Kategorie: Anfrage

  • RA-044/2025: Internetauftritt Kunstsammlungen Chemnitz

    RA-044/2025: Internetauftritt Kunstsammlungen Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Von wann bis wann galt konkret die Regelung des kostenlosen Eintritts für ukrainische Flüchtlinge in Einrichtungen der Kunstsammlungen Chemnitz?

    Die Regelung galt vom 23.03.2022 bis 30.06.2022.

    Warum wurde auf der Homepage der Kunstsammlungen der Eindruck vermittelt, die Regelung wäre immer noch gültig?

    Eine technische Störung auf der Website der Kunstsammlungen Chemnitz sorgte dafür, dass alte Einträge nicht eindeutig als solche datiert waren.

    Wieso wurden statt einer aufklärenden Darstellung viele Seiten der Homepage einfach nur gelöscht?

    Die Seiten der Homepage wurden nicht gelöscht, sondern bis zur Behebung der technischen Störung offline geschalten.

    Wie viele ukrainische Flüchtlinge nutzten das Angebot des kostenlosen Besuchs?

    Die ukrainischen Geflüchteten, die die Museen der Kunstsammlungen im Rahmen dieses Angebotes besuchten, wurden nicht separat erfasst, sondern im Rahmen der Freikarten verbucht.

    Welche Einnahmen entgingen den Kunstsammlungen durch diese Regelung?

    Da keine separate Erfassung erfolgte, können wir die Einnahmeausfälle nicht beziffern.

    Freundliche Grüße

    Dagmar Ruscheinsky
    Bürgermeisterin

      Quelle: afdfraktionchemnitz.de

    1. RA-031/2025: 30er-Zone Wolgograder Allee

      RA-031/2025: 30er-Zone Wolgograder Allee

      Sehr geehrter Herr Polzer,

      zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

      Auf der Wolgograder Allee wurde, beginnend Höhe Hausnummer 74 in Richtung Chemnitzer Straße, eine 30er-Zone eingerichtet, welche von 6 bis 8 Uhr gültig ist.

      Wann wurde diese Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h eingerichtet?

      Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde am 22.02.2024 erlassen, die Beschilderung wurde zum 17.04.2024 umgesetzt.

      Mit welcher Begründung wurde diese Geschwindigkeitsreduzierung eingerichtet?

      Verknüpfend mit Ortsterminen, Geschwindigkeitsmessungen und Fußgängerzählungen wurde in der AG Schulwegsicherung am 25.01.2024 beschlossen, die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs auf der Straße zu reduzieren.

      Anstoß hierzu war eine Bürgeranfrage im Zusammenhang mit vorhandenen Schulwegbeziehungen bzgl. Problemen bei der Querung der Wolgograder Allee, um die Haltestelle Johannes-Dick-Straße in Richtung Chemnitzer Straße zu erreichen.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister

        Quelle: afdfraktionchemnitz.de

      1. RA-019/2025: kommentierbarer Livestream

        RA-019/2025: kommentierbarer Livestream

        Sehr geehrter Herr Stadtrat Köhler,

        zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

        Gibt es vielleicht die Möglichkeit, den Livestream so zu versorgen, dass man entweder Smileys, also Daumen hoch oder sonstige Sachen verteilen kann, vielleicht auch kommentieren kann?

        Das würden sich manche Bürger wünschen, damit sie über die Ausführung manchmal einen Kommentar abgeben können.

        Das derzeit verwendete System für den Livestream bietet nicht die Funktionalität. Aus professioneller Sicht sind bei einem öffentlichen Stream Reaktionsmöglichkeiten der Nutzer aber auch kritisch zu bewerten, da es anonym passiert und dadurch die Gefahr besteht Inhalte, Passagen, Redebeiträge bestimmter Personen oder Parteien gezielt und bewusst zu manipulieren oder zu beeinflussen.

        Bei personalisierten Tools wie zum Beispiel Videokonferenzsystemen ist die Verwendung möglich, weil jeder sehen kann, wer seine Reaktion abgibt.

        Um diese beschriebene Art von Beeinflussung gar nicht erst aufkommen zu lassen, rät die Verwaltung von einem solchen System ab.

        Freundliche Grüße
        i.V. Ralph Burghart

        Quelle: afdfraktionchemnitz.de

      2. RA-029/2025: Mängelmelder

        RA-029/2025: Mängelmelder

        Sehr geehrter Herr Franke,

        zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

        Wie viele Mängel wurden bisher gemeldet?

