Kategorie: Anfrage

  • RA-151/2026 grundschule Borna

    Am 03.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Grundschule Borna an den Chemnitzer Oberbürgermeister. Anlass waren Rückmeldungen von Eltern und dem Elternrat, die die Enge in den Klassenzimmern beklagten, Teile der Schule unsaniert sind und nicht benutzt werden können und dass die Zweizügigkeit der Jahrgänge zur Debatte steht.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Für die Fraktion war es wichtig, diesen Rückmeldungen nachzugehen und in Form einer Ratsanfrage zu erfahren, wie groß die genannten Probleme in der Grundschule Borna sind und ob die planungsrechtlichen Empfehlungen von 2,5 qm und Schüler pro Klassenraum über- oder unterschritten werden. Die Anfrage wurde am 23.07. durch den Bürgermeister Ralph Burghart beantwortet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis, dass wir der besseren Lesbarkeit der Tabelle wegen die Antwort nicht wie gewohnt eingepflegt haben. Sie können sich das Dokument herunterladen.

    Einordnung

    Die Antwort der Stadtverwaltung zeigt die Diskrepanz zwischen Verwaltungstheorie und Schulalltag auf. Während die Stadt darauf verweist, dass die Klassenräume bis auf zwei Ausnahmen die empfohlenen Flächenvorgaben grundsätzlich erfüllen, bleibt der eigentliche Missstand bestehen: Zu große Klassen in zu kleinen Räumen. Ein Gebäudeflügel der Grundschule Borna ist weiterhin nicht nutzbar und steht den Schülern nicht zur Verfügung.

    Besonders bedenklich ist, dass die Schule das neue Schuljahr mittlerweile nur noch mit einer einzigen ersten Klasse beginnt. Das ist Teil eines besorgniserregenden Trends, der die Frage nach der langfristigen Zukunft dieser Schule aufwirft. Gleichzeitig müssen Kinder und Lehrkräfte seit Jahren mit eingeschränkten räumlichen Bedingungen leben, obwohl der Sanierungsbedarf bekannt ist.

    Die Verwaltung darf sich nicht darauf ausruhen, dass die Quadratmeterempfehlungen geradeso eingehalten werden. Die Bildung in unserem Land hängt davon ab, dass den Schülern vollständig nutzbare Schulgebäude und gute Lernbedingungen zur Verfügung stehen. Dass ein Gebäudeteil dauerhaft gesperrt bleibt und sich an diesem Zustand offenbar nichts ändert, ist kein zukunftsfähiger Umgang mit der Bildungsinfrastruktur unserer Stadt.

    Die AfD-Stadtratsfraktion wird das Thema deshalb weiter begleiten. Eltern, Lehrer und Schüler erwarten zu Recht, dass bekannte Probleme nicht verwaltet, sondern endlich gelöst werden.

  • RA-180/2026 Schulleitermangel

    Am 22.07. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Schulleitermangel in unserer Stadt an den Chemnitzer Oberbürgermeister. Anlass waren Rückmeldungen von Bewohnern, die verkürzte Unterrichtszeiträumen sowie vakante Schulleiterposten an den öffentlichen Schulen beklagten

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Für die Fraktion war es wichtig, diesen Rückmeldungen nachzugehen und in Form einer Ratsanfrage zu erfahren, wie groß dieses Problem tatsächlich ist. Die Anfrage wurde bereits am Folgetag, den 23.07. durch den Bürgermeister Ralph Burghart abgelehnt.

    Anfrage

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    da mehrere Schulen in unserer Stadt Schwierigkeiten haben, die Stelle des Schulleiters zu besetzen, erlaube ich mir, folgende Fragen an Sie zu richten:
    1.Ist der SVC bekannt, wie viele Schulleiter aktuell an Chemnitz öffentlichen Schulen gesucht werden?
    2.Was wird unternommen, um die Stellen nicht nur kommissarisch, sondern
    langfristig zu besetzen?
    3.Wie viele Schulen starten in das neue Schuljahr mit reduzierten
    Unterrichtsstunden? (laut VwV- Stundentafel)
    4.Gibt es Gespräche mit Berufsschulzentren um reduzierte Unterrichtsstunden mit
    praktischen Unterricht zu kompensieren?
    5.Werden dafür die Fördermitteltöpfe des Kultusministeriums genutzt?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO
    i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne
    Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen
    Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten
    erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Im Übrigen obliegen die hinterfragten Sachverhalte der Zuständigkeit des Landesamtes für Schule und Bildung (Standort Chemnitz).
    Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Einordnung

