Kategorie: Anfrage

  • RA-069/2025 – Vermüllung Leipziger Straße 19-37

    RA-069/2025 – Vermüllung Leipziger Straße 19-37

    Sehr geehrter Herr Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Ist der Stadtverwaltung der Zustand bekannt?

      Das Umweltamt der Stadt Chemnitz erhielt am 24.02.2025 über 2 Meldungen im Mängelmelder Kenntnis von der Ablagerung.

    2. Wurde der Eigentümer zur Behebung aufgefordert?

      Der Eigentümer hat die Beräumung selbst veranlasst. Bei einer am 25.02.2025 stattgefundenen Kontrolle vor Ort wurden Mitarbeiter der Hausverwaltung Atlas (Beauftragte des Eigentümers) dabei angetroffen, wie sie einen Abrollcontainer mit Möbel- und Sperrholz beluden. Nach Aussagen eines vor Ort anwesenden Vertreters des genannten Unternehmens wurden ca. 100 Wohnungen beräumt, die dort vorhandenen Sperrmüllanteile im Hofbereich abgelagert sowie die entsprechenden Hauseingänge mit Platten dauerhaft versperrt. Es handelt sich dementsprechend um eine Aktion der vom Eigentümer beauftragten Hausverwaltung.

    3. Welche Maßnahmen hat das Ordnungsamt und/oder das Umweltamt unternommen?

      Das Umweltamt ist regelmäßig unangekündigt vor Ort und überwacht die Beräumung des Geländes sowie im Nachgang die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle. Es ist davon auszugehen, dass die Beräumungsarbeiten spätestens in der 11. KW abgeschlossen werden.

    4. Wurde die Vermüllung der Stadtverwaltung durch die Stadtteilmanagerin/ Koordinatorin der Bürgerplattform und/oder Stadtteilverein für Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit mitgeteilt?

      Wie unter 1. festgestellt wurde, ist das Umweltamt über den Mängelmelder und dort gepostete Fotos informiert.

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • RA-017/2025 – Islamisches Kulturzentrum Bruno-Salzer-Straße

    RA-017/2025 – Islamisches Kulturzentrum Bruno-Salzer-Straße

    Sehr geehrter Herr Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Gibt es dazu eine Bauvoranfrage bzw. eine Bauanfrage? Wenn ja, wie
      wurde diese beschieden?

      Für die Nutzungsänderung in türkisch-islamischen Kulturverein mit Jugendclub,
      Gebetsräumen und Gesellschaftsräumen wurde ein Antrag auf Bauvorbescheid zur
      bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens gestellt. Dieser wurde am
      05.12.2024 positiv beschieden.

    2. Wie ordnet sich das geplante Vorhaben in den Abwägungs- und
      Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 18/05 „Nördlich der Altchemnitzer
      Straße“, Teilgebiet A ein?

      Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wurde im Stadtrat am 15.05.2024 gefasst
      (Vorlage B-082/2024) nach Vorberatung im ASM am 23.04.2025. Die
      Bebauungsplansatzung erlangte mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 06.09.2024
      Rechtskraft.
      Die angefragte Nutzung war im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
      (und damit im Abwägungs- und Satzungsbeschluss) kein Thema. Zu bewerten ist die
      Zulässigkeit anhand der rechtskräftigen Ortssatzung.
      Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ist das Vorhaben zulässig. Es ist ein
      Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt; die allgemeine Zulässigkeit von Anlagen für
      Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
      Zwecke wurde nicht eingeschränkt.
      Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude im rückwärtigen Grundstücksteil ist mit einem
      Baufeld erfasst. Zudem besteht – wie bei den Nachbargrundstücken – die Möglichkeit stra-
      ßenbegleitend eine mehrgeschossige Neubebauung zu errichten.

    3. Liegen der Stadtverwaltung Beschwerden zum geplanten Objekt vor?

      Der Stadtverwaltung liegen keine Beschwerden vor.

    4. Wurden im Vorab Gespräche mit Anliegern geführt?

      In diesem Verfahren auf Bauvorbescheid wurden die Anlieger nicht beteiligt, da dies nicht
      erforderlich war.
      Den vom Antragsteller angegebenen Nachbarn wurde eine Kopie des Bauvorbescheides
      zugestellt.

    Freundliche Grüße
    Michael Stötzer
    Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • IA-196/2024: Verwaltungsinterne Kontrollinstanzen

    IA-196/2024: Verwaltungsinterne Kontrollinstanzen

    Ihre Anfrage IA-196/2024 – Verwaltungsinterne Kontrollinstanzen

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Eine regelmäßige und präzise Kontrolle der Ressourcenverwendung wäre im Sinne einer kostenbewussten und ergebnisorientierten Verwaltung von großer Bedeutung.

      Welche internen und externen Kontrollinstanzen gibt es in der Stadt Chemnitz, welche die kommunale Verwaltung sowie die städtischen Eigenbetriebe prüfen?

      Interne Kontrollinstanz der Verwaltung ist das Rechnungsprüfungsamt (RPA), externe Kontrollinstanz der Sächsische Rechnungshof (SHR). Bei den Eigenbetrieben sind zudem die vom Stadtrat beauftragten Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WP) gesetzlich regelmäßig tätig. Darüber hinaus ergibt sich aus dem §28 SächsGemO die Aufgabe des Gemeinderates, die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen. Dies erfolgt durch verschiedene Formate zu den bspw. das Finanzcontrolling sowie das Fragerecht des Gemeinderates.

    2. Gibt es interne Kontrollen auf Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung, vor allem in Bezug auf mögliche gering ausgelastete Aufgabenbereiche?

      Neben den formalen Prüfungen und Kontrollen des Rechnungsprüfungsamtes ist die interne Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung und die Sicherstellung der Zielerreichung eine zentrale Führungsaufgabe für jede Führungskraft.

      Es gilt immer den Ressourceneinsatz an den Bedarf anzupassen und Möglichkeiten der Modernisierung (organisatorisch, technisch) zu nutzen, um effizient zu arbeiten. Regelmäßig wird dies zentral geprüft, wenn Änderungen an Stellenbeschreibungen (und somit an der Aufgabenverteilung) erfolgen oder Stellen neu besetzt werden sollen.

      Darüber hinaus können Führungskräfte Beratungsleistungen des Hauptamtes nutzen, z. B. um Prozesse zu verbessern oder die Struktur weiterzuentwickeln.

    3. In welcher Form sind die Ergebnisse dieser Prüfungen öffentlich bzw. für Stadtratsmitglieder einsehbar?

      Alle Ergebnisse der Prüfungen werden dem Stadtrat im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung über die durchgeführten Prüfungen des RPA bzw. im Rahmen von Vorlagen zu den Prüfergebnissen der WP und des SRH offengelegt.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • RA-229/2024: Standgebühren Weihnachtsmarkt

    RA-229/2024: Standgebühren Weihnachtsmarkt

    Ihre Anfrage RA-229/2024 – Standgebühren Weihnachtsmarkt

    Sehr geehrte Stadträte,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wann wurde festgelegt, die Standgebühren ohne Umsatzsteuer auszuweisen?

      Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat in seiner Sitzung vom 14.12.2022 mit Beschluss-Nr. B-207/2022 die Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen beschlossen. Im Gebührenverzeichnis steht „Die Gebühren sind von der Umsatzsteuer befreit.“. Die Satzung trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

    2. Wie kann die Mehrbelastung durch eine Absenkung der Standgebühren um den Faktor
      Umsatzsteuer ausgeglichen werden?

      Durch den Stadtrat der Stadt Chemnitz wurde am 14.12.2022 die „Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen“ beschlossen. In dieser sind die (aktuellen) Gebühren für die jeweiligen Märkte nach dem Kostendeckungsprinzip, welchem die Stadtverwaltung unterliegt, festgelegt. Eine Absenkung wäre daher nur denkbar, wenn dies unter Beachtung des erwähnten Kostendeckungsprinzips auch tatsächlich möglich ist.

      Freundliche Grüße

      Knut Kunze
      Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • IA-183/2024: Kosten für Kunst im öffentlichen Raum

    IA-183/2024: Kosten für Kunst im öffentlichen Raum

    Ihre Anfrage IA-183/2024 – Kosten für Kunst im öffentlichen Raum

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    n der Tiefgarage am Theaterplatz wurde das Kunstwerk „“The Cast Whale Project“ ausgestellt.

    Zu diesem Projekt teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wieviel Parkplätze der Tiefgarage wurden für diese Aktion gesperrt?

      Es wurden 48 Stellplätze im ersten Untergeschoss gesperrt (eine zusammenhängende Teilfläche von ca. 918 m²).

    2. Wieviel Tage waren die Parkplätze gesperrt?

      Die Sperrung der Stellplätze erfolgte im Zeitraum vom 02.06.2024 bis 30.09.2024, somit 121 Tage.

    3. Welche Einnahmeverluste entstanden der Stadt Chemnitz durch die nicht vermieteten Parkplätze?

      Es sind keine Umsatzverluste durch die Sperrung der Stellplätze im berücksichtigten Zeitraum entstanden (siehe Antwort zu Frage 4).

    4. Gab es seitens des Künstlers bzw. der Organisatoren eine Ausgleichszahlung bzw. wurden durch die Stadt Chemnitz Pachtgebühren erhoben?

      Mit dem Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz als Organisator der Kunstausstellung wurde auf der Grundlage einer Vereinbarung eine Nutzungsentschädigung für entgangene Parkentgelte in Höhe von brutto 11.136,00 € vereinbart.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Stötzer
      Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • RA-255/2024: Akkustik auf der Tribüne im Stavosaal

    RA-255/2024: Akkustik auf der Tribüne im Stavosaal

    Ihre Anfrage RA-255/2024 – Akkustik auf der Tribüne im Stavosaal

    Sehr geehrter Herr Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Da die Zuschauer oben auf der Tribüne irgendwie das Gefühl haben, dass sie dort oben nichts hören, wäre meine Frage:

    Liegen Ihnen da schon Erkenntnisse vor? Also gibt es da schon Beschwerden der Bürger, die oben auf der Tribüne sozusagen nichts von der Stadtratssitzung mitbekommen? Und wenn ja, was wurde dagegen schon getan?

    Die Verständlichkeit auf den Tribünen des Stadtverordnetensaals ist ein bekanntes Problem. Dabei spielen zwei Faktoren eine Rolle. Diese sind:

    1. Raumakustik des Stadtverordnetensaals

      Die Raumakustik des Saales kann ohne größere Eingriffe in die Bausubstanz nicht verbessert werden. Solch ein Eingriff ist mit hohen Kosten verbunden. Die Stadt Chemnitz prüft aktuell mögliche Maßnahmen und erstellt eine Kostenplanung. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist vom künftigen Haushaltsplan abhängig.

    2. Lautsprecher- und Mikrofontechnik

      Bei der Technik des Stadtverordnetensaals kam es in der Vergangenheit zu Störungen. Jede Störung wurde zeitnah durch eine Fachfirma beseitigt. Aktuell wird die Technik auf Hörschleifen überprüft. Sollte sich ein Defekt herausstellen, wird dieser umgehend behoben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Stötzer
      Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • IA-150/2024: Neubauten und Sanierungsbedarf von Kindergärten und Krippen

    IA-150/2024: Neubauten und Sanierungsbedarf von Kindergärten und Krippen

    Ihre Anfrage IA-150/2024 – Neubauten und Sanierungsbedarf von Kindergärten und Krippen

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Ihre Fragen werden in beigefügter Tabelle, untergliedert in Frage 1 und 2 für Kita-Neubauten und Frage 3 und 4 für Sanierungsmaßnahmen zahlenmäßig dargestellt.

    Die Auflistung kann erst ab dem Haushaltsjahr 2011 mit Einführung der Doppik erfolgen. Die Tabelle beinhaltet die Investitionen für kommunale Einrichtungen, welche durch das Gebäudemanagement und Hochbau – SE 17 durchgeführt wurden. Für Maßnahmen freier Träger oder Außenanlagen, gebaut durch das Grünflächenamt und finanziert durch das Jugendamt, liegen der SE 17 keine Zahlen vor.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

    Hinweis: Zur Detail-Übersicht geht es hier entlang: https://sessionnet.owl-it.de/chemnitz/bi/ag0050.asp?__kagnr=19273

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • IA-148/2024: Auslastung Beschäftigung Asylbewerber

    IA-148/2024: Auslastung Beschäftigung Asylbewerber

    Ihre Anfrage IA-148/2024 – Auslastung Beschäftigung Asylbewerber

    Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wie viele der o.g. Stellen sind derzeit durch Asylbewerber besetzt?

      Derzeit sind 34 der 45 zur Verfügung stehenden Plätze im Bereich Asyl besetzt (Stand 15.10.2024). Über das Jahr lag die Auslastung der Plätze bei durchschnittlich 83 Prozent.

    2. Ist angedacht, die Zahl der Stellen zu erhöhen?

      Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Bereich Asyl werden jährlich hinsichtlich des Bedarfs und der Auslastung evaluiert. Eine Erweiterung der Kapazitäten ist derzeit nicht geplant.

    3. Welche finanziellen Vergütungen erhalten die Beschäftigten dieser Stellen?

      Zur Teilnahme verpflichtete Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten gem. § 5 Abs. 2 AsylbLG eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 Euro je geleistete Stunde.

      Freundliche Grüße

      Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de