Kategorie: Anfrage

  • Bankrotterklärung gegenüber der Landesdirektion!

    Bankrotterklärung gegenüber der Landesdirektion!

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz übt scharfe Kritik an der Antwort der Stadtverwaltung auf ihre Ratsanfrage zur Verteilung von Asylbewerbern in Sachsen. Obwohl die Stadtverwaltung weiß, dass Chemnitz im Vergleich zu anderen Großstädten deutlich stärker belastet wird, verweist sie lediglich auf fehlende Zuständigkeiten und sieht keinen Anlass, sich gegen weitere Zuweisungen auszusprechen.

    „Die Antwort der Verwaltung ist eine Bankrotterklärung“, erklärt AfD-Fraktionsvorsitzender Nico Köhler. „Anstatt die Interessen der Chemnitzer zu vertreten, versteckt sich das Rathaus hinter Formalien. Wer gewählt wurde, hat Schaden von unserer Stadt abzuwenden und darf sich nicht darauf ausruhen, der Landesdirektion den schwarzen Peter zuzuschieben und die Hände in den Schoß zu legen.“

    Besonders befremdlich ist für die AfD-Stadtratsfraktion der Umgang mit den Belegungszahlen. Zunächst hieß es, die Stadt könne hierzu keine Auskünfte erteilen. Auf Nachfrage räumt dieselbe Verwaltung jedoch ein, dass ihr die Zahlen selbstverständlich bekannt sind.

    „Das ist das Gegenteil von Transparenz!“, so Köhler. „Den Bürgern wird nur das mitgeteilt, was sich nicht länger verbergen lässt. Wir haben hier eine Verwaltung, die Informationen sofort zurückhält, wenn sich eine rechtliche Grundlage dafür findet.“

    Nach Auffassung der Fraktion ist es nicht hinnehmbar, dass die für Chemnitz geltende Zuweisungsquote (6,1%) für 2026 bereits im März überschritten wurde und man weitere Zuweisungen widerspruchslos entrgegennimmt.

    „Die Stadt muss endlich handeln. Es reicht nicht, sich für nicht zuständig zu erklären. Die Stadtverwaltung muss gegenüber der Landesdirektion unmissverständlich klarstellen, dass Chemnitz keine weiteren Zuweisungen verkraftet. Wer das nicht einmal versucht, lässt die Bürger unserer Stadt im Stich!“, erklärt Köhler abschließend.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion steht fest: Chemnitz darf nicht länger die Fehlsteuerung der sächsischen Asylpolitik ausbaden, während andere Großstädte erheblich geringer belastet werden. Das Rathaus ist aufgefordert, die Interessen der Chemnitzer entschlossen zu vertreten, anstatt die Verantwortung hilflos weiterzureichen.

  • RA-131/2026 Flüchtlingszahlen Nachfrage

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister. Diese wurde am 09.06. von Bürgermeisterin Ruscheinsky beantwortet. Diese Antwort veranlasste unseren Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler, am 15.06. im Rahmen einer Ratsanfrage nocheinmal nachzuhaken.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Bei der Auswertung der ursprünglichen Informationsanfrage war deutlich geworden, dass Dresden und Chemnitz im Vergleich zu Leipzig viel mehr Flüchtlinge aufnehmen. Ob der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt ist und was man dagegen tut war Gegenstand der Nachfrage, die wir am 29.06. beantwortet bekamen

    Anfrage

    Unter Punkt 4 verweisen Sie auf die Internetseite der Landesdirektion Sachsen. Auf dieser erfährt man unter anderem, dass Chemnitz gemessen an der Kapazität und derzeitigen Belegung mit 30,6% deutlich vor Leipzig mit 12,2 % liegt. Damit nimmt Chemnitz im Verhältnis zu den Kapazitäten in Leipzig fast dreimal so viele Asylbewerber auf.

    1.Wie wirkt die Stadtverwaltung Chemnitz darauf hin, diese Ungleichbehandlung bei der Zuweisung von Flüchtlingen durch die LDS abzubauen?

    Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen werden durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) geschaffen und betrieben. Als höhere Unterbringungsbehörde obliegt es demnach der LDS die Betreibung der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen in eigener Zuständigkeit zu organisieren. Die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist keine Aufgabe der Stadt Chemnitz und liegt damit nicht im Kompetenzbereich des Stadtrates oder der Stadtverwaltung der Stadt Chemnitz.

    Die Zuweisungen zur Stadt Chemnitz, als untere Unterbringungsbehörde, erfolgt durch die LDS anhand der vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen ermittelten Verteilquoten. Diese werden jährlich anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung (Sachsen) zum 30.06. des vorangegangenen Jahres ermittelt. Für das Jahr 2026 beträgt die Quote für die Stadt Chemnitz 6,1 Prozent.

      2.Ist der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt?

      Die Belegungszahlen sind bekannt. Siehe Antwort zu Frage 4 der IA-058/2026

      EINORDNUNG

      Es ist schon interessant, dass es zunächst hieß, man könne keine Auskünfte zu den Belegungszahlen erteilen, nur um bei der Nachfrage zu sagen, dass die Belegungszahlen der Stadtverwaltung bekannt seien. Warum teilt man sie dann nicht mit? Es geht um Zuständigkeiten: „Ich bin nicht zuständig, also bin ich auch nicht befugt, Auskünfte zu erteilen, geschweige denn etwas dagegen zu unternehmen.“ Und so wird uns immer nur so viel erzählt, wie unbedingt notwendig ist. Das ist das Gegenteil von proaktiver Transparenzschaffung. Denn oft genug schiebt man fadenscheinliche Gründe vor, um nicht veröffentlichen zu müssen, wie viel uns die illegale Massenmigration mittlerweile gekostet hat.

      Es ist sehr bequem, die Zuständigkeit von sich wegzuschieben und auf die Landesdirektion Sachsen zu verweisen, ohne selbstkritisch zu hinterfragen, dass die für 2026 festgelegte Quote von 6,1 % bereits im März mit der 63.sten Person überschritten war. Es ist mit einer ähnlich hohen Zahl an Zuweisungen zu rechnen, die Quote wird wieder bei etwa 30% liegen. Und das Rathaus tut nichts! Wir kritisieren, dass man hilflos die Hände zu heben scheint anstatt die Verantwortung zu übernehmen, für die man gewählt worden ist. Die Quote ist längst überschritten. Den Zuweisungen ist zu wiedersprechen. Es ist ein Aufnahmestopp zu verfügen oder wenigstens an die LDS zu kommunizieren!

    1. RA-130/2026 Wohngebiet am Eisenweg

      Am 15.06. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach an den Oberbürgermeister. Im Beschluss „B-208/2025“ heißt es, dass die Fläche bislang nicht als Wohnbauland dargestellt worden sei, um den westlich der Chemnitzer Straße liegenden Gewerbebetrieb hinsichtlich seiner Emissionen nicht zu beschränken. Weiter heißt es: „Nach einer Umstrukturierung des Unternehmens ist die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben.“

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, wie die Stadtverwaltung zu dieser Einschätzung gelangt ist. Da die Baufeld-Mieralölraffinerie GmbH (Puraglobe) in unmittelbarer Nähe liegt, gelten bei der Ausschreibung von Wohngebieten besondere Vorschriften der Störfallverordnung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ein Wohngebiet auf fraglichem Flurstück kann bei Einhaltung der geltenden Vorgaben nur schwer genehmigungsfähig sein. Deswegen die Fragen nach Gutachten, Behördenbewertungen und Rechtsgrundlagen. Potentielle Bauherren müssen wissen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft potentiell gefährliche Chemikalien verarbeitet werden. Am 25.06. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Knut Kunze.

      Anfrage

      1.Auf welche konkreten Gutachten, Messungen, immissionsschutzrechtlichen Bewertungen oder behördlichen Stellungnahmen stützt sich die Aussage der Stadt Chemnitz, dass die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben sei?

      2.Wann wurden diese Gutachten oder Bewertungen erstellt und von welchen Fachbüros oder Behörden stammen sie?

      3.Unterliegt die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) als Betriebsbereich der unteren Klasse? Falls ja, wie wurde dieser Umstand bei der Planung des Wohngebietes berücksichtigt?

      4.Wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 25/04 eine Prüfung nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich des Trennungsgrundsatzes zwischen störfallrelevanten Betriebsbereichen und schutzbedürftiger Wohnbebauung durchgeführt?

      5.Falls eine solche Prüfung durchgeführt wurde, welcher angemessene Sicherheitsabstand beziehungsweise Achtungsabstand wurde für den Betriebsbereich ermittelt?

      6.Befindet sich das geplante Wohngebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Sicherheits-, Achtungs- oder Untersuchungsabstandes zur Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

      7.Wurde eine Geruchsimmissionsprognose nach den einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erstellt? Falls ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Geruchshäufigkeiten für Allgemeine Wohngebiete?

      8.Wurde untersucht, ob durch die geplante Wohnbebauung eine sogenannte heranrückende Wohnbebauung entsteht, die den bestehenden Betriebsstandort künftig in seiner Entwicklung oder Nutzung einschränken könnte?

      9.Welche konkreten Änderungen der Betriebsstruktur oder der genehmigten Anlagen haben nach Auffassung der Stadt dazu geführt, dass die bisher angenommene Emissionsproblematik entfallen sein soll?

      10.Liegen der Stadt Chemnitz Stellungnahmen der zuständigen Immissionsschutzbehörde, der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen? Falls ja, werden diese Unterlagen dem Stadtrat und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

      11.Warum wird in der Begründung zur Beschlussvorlage lediglich auf die entfallene Emissionsproblematik verwiesen, nicht jedoch auf mögliche immissionsschutzrechtliche und störfallrechtliche Auswirkungen der benachbarten Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

      Ich bitte um vollständige Beantwortung unter Angabe sämtlicher zugrunde liegender Gutachten, Fachstellungnahmen, Behördenbewertungen und Rechtsgrundlagen.

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i.V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

      EINORDNUNG

      Diese Einschätzung können wir nicht nachvollziehen. Das ein Wohngebiet an der Chemnitzer Straße in unmittelbarer Nähe zu „Puraglobe“ geplant ist, ist sehr wohl eine konkrete Angelegenheit der Gemeinde. Die Anwohner haben ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage dort zukünftig gebaut werden darf. Wenn eine Ratsanfrage nicht das richtige Werkzeug ist, dann stellen wir diese Fragen als „Informationsanfrage“ erneut.

    2. RA-112/2026 Chemnitzer Straße in Klaffenbach

      Am 21.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zur Instandsetzung der Chemnitzer Straße im Stadtteil Klaffenbach von „Würschnitztalstraße“ bis „Am Silberbach“ an den Oberbürgermeister. Im Ortschaftsrat Klaffenbach hatte man die Instandsetzung ab Mai 2027 in Aussicht gestellt.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, wie die Stadtverwaltung den Gesamtzustand des fraglichen Straßenabschnitts inclusive des Kanalsystems einschätzt und wann mit der grundhaften Sanierung gerechnet werden kann. Die jüngsten Wasserrohrbrüche zeigen, wie marode die Chemnitzer Straße in Klaffenbach ist. Es galt, die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs zu unterstreichen. Am 24.06. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

      Anfrage

      1.Wie wird von Seiten der Stadtverwaltung der Zustand der Chemnitzer Straße ingenanntem Bereich eingeschätzt?

      Die Fahrbahn der Chemnitzer Straße ist im betroffenen Abschnitt in schlechtem Zustand. Auch der Gehweg hat abschnittsweise Instandsetzungsbedarf.

      2.Wie wird von Seiten der Stadtverwaltung der Zustand des Kanalsystems unter der Chemnitzer Straße in genanntem Bereich eingeschätzt?

      Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) als Eigentümer und die inetz als Betreiber des Kanalsystems sehen dringenden Sanierungsbedarf bei dem vorhandenen Entwässerungssystem.

      3.Ist von Seiten der Stadtverwaltung eine koordinierte Baumaßnahme vorgesehen und wenn ja, ab wann?

      4.Was ist im Zuge der Baumaßnahme konkret vorgesehen?

      Ursprünglich war eine koordinierte Maßnahme des ESC und des Verkehrs- und Tiefbauamtes für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Dieses Vorhaben konnte jedoch aufgrund unterschiedlicher Abhängigkeiten und verkehrlicher Belange nicht umgesetzt werden.
      Der ESC wird das Kanalsystem nun im Jahre 2027 erneuern.

      Dem Verkehrs- und Tiefbauamt stehen derzeit für 2027 jedoch leider keine Mittel für eine vollumfängliche Beteiligung an der Baumaßnahme zur Verfügung. Daher erfolgen im Auftrag des Straßenbaulastträgers vorerst ausschließlich die unabdingbaren Maßnahmen an defekten Straßenabläufen im Zuge dieser Kanalnetzerneuerung, jedoch keine flächendeckende Erneuerung der Fahrbahn und des Gehweges.


      Das Verkehrs- und Tiefbauamt wird auf Grundlage der vorliegenden Planung und in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung eine Instandsetzung der Fahrbahn ab 2028 anstreben.

      EINORDNUNG

      Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Instandsetzung besser gestern als heute angegangen werden muss. Die jüngsten Wasserrohrbrüche machen offensichtlich, wie beschämend verschlissen das Kanalsystem ist. Die notdürftige Beseitigung dieser Havarien verursacht Kosten und lässt die Anwohner mit teils unterspülten Straßenabschnitten bis zur nächsten Havarie zurück. Eine grundhafte Sanierung des Kanalsystems war für 2024/2025 vorgesehen, ist aber bis heute nicht umgesetzt. Als Begründung nennt die Stadt unterschiedliche Abhängigkeiten und verkehrliche Belange. Wer für den Aufschub verantwortlich ist, erfährt man nicht. Nur, dass es in 2026 keine Baumaßnahmen geben wird.

      Selbst wenn der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz eine Sanierung des Kanalsystems in 2027 in Angriff nimmt, so stehen dem Verkehrs- und Tiefbauamt keine Mittel zur Verfügung, um sich an der Finanzierung einer grundhaften Erneuerung des Kanalsystems zu beteiligen, geschweige denn in diesem Zuge die verschlissene Fahrbahn zu erneuern.

      Es bleibt also Flickwerk weil das Geld fehlt. Die Katze beißt sich in den Schwanz: 2027 könnte das Kanalsystem auf das Nötigste beschränkt repariert werden, 2028 kommt vielleicht die neue Fahrbahndecke, die 2029 wieder aufgeschlagen werden muss, weil die nächste Havarie die neue Straße unterspült hat. – keine guten Nachrichten für die Klaffenbacher.

    3. RA-126/2026 Waschbären

      Aus Glösa und Ebersdorf erreichten uns Meldungen von Bürgern, die sich mit den negativen Auswirkungen der wachsenden Waschbärpopulation konfrontiert sehen. Da der Waschbär eine invasive Art ist und nicht unter Naturschutz steht, wurden wir gefragt, was konkret gegen dessen Ausbreitung unternommen wird. Am 09.06. reichte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme diese Frage in Form einer Ratsanfrage an den Oberbürgermeister weiter.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 22.06. erreichte uns eine Antwort von Bürgermeister Kunze:

      Anfrage

      1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?
      2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?
      3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

      Einordnung

      Diese Einschätzung teilen wir nicht, denn einleitend haben wir uns sehr wohl auf einen konkreten Lebenssachverhalt bezogen und auch die Frage nach der Entwicklung in den letzten Jahren ist eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde. Und erst recht ist es das, wenn die Gemeinde konkrete Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären angeordnet hat. Der Bürger hat durch das Fragerecht einen Anspruch darauf, das zu erfahren! Aber oft ist es so, dass unsere Ratsanfragen aus fadenscheinlichen Gründen abgewiesen werden. Hätten die LINKEN diese Fragen gestellt, wären diese, so wie 2017 auch, beantwortet worden. Damals war Anlass nahezu der Gleiche, die Fragestellung komplexer aber die Antwort eben auch ergiebig.

    4. RA-115/2026 Drogenkonsum

      Am 26.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Thema Drogenkonsum an den Oberbürgermeister. Die aktuellen Abwasseranalysen der europäischen Drogenbeobachtungsstelle EUDA/EMCDDA sowie der TU Dresden weisen Chemnitz erneut als eine der am stärksten belasteten Städte Europas hinsichtlich Methamphetamin-Rückständen aus. Laut den veröffentlichten Daten stieg die durchschnittliche Konzentration von Crystal Meth im Chemnitzer Abwasser von 240 mg pro 1000 Einwohner und Tag im Jahr 2018 auf zuletzt 381 mg im Jahr 2025. Innerhalb Deutschlands liegt Chemnitz damit deutlich vor anderen untersuchten Städten wie Erfurt, Dresden oder Magdeburg.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Gleichzeitig erklären Stadtverwaltung und Polizei öffentlich, diese Ergebnisse würden sich nicht mit den eigenen Erkenntnissen zur Entwicklung der Crystal-Meth-Problematik decken. Für die Fraktion stellte sich daher die Frage, auf welche konkreten Datengrundlagen sich diese Einschätzung stützt, wenn unabhängige europaweite Messreihen seit Jahren eine gegenteilige Entwicklung dokumentieren. Am 17.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeisterin Dagmar Ruscheinsky.

      Anfrage

      1.Welche eigenen statistischen Erhebungen, Fallzahlen oder wissenschaftlichen Auswertungen liegen der Stadt Chemnitz vor, um die Aussage zu begründen, dasssich die hohe Belastung im Abwasser nicht mit der tatsächlichen Situation in Chemnitz decke?

      Hier ist eine differenziertere Betrachtung erforderlich: Die Studie liefert keine Belege dafür, dass Chemnitz (oder eine andere teilnehmende Stadt) die höchsten Werte in Europa aufweist. Dafür sind die Stichproben zu klein.
      An der genannten Abwasseranalyse hat Chemnitz erstmals 2017 neben nur sieben weiteren deutschen Städten teilgenommen. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Abwasser auf Spuren von insgesamt vier illegalen Stimulanzien (Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA/Ecstasy) sowie Cannabis untersucht. Die Teilnahme an der Analyse ist nicht verpflichtend, weshalb Städte und Länder in den einzelnen Untersuchungsjahren auch variieren.
      Im Jahr 2025 wurde in der Studie beispielsweise ausgeführt, dass Methamphetamin-Missbrauch sich historisch auf Tschechien und die Slowakei konzentriert, dazu aber im Abwasser in Deutschland, Litauen, Norwegen, Türkei, Spanien, Zypern und den Niederlanden nachweisbar war. Im internationalen Vergleich lagen die Werte in Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten höher.
      Die drei deutschen Städte mit den höchsten Werten von Methamphetaminen – die sich im Vergleich nur leicht unterscheiden – befinden sich im grenznahen Raum zu Tschechien, Polen und der Slowakei. Es ist nicht auszuschließen, dass andere Städte vergleichbare oder höhere Werte aufweisen – nur haben diese an der Erhebung einfach nicht teilgenommen. Außerdem wäre es sinnvoll, z.B. die Kriminalitätsstatistik zu Rate zu ziehen, die nicht nur den Konsum betrachtet, sondern auch Herstellung und Verkauf einbezieht. Insgesamt sind nur 13 deutsche Städte vertreten, so dass von einer bundesweiten Vergleichbarkeit nicht gesprochen werden kann. Von 115 teilnehmenden Städten insgesamt gab es nur 63, von denen Daten aus 2024 und 2025 vorlagen, nur diese wurden betrachtet.
      Die Arbeitsberichte der drei Chemnitzer Suchtberatungsstellen (Amt für Gesundheit und Prävention, Stadtmission, Advent-Wohlfahrtswerk) weisen das Thema Alkohol seit Jahren und nach wie vor mit weitem Abstand als das am häufigsten gebrauchte Suchtmittel aus. Über die Arbeit der Akteure und Angebote der Suchtberatung in Chemnitz wurde zuletzt im Sozialausschuss im März 2026 umfassend berichtet.
      Methamphetamine sind hochproblematische Drogen, deren Missbrauch erhebliche gesundheitliche und gesellschaftliche Konsequenzen hat; für diese Einschätzung brauchte es jedoch nicht die genannte Studie.

      2. Wie bewertet die Stadtverwaltung den deutlichen Anstieg der Methamphetamin-Rückstände im Zeitraum 2018 bis 2025 konkret?

      Gar nicht, weil sich das Zustandekommen der Werte nicht bewerten lässt. Steigende Rückstände im Abwasser sagen nur aus, dass mehr Menschen, die sich in Chemnitz aufgehalten haben, Crystal Meth konsumiert haben oder alternativ größere Mengen konsumiert worden sind. Qualitative Einordnungen sind damit nicht verbunden.

      3. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 im Bereich Prävention, Frühintervention, Straßensozialarbeit und Suchthilfe zusätzlich geschaffen oder finanziell erweitert?

      Diese Frage lässt sich nicht abschließend beantworten, weil das Thema Prävention in der Arbeit verschiedener Ämter und Behörden inkludiert ist. Die städtische Förderung der Suchtberatungsstellen stieg allein zwischen 2020 und 2026 um 35,72 Prozent: Der städtische Zuschuss für die beiden Suchtberatungsstellen betrug 2020 599.787 Euro, in 2026 lag er bei 814.030,53 Euro.

      4. Wie viele Behandlungs- und Beratungsplätze stehen in Chemnitz aktuell speziell für Crystal-Meth-Abhängige zur Verfügung und hält die Stadt diese Kapazitäten angesichts der veröffentlichten Werte für ausreichend?

      Kapazitäten in der Suchtberatung, Ressourcen niedergelassener Ärzte bzw. Psychologen oder Klinikplätze werden nicht allein für eine bestimmte Substanz vorgehalten. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Crystal Meth aufgrund seiner besonderen Struktur sehr schnell und sehr viel stärker abhängig macht, so dass die auftretenden physischen und psychischen Folgeschäden häufig früher eintreten und erheblicher sind, so dass von Sucht betroffene Personen oft im stationären Setting behandelt werden müssen.

      5. Plant die Stadtverwaltung gemeinsam mit Kliniken, Suchthilfeeinrichtungen und dem Freistaat Sachsen eine Anpassung bestehender Konzepte oder Kapazitäten?

      Nein, die Erhebung liefert dafür keinen Anlass. Alle mit dem Thema befassten Institutionen, die sich zudem in verschiedenen Konstellationen austauschen, passen ihre Konzepte regelmäßig an die in der Realität auftretenden Probleme an. Die Frage tatsächlicher Kapazitäten ist immer auch eine Frage zur Verfügung stehender Ressourcen. In Suchtberatung und -behandlung gilt das Gleiche wie beim Umgang mit psychischen und psychiatrischen Belastungen: Der Bedarf übersteigt die Kapazitäten, so dass Beratungs- und Therapieeinrichtungen priorisieren müssen und Wartezeiten der Regelfall sind.

      6. Teilt die Stadtverwaltung die Einschätzung, dass Chemnitz aufgrund seiner geografischen Lage und der dokumentierten Belastungswerte mittlerweile einen besonderen regionalen Schwerpunkt der Crystal-Meth-Problematik in Deutschland darstellt? Falls nein, warum nicht?

      Diese Frage lässt sich nicht seriös beantworten, da aufgrund der Methodik der Erhebung keine Einschätzung vorgenommen werden kann, die Rückschlüsse auf die Situation in ganz Deutschland zulässt. Es ist bekannt, dass die Fallzahlen in der Regel in Großstädten und in grenznahen Gebieten höher sind.

      Einordnung

      Es werden mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert. Während die europäische Drogenbeobachtungsstelle EUDA sowie wissenschaftliche Untersuchungen der TU Dresden seit Jahren eine außergewöhnlich hohe Belastung für Chemnitz mit Methamphetamin-Rückständen dokumentieren, sieht die Stadtverwaltung offenbar keinen Anlass, dieser Entwicklung Bedeutung beizumessen.

      Besonders bemerkenswert ist die Aussage, man bewerte den deutlichen Anstieg der Methamphetamin-Rückstände zwischen 2018 und 2025 „gar nicht“, obwohl die gemessenen Rückstände Rückschlüsse auf einen erheblich gestiegenen Konsum zulassen. Ob der Anstieg auf mehr Konsumenten oder auf höhere Konsummengen zurückzuführen ist, mag offen sein. Auch dass die Studie aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl keine Aussagen über ganz Deutschland oder Europa zulasse, stimmt grundsätzlich. Die Tatsache, dass Chemnitz seit Jahren zu den am stärksten belasteten deutschen Städten gehört und regelmäßig Spitzenwerte aufweist, kann jedoch nicht einfach ignoriert werden. Wenn man die Aussagekraft der Daten grundsätzlich in Zweifel zieht und relativiert, muss man sich die Frage gefallen lassen, warum die Stadt überhaupt seit Jahren an der Untersuchung teilnimmt.

      Ebenso kritisch sehen wir die Tatsache, dass die Stadtverwaltung trotz steigender Belastungswerte keinerlei Anpassungsbedarf bei Präventions-, Beratungs- oder Behandlungskonzepten erkennt. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass die vorhandenen Kapazitäten in Suchtberatung und Therapie bereits heute nicht ausreichen und Wartezeiten der Regelfall sind. Diese beiden Aussagen stehen sich diametral entgegen.

      Richtig ist, dass Alkohol weiterhin das am häufigsten verbreitete Suchtmittel darstellt. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Crystal-Meth-Problematik zu relativieren ist. Gerade Methamphetamin verursacht erhebliche gesundheitliche, soziale und sicherheitspolitische Folgen.

      Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion wäre es daher geboten, die vorliegenden Daten ernst zu nehmen. Die Entwicklung ist fortlaufend zu beobachten. Polizei, Suchthilfe, Gesundheitswesen, Stadt und Freistaat müssen an einem Strang ziehen, um die Schäden durch den Konsum von Methamphetaminen so gering wie möglich zu halten. Die steigenden Belastungswerte über Jahre hinweg schulterzuckend zur Kenntnis zu nehmen und nichts zu tun, ist in höchsem Maße verantwortungslos!

      Wir erwarten von der Stadtverwaltung eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorliegenden Erkenntnissen. Für die AfD-Stadtratsfraktion bleibt klar: Drogenprävention, konsequente Strafverfolgung des Drogenhandels und ausreichende Hilfsangebote für Betroffene müssen gleichermaßen gestärkt werden. Die vorliegenden Daten sollten Anlass sein, genauer hinzusehen – nicht wegzuschauen.

    5. IA-055/2026 Puraglobe

      Am 27.04. richtete unsere Fraktion eine weitere, aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, komplexere Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen nachzuvollziehen, sowie der Frage nach angeblich eingeleiteten Pharmaabwässern nachzugehen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze, die sich in einigen Punkten widerholt.

      Anfrage

      1.Fehlende bzw. nicht dokumentierte Messwerte
      1.1Welche konkreten Messparameter (insbesondere CSB, Phenol-Index, NH4-N) wurdenim Zeitraum 2015 – 2025 durch den Betreiber regelmäßig erhoben, und welche dieserMesswerte liegen der Stadt Chemnitz aktuell vollständig vor?

      Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
      1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (wurden der inetz GmbH im geforderten Umfang übergeben)
      2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH (liegen vollständig vor)
      3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen uns keine Informationen vor)
      Die Stadt Chemnitz hat eins energie in sachsen GmbH & Co.KG (eins) als Konzessionär die Beseitigung des in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers übertragen. Im Rahmen einer Unterbevollmächtigung hat eins den Betrieb des Abwassernetztes der inetz GmbH (inetz) übertragen. Hierzu gehört auch die Überwachung der Indirekteinleiter (Industrie- und Gewerbebetriebe, welche nichthäusliches, in einer Vorbehandlungsanlage vorgereinigtes Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten) und Führung des Indirekteinleitkatasters. Halbjährlich wird eine Übersicht aller aktiven Indirekteinleiter/Probenahmestellen sowie eine Übersicht der Grenzwertüberschreitungen an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) übergeben.
      Der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung liegt über den genannten Zeitraum vollständig vor:

      -pH-Wert
      -Abwassertemperatur
      -Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

      -CSB/BSB5 im Verhältnis
      -Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
      -Cyanid, leicht freisetzbar
      -Sulfid
      -AOX
      -Kupfer
      -Blei
      -Nickel
      -Chrom, gesamt
      -Cadmium
      -Zink
      -Kohlenwasserstoffe
      -Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
      -Phosphor, gesamt
      -Sulfat

      Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen.

      1.2Gibt es Messreihen oder Zeiträume, in denen keine oder unvollständige Messdaten vorliegen? Falls ja, bitte ich um konkrete Benennung dieser Zeiträume sowie der jeweils fehlenden Parameter.

      Alle Messwerte der Eigenkontrollen durch Baufeld und alle Analysenwerte der hoheitlichen Indirekteinleiterüberwachung liegen der inetz und dem ESC vollständig vor.

      1.3Liegen sämtliche Messwerte dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vollständig vor oder bestehen auch dort Datenlücken?

      Siehe Punke 1.1. und 1.2

      2.Kenntnisstand innerhalb der Stadtverwaltung und nachgeordneter Einrichtungen
      2.1Sind die vollständigen Messdaten sowie deren Bewertungen dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) sowie Herrn Kropp (ASR – Abwasser/Stadtentwässerung) vollumfänglich bekannt und dokumentiert?

      Siehe Punke 1.1.

      2.2Falls nein: Welche Daten wurden nicht übermittelt, und aus welchen Gründen?

      Siehe Punke 1.1.

      3.Kenntnis über Art der behandelten Abfälle (insbesondere Pharmaabwässer)
      3.1Ist der Stadt Chemnitz bekannt, dass laut Stellungnahme der Landesdirektion auch Abwässer aus der pharmazeutischen Industrie durch die Anlage am Standort Chemnitzer Straße 3 verarbeitet werden?

      Diese Informationen liegen aktuell nicht vor.

      3.2Ist dieser Umstand dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz sowie der zuständigen Kläranlage vollständig bekannt und bei der Bewertung der Einleitbedingen berücksichtigt worden?

      Der Umstand ist nicht bekannt (siehe 3.1). Aktuell wird ein Nachtrag zur Genehmigung erarbeitet. Hierbei ist durch den Antragsteller Baufeld unter andere, eine Übersicht der angelieferten Abwässer zu erstellen, dieser Bericht ist zukünftig jährlich zu aktualisieren.

      3.3Falls ja: Welche konkreten Anpassungen der Überwachungs- oder Grenzwertsystematik wurden aufgrund dieser Erkenntnis vorgenommen?

      Der Überwachungsumfang ist im Rahmen der Entwässerungssatzung und der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes vollständig abgebildet.

      4.Aktueller Stand der Einleiterlaubnis
      4.1Die Einleiterlaubnis des Entsorgungsbetriebs war laut Unterlagen bis zum 31.03.2026befristet. Wurde diese Frist inzwischen verlängert?

      Ja, mit dem 30.06.2026 wurde sich der Frist der Landesdirektion angeschlossen, um auch die durch Baufeld gestarteten Versuche mit Ozonisierung abschließen zu können.

      4.2Falls ja: Wer hat die Einleiterlaubnis unter welchen konkreten Nebenabstimmungen oder Auflagen erteilt und bis wann gilt diese?

      Aktuell gilt die Einleiterlaubnis des ESC bis 30.06.2026. Die eigentliche Genehmigung ist unbefristet seitens ESC erteilt.
      Auflagen: Die Abwasserbehandlung wird um weitere Koaleszenzabscheider und eine Behandlung mit Aktivkohle erweitert. Die genauen Auflagen werden aktuell erarbeitet. Die Genehmigung zur Einleitung ins Kanalnetz wird voraussichtlich bis zum 01.06.2031 erteilt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Vorbehandlung zukünftig so erfolgt, dass eine schadlose Ableitung ins Kanalnetz nachweislich sichergestellt werden kann.

      4.3Falls nein: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt derzeit die Einleitung?

      5.Einreichung und Aktualität von Messwerten
      5.1Wurden die für 2025 und 2026 relevanten Messwerte vollständig und fristgerecht durch den Betreiber eingereicht?

      Ja.

      5.2Wurden nach Durchführung der Versuche mit Aktivkohle sowie der angekündigten Ozonbehandlung neue Messreihen erhoben?

      Die Versuche liefen in der Regie von Baufeld. Zusätzliche Messwerte wurden übergeben. Am monatlich festgelegten Eigenüberwachungsumfang gab es keine Änderungen, diese wurden fristgerecht durch Baufeld durchgeführt und eingereicht.
      Zusätzlich erfolgten monatliche hoheitliche Kontrollen durch ein von der inetz beauftragtes zugelassenes Labor.

      5.3Falls ja: Welche Ergebnisse liegen vor und haben sich die zuvor erhöhten Parameter (CSB, Phenole, NH4-N) signifikant verändert?

      -Ammonium und wasserdampfflüchtige Phenole sind seit der Behandlung mit Aktivkohle immer unterhalb des Grenzwertes der Entwässerungssatzung.
      -Der CSB lag bei den letzten 10 Messungen zwischen 3.700 mg/l und 6.300 mg/l (Grenzwert laut Entwässerungssatzung 2000 mg/l).

      7.Gewährleistung der rechtskonformen Abwasserbehandlung
      7.1Wie stellt die Stadt Chemnitz sicher, dass trotz der dokumentierten Überschreitungen relevanter Parameter die Anforderungen der Abwassersatzung sowie des Standes der Technik (insbesondere gemäß DWA-A 102) eingehalten werden?

      Die Entwässerungssatzung lässt auf Antrag Ausnahmen zu. Dies hat der Rechtsbeistand von Baufeld beantragt.
      Die Einhaltung des Standes der Technik an den Mischwasserabschlägen im Kanalnetz muss sichergestellt werden. Darauf ist die Vorbehandlung bei Baufeld mindestens auszulegen. Weiterhinmuss sichergestellt werden, dass Überschreitungen von Satzungsgrenzwerten keinen Schaden fürdie Vorflut und die zentrale Kläranlage erzeugen. Nur dann ist eine Ausnahmeregelung von den Satzungswerten grundsätzlich möglich.


      Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung sowie Genehmigung:
      -Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
      -Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte der Stand jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
      -Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
      -Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
      -Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
      -Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.


      Die DWA-A 102 wurde abgelöst von DWA-A 102-1 und DWA-A 102-2 aus 2020 und befasst sich mit den Grundsätzen zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer. Die Regenwasserabflüsse sind nicht Bestandteil der Genehmigung, da Baufeld das Regenwasser direkt in die anliegende Vorflut einleitet.
      Die Regelungen nach DWA-M 115-1 bis 3 Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers werden berücksichtigt.

      7.2Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Stadt bzw. des Entsorgungsbetriebes ergriffen, um eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen?

      -Die Einhaltung der Grenzwerte kann nur Baufeld durch einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
      -Bei festgestellten Überschreitungen wird sofort mit dem Einleiter Kontakt aufgenommenund Maßnahmen besprochen.
      -Letzte Wahl ist: Widerruf der Einleitgenehmigung
      -Überarbeitung der Genehmigung / Erweiterung der Abwasserbehandlung. Siehe Beantwortung der vorhergehenden Punke
      -Da für den Parameter CSB durch Baufeld noch keine abschließende Lösung gefunden wurde, wird der aktuell in Bearbeitung befindliche Nachtrag befristet erteilt. Baufeld muss dies nutzen, um weiterhin an einer Verbesserung des Abwasserqualität zu arbeiten und die Grenzwerte der Entwässerungssatzung vollumfänglich einzuhalten.
      -Regelmäßige Kontrolle der Übersicht zu angelieferten Abwässern
      -Verkürzung der Kontrollintervalle für unangekündigte Überwachungen
      -Verstärkte Kontrolle des ersten Mischwasserabschlags unterhalb der Einleitung von Baufeld und Dokumentation der Ergebnisse

    6. RA-108/2026 Kapazitätsgrenzen des Stromnetzes

      Am 11.05.2026 stellte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zur Entwicklung der Kapazitätsgrenzen des Chemnitzer Stromnetzes.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da der Strombedarf im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität stark zunehmen wird, stellt sich für die Fraktion die Frage, wie viele E-Ladesäulen unser Stromnetz verkraftet und inwieweit man beim Zubau von Kapazitäten koordiniert vorgeht. Für besonders problematisch hält die Fraktion die Umsetzung der E-Mobilität in den Gründerzeitvierteln unserer Stadt. Am 09.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Burghardt.

      Zur Anfrage:

      1.In welchen Stadtteilen ist die Kapazitätsgrenze für Ladesäulen bereits erreicht?

      Generell müssen alle Verbrauchsstrukturen und Erzeugeranlagen im entsprechenden
      Versorgungsnetz gemeinsam betrachtet werden. In Wohn- und Gewerbegebieten kann die
      Anmeldung hoher Leistungen aller Technologien, einschließlich von Ladeleistungen und
      besonders bei mehrfachen Anmeldungen punktuell zu Engpässen führen. Die bisher
      eingetretenen Engpässe wurden durch Netzausbaumaßnahmen im Kabelnetz gezielt
      beseitigt. Lokale Überlastungen im Netz konnten damit verhindert werden. Trafokapazitäten
      sind derzeit ausreichend und werden bei Bedarf durch Netzverdichtungen zugebaut.

      2.In welchen Stadtteilen kann noch zugebaut werden, ohne die Netzkapazitäten zu
      überlasten?

      Bisher gibt es keine konkreten Stadtteile mit flächendeckenden Engpässen. Die Errichtung
      geplanter Ladeinfrastruktur kann daher prinzipiell jederzeit beantragt werden. Es ist je
      Anschlussvorhaben eine netztechnische Prüfung notwendig. Liegt kein Engpass vor, kann
      sofort angeschlossen werden. Bei negativem Ausgang der netztechnischen Prüfung erfolgt
      Netzausbau. Die Ladeinfrastruktur kann mit zeitlich befristeter Leistung im Regelfall über ein
      Lademanagementsystem an das Verteilnetz angeschlossen werden.

      3.Was sieht die eins energie vor, um die Kapazitätsgrenzen in den betroffenen Stadtteilen zu erhöhen?

      Es werden auf Grundlage des Regionalszenarios der Planungsregion Ost für die Stützjahre
      2030, 2035 und 2045 die Auslastung der verschiedenen Spannungsebenen des Verteilnetzes
      prognostiziert. Daraus abgeleitet entstehen entsprechende Netzausbaumaßnahmen, welche
      vorausschauend im gesamten Verteilnetz umgesetzt werden. Die in den nächsten Jahren umzusetzenden Netzausbaumaßnahmen sind in der detaillierten Netzausbauplanung auf der BDEW-Plattform www.vnbdigital.de veröffentlicht. Die Aktualisierung erfolgt aller zwei Jahre entsprechend §14d EnWg.

      4.Was für Maßnahmen sind vorgesehen, um in den Gründerzeitvierteln die Ladeinfrastruktur so auszubauen, dass das Stromnetz mithält?

      Der Ausbau in Gründerzeitvierteln ist in der oben genannten Netzausbauplanung
      entsprechend berücksichtigt. Punktuelle Engpässe werden durch Netzverstärkung bzw.
      Netzverdichtung beseitigt. In den Gründerzeitvierteln findet die Dekarbonisierung des
      Wärmesektors im Stromnetz (Einsatz von Wärmepumpen) nicht flächendeckend statt. In
      diesen eng besiedelten Gebieten wird die Wärmeversorgung zum Großteil über Fernwärme
      realisiert. Es kommt dabei nur zu einer moderaten Leistungserhöhung.

      5. Wie werden die Anwohner und Hausbesitzer hieran beteiligt?

      Wenn die Netzanschlusskapazität des Grundstückes nicht erhöht wird, werden die Anwohner
      bzw. Hausbesitzer nicht am Netzausbau in Form des Baukostenzuschusses beteiligt. Im
      Eigenheimbereich besteht eine Leistungsgrenze von 34 kVA, die baukostenzuschussfrei und in
      der Praxis völlig ausreichend ist. Im Mehrfamilienhaus- und Gewerbebereich werden
      Leistungserhöhungen entsprechend berechnet und netztechnisch geprüft. Anwohner bzw.
      Hausbesitzer können durch gezielte Maßnahmen im Haus (Energiemanagementsystem,
      dynamisches Lastmanagement, Batteriespeicher usw.) die vorhandene Netzanschlusskapazität optimal ausnutzen und somit die Baukostenzuschüsse einsparen.

      Einordnung

      Punktuell aufgetretene Engpässe habe man beseitigt. Man sagt nicht wann und man sagt auch nicht wo gezielte Netzverdichtungen Engpässe beseitigt haben sollen. Generell könne überall zugebaut werden, wenn ein Lademanagementsystem die Ladung der E-Autos überwacht. Will heißen: Die Ladung wird extern gedrosselt oder sogar ganz abgebrochen, bevor das überlastete Netz durchschmoren kann. Natürlich gibt man hier Entwarnung, denn die Deutschen sollen sich ja bis zu 800.000 E-Autos staatlich fördern lassen.

      Das die Wärmeversorgung auf dem Kassberg zum Großteil mit Fernwärme realisiert wird, ist schlicht und einfach nicht wahr. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht und der Anteil des Gasnetzes an der Wärmeversorgung schwindet. Aber 55-70% der Kassberger Wohnungen werden mit Gas beheizt. Der Anteil an Fernwärme liegt bei 20-40% und ist weit davon entfernt, Gas als Haupt-Wärme-Lieferant abzulösen – mal abgesehen davon dass auch die Fernwärme ihre Energie aus der Gasverbrennung gewinnt. Weniger als 10% der Wohnungen auf dem Kassberg verfügen über alternative Heizungsmodelle, wie etwa Wärmepumpen.

      Als wäre das nicht absurd genug, werden Anwohner und Eigentümer in die Pflicht genommen, Energiemanagementsysteme, Lastmanagement und Batteriespeicher nachzurüsten, um Baukostenzuschüsse zu erhalten. Dieser grüne Irrsinn wird von vorne bis hinten staatlich mit Milliardensummen subventioniert, weil ohne diese Subventionen kein normal denkender Mensch, der das Einmaleins beherrscht, zu dem Schluss kommen kann, dass sich diese Investiotionen jemals ammortisieren.

    7. RA-116/2026 offene Kommunikation

      Am 26.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister. Unter dem Eindruck der öffentlichen Kommunikation zum Thema „kommunaler Wärmeplan“ hielt sie es für geboten, nach der grundsätzlichen Kommunikations- und Informationsstrategie der Stadtverwaltung zu fragen. Die Nicht-Ladung von Ulrich Oehme zum Europa-Empfang, obwohl er gewählter Vertreter des EURO-CITIES-Netzwerks ist, offenbarte auch Probleme in der Kommunikation mit den Stadträten. Die Wahl von Frau Loose an die Spitze des Chemnitzer Jugendamtes verstärkte den Eindruck nochmals, dass die offene Kommunikation in nicht mehr hinnehmbarem Maße erodiert.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Wachsende Unsicherheiten, Spekulationen und Gerüchte sähten Zweifel an der Transparenz der Vorgänge in der Stadtverwaltung. Frau Rasch gab dem OB mit den Fragen die Gelegenheit, die Zweifel aus der Welt zu schaffen, sich öffentlich zu erklären und Werkzeuge zu benennen, wie die Kommunikation mit den Bürgern der Stadt verbessert werden kann. Am 11.06. ging uns die Antwort des Oberbürgermeisters Schulze zu.

      Anfrage

      Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

      zunehmend entsteht bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei politischen Entscheidungsträgern der Eindruck, dass wichtige Informationen, Veranstaltungen, Gespräche, Planungen und Entscheidungen der Stadt Chemnitz nicht offen, transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden.


      Dies betrifft unter anderem Veranstaltungen mit politischen Entscheidungsträgern, Landtagsabgeordneten oder Mitgliedern der Staatsregierung – beispielsweise Besuche an Schulen oder öffentliche Austauschformate – bei denen zuständige Ausschussmitglieder teilweise weder informiert noch einbezogen werden. Gerade Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse sollten jedoch die Möglichkeit erhalten, an solchen Gesprächen teilzunehmen, Fragen zu stellen, Probleme anzusprechen und Anregungen aus der Praxis einzubringen.


      Darüber hinaus entsteht auch bei anderen Entscheidungen und Vorgängen innerhalb der Stadtverwaltung zunehmend der Eindruck, dass Informationen nur eingeschränkt, verspätet oderselektiv weitergegeben werden. Dadurch fehlt vielen Beteiligten die notwendige Transparenz über tatsächliche Abläufe, Hintergründe und Entscheidungsprozesse.
      Fehlende Offenheit und unzureichende Kommunikation führen zwangsläufig dazu, dass Unsicherheit, Spekulationen und Gerüchte entstehen, weil sich Bürgerinnen und Bürger sowie politische Entscheidungsträger Informationen selbst zusammenreimen müssen. Dies sorgt zunehmend für Unmut, Misstrauen und einen Vertrauensverlust gegenüber Verwaltung und politischen Prozessen.


      Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

      1. Welche grundsätzliche Kommunikations- und Informationsstrategie verfolgt die Stadt Chemnitz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Entscheidungsträgern?
      2. Nach welchen Kriterien werden Veranstaltungen, Gespräche oder Termine mit politischen Entscheidungsträgern organisiert und kommuniziert?
      3. Warum werden zuständige Ausschussmitglieder über bestimmte Veranstaltungen, Gespräche oder relevante Vorgänge teilweise nicht informiert oder einbezogen?
      4. Aus welchen Gründen erhalten Ausschussmitglieder und politische Gremien nicht grundsätzlich die Möglichkeit, an relevanten Austauschformaten mitzuwirken, Fragen zu stellen oder Anregungen einzubringen?
      5. Sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit in einer frühzeitigen und offenen Einbindung der zuständigen Ausschüsse bei wichtigen Themen und Entscheidungen?
      6. Ist der Stadtverwaltung bewusst, dass mangelnde Transparenz und eingeschränkte Kommunikation dazu führen, dass Unsicherheiten, Spekulationen und Gerüchte entstehen?
      7. Warum entsteht zunehmend der Eindruck, dass Informationen nur in dem Umfang weitergegeben werden, den Bürgerinnen, Bürger oder Entscheidungsträger „wissen dürfen“, anstatt offen und nachvollziehbar über tatsächliche Abläufe und Hintergründe zu informieren?
      8. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Chemnitz, um Gerüchtebildung, Missverständnisse und Unmut durch fehlende oder unzureichende Kommunikation zu vermeiden?
      9. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine offene, ehrliche und transparente Kommunikation im Interesse aller Beteiligten liegen sollte, um Vertrauen, Akzeptanz und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zu stärken?
      10. Welche konkreten Schritte plant die Stadtverwaltung künftig, um die Transparenz und Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Entscheidungsträgern deutlich zu verbessern?

      Zu Ihrer Anfrage möchte ich darauf hinweisen, dass Ratsanfragen ausschließlich konkrete Sachverhalte betreffen und in Form von Fragen – ohne Bewertungen – gestellt werden müssen. Ihre Anfrage ist sehr allgemein formuliert und enthält keine konkreten Beispiele oder Bezugnahmen auf spezifische Austauschformate oder Vorgänge. Insbesondere die Fragen 1 und 2 beziehen sich auf allgemeine Sachverhalte, während die Fragen 3 und 4 keine konkreten Fälle benennen.


      Aus diesen Gründen kann Ihre Ratsanfrage leider nicht in der vorliegenden Form beantwortet werden.


      Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt Chemnitz eine transparente, bürgerorientierte und medienoffene Kommunikationsstrategie verfolgt. Die Verwaltung informiert umfassend über ihr Handeln, aktuelle Projekte und geplante Vorhaben, sowohl direkt gegenüber den Bürger:innen als auch über die Medien. Dies entspricht dem Selbstverständnis einer modernen Verwaltung und den Vorgaben des Grundgesetzes, des Sächsischen Pressegesetzes sowie der Sächsischen Gemeindeordnung. Journalisten werden aktiv unterstützt, um eine schnelle und vollständige Berichterstattung zu ermöglichen.
      Für die Öffentlichkeitsarbeit stehen der Stadt Chemnitz verschiedene Kommunikationsmittel zur Verfügung, zum Beispiel Pressemitteilungen, Website, Amtsblatt, verschiedene Social Media Kanäle, Newsletter sowie unterschiedliche Publikationen.
      Freundliche Grüße
      Sven Schulze

      Einordnung

      Bedauerlicherweise hat Oberbürgermeister Schulze die Chance nur unzureichend genutzt, um seine Öffentlichkeitsarbeit zu reflektieren, zu erklären oder Potentiale für Verbesserungen zu formulieren. Gerade vor dem Hintergrund der eingangs genannten Vorkommnisse war der Eindruck entstanden, dass Politiker der AfD-Stadtratsfraktion ausgegrenzt und in der parlamentarischen Arbeit aktiv isoliert werden. Wenn Schulze dem auch widerspricht, so bleiben die Zweifel.

      Der Oberbürgermeister sieht offenbar keinen Bedarf für Verbesserungen, da man sich an Recht und Gesetz halte. Journalisten werden umfassend über die internen Entscheidungen informiert und für die Öffentlichkeitsarbeit zählt er eine ganze Reihe zur Verfügung stehender Kommunikationsmittel auf.

      Diese wurden aber nur sehr sparsam genutzt, als es um die Kürzungen im ÖPNV ging, um Details aus dem kommunalen Wärmeplan, um die Unstimmigkeiten in der Buchhaltung der Kulturhauptstadt Chemnitz gGmbH, die Kürzungen bei den Kitas und so weiter….

      Die Bürger sollen nur erfahren, was sie unbedingt erfahren müssen. Dieser Eindruck drängte sich zuletzt immer stärker auf und Herr Schulze hat diesen Eindruck mit seiner Antwort nicht zerstreuen können.

    8. RA-113/2026 ungleiche Ticketkontrollen

      Am 21.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Thema Ticketkontrollen in Bussen und Bahnen an den Oberbürgermeister. Fahrgäste hatten bei der Ticketkontrolle eine Ungleichbehandlung einheimischer Fahrgäste gegenüber Migranten beklagt. Dies sei eine Anweisung von oben, um Konfliktsituationen zu vermeiden.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Nico Köhler nahm sich dessen an und wollte wissen, ob es eine solche Anweisung gibt, um Gefahrensituationen zu vermeiden und wie sich dies mit dem Gleichstellungsgrundsatz vereinbaren lässt. Am 11.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kütter:

      Anfrage

      1.Besteht eine offizielle Anweisung, bei der Ticketkontrolle von Fahrgästen in irgendeiner Weise differenziert vorzugehen, um Gefahrensituationen zu vermeiden?

      Es gibt keine Dienstanweisung bzgl. differenzierter Ticketkontrollen. Die Fahrausweisprüfpersonale werden im Umgang mit der Fahrausweiskontrolle bei Gefahrensituationen geschult.

      2.Falls ja, wie stellt man sicher, dass nicht gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstoßen wird?

      Siehe Frage 1.

      3.Falls nein, wie sind die Beobachtungen, dass Migranten und Migrantengruppen bei der Fahrscheinkontrolle ausgespart werden, zu erklären und gibt es hierfür Lösungen?

      Die geschilderten Beobachtungen kann die CVAG als Auftraggeber dieser Dienstleistung nicht bestätigen. Nach deren Beobachtungen werden alle Kunden bei der Fahrausweiskontrolle in Bussen und Bahnen gleichbehandelt.

      Einordnung

      Eine Ungleichbehandlung wird dementiert. Auch eine von uns durchgeführte, nicht repräsentative Umfrage unter Fahrern und Kontrolleuren konnte die Hinweise auf Differenzierung bei der Ticketkontrolle nicht verdichten. Vielmehr sei es so, dass Kontrolleure als solche erkennbar sind und potentielle Schwarzfahrer bereits vor Kontrollbeginn das Fahrzeug verlassen.