Kategorie: Anfrage

  • Fußweg an der Glösaer Straße 35

    Am 27.08.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zum Thema „Glösaer Str. 35“. Konkret wollte er wissen, ob im Zuge der Bauarbeiten für das neue Trainingszentrum des Zolls Gespräche geführt wurden, um den vorhandenen Fußweg, der derzeit mitten im Grundstück endet, in Richtung der Garagen zu verlängern.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 22.09.2025 durch Bürgermeister Thomas Kütter im Auftrag des Oberbürgermeisters:

    Hintergrund
    Eigentümerin des betroffenen Flurstücks ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Stadt Chemnitz wurde von dieser über die laufenden Bauaktivitäten nicht informiert.

    Gespräche über eine Verlängerung des Gehwegs
    Entsprechend fanden bisher keine Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und der Eigentümerin über den Ausbau des Gehwegs statt.

    Prioritätensetzung der Stadt
    Unabhängig davon betont die Verwaltung, dass angesichts der angespannten Haushaltslage und der geringen Fußgängerfrequentierung in diesem Abschnitt ein investives Vorhaben wie der Grunderwerb und der Ausbau des Gehwegs derzeit keine Priorität hätte.

  • Fehlerhafte Beschilderung am Abzweig Wasserschloss/Reithalle

    Am 01.09.2025 stellte Stadträtin Susanne Rasch eine öffentliche Ratsanfrage zur fehlerhaften Beschilderung am Abzweig Wasserschloss/Reithalle. Ziel war die Klärung, warum der seit Jahren bekannte Schreibfehler („Erzebirgsnordrandstufe“ statt korrekt „Erzgebirgsnordrandstufe“) bislang nicht korrigiert wurde und welche Zuständigkeiten hierfür bestehen.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 22.09.2025:

    Hintergrund
    Das betroffene Hinweisschild ist mit der Standortnummer 295 gekennzeichnet. Bereits seit 2019 wurde der Fehler mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern beim Ortsvorsteher angezeigt. Auch Meldungen über die eingerichtete E-Mail-Adresse wanderwege@stadt-chemnitz.de führten bislang nicht zur Korrektur.

    Zuständigkeit
    Die Erhaltung des Wanderwegenetzes und seiner Beschilderung ist eine freiwillige Aufgabe. Sie wird von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern übernommen, die vom Grünflächenamt koordiniert und unterstützt werden.

    Gründe für die Verzögerung
    Während der Corona-Pandemie 2019/2020 wurde die Unterhaltung der Wanderwege auf ein Mindestmaß reduziert. Seit dem Neustart im Sommer 2021 seien nach Kenntnis der Verwaltung keine weiteren Meldungen zu diesem konkreten Schild eingegangen.

    Geplante Korrektur
    Die fehlerhafte Beschilderung soll noch im Jahr 2025 korrigiert werden.

    Meldewege für Bürgerinnen und Bürger
    Mängel am Wanderwegenetz können weiterhin an die Adresse wanderwege@stadt-chemnitz.de gemeldet werden. Eine verbindliche Bearbeitungsfrist könne jedoch nicht garantiert werden, da die Beseitigung von Mängeln im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt und nach Dringlichkeit priorisiert wird.

    Eine Aufnahme des fehlerhaften Schildes war der Ratsantwort beigefügt.

  • mit Haftbefehl gesuchte Personen in Chemnitz

    Am 05.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler (AfD-Stadtratsfraktion) eine öffentliche Ratsanfrage zum Thema „Mit Haftbefehl gesuchte Personen in Chemnitz“. Hintergrund war die bundesweite Zahl von 147.995 Personen, die zum Stichtag 1. Juli 2025 im Fahndungssystem INPOL-Z mit nicht vollstreckten Haftbefehlen ausgeschrieben waren. Köhler wollte wissen, wie viele Fälle konkret in Chemnitz bestehen – aufgeschlüsselt nach Nationalitäten – und welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung habe, die Polizei bei der Fahndung zu unterstützen.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 15.09.2025 durch Bürgermeister Knut Kunze im Auftrag des Oberbürgermeisters:

    Hintergrund
    Ratsanfragen sind nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nur zulässig, wenn sie sich auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

    Einschätzung der Verwaltung
    Die vorgelegte Anfrage zielte jedoch auf Bewertungen und Einschätzungen der Verwaltung zu einer bundes- und landesweiten Thematik ab. Damit fällt sie nicht unter das Fragerecht des Stadtrates.

    Antwort der Stadtverwaltung
    Aus diesem Grund konnte die Stadt Chemnitz die Ratsanfrage nicht beantworten.

  • Mehrkosten durch Erweiterung der Gremien

    Am 03.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zum Thema „Mehrkosten Gremien durch Erweiterung“. Hintergrund war die Diskussion, ob die Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates von bisher 13 Mitgliedern auf 15 oder 16 erweitert werden soll.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 05.09.2025 durch Oberbürgermeister Sven Schulze:

    Hintergrund
    Die Anfrage zielte auf die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Erweiterung der Ausschussgröße.

    Mehrkosten bei 15 Mitgliedern
    Nach Angaben der Stadtverwaltung würde eine Erweiterung auf 15 Mitglieder rund 5.000 € zusätzliches Sitzungsgeld verursachen.

    Mehrkosten bei 16 Mitgliedern
    Bei einer Erhöhung auf 16 Mitglieder wären entsprechend ca. 7.500 € Mehrkosten einzuplanen.

    Damit liegen die finanziellen Auswirkungen klar auf dem Tisch und können in die weiteren Beratungen zur Ausschussgröße einbezogen werden.

  • Einschulungen im Schuljahr 2025/2026

    Am 11.08.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage (RA-194/2025) zum Thema Einschulungen für das Schuljahr 2025/2026. Die Anfrage wurde am 04.09.2025 durch die Stadtverwaltung beantwortet.

    Hintergrund

    Ziel der Anfrage war die Klärung der tatsächlichen Einschulungszahlen, möglicher Rückstellungen sowie Auswirkungen auf die Schulnetzplanung.

    Einschulungszahlen

    Laut Antwort der Stadtverwaltung wurden im Schuljahr 2025/2026:

    • 1.846 Schulanfängerinnen und Schulanfänger an kommunalen Grundschulen,
    • sowie 147 Einschulungen an Förderschulen
      verzeichnet.

    Die Zahlen für Einschulungen an Schulen in freier Trägerschaft liegen derzeit noch nicht vor und werden zum Stichtag 01.10.2025 erhoben.

    Prognosevergleich

    Der Schulnetzplan, auf Basis der Querliste 2023, ging von 2.204 potenziellen Schulanfängerinnen und Schulanfängern im gesamten Stadtgebiet aus. Diese Zahl umfasst alle in Chemnitz wohnhaften Kinder der Geburtsjahrgänge 01.07.2018 bis 30.06.2019, inklusive Rückstellungen und möglicher Einschulung an freien Schulen.

    Die nun vorliegenden 1.846 Einschulungen an kommunalen Grundschulen bewegen sich laut Stadtverwaltung im Rahmen der Prognose und bestätigen die erwartete Entwicklung. Ein vollständiger Vergleich mit der Prognose ist jedoch erst nach Vorliegen der Zahlen aus freien Schulen möglich.

    Schulnetzplanung

    Die Schulnetzplanung wird laut Stadt nicht jährlich, sondern alle fünf Jahre gemäß der Schulnetzplanungsverordnung fortgeschrieben. Die letzte Fortschreibung für Grundschulen erfolgte im November 2024 (B-033/2024). Darin wurde bereits auf den erwarteten Rückgang der Einschulungszahlen hingewiesen.

    Zusätzlich erfolgen regelmäßige Auswertungen über:

    • die Querliste,
    • den Schulreport sowie
    • die Berichterstattung zur Klassenbildung im Schul- und Sportausschuss.

    Diese Instrumente sollen laut Stadt eine laufende Beobachtung der Entwicklungen ermöglichen.

    Rückstellungen

    Laut Stadtverwaltung liegen keine Zahlen zu Rückstellungen vor. Weder das Landesamt für Schule und Bildung noch das Schulamt Chemnitz führen Übersichten oder Statistiken über die Zahl der erteilten Rückstellungen.

  • Telefonische Erreichbarkeit Friedhofs- und Bestattungsbetrieb

    Am 29.07.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zur telefonischen Erreichbarkeit des Friedhofs- und Bestattungsbetriebs der Stadt Chemnitz. Hintergrund waren Bürgerbeschwerden, dass die Verwaltung über mehrere Tage telefonisch nicht erreichbar war.

    In der Anfrage wurden folgende Punkte geklärt:

    1. Ursache des Ausfalls
      • Die Telefonanlage selbst war nicht defekt.
      • Es gab eine Störung beim Netzbetreiber, verursacht durch ein gestohlenes Kupferkabel.
      • Die Leitung war vom 22.07. bis 01.08.2025 gestört.
    2. Reparaturkosten
      • Für den Friedhofs- und Bestattungsbetrieb entstanden keine Kosten.
    3. Erreichbarkeit während der Störung
      • Für Bestattungsunternehmen stand eine Notmobilnummer zur Verfügung.
      • Andere Bürger wurden gebeten, per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Falls dies nicht möglich war, rief die Verwaltung im Nachgang über zusätzliche Mobiltelefone zurück.
    4. Finanzielle Auswirkungen
      • Es entstand ein erhöhter Nachbearbeitungsaufwand für die Mitarbeitenden, der sich nicht beziffern lässt.
      • Entgangene Umsätze sind laut Stadtverwaltung nicht anzunehmen, da der Kontakt zu den Bestattungsunternehmen gewährleistet war.

    Die vollständige Antwort der Verwaltung ist öffentlich im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz einsehbar.

  • Öffentlicher Nahverkehr im Stadtteil Euba

    Am 18.06.2025 stellte Stadtrat Ulrich Oehme eine öffentliche Ratsanfrage zum Thema ÖPNV-Anbindung im Stadtteil Euba. Ziel war die Klärung, ob die Stadtverwaltung Maßnahmen plant, um die Bürgerinnen und Bürger zwischen Plauer Straße, Hauptstraße und Beutenberg besser in den öffentlichen Personennahverkehr einzubinden.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 17.07.2025 in Abstimmung mit der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG):

    • Hintergrund
      Während der Schulzeit konnte die Stichfahrt der Omnibuslinie 83 über die Haltestellen Talsperre Euba Am Lehngut und Schwanauer Straße aufgrund des 30-Minuten-Takts und einer langen Umleitung nicht ganztägig angeboten werden.
    • Anpassungen seit den Sommerferien
      Mit Beginn der Sommerferien am 30.06.2025 wurde das Betriebskonzept der Linie 83 angepasst.
      • Der Takt wurde auf 60 Minuten verlängert.
      • Dadurch kann jetzt jede Fahrt den Bereich bis zum Kreisverkehr Plauer Straße (mobile Haltestelle Schwanauer Straße) bedienen.
    • Anbindung der Talsperre Euba
      Mit der Anpassung ist auch die Talsperre Euba wieder ganztägig angebunden. Die Stadtverwaltung bewertet dies insbesondere in den Sommermonaten als positiv.

    Der aktuelle Linienweg sowie der neue Fahrplan der Omnibuslinie 83 sind der Ratsantwort beigefügt und über das Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz abrufbar.

  • Nachfrage zu RA-092/2025 „Verwendung angeschaffter Parklets“

    Am 19.05.2025 stellte Stadträtin Susanne Rasch eine öffentliche Ratsanfrage mit Nachfragen zur Verwendung der angeschafften Parklets und zur Neubeschaffung weiterer Parklets im Stadtgebiet Chemnitz.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 20.06.2025 wie folgt:

    1. Aktueller Bestand der Parklets

    • Ursprünglich waren zwei Parklets am Garagen-Campus vorgesehen.
    • Eines der Parklets musste aufgrund irreparabler Witterungsschäden abgebaut und entsorgt werden.
    • Das zweite Parklet wurde renoviert und ist seit der Eröffnung des Garagen-Campus am 21.03.2025 wieder nutzbar.

    2. Abbau und Entsorgung

    • Der Abbau des beschädigten Parklets erfolgte am 08.03.2025.
    • Da der städtische Bauhof ausgelastet war, wurde der Abbau in Eigenleistung organisiert.
    • Die Entsorgung erfolgte über ein ortsansässiges Entsorgungsunternehmen.
    • Die Maßnahme wurde durch den Amtsleiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes veranlasst.

    3. Fördermittel

    • Der Abbruch des Parklets erfolgte in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber.
    • Rückforderungen von Fördergeldern sind daher nicht zu erwarten.

    4. Neubeschaffung von Parklets für den Stadtteil Sonnenberg

    • Fünf neue Parklets werden im Rahmen des Projektes „Kreativachse Chemnitz“ aufgestellt.
    • Grundlage ist der Stadtratsbeschluss B-059/2022 vom 16.03.2022.
    • Ziel des Projektes ist die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
    • Die neuen Standorte wurden in Abstimmung mit dem Stadtteilmanagement sowie ansässigen Einrichtungen festgelegt.
    • Das Projekt wird zu 75 % durch Bundesmittel aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gefördert; der städtische Eigenanteil beträgt 25 %.

    Die vollständige Antwort der Verwaltung mit allen Details ist öffentlich im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz einsehbar.

  • RA-095/2025: Gewährleistungswohnungen in Chemnitz

    Im April 2025 hat unser Stadtrat Ulrich Oehme für die AfD-Stadtratsfraktion eine öffentliche Anfrage zu sogenannten Gewährleistungswohnungen in Chemnitz gestellt. Dabei ging es um die Frage, ob und in welchem Umfang die Stadt über solche Wohnungen verfügt und wie diese genutzt werden.

    Wir wollten wissen:

    • Sind die Wohnungen der Sonnenstraße 69 (09130 Chemnitz) Gewährleistungswohnungen?
    • Über wie viele Gewährleistungswohnungen verfügt die Stadt derzeit?
    • Wie hoch ist die personelle Gesamtkapazität und die Auslastungsquote?
    • Wie viele freie Gewährleistungswohnungen gibt es aktuell?
    • Wie viele wurden im Jahr 2024 an- oder abgemietet?
    • Wie hoch waren die Mietkosten 2024 und unter welchem Haushaltstitel wurden sie verbucht?
    • Wie haben sich die durchschnittlichen Mietpreise pro Quadratmeter entwickelt?
    • Wie gliedern sich die Nutzer nach Staatsangehörigkeit?

    Antwort der Stadtverwaltung:

    • Wohnungen der Sonnenstraße 69 sind keine Gewährleistungswohnungen
    • Stadt Chemnitz verfügt aktuell über keine Gewährleistungswohnungen
    • Keine An- oder Abmietungen im Jahr 2024
    • Mietkosten entfallen
    • Keine Daten zu Mietpreisen oder Nutzerstruktur, da keine entsprechenden Wohnungen vorhanden sind

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • Vermietung Stellplätze Parkhaus, Am Rathaus 1, 09111 Chemnitz

    Am 28.04.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zur Vermietung von Stellplätzen im Parkhaus „Am Rathaus 1“ in Chemnitz. Hintergrund waren Hinweise, dass Stadträten angeblich Mietverträge zu vergünstigten Konditionen angeboten wurden.

    Die Anfrage umfasste folgende Punkte:

    • Sind der Stadtverwaltung entsprechende Mietverträge bekannt?
    • Wurde die Verwaltung vorab in die Prüfung dieser Verträge einbezogen?
    • Wie bewertet die Verwaltung die Höhe des Mietpreises von 11,90 € pro Monat?
    • Wäre es strafbar, wenn Stadträte derartige Verträge unterzeichnet hätten?
    • Welche Maßnahmen würde die Verwaltung ergreifen, wenn solche Verträge tatsächlich abgeschlossen wurden?

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 02.05.2025 wie folgt:

    • Keine Kenntnis über Mietverträge
      Der Verwaltung sind keine derartigen Mietverträge bekannt.
    • Keine Prüfung durch die Stadt
      Eine vorherige Prüfung oder Vorlage dieser Verträge hat nicht stattgefunden.
    • Bewertung und Strafbarkeit
      Die Fragen zur Angemessenheit der Mietpreise und zur Strafbarkeit von Vertragsabschlüssen wurden nicht beantwortet, da sie Wertungen enthalten und nicht unter das Fragerecht fallen.
    • Mögliche Maßnahmen
      Da der Stadtverwaltung keine entsprechenden Verträge vorliegen, wurde diese Frage als theoretisch eingestuft und ebenfalls nicht beantwortet.

    Die vollständige Antwort der Verwaltung ist öffentlich im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz einsehbar.