    Das Thema ist dringend. In wenigen Wochen beginnt das neue Schuljahr und dann werden wieder ettliche Eltern und Lehrer aus allen Wolken fallen. Sie werden feststellen, wie dünn sich im praktischen Schulbetrieb die Personaldecke gestaltet und dass (wie bei der CVAG übrigens auch) das Leistungsangebot heruntergefahren werden musste. Wir bleiben dran. Die Ratsanfrage wurde als Informationsanfrage erneut gestellt.

  • IA-077/2026 Waschbären

    Am 09.06. richtete unser Stadtrat Ulrich Oehme nach eine Ratsanfrage zu den Waschbären und dessen Population in Chemnitz an den Oberbürgermeister. (RA-126/2026) Anlass waren mehrere Mitteilungen von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, denen durch diese Tiere Schäden entstanden waren. Knut Kunze lehnte diese Ratsanfrage am 22.06. mit der üblichen Begründung ab, Ratsanfragen seien nur dann zulässig, wenn sie sie auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

    Dann geschah auf der Stadtratssitzung am 02.07. etwas Bemerkenswertes: Nahezu alle Fraktionen reichten unsere Ratsanfrage als Informationsanfrage ein – zum Teil wortgleich. Auch von unserer Fraktion wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut gestellt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 20.07. beantwortete Knut Kunze, was er zuvor nicht beantwortet hatte.

    Anfrage

    1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?

    Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemachtwerden.

    2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?

    Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemacht werden.

    3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärenpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?

    Die Jagdausübungsberechtigten bejagen die Wildart Waschbär im Rahmen der regulären Jagdausübung in den Eigenjagdbezirken und den Gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Stadtgebiet Chemnitz im regelmäßigen Jagdbetrieb.
    Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes in einem befriedeten Bezirk dürfen gemäß § 8 Abs. 3 SächsJagdG u. a. Waschbären auch ohne Jagdschein fangen und sich aneignen. Sie können, sofern sie die erforderliche Sachkunde besitzen, die gefangenen Tiere unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften und entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 1 BJG (Elterntierschutz!!!) töten. Sofern sie die erforderliche Sachkunde nicht besitzen, muss ein Jagdscheininhaber oder eine sonstige sachkundige Person (z. Bsp. Tierarzt) damit beauftragt werden. Ein Jagdscheininhaber darf bei Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung die Jagdhandlung auch mit der Waffe ausführen. Ein Jagdscheininhaber handelt dann im Rahmen der beschränkten Jagdausübung. Von dieser Möglichkeit wird von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten mehr oder weniger Gebrauch gemacht.
    Im Internet bieten auch mehrere Dienstleister Hilfe für die Bürger an.
    Weitere Maßnahmen werden nicht in Betracht gezogen.

    EINORDNUNG

    Ein weiteres Beispiel dafür, dass die AfD wichtige Oppositionsarbeit leistet. Dass die anderen Fraktionen unsere Fragen übernommen haben, zeigt 1. wie wichtig dieses Thema ist und 2. dass die Nicht-Beantwortung unserer ersten Ratsanfrage keine Rechtsgrundlage besaß.

    Die Stadtverwaltung gibt an, keine Zahlen zur Waschbärenpopulation vorliegen zu haben, und folglich auch nicht sagen zu können, wie sich die Population entwickelt hat. Die Waschbärenjagd ist unter den den Auflagen des Sächsischen Jagdgesetzes möglich, die Tötung unter Berücksichtigung des Bundesjagdgesetzes §22 Absatz 4 Satz 1 gestattet. Darüber hinaus ergreift die Stadt keine Maßnahmen und zieht diese auch zukünftig nicht in Betracht, die untere Jagdbehörde hat kein Jagdausübungsrecht. Für die Bürger besteht die Möglichkeit, getötete Tiere kostenfrei auf dem Betriebsgelände der Feuerwache 3 an der Jagdschänkenstraße zu entsorgen. Die Kosten hierfür beliefen sich in 2023 auf 939€, in 2024 auf 1.275€ und in 2025 auf 972€.

    Im Freistaat Sachsen existiert ein „Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten“ des sächsischen Umweltministeriums, welches die behördliche Handhabung regelt. Vorgaben zur Waschbärenbekämpfung finden sich im „Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt“ Nr. 1143/2014.

    Warum man diese Informationen erst nach Nachfrage mehrerer Fraktionen gegeben hat, bleibt das Geheimnis von Herrn Knut Kunze.

  • RA-156/2026 Kosten für Winterdienst

    Am 06.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler zum widerholten Male eine Ratsanfrage zu den Kosten des Winterdienstes an den Chemnitzer Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Ratsanfrage 132-2026 vom 15.06. verriet bereits, dass die Kosten nicht pro Wintersaison, sondern pro Kalenderjahr erfasst werden. Für 2025 beliefen sie sich auf 3,7 Millionen Euro, für das erste Quartal 2026 schlugen 2,56 Millionen Euro zu Buche. Die erneute Nachfrage sollte die Kosten für das 4. Quartal 2025 erfragen, um zusammen zu addieren, was der Winterdienst in der Wintersaison 2025/2026 gekostet hat. Bürgermeister Thomas Kütter lieferte die Zahl am 15.07.

    Anfrage

    Welche Kosten sind für den Winterdienst im vierten Quartal 2025 angefallen?

    Im 4. Quartal 2025 sind 1,39 Mio. € angefallen.

    Einordnung

    Addiert man nun die 1,39 Millionen Euro aus dem 4.Quartal 2025 mit den 2,56 Millionen Euro aus dem ersten Quartal 2026, so ergeben sich Gesamtkosten von 3,95 Millionen Euro für die ganze zurückliegende Saison 2025/2026. Das ist zunächst nur eine Zahl. Aber wir werden diese Ratsanfragen nach der nächsten Saison erneut stellen, um die Kosten pro Saison miteinander vergleichen zu können und langfristig eine Kostenentwicklung abzulesen.

  • IA-082/2026 offene Forderungen an die Stadt Chemnitz

    Am 03.07. richtete unsere Fraktion zum widerholten Male eine Informationsanfrage zu „offenen Forderungen an die Stadt Chemnitz“ an den Chemnitzer Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen war es aus Sicht der Franktion geboten in Erfahrung zu bringen, wie es mit dem Geld aussieht. Der Fokus lag dabei ausdrücklich nur auf jenen 1.Rechnungen, die nicht fristgerecht bedient werden konnten und warum. Am 14.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Ralph Burghart.

    Anfrage

    1.Gibt es offene Forderungen oder Rechnungen gegenüber der Stadt Chemnitz, deren Zahlungsziel nicht eingehalten werden konnte?

    2. Falls ja, aus welchem Grund konnte das Zahlungsziel nicht eingehalten werden?

    3. Seit wann ist die Stadt diese Forderungen schuldig?

    4. Wie hoch sind die einzelnen offenen Beträge, die nicht zur geforderten Zahlungsfrist beglichen werden konnten?

    5. Aus welchem Grund beziehungsweise in welchem Zusammenhang sind die Forderungen entstanden?

    6. Sind zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder ähnliche Gebühren angefallen? Falls ja, in welcher Höhe?

    7. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens der Stadt Chemnitz zur Begleichung oder Klärung der offenen Forderungen unternommen?

    8. Gibt es bereits Vereinbarungen, Zahlungspläne oder laufende Verfahren im Zusammenhang mit den offenen Forderungen?

    Zu 1. – 8.
    Wie bereits in der Beantwortung zur IA-063/2026 ausgeführt, ist jede Organisationseinheit selbstständig für Ihre Forderungen zuständig und es existiert keine gemeinsame Datenlage. Die zentrale Datenerhebung würde immensen Aufwand bedeuten, der einmalig nur zur Beantwortung dieser Informationsanfrage aufgewendet würde. Selbst bei Inkaufnahme dieses Aufwands wäre der Aussagegehalt der so gelieferten Daten fragwürdig, da es sich um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt.

    Einordnung

    Wer eine solide Haushaltspolitik betreibt, hätte unsere Informationsanfrage einfach vom Tisch wischen können, indem er sinngemäß geantwortet hätte: „Unsere Haushaltspolitik ist solide, es sind keine Ausstände bekannt. Wenn eine Zahlungsfrist überschritten wird, greifen diese und jene Mechanismen. Es ist schlicht nicht vorgesehen, dass Rechnungen liegen bleiben und daher können wir ausschließen, dass es offene Forderungen an die Stadt gibt.“ Wie einfach könnte man das sagen?

    Genau das aber passiert nicht. Es wird eingeräumt, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut und dass man über keine Tools oder Sicherheitsmechanismen zu verfügen scheint, um eine Überschreitung von Zahlungsfristen zu vermeiden. Niemand hat also eine Ahnung davon, ob und in welchem Maße die Stadt Chemnitz ihren Verpflichtungen nachkommt. Wie hoch diese „Hypothek“ ist, kann man nur mutmaßen. Es ist erschreckend zu erfahren, dass sich der Bürgermeister für Finanzen nicht in der Lage sieht zu sagen: „Wir bezahlen unsere Rechnungen pünktlich und mir sind keine Ausstände bekannt.“

    Dabei wäre es sehr wichtig, über Ausstände zu informieren, so es denn über längere Zeiträume welche gibt, damit eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Kommune rechtzeitig erkannt wird.

  • RA-136/2026 Versorgungszentrum Südblick

    Am 23.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Versorgungszentrum Südblick an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Franktion galt es in Erfahrung zu bringen, warum das Gelände derart verwahrlost ist und wer dafür verantwortlich ist. Wegen der öffentlichen Zugänglichkeit und der Tatsache, dass das Gelände regelmäßig von Schulkindern betreten wird, stellte sich ferner die Frage nach der Sicherungspflicht durch den Eigentümer. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    1.Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

    Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.

    2.Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

    Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.

    3.Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

    Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.

    4.Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?

    Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    EINORDNUNG

    Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit diesem brachliegenden und öffentlich zugänglichen Gelände nahezu vollständig im Ungewissen zu sein scheint. Es wird lediglich spekuliert, wesshalb die markante stehengebliebene Abbruchwand bis heute nicht entfernt wurde, oder dass statische Gründe oder Eigentumsverhältnisse eine Rolle spielen könnten. Eine belastbare Auskunft sieht anders aus. Dass die Stadtverwaltung über die Hintergründe eines derart auffälligen Zustandes keine gesicherten Erkenntnisse besitzt, ist bemerkenswert.

    Noch kritischer bewerten wir die Aussagen zur Verkehrssicherheit. Da das Gelände nicht gegen unbefugtes Betreten gesichert ist, wird es regelmäßig – insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus dem Umfeld – überquert. Dennoch sieht die Stadt weder einen Anlass für Verkehrssicherungsmaßnahmen noch erkennt sie eine Gefahrenlage. Diese Einschätzung ist angesichts des verwahrlosten Gesamtzustandes und der frei zugänglichen Ruinen nur schwer nachvollziehbar. Ein solcher Zustand ist weder für die Anwohner noch für das Stadtbild einer Kulturhauptstadt akzeptabel. Aus unserer Sicht darf sich die Verwaltung nicht darauf beschränken, erst nach einem Unfall tätig zu werden.

    Ebenso unbefriedigend ist die Antwort auf die Frage nach behördlichen Auflagen während des Rückbaus. Dass hierzu offenbar keinerlei Informationen mehr ermittelt werden konnten, lässt Zweifel an der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit solcher Verfahren aufkommen.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von der Stadtverwaltung, dass die Eigentumsverhältnisse, die Verantwortung für die Sicherung des Geländes und die zukünftige Entwicklung des Areals transparent und aktiv aufgearbeitet werden. Ein bloßes Schulterzucken nach dem Motto „Gefahr nicht erkennbar“ genügt angesichts der tatsächlichen Situation vor Ort nicht, denn der Zustand wird ja auch nicht besser.

  • RA-134/2026 Chemnitzer Modell Ausbaustufe 4

    Am 18.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Chemnitzer Modell Ausbaustufe 4 an den Oberbürgermeister. Anlass war der feierliche Baustart am Falkeplatz am selben Tag.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, ob die Finanzierung dieser Baumaßnahme in Gefahr ist. Alexander Dierks hatte im Zuge der Baustart-Feier in einem Nebensatz erwähnt, dass der Fördermittelbescheid noch gar nicht bewilligt sei. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    Am 18.06.2026 wurde mit dem Bau der Ausbaustufe 4 des Chemnitzer Modells feierlich begonnen: der Erste von insgesamt 5 Abschnitten der Ausbaustufe 4, deren Finanzierung zu 75% vom Bund, zu 15% vom Land, zu 5% von der Stadt und zu 5% vom VMS getragen wird. Ich bitte höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Ist die Finanzierung aller 5 Bauabschnitte gesichert?

    Für das Chemnitzer Modell liegt ein bestätigter Rahmen-Fördermittelantrag vor. Für die Stufe 4 des Chemnitzer Modells (CM4) liegen Fördermittelbescheide für die Planung vor:
    -Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 vom 27. April 2020, zuletzt geändert mit Bescheid vom 16. Oktober 2024
    -PFA 2 vom 15. Oktober 2024, zuletzt geändert mit Bescheid vom 5. November 2025
    -PFA 3 vom 15. Oktober 2024
    Der Fördermittelantrag für die bauliche Umsetzung des PFA 1 wurde am 29. Februar 2024 gestellt. Der zugehörige Fördermittelbescheid steht aktuell noch aus und wird für Sommer/Herbst 2026 erwartet.

    2.Sind die Fördermittel von Bund und Land bereits in voller Höhe geflossen?

    Die o. g. Fördermittel werden durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) zur Deckung der jeweils aufgetretenen Kosten anteilig abgerufen. Gemäß Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen können die Fördermittel nach Vorlage des Bescheides nur für bereits geleistete Ausgaben oder für in den folgenden sechs Monaten erwartete Ausgaben abgerufen werden. Eine vorfällige Bereitstellung der Fördermittel ist nicht zulässig.

    3.Falls nicht, warum nicht?

    Siehe Antwort zu Frage 2.

    4.Ist bei einer Zurückhaltung von Bundes- oder Landesmitteln die Fertigstellung in Gefahr?

    Siehe Antwort zu Frage 1.

    5.Müssen bei einer Zurückhaltung von Bundes- oder Landesmitteln Kredite aufgenommenwerden, um den Weiterbau zu finanzieren und wer käme in diesem Fall für die Zinslast auf?

    Aktuell werden die tatsächlich anfallenden Kosten zur Realisierung von CM4, PFA1 über eine Projektfinanzierung der Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) GmbH zwischenfinanziert, um die planmäßige und zügige Projektumsetzung zu gewährleisten. Die Zinsen berechnet die VMS GmbH an den ZVMS weiter, der diese abschließend trägt.

    Einordnung

    Es ist unglaublich, dass der Fördermittelantrag des ersten Bauabschnitts bereits im Februar 2024 gestellt wurde, der Fördermittelbescheid aber noch immer aussteht. Eine Bearbeitungsdauer von mehr als zwei Jahren ist völlig inakzeptabel!

    Während Politik und Verwaltung seit Jahren von Digitalisierung, Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung sprechen, sind Kommunen mit einer ganz anderen Realität konfrontiert. Fördermittelverfahren ziehen sich, wie in diesem Fall, über mehrere Jahre hin. In dieser Zeit ändern sich technische Vorschriften, Baupreise steigen, Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder verschwinden ganz vom Markt. Wenn Ausschreibungen oder oder ganze Planungen wiederholt werden müssen, kann dies im schlimmsten Fall auch zum endgültigen Abbruch einer Baumaßnahme führen. (Siehe Südring) Von einer modernen, leistungsfähigen Verwaltung sind wir Lichtjahre entfernt.

    Besonders kritisch sehen wir zudem die Finanzierung der Zwischenzeit. Zwar erklärt die Stadt, dass die Zinsen für die Vorfinanzierung zunächst von der VMS GmbH an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) weitergereicht werden. Verschwiegen wird jedoch, dass sich die Stadt Chemnitz über ihre Umlagen an der Finanzierung des ZVMS beteiligt. Damit trägt sie über Bande auch einen Teil dieser zusätzlichen Zinskosten. Letztlich ist es ein Ding der Unmöglichkeit zu beziffern, wie teuer den Bürger die überlange Bearbeitungszeit der Fördermittelanträge zu stehen kommt.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von Bund und Freistaat endlich funktionierende und zügige Genehmigungs- und Förderverfahren. Infrastrukturprojekte dürfen nicht durch eine überbordende Bürokratie künstlich verteuert und verzögert werden. Wer ernsthaft von Planungs- und Investitionsbeschleunigung spricht, muss Förderanträge innerhalb weniger Monate bearbeiten können, und nicht erst nach Jahren.

    Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, dass die größte Bremse für wichtige Infrastrukturvorhaben längst nicht mehr auf den Baustellen, sondern in den Amtsstuben von Bund und Land sitzt.

  • Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

    Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat in den vergangenen Tagen eine umfangreiche Serie von Ratsanfragen zu den Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren eingereicht. Für 13 der insgesamt 15 Gerätehäuser wurden detaillierte Fragen an den Oberbürgermeister gerichtet.
    Grundlage der Anfragen ist der 244 Seiten umfassende Brandschutzbedarfsplan der Stadt Chemnitz. Daraus ergibt sich, dass an zahlreichen Feuerwehrstandorten teils erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Bandbreite reicht von Verschleiß, unzureichenden Umkleiden und fehlender Fahrzeugabgasabsaugungen über nicht mehr zeitgemäße Notstromversorgungssysteme bis hin zur Empfehlung eines Neubaus der Gerätehäuser in Stelzendorf und Siegmar. Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt hierzu:

    „Unsere Ratsanfragen sind keine Serienbriefe. Jedes Gerätehaus weist andere Besonderheiten und andere Mängel auf. Deshalb wurden die Fragen individuell für den jeweiligen Standort zugeschnitten. Jeder Standort wird in einer eigenen Ratsanfrage gesondert behandelt.“

    So geht es beispielsweise um die Schaffung eines Jugendfeuerwehrraumes in Mittelbach, den möglichen Erwerb des derzeit angemieteten Gerätehauses in Röhrsdorf, oder die problematische Einsatzstellenzufahrt in Wittgensdorf und Rabenstein. Für jedes Gerätehaus wird konkret hinterfragt, welche Maßnahmen bereits im Jahr 2026 umgesetzt werden sollen und welche Investitionen die Stadtverwaltung im Doppelhaushalt 2027/2028 vorsieht.

    „Wenn man sich schon die Mühe macht, einen so umfassenden Brandschutzbedarfsplan zu erstellen, der uns klar aufzeigt, wo welcher Sanierungsbedarf besteht, dann wäre es doch dumm, die Mittel zur Beseitigung der Mängel nicht bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen einzuplanen. Ansonsten passiert wieder zwei Jahre lang nichts und man hätte sich den ganzen Aufwand sparen können.“ so Köhler weiter.

    Nicht Bestandteil dieser Anfrage-Serie sind die Gerätehäuser in Siegmar und Stelzendorf. Dort hatte sich die AfD-Stadtratsfraktion dafür stark gemacht, aus den Geldern des Sondervermögens einen Neubau zu finanzieren.

    Die Detailtiefe der Anfragen sorgte indes bereits für Aufmerksamkeit. Offenbar wurde sogar darüber spekuliert, ob die AfD-Stadtratsfraktion Informationen aus den Reihen der Feuerwehr zugeschoben bekommen habe. Dazu stellte Köhler klar:

    „Unsere Ratsanfragen beruhen ausschließlich auf den Informationen des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Chemnitz. Wer öffentliche Unterlagen sorgfältig liest und auswertet, kann daraus eine Vielzahl konkreter Fragen ableiten. Gerade deshalb erwarten wir, dass die Verwaltung die Anfragen vollständig beantwortet. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren verdienen es, ihren ehrenamtlichen Dienst in einwandfreien Gerätehäusern zu verrichten. Wir wissen was zu tun ist, der Brandschutzbedarfsplan legt den Finger in die Wunden. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Investitionen im nächsten Haushalt beschlossen werden.“

  • RA-152/2026 – Nachfrage zur RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Welche Kosten sind für den Winterdienst im vierten Quartal 2025 angefallen?

    Im 4. Quartal 2025 sind 1,39 Mio. € angefallen.


    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-136/2026 – Versorgungszentrum Südblick

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

      Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.
    2. Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

      Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
    3. Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

      Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.
    4. Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?
      Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister