Kategorie: Anfrage

  • RA-253/2026 Broschüre 25 Erfolge und Effekte der Kulturhauptstadt

    Am 01.10. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Broschüre mit dem Titel „25 Erfolge und Effekte der Kulturhauptstadt 2025“ an den Oberbürgermeister. Anlass war die ungefragte Zusendung an unsere Fraktion von 10 Exemplaren dieser Schrift.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ziel war es, Transparenz bei den Herstellungskosten zu schaffen. Die Antwort ging uns am 14.10. durch den Oberbürgermeister Schulze zu.

    Anfrage

    1.Wie hoch ist die Gesamtauflage dieser Broschüre / Wie viele Exemplare wurden in Auftrag gegeben?

    Die gedruckte Gesamtauflage der Broschüre „25 Erfolge und Effekte der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025“ beträgt 2.500 deutschsprachige Exemplare und 500 englischsprachige Exemplare. Darüber hinaus steht die Publikation der breiten Öffentlichkeit auf der städtischen Website (chemnitz.de) kostenlos als digitales Dokument (PDF) zur Verfügung.

    2.Wie hoch waren die Gesamtkosten dieser Broschüre und wie teilen sich diese Kosten auf die verschiedenen an der Erstellung beteiligten Ressorts auf? Ich bitte darum, die Kosten für Datenaufbereitung, Evaluationsdaten, Redaktion, Beratung, Hinweis zur Methodik, Gestaltung, Illustrationen und Druck einzeln auflisten.

    Die Gesamtkosten für die Konzeption, Erstellung und Produktion der Broschüre belaufen sichauf insgesamt 40.689 € netto. Die Erstellung erfolgte federführend durch das Projektteam der Stadt Chemnitz unter Einbindung der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH sowie wissenschaftlicher Partner wie dem FOG-Institut und der Technischen Universität Chemnitz.
    Datensammlung und Aufbereitung: 6.760 €
    Gestaltung, Illustration und Satz: 23.050 €
    Druckkosten: 10.879 €
    Alle Werte verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

    3.Zu welchen Teilen und in welcher Höhe waren Land und Bund an den Kosten für diese Broschüre beteiligt?

    Es erfolgte keine Förderung durch Bundes- bzw. Landesmittel.

    4.Wer hat dafür Sorge getragen, dass diese Broschüre nach allen Regeln der Kunst „durchgegendert“ ist und wer ist die Zielgruppe, bzw. wer nicht?

    Die redaktionelle Umsetzung und die sprachliche Gestaltung der Broschüre erfolgten durch die Pressestelle der Stadt Chemnitz in Zusammenarbeit mit der beauftragten Agentur. Dabei wurden die geltenden Leitlinien der Stadtverwaltung Chemnitz für eine zeitgemäße, inklusive und verständliche Verwaltungssprache angewandt.

    Einordnung

    Es ist schon bemerkenswert, für was man in der Verwaltung in Zeiten eines Haushaltsnotstandes Geld ausgibt. 3.000 gedruckte Exemplare einer 87-Seitigen Broschüre die keiner liest, keiner braucht und keiner bestellt hat! Das ist so übertrieben zu viel, dass man uns einfach so 10 Exemplare ungefragt zukommen ließ. Danke dafür – nur leider ist das Schriftstück so durchgegendert, dass du das keinem zu lesen geben kannst, ohne dich in Grund und Boden zu schämen.

    Inclusive Mehrwertsteuer reden wir von 48.419,91€, also 16,14€ pro Stück. In unserem Fall bedeutet das: 161,40€ für die Tonne! Das ist einmal mehr ein exemplarisches Beispiel für bedenkenlose und gedankenkose Steuergeldverschwendung, für die der Oberbürgermeister persönlich die Verantwortung trägt. So geht man als Oberhaupt unserer Stadt nicht mit dem Steuergeld unserer Bürger um!

  • RA-237/2026 KI-Assistent Qonny beim ASR

    Am 18.09. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum KI-Assistenten Qonny beim ASR an den Oberbürgermeister. Anlass war die Einführung des Sprachassistenten an genau diesem Tag.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ziel war es, Transparenz bei den Einrichtungskosten, den laufenden Kosten, der Zuverlässigkeit des Sprachassistenten und möglichen Auswirkungen auf den Personalbestand herzustellen. Die Antwort ging uns am 19.10. durch den Bürgermeister Knut Kunze zu.

    Anfrage

    1.Welche einmaligen und laufenden Kosten entstehen der Stadt bzw. dem ASR durch Einführung, Anschaffung, Lizenzierung, Wartung und Betrieb des KI-Sprachassistenten „Qonny“ und aus welchem Haushalt bzw. Wirtschaftsplan werden diese finanziert?

    Mit dem Dienstleister sind vertraglich als einmalige Einrichtungskosten 5.950 EUR brutto sowie laufende Kosten von 0,42 EUR je Gesprächsminute brutto vereinbart. Die Kosten werden aus demjährlichen Wirtschaftsplan des ASR finanziert.

    2.Welche konkreten Einsparungen bzw. Effizienzgewinne erwartet der ASR durch den Einsatzvon „Qonny“ und auf welcher Grundlage wurden diese Erwartungen berechnet?

    Mit dem Einsatz von Qonny verbessert der ASR die telefonische Erreichbarkeit und schafft gleichzeitig Freiräume für die persönliche Beratung. Standardanfragen können automatisiert beantwortet werden, sodass den Mitarbeitenden mehr Zeit für komplexe und individuelle Anliegen zur Verfügung steht. Bürgerinnen und Bürger erhalten auch außerhalb der regulären Servicezeiten, beispielsweise abends oder am Wochenende, unmittelbar Auskunft. Als Effizienzgewinn ist zu werten, dass Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb der regulären Sprechzeiten des Kundenservice Auskünfte erteilt bekommen sowie in der Bearbeitungszeit des Kundenservice ein höherer Zeitanteil für die Bearbeitung komplexerer Vorgänge zu Verfügung steht, welche eine noch qualitativere Bearbeitung erwarten lässt.

    3.Welche personenbezogenen Daten und Gesprächsinhalte werden bei der Nutzung von „Qonny“ erhoben, gespeichert und verarbeitet, wo werden diese Daten gespeichert und welche externen Dienstleister sind gegebenenfalls als Auftragsverarbeiter beteiligt?

    Es werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    -Sprache der Anrufenden: Das Gespräch wird in Echtzeit in Text umgewandelt und verarbeitet. Es gibt keine Gesprächsmitschnitte. Konkrete Gesprächsinhalte werden nicht dauerhaft gespeichert.

    -Telefonnummer: Sie wird für das laufende Gespräch verarbeitet und mit dem Ende des Telefonats sofort gelöscht.

    -Angaben aus dem Gespräch: Name, Adresse und Anliegen werden nur verarbeitet, wenn die Anrufenden sie selbst nennen. Sie werden aktuell nicht an ein ASR-Fachsystem weitergegeben. Es findet keine weitere Verarbeitung statt (keine Mitschnitte, keine Speicherung).

    -Auswertungen: Qonny speichert anonymisierte Themenzusammenfassungen zur Qualitätssicherung (keine kompletten Gesprächs-Transkripte). Ausgewertet werden aggregierte Kennzahlen wie Themenhäufigkeiten, Gesprächsdauer und Weiterleitungsquoten. Die Abrechnung erfolgt über die anonymisierte Gesprächsminutenzahl pro Monat.

    -Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO werden nicht verarbeitet. Qonny lernt nicht aus Gesprächen. Er behält demnach nichts von Anruf zu Anruf.

    Auftragsverarbeiter ist die S&F Software GmbH (SYNQONY Gruppe). Grundlage der Zusammenarbeit ist der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Gesamtvertrages ist. Der Anbieter darf Daten nicht für eigene Zwecke nutzen. Unterauftragnehmer sind im Auftragsverarbeitungsvertrag namentlich aufgeführt und vertraglich an dieselben Datenschutzpflichten gebunden. Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren in Deutschland und der EU.

    4.Wie wird die Fehlerquote bzw. Zuverlässigkeit des Sprachassistenten erfasst und kontrolliert, insbesondere bei falsch verstandenen oder fehlerhaft beantworteten Bürgeranfragen, und welche Möglichkeit besteht für Bürger, unmittelbar einen Mitarbeiter des ASR zu erreichen?

    Die Beantwortung gestellter Fragen basiert auf der vom ASR für Qonny zur Verfügung gestellten Wissensdatenbank, insbesondere bestehend aus der ASR-Webseite, den einschlägigen Abfall- und Gebührensatzungen, Formularen sowie Informationsmaterial bzw. Flyern des ASR. Die Erfassung und Kontrolle der Fehlerquote bzw. Zuverlässigkeit des Sprachassistenten wird durch die Sichtung der anonymisierten aggregierten Themenzusammenfassungen durchgeführt und bei Bedarf die Wissensdatenbank angepasst. Anrufende können jederzeit eine persönliche Beratung verlangen. Qonny wird auf diese verbale Äußerung hin an die Hotline des Kundenservice weiterverbinden. Weiterhin stehen den Kunden die Kontaktaufnahme via Mail-Adresse „kundenservice@asr-chemnitz.de“, per Fax sowie die persönliche Kundenbetreuung während der Öffnungszeiten der ASR-Beratungsstelle im Objekt Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz Blankenburgstraße 62 09114 Chemnitz zur Verfügung.

    5.Welche Auswirkungen hat der Einsatz von „Qonny“ auf den Personalbestand und Personaleinsatz des ASR-Kundenservice? Bitte darstellen, wie viele Mitarbeiter bzw. Vollzeitäquivalente derzeit im Kundenservice eingesetzt werden, wie sich dieser Bedarf seit Einführung des Systems verändert hat bzw. verändern soll und ob ein Abbau, eine Nichtbesetzung frei werdender Stellen oder eine anderweitige Umsetzung von Personal vorgesehen ist.

    Der Einsatz von Qonny hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des ASR-Kundenservice. Zielstellung des ASR ist, durch die automatisierte Beantwortung von Standardfragen, zusätzliche Ressourcen für die Betreuung komplexerer Anliegen nutzen zu können, um dem Qualitätsanspruch auch zukünftig gerecht zu bleiben. Die Planung des Personalbestands ergibt sich dabei aus der Wirtschaftsplanung des ASR, welche mittels Beschlusses des Stadtrates gefasst wird. Im Kundenservice des ASR sind aktuell 10 Beschäftigte eingesetzt. Dies entspricht aktuell 9,80 Arbeitseinheiten in Vollzeitäquivalenten. Der Personalbedarf hat sich seit Einführung des Systems nicht verändert, es ist aktuell keine personelle Veränderung vorgesehen.

    EINORDNUNG

    Mittlerweile sind einige Wochen ins Land gegangen und der ASR hat seine Erreichbarkeit in der Tat deutlich verbessert. Das wissen wir aus Rückmeldungen aus der Chemnitzer Bürgerschaft. Das ist eine bedeutende Verbesserung. Jedoch bleibt bislang unbeantwortet, wie hoch der wirtschaftliche Nutzen wirklich ist.

    Für die Einrichtung des Sprachassistenten fielen einmalig knapp 6.000€ an. Hinzu kommen laufende Kosten von 42 Cent pro Gesprächsminute. Meint das jedes einzelne Gespräch oder nur die Zeit, in der die KI im Gespräch ist? Können diese Kosten also auch parallel bei mehreren Gesprächen gleichzeitig anfallen? Das ist unklar. Die Kosten trägt der ASR. Wie hoch sie tatsächlich ausfallen, hängt vom Gesprächsaufkommen in den nächsten Monaten und Jahren ab. Konkrete Einsparungen oder eine Berechnung der erwarteten Effizienzgewinne kann die Stadtverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös nennen und verweist darauf, dass Standardfragen automatisiert beantwortet und Beschäftigte dadurch für anspruchsvollere Anliegen freigestellt werden sollen. Anrufer können jederzeit eine persönliche Beratung verlangen und werden dann an den Kundenservice weiterverbunden.

    Eine konkrete Fehlerquote oder messbare Ergebnisse zur Qualität der automatisierten Auskünfte werden nicht genannt. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, zumal Qonny auch nicht „lernt“, und immer wieder die selbe falsche Beratung liefern könnte.

    Im Kundenservice arbeiten aktuell zehn Beschäftigte. Ein Personalabbau ist trotz der KI-Unterstützung derzeit nicht geplant.

    Der Einsatz von Qonny bietet den Bürgern bereits jetzt einen erkennbaren Mehrwert. Ob das auch wirtschaftlich sinnvoll ist, bleibt noch abzuwarten.

  • RA-247/2026 Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen

    Am 28.09. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in Chemnitz von 2020-2026 an den Oberbürgermeister. Anlass waren die aktuellen Haushaltsverhandlungen für den kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 und welchen Einfluss die aktuellen Insolvenzen ggf. auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ziel war es, Transparenz herzustellen und nicht nur einzusehen, was die Planungen in der Vergangenheit an Einnahmen vorsahen und was die Gewerbesteuer an Einnahmen für die Stadt tatsächlich mit sich brachte. Es galt auch offenzulegen, in welchen Größenordnungen man bei den Planungen danebenlag. Die Antwort ging uns am 19.10. durch den Bürgermeister Burghart zu.

    Anfrage

    1.Wie hoch waren die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Chemnitz in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025?
    3.Wie hoch waren jeweils die Haushaltsansätze und die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2020 bis 2025?
    4.Wie groß waren die jeweiligen Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und tatsächlichem Gewerbesteueraufkommen?

    Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1, 3 und 4
    Da sich Ihre Frage auf die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen bezieht, wurden die Ist-Werte und nicht die Anordnungen herangezogen. Auf Grund der wirtschaftlichen Lage gibt es regelmäßig Abweichungen von der Veranlagung zur tatsächlichen Zahlung.
    Die nachstehende Tabelle beinhaltet die Auswertung für die Jahre 2020 bis 2025. Dargestellt sind jeweils der fortgeschriebene Planansatz, die tatsächlich eingegangenen Zahlungen sowie die Abweichung zwischen fortgeschriebenen Planansatz und tatsächlichem Gewerbesteueraufkommen (Differenz).

    2.Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen im laufenden Jahr 2026 bislang und welcher Gesamtbetrag wird für das Haushaltsjahr 2026 aktuell prognostiziert?

    Für das Haushaltsjahr 2026 sind aktuell Einzahlungen in Höhe von 115.006 T€ verbucht. Bis zum Jahresende werden Gesamteinzahlungen von 152.000 T€ erwartet.

    5.Wie hoch war der Anteil der Gewerbesteuereinnahmen, der nach Kenntnis der Stadt auf Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes entfällt? Sofern eine Aufschlüsselung aufgrund steuerrechtlicher Geheimhaltung nicht auf Unternehmensebene möglich ist, wird um eine anonymisierte Darstellung nach Wirtschaftszweigen gebeten.

    Eine Auswertung der Gewerbesteuereinnahmen auf Unternehmensebene ist aufgrund des Steuergeheimnisses nicht zulässig. Die nachfolgende Darstellung enthält daher die zusammengefassten Einzahlungen von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Die Zuordnung zu den jeweiligen Branchen erfolgt auf Grundlage der städtischen Erkenntnisse, insbesondere aus Gewerbemeldungen und Handelsregistereintragungen. Da zahlreiche Unternehmen ein breites Tätigkeitsspektrum aufweisen oder in mehreren Geschäftsfeldern tätig sind, ist eine Branchenzuordnung in den einzelnen Jahren auch wechselnd.
    Ausgewiesen werden die im jeweiligen Haushaltsjahr eingegangenen Gewerbesteuer-vorauszahlungen (Ist-Buchungen). Für das Jahr 2026 bezieht sich der ausgewiesene Wert der Einzahlungen auf den Stichtag 30.06.2026, erwartet werden 14.797.586 €.

    EINORDNUNG

    Die Antwort der Stadtverwaltung zeigt, dass die Gewerbesteuer zwar eine wichtige Einnahmequelle bleibt, die tatsächlichen Zahlungseingänge aber keineswegs zuverlässig den Haushaltsplanungen folgen. Auf den deutlichen Einbruch im ersten Corona-Jahr folgte zunächst eine kräftige Erholung. Doch die Zahlen werfen eine grundsätzliche Frage auf: Wie belastbar sind die städtischen Einnahmen tatsächlich – und warum blieb ausgerechnet im Kulturhauptstadtjahr 2025 der große finanzielle Schub aus?

    Nach dem kräftigen Anstieg bis 2024 stagnierten die Einnahmen 2025 und gingen sogar leicht zurück. Im Kulturhauptstadtjahr nahm Chemnitz rund 152,3 Millionen Euro Gewerbesteuer ein – etwa 1,7 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Für 2025 hatte die Stadt zuletzt rund 158,1 Millionen Euro angesetzt. Es fehlten am Jahresende rund 5,75 Millionen Euro, etwa 3,6 Prozent.

    Was die Zahlen nicht beweisen: dass die Kulturhauptstadt wirtschaftlich wirkungslos war. Tourismus, Gastronomie, Einzelhandel und Übernachtungen können andere Effekte erzielen, die sich nicht unmittelbar in der Gewerbesteuer niederschlagen. Umgekehrt lässt sich aus dem Kulturhauptstadtjahr aber kein steuerlicher Erfolg ableiten, wenn die Gewerbesteuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr sinken.

    Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Chemnitz 2019 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 108,8 Mio Euro erzielte. Die Zahlen zeichnen das Bild einer Stadt, deren Gewerbesteuereinnahmen sich nach dem Corona-Einbruch erholt haben und heute deutlich über dem Vor-Corona-Niveau liegen, zuletzt jedoch stagnierten. Ausgerechnet im Kulturhauptstadtjahr 2025 blieb ein weiterer Zuwachs aus. Statt eines neuen Höchststands verzeichnete Chemnitz geringere Einnahmen als im Vorjahr und verfehlte zugleich den eigenen Haushaltsansatz, eine Entwicklung, die sich 2026 mit Blick auf die Zahlen aus dem produzierenden Gewerbe fortzusetzen droht.

  • RA-251/2026 Abfälle und Abfallschlüsselgruppen Baufeld Puraglobe

    Am 29.09. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zu den Abfällen und Abfallschlüsselgruppen, die bei der Firma Baufeld-Puraglobe verarbeitet werden und anfallen an den Oberbürgermeister. Anlass waren neue Erkenntnisse aus Dokumenten der unteren Abfallbehörde.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Gefahrenlage durch die chemische Verarbeitung nach wie vor unklar ist, hielt es die Fraktion für erforderlich, erneut im Falle Puraglobe nachzuhaken. Die Anfrage wurde am 14.10. durch den Bürgermeister Ralph Burghart beantwortet.

    Anfrage

    1.ZKS-/AVV-Meldungen:
    Wurden im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 im Zentralen Kontrollsystem (ZKS) Meldungen zu Abfällen der Firma Baufeld/Puraglobe mit AVV-Nummern aus den Abfallschlüsselgruppen 01, 06, 07, 13, 18 oder 19 erfasst? Falls ja, bitten wir um Auflistung der jeweiligen vollständigen AVV-Nummern sowie – soweit bei der Stadt Chemnitz vorhanden bzw. rechtlich mitteilbar – des Datums der Meldung und der zugehörigen Abfallbegleitscheinnummer.

    Im Zeitraum zwischen dem 01.07.2023 und dem 30.06.2026 wurden keine Abfälle der Abfall-schlüsselgruppe 01, 06 und 18 über die Baufeld Mineralölraffinerie GmbH angenommen.
    Hingegen wurden im besagten Zeitraum folgende Abfälle durch die Firma angenommen und entsorgt:
    AVV Nr. 07 05 01
    AVV Nr. 13 01 10, 13 02 04, 13 02 05, 13 02 07, 13 02 08, 13 03 07, 13 03 08, 13 07 01, 13 07 03, 13 08 02, 13 08 99
    AVV Nr. 19 01 06, 19 02 04, 19 02 07, 19 08 10.
    Informationen über die Nummern der Begleitscheine und des Datums können aufgrund der Beschränkung des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes wegen Betriebs- und Geschäfts-geheimnissen nicht erteilt werden. Die Betroffene muss vorher angehört werden.

    2.Abfallrechtliche Genehmigungen:
    Für welche Abfälle bzw. AVV-Nummern verfügt die Firma Baufeld/Puraglobe über Genehmigungen zur Lagerung, Behandlung, Verwertung oder Beseitigung? Bitte nennen Sie jeweils die Art und Rechtsgrundlage der Genehmigung sowie deren Erteilungsdatum und – soweit zutreffend – die zuständige Genehmigungsbehörde.

    Die Baufeld Mineralölraffinerie GmbH betreibt am Standort Chemnitz eine Raffinerie mit Nebenanlagen und Tanklager. Bezüglich Ihrer Fragen zu genehmigungsrechtlichen Belangen der Baufeld Mineralölraffinerie GmbH im Allgemeinen und zu den Punkten 4 und 5 im Besonderen wenden Sie sich bitte an die Landesdirektion Sachsen, Außenstelle Chemnitz als zuständige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde, da die Stadt Chemnitz weder befugt noch ermächtigt ist, diese im Auftrag der Landesdirektion Sachsen zu regeln.

    3.Beanstandungen und Abweichungen:
    Gab es im genannten Zeitraum im Zusammenhang mit den Abfallmeldungen oder der abfallrechtlichen Tätigkeit der Firma Beanstandungen, Prüfberichte, Unstimmigkeiten oder Nachforderungen, insbesondere hinsichtlich AVV-Codierungen, gemeldeter Abfallarten oder Abfallmengen? Falls ja, bitten wir um eine kurze Darstellung des jeweiligen Sachverhalts und des Datums.

    Im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2026 gab es keine Beanstandungen bezüglich der Mengen.
    Zwischen dem 01.06.2026 und 05.06.2026 gab es in Begleitscheinen eine Fehlermeldung, dass ein Beförderer nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist. Er hatte aber bei der Anzeigenerstattung seine Befreiung von der Erlaubnispflicht mit seiner Eigenschaft als Entsorgungsfachbetrieb begründet. Hier wurde nachvollziehbar irrtümlich von dem Beförderer einefalsche Beförderernummer in die Begleitscheine eingetragen, die mit Ergänzungslayern berichtigt wurden.
    Zwei Entsorgungsnachweise wurden jeweils zum 12.12.2025 und 29.01.2026 im privilegierten Entsorgungsnachweisverfahren eingereicht. Diese konnten durch die Baufeld Mineralölraffinerie nicht genutzt werden, weil das Audit zwar stattgefunden hat, die EfB-Zertifizierung aber noch nicht abgeschlossen war. Nach Vorlage des EfB-Zertifikates wurden die Nachweise freigegeben und konnten durch die Baufeld Mineralölraffinerie genutzt werden. Die Abfallschlüssel waren zu dem Zeitpunkt in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung enthalten.

    4.Kenntnis der tatsächlich behandelten Abfallarten:
    Welche Erkenntnisse liegen der Stadt Chemnitz bzw. der zuständigen unteren Abfallbehörde darüber vor, welche Abfallarten bzw. AVV-Nummern am Standort ChemnitzerStraße 3 tatsächlich angenommen, gelagert, behandelt oder sonst wie gehandhabt werden?Sofern hierfür ganz oder teilweise die Landesdirektion Sachsen zuständig ist, bitten wir um Mitteilung, ob der Landesdirektion entsprechende Erkenntnisse vorliegen bzw. ob die Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet werden kann.

    Das Umweltamt prüft anhand des Eingangs der Entsorgungsnachweise über die ZKS/ASYS und sonst anlassbezogen. Die Landesdirektion Sachsen ist die sachlich zuständige Überwachungsbehörde.

    5.Abgleich zwischen Genehmigung und tatsächlicher Tätigkeit:
    Liegen der Stadt Chemnitz Erkenntnisse darüber vor, dass im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 Abfälle mit AVV-Nummern am Standort angenommen, gelagert oder behandelt wurden, für die keine entsprechende abfallrechtliche Genehmigung vorlag? Falls ja, bitten wir um Angabe der betreffenden AVV-Nummern, des Zeitraums und der daraufhin getroffenen behördlichen Maßnahmen.

    Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Baufeld Mineralölraffinerie GmbH im benannten Zeitraum andere Abfälle als in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen enthaltenen Abfallschlüsseln angenommen, gelagert oder behandelt hat. Die Landesdirektion Sachsen ist die sachlich zuständige Überwachungsbehörde.

    1. RA-239/2026 Gymnasium Wielandstraße

      Am 22.09. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Gymnasium an der Chemnitzer Wielandstraße 4 an den Oberbürgermeister. Anlass war der Beschluss B-156/2025, nachdem das Gebäude für einen Millionenbetrag gekauft und bis zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 für den Schulbetrieb hergerichtet sein sollte. Dieser Zeitplan konnte jedoch nicht eingehalten werden. Es findet aktuell kein Unterricht statt.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da für den Ankauf des Gebäudes 2 Mio.€ aufgewendet worden sind und entgegen des oben genannten Beschlusses kein Unterricht stattfindet, hielt es die Fraktion für erforderlich, nachzufragen, was nun der Stand der Dinge ist, warum der ursprüngliche Beschuss nicht umgesetzt werden konnte und wann der Unterricht an der Wielandstraße 4 aufgenommen werden kann. Die Anfrage wurde am 08.10. durch den Bürgermeister Ralph Burghart beantwortet.

      Anfrage

      1.Wurde die Sanierung und Herrichtung des Schulstandortes Wielandstraße 4 inzwischen vollständig abgeschlossen? Falls nein, welche Maßnahmen stehen noch aus und wann ist mit deren Abschluss zu rechnen?

      Gemäß Beschluss B-156/2025 (Ankauf Schulgebäude Wielandstraße 4) wurde vorgesehen, „bauliche Mängel am Schulstandort, welche einer weiteren schulischen Nutzung entgegenstehen im Schuljahr 2025/2026 zu beheben.“ Zur kurzfristigen Abdeckung des damaligen Bedarfs wurde zwischen Schulamt und Gebäudemanagement ein Raumprogramm für die schulische Nutzung des Gebäudes erarbeitet. Eine umfassende Komplettsanierung hätte aufgrund des erforderlichen Planungs- und Umsetzungszeitraums einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch genommen und konnte den kurzfristig bestehenden Bedarf nicht zeitnah abdecken. Die grundsätzliche Sanierungsperspektive wurde dennoch berücksichtigt und im Schulsanierungskonzept aufgenommen. Um eine zeitnahe Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen, wurden unmittelbar nach dem Erwerb die dringend erforderlichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Im Fokus standen dabei insbesondere die Beseitigung von Brandschutzmängeln und technischen Unzulänglichkeiten. Ergänzend wurden bereits energetisch wirksame Maßnahmen umgesetzt, wie die Dämmung des Dachgeschosses und die Verbesserung der Beleuchtung.

      2.Wurde der Schulstandort zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 tatsächlich für den Gymnasialbetrieb in Nutzung genommen? Falls ja, durch welches Gymnasium und mit wie vielen Schülern bzw. Klassen? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

      Nach Abschluss der Planungen zur Klassenbildung im Oberschul- und Gymnasialbereich wurde dem Schulamt der Stadt Chemnitz durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) mit Schreiben vom 5. Juni 2026 mitgeteilt, dass das Schulobjekt Wielandstraße 4 im Schuljahr 2026/2027 entgegen der vorherigen Annahmen noch nicht benötigt wird. Den Ausführungen des LaSuB entnehmend, haben, vor dem Hintergrund der mit der Nutzung von mehreren Schulgebäuden verbundenen organisatorischen Herausforderungen, die Schulleitungen Lösungen gefunden, die eine Beschulung an den jeweiligen Hauptstandorten sicherstellen.

      3.Welche Gesamtkosten sind der Stadt Chemnitz seit dem Erwerb der Immobilie für die Sanierung, Instandsetzung und sonstige Herrichtung des Standortes entstanden bzw. werden voraussichtlich noch entstehen?

      Bis September 2026 wurden hierfür insgesamt 770.000 Euro veranschlagt. Weitere Planungs- und Sanierungskosten sind noch nicht ermittelt, dies erfolgt anhand der Prioritäten gemäß Schulsanierungskonzept.

      4.Wann erfolgten bzw. erfolgen die Abnahmen der durchgeführten Bau- und Sanierungsmaßnahmen und ist der Standort inzwischen uneingeschränkt für den vorgesehenen Schulbetrieb nutzbar?
      5.Welche konkrete weitere Nutzung ist für die Wielandstraße 4 vorgesehen, sofern der ursprünglich für das Schuljahr 2026/2027 angekündigte Gymnasialbetrieb dort bislang nicht aufgenommen wurde?

      Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
      Die geplanten Modernisierungsarbeiten wurden weitestgehend zum Beginn des Schuljahres abgeschlossen. Aufgrund des veränderten Bedarfs und vorhandener Budgetreste konnten zusätzliche Leistungen umgesetzt werden. Diese Arbeiten wurden im September 2026 abgeschlossen. Damit sind die gemäß der Raumplanung erforderlichen Räume fertiggestellt. Eine umfassende Komplettsanierung des Gebäudes erfolgte nicht. Diese ist jedoch für einen späteren Zeitpunkt im Schulsanierungskonzept berücksichtigt.
      Das Karl-Schmidt-Rottuff-Gymnasium nimmt das Gebäude mit Schuljahr 2027/2028 in Betrieb. Ein entsprechendes Raumkonzept wurde zwischen Schulleitung und Schulamt abgestimmt und liegt aktuell dem LaSuB zur Prüfung vor.

      EINORDNUNG

      Mit dem Kauf für zwei Millionen Euro sollten kurzfristig zusätzliche Schulkapazitäten geschaffen werden. Bauliche Mängel waren bis Beginn des Schuljahres 2026/2027 zu beseitigen. Doch der Plan ging nicht auf, es findet kein Unterricht statt. Das Gebäude werde nun doch nicht so schnell benötigt, teilte das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) der Stadt am 5. Juni 2026 mit. Nun ist die Nutzung durch das Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium ab 2027/2028 vorgesehen. Dieser Fall wirft erhebliche Fragen zur Schulbedarfsplanung und zum wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeld auf.

      Warum investiert die Stadt zwei Millionen Euro in ein Schulgebäude, das kurzfristig gebraucht wurde, auf dass man nun aber ein weiteres Schuljahr verzichten kann? Offensichtlich wurde der Schulraumbedarf nur mangelhaft zwischen Stadt, Schulamt und LaSuB abgestimmt. Die Stadt musste nun feststellen, dass das Gebäude vorerst gar nicht benötigt wird. Hinzu kommen erhebliche Folgekosten: Bis September 2026 wurden weitere 770.000 Euro für Instandsetzung und Herrichtung veranschlagt. Zusammen mit dem Kaufpreis stehen damit bereits rund 2,77 Millionen Euro im Raum – ohne dass der vorgesehene Schulbetrieb aufgenommen, geschweige denn eine umfassende Komplettsanierung vorgenommen worden wäre – für die man die Zeit gehabt hätte! Weitere Planungs- und Sanierungskosten sind laut Antwort bislang nicht ermittelt. Wann diese anfallen und wie hoch sie ausfallen werden, bleibt offen. Das Ausmaß an Planlosigkeit ist bemerkenswert.

      Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet eine nachvollziehbare Erklärung, auf welcher Bedarfsprognose der Ankauf beruhte, warum sich die Einschätzung des LaSuB plötzlich änderte und warum man nicht gleich eine umfassende Komplettsanierung vorgenommen hat. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld verlangt, dass der Bedarf vor dem Kauf geklärt ist – und nicht erst, nachdem Millionen ausgegeben wurden und eine Nutzung in den Sternen steht.

    2. RA-205/2026 Haltestelle Rößlerstraße

      Am 19.08. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zur Haltestelle Rößlerstraße stadtauswärts an den Oberbürgermeister. Anlass war, dass die Verwaltung bereits im Februar zugesagt hatte, noch in diesem Jahr eine provisorische Lösung umzusetzen, um die Gefährlichkeit dieser Haltestelle zu reduzieren.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da die Gefahrenlage an besagter Haltestelle unverändert besteht, hielt es die Fraktion für erforderlich, die Verwaltung an ihr eigenes Versprechen zu erinnern und den Stand der Umsetzung abzuklären. Die Anfrage wurde am 22.09. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

      Anfrage

      In der Antwort auf meine Anfrage RA-025/2026 wurde mitgeteilt, dass im Laufe des Jahres 2026 eine Zwischenlösung geschaffen werden soll, um die Sicherheit an der Straßenbahnhaltestelle Rößlerstraße zu verbessern, bis eine Sicherungsbarriere zwischen Fahrbahn und Haltestellenbereich errichtet werden kann. Das neue Schuljahr hat inzwischen begonnen. Schülerinnen und Schüler steigen täglich an der Haltestelle Rößlerstraße aus und sind nach wie vor unmittelbar den Gefahren der landwärtigen Fahrspuren der Annaberger Straße ausgesetzt. Auch Besucherinnen und Besucher des Schauspielhauses im Spinnbau, darunter regelmäßig Schülergruppen, nutzen diese Haltestelle. Eine Zwischenlösung ist bislang nicht erkennbar umgesetzt worden.

      1.Sind bis zur Umsetzung der Zwischenlösung kurzfristige Sofortmaßnahmen vorgesehen(z. B. provisorische Absperrungen, Hinweisbeschilderung, Aufsichtspersonal zu Stoßzeiten),um die Sicherheit der Fahrgäste bereits jetzt zu erhöhen?

      2.Wann konkret beginnt die Umsetzung der in der Antwort vom 09.03.2026 angekündigten Zwischenlösung?

      3.Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer spürbaren Verbesserung der Sicherheit für die Fahrgäste, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, an der Haltestelle Rößlerstraße zu rechnen?

      4.Was sind die konkreten Gründe für die bisherige Verzögerung bei der Umsetzung der zugesagten Zwischenlösung?

      Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4:
      Im Stadtgebiet Chemnitz obliegen Straßenbahnhaltestellen in Bau und Unterhaltung der CVAG. Die Beantwortung erfolgt daher in Abstimmung mit der CVAG.
      Die betroffene Haltestelle Rößlerstraße in landwärtiger Richtung hat aus dem Bestand heraus eine Betriebserlaubnis. Der Zustand der Haltestelle entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen sicheren und barrierefreien Betrieb. Die CVAG hat diesen Umstand schon seit längerer Zeit im Fokus. Da jedoch seit langem der grundhafte Ausbau der Annaberger Straße ein Thema auch für die Stadt Chemnitz sowie die Versorgungsträger und ein koordiniertes Vorgehen geboten ist, wurde bisher von Umbaumaßnahmen der Haltestelle abgesehen. Nun ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage erkennbar, dass Planung und Ausbau der Annaberger Straße kurzfristig nicht in den städtischen Haushalt einordenbar ist, daher ist zügiges Handeln, die Haltestelle betreffend, geboten.
      Hierzu wurden zwischen CVAG und Stadt Chemnitz die erforderlichen Umbauarbeiten für einen sicheren Zwischenzustand erörtert. Diese werden nunmehr planerisch näher untersetzt und die Auswirkungen auf die Annaberger Straße bewertet. Ein bloßes Errichten von Schutzgeländern am bestehenden Bahnsteig ist auf Grund der zu geringen Breite nicht möglich. Das Ziel ist, bis zum Jahresende eine sichere Zwischenlösung zu schaffen.

      EINORDNUNG

      Bevor sich sichtbar etwas tut, muss der Verwaltungsapparat eine Menge an Vorarbeit leisten, verschiedene Interessen miteinander abwägen, längerfristige Baumaßnahmen berücksichtigen und abklären, ob man mit einer kurzfristigen baulichen Veränderung nicht mehr Probleme verursacht als man aus der Welt schafft. Diese Abläufe sind in vollem Gange und das ist wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen.

      Nun hat die Verwaltung einräumen müssen, dass die Annaberger Straße auf absehbare Zeit nicht grundhaft instandgesetzt werden kann. Da also mittelfristig kein zeitgemäßer Ausbau der Haltestelle in Sicht ist, werden in Absprache mit der CVAG provisorische Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit an besagter Haltestelle erörtert. Die Verwaltung hat aber noch einmal zugesichert, dass diese Maßnahmen bis Jahresende umgesetzt sein werden.

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    3. RA-214/2026 Firlafanz-Festival

      Am 02.09. richtete unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zum Firlefanz-Festival an den Oberbürgermeister. Anlass waren massive Ruhestörungen und Lärmbelästigungen während des Festivals vom 31.07. bis 02.08.2026 an der Talsperre Euba.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Aus Sicht der Fraktion war es erforderlich zu klären, auf welcher Grundlage die Beschallung bis in die Morgenstunden möglich und genehmigt war, unter welchen Auflagen diese erfolgte, ob man Schallpegelmessungen durchgeführt hat und ob dieses eher links gerichtete Festival öffentliche Fördergelder erhielt. Die Anfrage wurde am 17.09. durch den Bürgermeister Kunze nicht beantwortet.

      Anfrage

      1.Auf welcher Genehmigungsgrundlage wurde die Beschallung bis in die Morgenstunden (5.00 Uhr) gestattet?
      2.Welche Auflagen, insbesondere was den Lärmschutz betrifft, wurden dem Veranstalter auferlegt? Welche konkreten Regelungen und Auflagen wurden für die Veranstaltung herangezogen, so dass offenbar eine Beschallung bis 05:00 Uhr in der früh zulässig war?
      3.Wurden während der Veranstaltung Schallpegelmessungen oder sonstige Kontrollen zur Überwachung der Lärmschutzauflagen durchgeführt? Falls ja, welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?
      4.Wie viele Beschwerden über die Lärmbelästigung gingen bei der Polizei bzw. den zuständigen Behörden während der Veranstaltung ein und welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?
      5.Wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft, ob die Veranstaltung einschließlich der nächtlichen Beschallung mit den Schutzbestimmungen des unmittelbar angrenzenden Naturschutzgebietes „Um den Eibsee“ vereinbar ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
      6.Gab es öffentliche Fördermittel und wenn ja in welcher Höhe und aus welchen Fördertöpfen stammte das Geld?
      7.Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadtverwaltung aus den Erfahrungen mit der Veranstaltung für die Genehmigung und Überwachung künftiger Veranstaltungen an diesem Standort, insbesondere hinsichtlich Lärmschutz, Nachtruhe und Anwohnerschutz?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

      EINORDNUNG

      Diese Begründung geht aus unserer Sicht so weit an der Realität vorbei, dass wir von einer erneuten Einreichung als Informationsanfrage zunächst Abstand genommen haben. Selbstverständlich bezieht sich unsere Frage auf einen konkreten Lebenssachverhalt, auf eine konkrete Sache und auf eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde, nämlich die Schallemmissionen des Firlefanz-Festivals. Wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt, unsere Frage sei aus genannten Gründen unzulässig, erschließt sich uns nicht im Ansatz. Deswegen haben wir eine Rüge wegen der Nicht-Beantwortung an den Oberbürgermeister gesendet und sollte die Verwaltung die Bearbeitung dieser rechtmäßigen und vom Fragerecht gedeckten Anfrage weiter verweigern, werden wir über die Landesdirektion gehen und auf diesem Wege prüfen lassen, ob die Nicht-Beantwortung rechtens ist oder eine Verletzung gegen unser verbrieftes Fragerecht darstellt.

    4. RA-186/2026 Beleuchtung am Kepler-Gymnasium

      Am 30.07. richtete unser Stadtrat Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zur nächtlichen Beleuchtung im Außenbereich des Johannes-Kepler-Gymnasiums am Humboldtplatz an den Oberbürgermeister. Anlass waren Beschwerden von Anwohnern, die über die Lichtemmissionen klagten.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Aus Sicht der Fraktion war es geboten, nachzufragen, wozu das Schulgebäude nachts beleuchtet wird, um eine Abwägung der Anwohnerinteressen und möglichen Sicherheitsaspekten anzustoßen. Die Anfrage wurde am 27.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

      Anfrage

      1.Aus welchem Grund bleibt die Beleuchtung im Außenbereich des Johannes-Kepler-Gymnasiums während der Nachtstunden dauerhaft eingeschaltet?

      Siehe Beantwortung Frage 2

      2.Welche Zielsetzung verfolgt die Stadt mit der nächtlichen Beleuchtung (z. B. Einbruchschutz, Vandalismusprävention oder Verkehrssicherung)?

      Aufgrund vergangener Vorfälle (Einbruch und Vandalismus) bleibt die Beleuchtung im Außen bereich des J.-Kepler-Gymnasiums in den Nachtstunden eingeschaltet. Weiterhin dient die Beleuchtung zur Verkehrssicherung, insbesondere für die in einem Mitbenutzungsvertrag geregelte Zuwegung zu einem Privatgrundstück.

      3. Ist die Beleuchtungsanlage mit einer Zeitschaltung oder einer bedarfsgerechten Steuerung (z. B. Bewegungsmelder) ausgestattet? Falls nein, weshalb nicht?

      Die Beleuchtung ist mit einem Dämmerungsschalter ausgerüstet.

      4.Wurde geprüft, ob die Lichtemissionen auf die angrenzende Wohnbebauung reduziert werden können, beispielsweise durch eine geänderte Ausrichtung der Leuchten, eine Reduzierung der Leuchtstärke oder eine zeitliche Begrenzung der Beleuchtung?

      Siehe Beantwortung Frage 5

      5.Beabsichtigt die Stadtverwaltung, Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Anwohner zu ergreifen? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum? Falls nein, aus welchen Gründen?

      Aufgrund der Anfrage wird geprüft, ob die Gartenbeleuchtung mit einer Zeitschaltuhr versehen werden kann. Der Einbau einer Zeitschaltuhr soll kurzfristig erfolgen. Damit wird die Gartenbeleuchtung zukünftig in der Zeit von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr abgeschalten. Die vorhandenen Mastleuchten (3 Stück) sind von dieser Regelung ausgenommen, da diese der Verkehrssicherung dienen.

      EINORDNUNG

      Der Vorgang mag trivial sein, aber hier ist etwas ausgesprochen seltenes geschehen: Die Anfrage wurde nicht nur beantwortet und erteilte eine hilfreiche Auskunft. Darüber hinaus prüft die Stadt aufgrund unserer Ratsanfrage den kurzfristigen Einbau einer Zeitschaltuhr. Die Gartenbeleuchtung soll künftig zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden. Lediglich drei Mastleuchten bleiben zur Verkehrssicherung eingeschaltet.

      Für die AfD-Stadtratsfraktion ist dies ein Beispiel dafür, dass eine gemeinsame Zusammenarbeit ohne Brandmauer konkrete Verbesserungen für die Bürger bringen können. In diesem Fall hat sich die Nachfrage gelohnt: Die Anwohner werden künftig nachts weniger durch Licht belastet, ohne dass notwendige Sicherheits- und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der Strecke bleiben.

    5. RA-184/2026 Zustand Louis-Schreiter-Straße

      Am 28.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen des schlechten baulichen Zustandes der Louis-Schreiter-Straße zwischen Georg-Weerth-Straße und Georgenkirchweg an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Anwohnern, welche den ausufernden Verschließ beklagten.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, nachzufragen, wie die Verwaltung selbst den Zustand des fraglichen Straßenabschnitts bewertet, ob eine grundhafte Sanierung in Aussicht ist und wenn ja wann. Die Anfrage wurde am 27.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

      Anfrage

      Mehrere Bürger haben sich mit Hinweisen zum baulichen Zustand der Louis-Schreiter-Straße im Abschnitt zwischen der Georg-Weerth-Straße und dem Georgenkirchweg an mich gewandt. Nach deren Schilderungen weist die Fahrbahn in diesem Bereich erhebliche Schäden auf, die den Fahrkomfort beeinträchtigen und möglicherweise auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

      1.Wie beurteilt die Stadtverwaltung den baulichen Zustand der Louis-Schreiter-Straße im Abschnitt zwischen Georg-Weerth-Straße und Georgenkirchweg?

      Der Zustand der Fahrbahn ist schlecht.

      2. Welche Schadensbilder (z. B. Fahrbahnrisse, Verdrückungen, Setzungen oder Schlaglöcher) sind der Stadtverwaltung in diesem Straßenabschnitt bekannt?

      Da die gebundene Deckschicht nur wenige Zentimeter dick ist, weist die Fahrbahn viele Flickstellen, Risse und kleinere Aufbrüche auf.

      3. In welche Straßenzustandsklasse bzw. Erhaltungspriorität ist dieser Straßenabschnitt nach den städtischen Bewertungsmaßstäben eingestuft? Bitte die zugrunde liegende Bewertung und das Datum der letzten Zustandserfassung angeben.

      Der Gesamtwert wird mit einer Zustandsnote 4,3 entsprechend der Straßenzustandserfassung vom 27. Juni 2023 bewertet. Die letzte Kontrolle durch die Straßenaufsicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes fand am 4. August 2026 statt. Schäden mit unmittelbarem Gefahrenpotenzial wurden dabei nicht festgestellt.

      4. Ist für den genannten Straßenabschnitt eine grundhafte Sanierung, Erneuerung oder andere bauliche Instandsetzungsmaßnahme vorgesehen? Wenn ja, wann ist deren Umsetzung geplant?

      Ja. Für das Jahr 2027 ist eine koordinierte Baumaßnahme gemeinsam mit dem ESC (Erneuerung Mischwasserkanal) und der inetz (Erneuerung Trinkwasser und Energie) auf diesem Abschnitt geplant. Hierbei werden Fahrbahn und Gehwege erneuert.

      5. Falls derzeit keine grundhafte Sanierung vorgesehen ist, welche Gründe sprechen gegen eine Aufnahme in die mittelfristige Investitions- oder Erhaltungsplanung?

      Siehe Antwort auf Frage 4.

      6. Sind bis zu einer möglichen grundhaften Sanierung Unterhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen vorgesehen, um die Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Fahrbahn sicherzustellen? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum?

      Nein. Es sei denn, es treten vor der oben genannten geplanten Baumaßnahme Schäden mit Unfallpotenzial auf. Dann werden diese im Rahmen der kommunalen Verkehrssicherungspflicht gesichert und kurzfristig lokal behoben.

      7. Liegen der Stadtverwaltung Beschwerden oder Meldungen aus dem Mängelmelder beziehungsweise sonstige Hinweise zum Zustand dieses Straßenabschnitts vor? Falls ja, wieviele seit dem Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?

      Seit 2023 liegt uns eine schriftliche Beschwerde und eine Meldung aus dem Mängelmelder vor. Zudem wurden bei der letzten Kontrolle durch die Straßenaufsicht (siehe Punkt 3) drei Fahrbahnschäden geringerer Priorität erfasst.

      EINORDNUNG

      Anders als zuletzt auf der Reineckerstraße gibt es für die Anwohner der Louis-Schreiter-Straße Hoffnung. Zwar wird die Louis-Schreiter-Straße mit 4,3 von 5 genauso schlecht bewertet wie die Reineckerstraße, aber hier ist eine grunghafte Sanierung der Fahrbahn, der Gehwege, der Mischwasserkanäle und der Elektroleitungen in Zusammenarbeit mit dem ESC und der Inetz für 2027 in Aussicht. Das sind gute Nachrichten für die Anwohner. Zwar ist noch kein genauer Termin für den Baustart bekannt, aber die Flickschusterei soll bald ein Ende haben: Für 2027 soll sich endlich grundlegend etwas tun. Wir bleiben am Ball und prüfen, ob das Baudezernat seinen Worten auch Taten folgen lässt.