        Seit Start des Mängelmelders am 15.11.2023 wurden im Zeitraum bis 11.02.2025, 09:30 Uhr, insgesamt 4231 Meldungen registriert.

        Wie viele Mitarbeiter bindet die Stelle?

        Die Bearbeitung geschieht ohne zusätzlichen Stellenaufbau. Insgesamt haben 50 Personen einen Zugang zum Administrationssystem des Mängelmelders und sind somit temporär, abhängig von den gemeldeten Mängelarten, in die Bearbeitung von Mängeln eingebunden. Dazu zählen Mitarbeitende des Servicecenters 115, des Grünflächenamtes, des Verkehrs- und Tiefbauamtes, des Umweltamtes, des ASR, des Amtes für Informationsverarbeitung sowie des OBGeschäftsbereiches Grundsatz und Stadtrat.

        Darüber hinaus sind gegebenenfalls weitere Mitarbeitende oder auch beauftragte Firmen in die örtliche Beseitigung von Mängeln eingebunden.

        Wie viel Prozent wurden bisher abgearbeitet? Wie viel Prozent fallen nicht in den Arbeitskreis?

        Zum Zeitpunkt 11.02.2025, 09:30 Uhr, befinden sich noch 256 Meldungen in Bearbeitung.

        Demnach wurden bisher 3975 Meldungen als „geschlossen“ oder „erledigt“ markiert, dies entspricht einer Gesamtquote von 93,95 %.

        Aufgrund von Nichtzuständigkeit der Stadtverwaltung Chemnitz wurden insgesamt 1.294 Meldungen und damit 30,58 % aller gemeldeten Mängel mit nicht „erledigt“, sondern mit einem entsprechenden Hinweis „geschlossen“ erfasst.

        Und welche durchschnittliche Zeit wurde benötigt, um Abhilfe zu schaffen?

        Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer aller bisheriger Meldungen beträgt 24 Tage.

        Freundliche Grüße
        Sven Schulze

        Quelle: afdfraktionchemnitz.de

      3. IA-011/2025: Zinserträge der Stadt Chemnitz

        IA-011/2025: Zinserträge der Stadt Chemnitz

        Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

        zur Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

        Wie hoch sind im Jahr 2024 die überplanmäßigen Einnahmen im o. g. Produktsachkonto
        über den Planansatz hinaus?

        Im Haushaltsjahr 2024 wurden bei den Zinserträgen von Kreditinstituten Mehrerträge i. H. v. 7.300.272,55 € erzielt, davon wurden 5.647.500,00 € überplanmäßig für Mehraufwendungen bereitgestellt.

        Bestand bezüglich der Mehreinnahmen gemäß Hauptsatzung eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss?

        Es besteht keine Mitteilungspflicht zu Mehrerträgen. Gemäß § 75 Abs. 5 SächsGemO unterrichtet der Bürgermeister zum Stand 30.06.

        Wenn nein: Wie wurden die sich abzeichnenden Mehreinnahmen gegenüber dem Stadtrat kommuniziert?

        Mit der Informationsvorlage I-039/2024 informierte die Stadtverwaltung den Stadtrat am 25.09.2024 über das Finanzcontrolling zum 30.06.2024. Die sich bereits abzeichnenden Mehrerträge aus Zinsen von Kreditinstituten wurden hierin aufgezeigt (Anlage 1, Seite 11: „Unter Beachtung der Entwicklung des Liquiditätsbestandes könnten nach gegenwärtigem Kenntnisstand bis zum Jahresende rund 5.455 T€ zusätzliche Zinserträge generiert werden.“).

        Der Stand zum 31.12.2024 weicht davon ab, da die Liquidität, insbesondere wegen Verzögerungen im Baugeschehen, nicht planmäßig abfloss.

        Quelle: afdfraktionchemnitz.de

      4. IA-197/2024: Verteilung zusätzlicher Mittel Sozialbudget nach Nationalitäten

        IA-197/2024: Verteilung zusätzlicher Mittel Sozialbudget nach Nationalitäten

        Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,

        zu Ihrer Anfrage, bezogen auf den Beschluss B-243/2024, teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

        Welche Nationalitäten haben die Empfänger der zusätzlich beschlossenen Sozialleistungen? Bitte schlüsseln sie diese Nationalitäten nach Empfängerzahlen und der Verteilung der Gelder auf.

        Die überplanmäßige Mittelbereitstellung diente der allgemeinen Deckung von Mehraufwendungen im Budget Sozialhilfe, in dem die Leistungen nach dem SGB II, SGB IX und SGB XII verortet sind.

        Die Mehraufwendungen resultieren aus verschiedenen Ursachen, die zum Zeitpunkt der Planung 2023/2024 nicht absehbar waren. Die Deckung erfolgte hauptsächlich aus einschlägigen Mehrerträgen, wie der Bundesbeteiligung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (KdU) und Zuweisungen des Landes.

        Eine konkrete Aufteilung der zusätzlichen Mittel auf Nationalitäten war zu keiner Zeit vorgesehen und ist damit nicht bezifferbar.

        Mit welchen Maßnahmen soll seitens der Stadt Chemnitz verhindert werden, dass es 2025 erneut zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in diesem Bereich kommt?

        Die Planung des Haushaltes 2025/2026 erfolgte auf Grundlage der Finanzplanung und unter Einbeziehung von aktuellen gesetzlichen Regelungen, Entwicklungen in den Vorjahren sowie der Vorausschau auf absehbare Veränderungen.

        Während der Haushaltsdurchführung steht eine zweckgerechte sparsame Erfüllung der Aufgaben jederzeit im Vordergrund und auf dem Prüfstand. Bei sich verändernden Bedingungen werden die Deckungsmöglichkeiten entsprechend den Bewirtschaftungsgrundsätzen der Haushaltssatzung geprüft und angewendet.

        Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann ein Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung entsprechend § 79 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nicht ausgeschlossen werden.

        Freundliche Grüße

        Dagmar Ruscheinsky
        Bürgermeisterin

        Quelle: afdfraktionchemnitz.de

      5. RA-281/2024: Bücherbus

        RA-281/2024: Bücherbus

        Ihre Anfrage RA-281/2024 – Bücherbus

        Sehr geehrter Herr Stadtrat Licht,

        zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

        Wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen?

        Am 17.12.2024 wurde die neue Fahrbibliothek ausgeliefert.

        Im Januar 2025 werden die Medien eingeräumt sowie die Bibliothekstechnik eingebaut und getestet. Weiterhin sind Testfahrten und ein Fahrsicherheitstraining für das Fahrbibliothekspersonal geplant. Im Februar 2025 werden die öffentlichen Haltestellen angefahren und nach den Winterferien wird die Fahrbibliothek ihren regulären Tourenplan an 20 Chemnitzer Schulen aufnehmen.

        Woran liegt die Verzögerung jetzt immer noch?

        Gegenwärtig wird planmäßig und ohne Verzögerungen ein Testbetrieb in den oben beschriebenen Schritten durchgeführt. Frühere Verzögerungen bis zur Übergabe des Fahrzeuges an die Stadtbibliothek waren bekanntermaßen durch Lieferschwierigkeiten beim Fahrzeughersteller entstanden.

        Freundliche Grüße

        Dagmar Ruscheinsky
        Bürgermeisterin

        Quelle: afdfraktionchemnitz.de

      6. RA-067/2025 – Bauarbeiten im Gelände Freibad Wittgensdorf

        RA-067/2025 – Bauarbeiten im Gelände Freibad Wittgensdorf

        Sehr geehrter Herr Köhler,
        zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

        1. Welche Baumaßnahmen werden konkret durchgeführt?

          Aktuell wird die seit 2022 vorbereitete bauliche Maßnahme zur Sanierung des Kioskbereichs des Freibades umgesetzt. Es erfolgt eine Komplettsanierung im Bestand, d. h. mit neuen Oberflächen innen und außen (Wände/Decken/Fußböden), neuen Fenstern/Türen, Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Dachfläche (Dachränder und Teilerneuerung des überdachten Freibereiches), Erneuerung Haustechnik sowie Einbau eines Fettabscheiders für eine ordnungsgemäße Kioskbetreibung.

        2. Wie hoch ist das Budget für die Baumaßnahmen?

          Das aktuelle Baubudget liegt bei rd. 380 TEUR.

        3. Wann werden die Baumaßnahmen beendet sein?

          Die Arbeiten werden begleitend zur Inbetriebnahme des Freibades im II. Quartal 2025 fertiggestellt.

          Freundliche Grüße

          Michael Stötzer
          Bürgermeister

        Quelle: afdfraktionchemnitz.de

      7. RA-069/2025 – Vermüllung Leipziger Straße 19-37

        RA-069/2025 – Vermüllung Leipziger Straße 19-37

        Sehr geehrter Herr Köhler,
        zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

        1. Ist der Stadtverwaltung der Zustand bekannt?

          Das Umweltamt der Stadt Chemnitz erhielt am 24.02.2025 über 2 Meldungen im Mängelmelder Kenntnis von der Ablagerung.

        2. Wurde der Eigentümer zur Behebung aufgefordert?

          Der Eigentümer hat die Beräumung selbst veranlasst. Bei einer am 25.02.2025 stattgefundenen Kontrolle vor Ort wurden Mitarbeiter der Hausverwaltung Atlas (Beauftragte des Eigentümers) dabei angetroffen, wie sie einen Abrollcontainer mit Möbel- und Sperrholz beluden. Nach Aussagen eines vor Ort anwesenden Vertreters des genannten Unternehmens wurden ca. 100 Wohnungen beräumt, die dort vorhandenen Sperrmüllanteile im Hofbereich abgelagert sowie die entsprechenden Hauseingänge mit Platten dauerhaft versperrt. Es handelt sich dementsprechend um eine Aktion der vom Eigentümer beauftragten Hausverwaltung.

        3. Welche Maßnahmen hat das Ordnungsamt und/oder das Umweltamt unternommen?

          Das Umweltamt ist regelmäßig unangekündigt vor Ort und überwacht die Beräumung des Geländes sowie im Nachgang die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle. Es ist davon auszugehen, dass die Beräumungsarbeiten spätestens in der 11. KW abgeschlossen werden.

        4. Wurde die Vermüllung der Stadtverwaltung durch die Stadtteilmanagerin/ Koordinatorin der Bürgerplattform und/oder Stadtteilverein für Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit mitgeteilt?

          Wie unter 1. festgestellt wurde, ist das Umweltamt über den Mängelmelder und dort gepostete Fotos informiert.

        Quelle: afdfraktionchemnitz.de

      8. RA-017/2025 – Islamisches Kulturzentrum Bruno-Salzer-Straße

        RA-017/2025 – Islamisches Kulturzentrum Bruno-Salzer-Straße

        Sehr geehrter Herr Köhler,
        zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

        1. Gibt es dazu eine Bauvoranfrage bzw. eine Bauanfrage? Wenn ja, wie
          wurde diese beschieden?

          Für die Nutzungsänderung in türkisch-islamischen Kulturverein mit Jugendclub,
          Gebetsräumen und Gesellschaftsräumen wurde ein Antrag auf Bauvorbescheid zur
          bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens gestellt. Dieser wurde am
          05.12.2024 positiv beschieden.

        2. Wie ordnet sich das geplante Vorhaben in den Abwägungs- und
          Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 18/05 „Nördlich der Altchemnitzer
          Straße“, Teilgebiet A ein?

          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wurde im Stadtrat am 15.05.2024 gefasst
          (Vorlage B-082/2024) nach Vorberatung im ASM am 23.04.2025. Die
          Bebauungsplansatzung erlangte mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 06.09.2024
          Rechtskraft.
          Die angefragte Nutzung war im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
          (und damit im Abwägungs- und Satzungsbeschluss) kein Thema. Zu bewerten ist die
          Zulässigkeit anhand der rechtskräftigen Ortssatzung.
          Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ist das Vorhaben zulässig. Es ist ein
          Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt; die allgemeine Zulässigkeit von Anlagen für
          Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
          Zwecke wurde nicht eingeschränkt.
          Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude im rückwärtigen Grundstücksteil ist mit einem
          Baufeld erfasst. Zudem besteht – wie bei den Nachbargrundstücken – die Möglichkeit stra-
          ßenbegleitend eine mehrgeschossige Neubebauung zu errichten.

        3. Liegen der Stadtverwaltung Beschwerden zum geplanten Objekt vor?

          Der Stadtverwaltung liegen keine Beschwerden vor.

        4. Wurden im Vorab Gespräche mit Anliegern geführt?

          In diesem Verfahren auf Bauvorbescheid wurden die Anlieger nicht beteiligt, da dies nicht
          erforderlich war.
          Den vom Antragsteller angegebenen Nachbarn wurde eine Kopie des Bauvorbescheides
          zugestellt.

        Freundliche Grüße
        Michael Stötzer
        Bürgermeister

        Quelle: afdfraktionchemnitz.de