesetzten Bautrupps auf den Straßen unserer Stadt verdient Anerkennung – die politischen Rahmenbedingungen hingegen sind unzureichend. Was die Mitarbeiter hier tagtäglich leisten, ist bemerkenswert. Unter laufendem Verkehr, bei teils schwierigen Bedingungen, sorgen sie dafür, dass unsere Straßen überhaupt befahrbar bleiben. Dafür gebührt ihnen unser ausdrücklicher Dank“, so Köhler.

    Gleichzeitig übte er scharfe Kritik an der finanziellen Ausstattung für die Straßeninstandhaltung. Während das rund 1.067 Kilometer lange Straßennetz jährlich etwa 16 Millionen Euro an Unterhalt erfordert, stehen tatsächlich nur rund 10,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für die aktuelle Beseitigung von Winterschäden sind lediglich 620.000 Euro eingeplant.

    Das ist strukturell zu wenig. Wir sehen hier nichts anderes als notgedrungene Flickschusterei. Schlaglöcher werden provisorisch geschlossen, wohl wissend, dass viele dieser Stellen in absehbarer Zeit erneut Schäden aufweisen werden“, erklärte Köhler.

    Die nachhaltigere Sanierung – etwa durch das vollständige Heraustrennen beschädigter Straßenabschnitte und deren fachgerechte Neuversiegelung – sei zwar technisch sinnvoll, kostet jedoch doppelt so viel und werde daher kaum angewendet. Besonders alarmierend ist aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion der wachsende Sanierungsstau. Rund 70 Prozent des Chemnitzer Straßennetzes gelten mittlerweile als sanierungsbedürftig. Der Investitionsrückstand beläuft sich auf etwa 500 Millionen Euro – Tendenz steigend.

    Wenn Jahr für Jahr mehrere Millionen Euro zu wenig investiert werden, verschärft sich das Problem zwangsläufig. Diese Politik auf Verschleiß schadet nicht nur der Infrastruktur, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Chemnitz insgesamt“, so Köhler weiter.

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert daher eine deutliche Priorisierung der Straßeninstandhaltung im städtischen Haushalt. Ziel müsse es sein, von kurzfristigen Notlösungen zu nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen überzugehen.
    Fazit: Ohne eine spürbare Aufstockung der finanziellen Mittel droht der Zustand der Chemnitzer Straßen weiter zu verfallen – mit negativen Folgen für Bürger, Verkehrssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung.

  • Peinlicher Leerstand: Ratskeller muss saniert werden

    Peinlicher Leerstand: Ratskeller muss saniert werden

    Auf Anregung unserer Fraktion wurde in dieser Woche der ehemalige „Ratskeller“ unter dem Chemnitzer Rathaus besichtigt. Dabei wurde klar: Eine Perspektive als erstes gastronomisches Haus am Platz ist quasi ausgeschlossen.

    Die Stadt verweist auf fehlendes Geld für eine komplette Sanierung und Neueinrichtung. Jetzt sollen die Räume als Begegnungsstätte bis 2025 saniert werden, zumindest ist das die aktuelle Idee.

    Unsere Fraktion wurde von Stadtrat Steffen Wegert vertreten: „Der Ratskeller muss wieder gastronomisch genutzt werden. Es wäre peinlich für Chemnitz, wenn wir 2025 als Kulturhauptstadt diese traditionelle und historische Immobilie nicht als Gastronomie präsentieren könnten.

    Wir stecken Millionen in Kulturprojekte für einzelne Randgruppen – das Geld für den Ratskeller fehlt aber. Das muss sich dringend ändern.“

  • RA-642/2019: Grundschule Klaffenbach

    Ihre Ratsanfrage RA-642/2019 – Grundschule Klaffenbach

    Sehr geehrter Herr Wegert, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Derzeit laufen in der Grundschule Klaffenbach Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes. Bei einem Ortstermin am 24.10.2019 hat der Ortschaftsrat dargelegt, dass aus seiner Sicht dringend zusätzliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um nach Abschluss der Brandschutzmaßnahmen einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten. Am 11.11.2019 wurde der AfD Fraktion vom Ortschaftsrat diesbezüglich eine Liste übergeben.

    Hierzu stelle ich folgende Fragen:

    1. Welche Erkenntnisse zum Sanierungsrückstau und daraus resultierenden erforderlichen Sanierungsleistungen/Kosten liegen der Verwaltung vor?


    Im Vorfeld der Baumaßnahme Ertüchtigung des Brandschutzes wurde mit Datum vom 05. Juli 2017 ein Sanierungskonzept für das Gesamtobjekt erstellt. Das Sanierungskonzept basiert auf dem damaligen Kenntnisstand aus vorhandenen Unterlagen und Sichtprüfungen bei laufendem Schulbetrieb. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Gesamtkosten für eine Sanierung mit ca. 4,27 Mill. EUR eingeschätzt. Seitdem wurden ca. 1,6 Mill. EUR in Brandschutzmaßnahmen und Teilsanierungen investiert. Hierzu gehören die Sanierung des Toilettenanbaus, der Anschluss an das Trennsystem und die Erneuerung von Teilen der Haustechnik. Seitdem hat sich jedoch die räumliche Nutzung des Gebäudes insgesamt verändert, da die Hortnutzung im Jahr 2018 aus dem Dachgeschoss herausgenommen wurde. Somit müsste das Sanierungskonzept insgesamt fortgeschrieben und auf Basis der aktuellen Nutzung und Erkenntnisse zum Bauzustand auch kostenseitig aktualisiert werden.

    2. Wurde bereits eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Erhalt oder perspektivischem Neubau durchgeführt?

    Die Kosten beider Varianten (Ersatzneubau und Sanierung) wurden im Rahmen des Sanierungskonzeptes vom 05.07.2017 jeweils ermittelt und gegenübergestellt.

    3. Ist es seitens der Verwaltung geplant, ergänzend zu den Maßnahmen aktuellen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes den Leistungsumfang zu erweitern?

    Derzeit wird geprüft, welche bautechnisch sinnvollen Maßnahmen im Rahmen der jetzigen Arbeiten zusätzlich ausgeführt werden können. Die vom Ortschaftsrat übergebenen Unterlagen fließen in die Überlegungen ein. Dieser erweiterte Leistungsumfang ist abhängig vom derzeit definierten Umsetzungszeitraum bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021 und den finanziellen Mitteln, die der Maßnahme außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden können.

    4. Ist es möglich, sinnvolle Sanierungsleistungen im Rahmen von Jahreszeitverträgen noch im laufenden Jahr zu beauftragen?

    Nein, eine Beauftragung von Sanierungsleistungen über Jahreszeitverträge im laufenden Jahr ist nicht möglich. Die Vergabesummen sind dafür zu hoch bzw. der erforderliche zeitliche Vorlauf für die Planung und Vergabe ist nicht gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister