2025 sollte die bei den Anwohnern der Johannes-Dick-Straße und Am Rummel bekannte „Gammeltreppe“ saniert werden. Eine Ratsanfrage unserer Fraktion brachte Bewegung in die Sache und die notwendigen Gelder wurden im Doppelhaushalt dafür eingeplant.
Noch im vorigen Jahr gab es Grund zur Klage: Die Stufen bröckelten vor sich hin und die Rampe für Kinderwägen war in sehr sanierungsbedürftigem Zustand. Es sah nicht schön aus, auch wenn die Treppe bis zuletzt uneingeschränkt nutzbar war.
Im April 2026 ging es dieser alten Treppe nun an den Kragen. Sie wurde abgetragen und komplett neu gebaut. Während der Bauarbeiten war der Fußweg gesperrt. Die Kosten beliefen sich auf rund 570.000 Euro.
AfD fordert klare Trennung bei der Kommunikation des Oberbürgermeisters
Die Antworten des Oberbürgermeisters auf zwei Anfragen der AfD-Stadtratsfraktion werfen erhebliche Fragen zur rechtssicheren Trennung zwischen amtlicher Öffentlichkeitsarbeit und persönlicher politischer Kommunikation auf.
Die Stadt Chemnitz bestätigt ausdrücklich: Die Facebook-Seite „Sven Schulze Chemnitz“ ist eine offizielle Facebook-Präsenz des Oberbürgermeisters. Gleichzeitig räumt die Verwaltung ein, dass für die Betreuung des Kanals städtische Personal- und Sachmittel eingesetzt werden. Die Pressestelle begleitet Termine und Themen des Oberbürgermeisters personell. Diese Unterstützung sei Bestandteil der amtlichen Aufgabenerfüllung. Als Rechtsgrundlage wird die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters nach § 53 Abs. 1 SächsGemO genannt.
Genau hier liegt aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion der entscheidende Punkt: Die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters ist kein Freibrief für eine beliebige Nutzung kommunaler Ressourcen. § 53 Abs. 1 SächsGemO verpflichtet den Bürgermeister zur sachgemäßen Erledigung der Aufgaben und zum ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung.
Auch die Hauptsatzung der Stadt Chemnitz stellt in § 21 klar, dass der Oberbürgermeister Vorsitzender des Stadtrates, Leiter der Stadtverwaltung und Vertreter der Stadt ist. § 22 regelt seine Zuständigkeiten. Daraus folgt aus unserer Sicht eine klare Grenze: Wer kommunale Mittel und Mitarbeiter für einen Social-Media-Kanal einsetzt, muss diesen Kanal eindeutig auf die amtliche Aufgabenerfüllung beschränken.
Besonders kritisch ist deshalb die Aussage der Verwaltung, dass auf dem Kanal nicht nur offizielle, sondern auch „inoffizielle Termine“ des Oberbürgermeisters sowie Äußerungen zu aktuellen Themen veröffentlicht werden.
Zwar erklärt der Oberbürgermeister in seiner zweiten Antwort selbst, dass für einen amtlichen Facebook-Kanal das Sachlichkeitsgebot, die Neutralität, das Verbot von Parteien- und Wahlwerbung sowie das Verbot einer einseitigen Nutzung des Amtes für den politischen Wettbewerb gelten. Doch eine bloße Selbstverpflichtung ersetzt keine nachvollziehbaren und überprüfbaren Kriterien.
Besonders bemerkenswert ist, dass die Stadt auf die Frage nach speziellen Regelungen für Social-Media-Aktivitäten kommunaler Wahlbeamter zunächst erklärt hat, dass es keine speziellen Regelungen oder Dienstanweisungen gebe. Stattdessen verweist sie lediglich auf die allgemeine Dienstanweisung zur Zusammenarbeit mit Medien und Öffentlichkeitsarbeit.
Das reicht angesichts der bevorstehenden Oberbürgermeisterwahl nicht aus.
Die Stadt Chemnitz bestätigt selbst, dass der Kanal mit öffentlichen Ressourcen betrieben wird. Damit muss für jeden Bürger nachvollziehbar sein, wo amtliche Information endet und persönliche beziehungsweise politische Kommunikation beginnt. Gerade im Vorfeld einer Wahl ist diese Trennung von besonderer Bedeutung.
Wir erwarten deshalb vom Oberbürgermeister eine klare und überprüfbare Regelung, welche Inhalte über den amtlichen Kanal veröffentlicht werden dürfen, welche Beiträge ausschließlich über private Kanäle erfolgen müssen und unter welchen Voraussetzungen Mitarbeiter und Sachmittel der Stadt eingesetzt werden dürfen.
Dazu Nico Köhler, Fraktionsvorsitzender der AfD Stadtratsfraktion:
„Wenn die Stadt mit Steuergeld Personal und Sachmittel für einen Facebook-Kanal des Oberbürgermeisters einsetzt, muss dieser Kanal auch tatsächlich amtlicher Kommunikation dienen. Ein amtlicher Kommunikationskanal darf nicht zu einer persönlichen Bühne des Amtsinhabers werden. Gerade im Vorfeld einer Oberbürgermeisterwahl braucht es deshalb eine glasklare Trennung zwischen Amtsausübung und politischem Wettbewerb. Die Organisationshoheit nach § 53 SächsGemO ist kein Blankoscheck.“
Am Dienstag wurde der Erweiterungsneubau der Kooperationsschule Chemnitz an der Brauhausstraße feierlich eingeweiht. An der Veranstaltung nahm auch Nico Köhler, Fraktionsvorsitzender AfD Stadtratsfraktion, teil.
Mit dem zweigeschossigen Erweiterungsbau stehen der Kooperationsschule künftig acht zusätzliche Klassenräume und vier Gruppenräume zur Verfügung. Ergänzt wird das Gebäude durch weitere Treppen- und Sanitärräume sowie einen barrierefreien Zugang mit Aufzug. Damit können sämtliche Etagen des Neubaus und des bestehenden Schulgebäudes barrierefrei erreicht werden.
„Investitionen in unsere Schulen sind Investitionen in die Zukunft unserer Stadt. Entscheidend ist, dass unsere Kinder gute räumliche Bedingungen vorfinden und Schulen dauerhaft leistungsfähig aufgestellt sind.“
erklärt Nico Köhler nach seinem Besuch der Einweihung. Der Erweiterungsbau ist Teil einer umfassenderen Ertüchtigung des Schulstandortes an der Brauhausstraße. Nachdem der ursprünglich geplante Neubau der Kooperationsschule am Standort Planitzwiese aufgrund erheblich gestiegener Kosten nicht weiterverfolgt werden konnte, wurde der bestehende Standort weiterentwickelt. Die Gesamtmaßnahme umfasst neben dem Erweiterungsbau auch die Modernisierung des Altbaus und der Außenanlagen.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen belaufen sich nach Angaben der Stadt auf rund 10,6 Millionen Euro. Davon wurden 5,3 Millionen Euro durch die Sächsische Aufbaubank gefördert. Köhler betont:
„Gerade bei großen kommunalen Investitionen muss die Stadt darauf achten, dass Kosten und Nutzen dauerhaft in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Gleichzeitig zeigt dieses Projekt, dass es möglich ist, bestehende Schulstandorte sinnvoll weiterzuentwickeln und dabei moderne sowie barrierefreie Lernbedingungen zu schaffen.“
Die AfD-Stadtratsfraktion werde auch künftig darauf achten, dass die notwendigen Investitionen in Schulen, Sportstätten und andere kommunale Einrichtungen nicht aus dem Blick geraten. Dabei müssten jedoch Kostenentwicklung, Bauzeiten und die nachhaltige Nutzung der geschaffenen Infrastruktur transparent nachvollziehbar bleiben.
Was für eine starke Leistung: Beim Bundeswettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehr in Hannover hat das Team aus Chemnitz-Siegmar einen herausragenden 4. Platz erreicht – und damit zugleich das bislang beste Ergebnis einer sächsischen Jugendfeuerwehr erzielt!
Hinter diesem Erfolg stehen sechs Monate intensives Training, Teamgeist, Disziplin und jede Menge Einsatzbereitschaft. Bis zu dreimal pro Woche wurde für Staffellauf, Löschangriff und Knotenbinden trainiert. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Im Staffellauf blieb das Team fehlerfrei und absolvierte die anspruchsvolle Strecke in nur 1:47 Minuten.
Als AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz gratulieren wir den neun Jugendlichen sowie ihren Betreuern und Ausbildern ganz herzlich zu diesem großartigen Erfolg!
Die Jugendfeuerwehr ist ein wichtiger Bestandteil unserer Stadtgesellschaft. Hier lernen junge Menschen Verantwortung zu übernehmen, im Team zu arbeiten und füreinander einzustehen. Genau solche Leistungen verdienen Anerkennung und Respekt.
Eine Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion zur nächtlichen Beleuchtung des Johannes-Kepler-Gymnasiums am Humboldtplatz zeigt konkrete Wirkung. Auf Initiative des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme soll die Gartenbeleuchtung künftig zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden.
Oehme hatte die Verwaltung am 30. Juli auf Beschwerden von Anwohnern über die nächtlichen Lichtemissionen angesprochen. Die Stadt begründete die bisherige Dauerbeleuchtung mit früheren Einbruchs- und Vandalismusfällen sowie der Verkehrssicherung.
„Unsere Ratsanfrage hat hier tatsächlich etwas bewegt. Aus einer berechtigten Beschwerde von Anwohnern ist eine konkrete Maßnahme geworden. Genau dafür sind Ratsanfragen da: Probleme aufgreifen, die Verwaltung zum Handeln bringen und Verbesserungen für die Bürger erreichen“, erklärt Ulrich Oehme.
Die Stadt will kurzfristig eine Zeitschaltuhr installieren. „Sicherheit und Rücksicht auf die Anwohner müssen kein Widerspruch sein. Wenn es möglich ist, Lichemmissionen in den Nachtstunden zu verringern, sollte man das auch tun. Wir freuen uns, dass unser Nachhaken in diesem Fall zu einer pragmatischen Lösung für die Anwohner geführt hat“, so Oehme.
Die AfD-Stadtratsfraktion sieht den Vorgang als Beispiel dafür, dass Politik konkrete Verbesserungen für die Bürger bewirken kann.
Die AfD-Stadtratsfraktion kritisiert, dass die Stadtverwaltung eine Ratsanfrage von Stadträtin Susanne Rasch zu den Standgebühren von Weinfest und Weihnachtsmarkt nicht beantwortet hat. Anlass waren Gespräche mit Händlern und Ausstellern, die sich über die Gebühren des Weinfestes und die deutlichen Preisunterschiede zum Weihnachtsmarkt beschwert hatten. Rasch wollte unter anderem wissen, wer die Gebühren festlegt, wie sie sich in den vergangenen drei Jahren entwickelt haben, warum sie sich unterscheiden und ob Händler bei der Festlegung beteiligt werden. Die Verwaltung lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, die Anfrage betreffe keinen konkreten Lebenssachverhalt.
„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt“, erklärt Susanne Rasch. „Die Standgebühren sind für die Händler ein ganz konkreter Lebenssachverhalt – schließlich sind es vielfach dieselben Händler, die sowohl auf dem Weinfest als auch auf dem Weihnachtsmarkt ihre Buden betreiben und genau diese Fragen an uns herangetragen haben.“
Die AfD-Fraktion hat die Fragen deshalb erneut als Informationsanfrage gestellt. „Wir wollen wissen, nach welchen Kriterien die Stadt Gebühren festlegt und warum Händler für vergleichbare Veranstaltungen unterschiedlich zur Kasse gebeten werden. Darauf sollte eine Stadtverwaltung eine sachliche Antwort geben können.“
Die Straßenbahnhaltestelle Rößlerstraße ist seit Langem ein Sicherheitsproblem. Besonders betroffen sind Schülerinnen und Schüler, die täglich an dieser Haltestelle aussteigen und dabei unmittelbar den landwärtigen Fahrspuren der Annaberger Straße ausgesetzt sind. Auch Besucher des Schauspielhauses im Spinnbau, darunter regelmäßig Schülergruppen, nutzen die Haltestelle.
In der Antwort auf meine Anfrage RA-025/2026 hatte die Stadtverwaltung bereits im März angekündigt, im Laufe des Jahres 2026 eine Zwischenlösung zur Verbesserung der Sicherheit umzusetzen, bis eine dauerhafte Sicherungsbarriere zwischen Fahrbahn und Haltestellenbereich errichtet werden kann.
Doch das neue Schuljahr hat begonnen – und von der angekündigten Zwischenlösung ist bislang nichts zu sehen.
Deshalb habe ich beim Oberbürgermeister nachgehakt:
Wann wird die Zwischenlösung endlich umgesetzt?
Wann ist mit einer spürbaren Verbesserung der Sicherheit zu rechnen?
Warum hat sich die Umsetzung verzögert?
Welche kurzfristigen Maßnahmen sind vorgesehen, um die Fahrgäste bis dahin zu schützen? Gerade bei Kindern und Jugendlichen darf Sicherheit nicht auf die lange Bank geschoben werden. An einer Haltestelle, die täglich von Schülerinnen und Schülern genutzt wird, müssen Gefahren möglichst schnell entschärft werden.
Wir bleiben dran, denn die Sicherheit unserer Kinder ist uns wichtig!
Die AfD-Stadtratsfraktion kritisiert, dass die Stadtverwaltung eine Ratsanfrage von Stadträtin Susanne Rasch zu den unterschiedlichen Öffnungszeiten von Weinfest und Weihnachtsmarkt nicht beantwortet hat. Rasch hatte nach Gesprächen mit Händlern und Ausstellern wissen wollen, wer die Öffnungszeiten festlegt, warum sie sich so stark voneinander unterscheiden und ob Änderungen vorgesehen sind. Die Verwaltung lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, die Fragen zielten nicht auf einen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sollten diesen erst ermitteln.
„Wir wollten schlicht wissen, wer die Öffnungszeiten festlegt und warum sie bei zwei vergleichbaren städtischen Veranstaltungen so unterschiedlich sind“, erklärt Susanne Rasch. „Gerade für die Händler ist das ein konkretes Thema, denn vielfach sind es dieselben Aussteller, die sowohl beim Weinfest als auch beim Weihnachtsmarkt ihre Buden betreiben. Dass die Verwaltung keinen konkreten Lebenssachverhalt erkennen kann, erschließt sich uns nicht.“
Die AfD-Fraktion hat die Fragen deshalb nun erneut als Informationsanfrage gestellt. Das Weinfest hatte sonntags bis donnerstags von 11.00Uhr bis 23.30Uhr, freitags und samstags sogar von 11.00Uhr bis 0.30Uhr geöffnet. Der Weihnachtsmarkt hingegen muss freitags und samstags schon um 21.00Uhr, unter der Woche sogar schon um 20.00Uhr seine Buden schließen.