Kategorie: Anfrage

  • Zulassungsverhalten von PKW im Stadtgebiet Chemnitz

    Am 17.10.2025 stellten unsere Stadträte eine Informationsanfrage „Zulassungsverhalten von Personenkraftfahrzeugen im Stadtgebiet“. Ziel war es, einen Überblick über die Anzahl der in Chemnitz zugelassenen Pkw und deren Verteilung nach Postleitzahlgebieten zu erhalten.

    Die Fragestellung lautete:

    • Wie viele Pkw sind in Chemnitz zugelassen und wie verteilen sich diese auf das Stadtgebiet (Auflistung nach Postleitzahlen)?

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage mit Schreiben vom 10.11.2025 wie folgt:

    • Gesamtbestand Pkw
      Zum Stichtag 31.10.2025 sind im Stadtgebiet Chemnitz insgesamt 125.209 Pkw zugelassen.
    • Verteilung nach Postleitzahlgebieten
      (Bestand zum 31.10.2025):
  • Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH

    Unsere Stadträte Nico Köhler, Ulrich Oehme und Susanne Rasch sowie die Stadträte der Ratsfraktion Pro Chemniz / Freie Sachsen baten die Verwaltung um Auskunft zur aktuellen Personalsituation der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH sowie zu deren weiterer Perspektive nach dem Kulturhauptstadtjahr.

    Gestellte Fragen

    1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Kulturhauptstadt GmbH derzeit?
    2. Wird die GmbH nach dem Kulturhauptstadtjahr aufgelöst?
    3. Falls nein: Welche Aufgaben übernimmt die GmbH nach dem Kulturhauptstadtjahr?
    4. Falls ja: Zu welchem Zeitpunkt ist die Auflösung vorgesehen?
    5. Was geschieht mit den Mitarbeitern im Falle einer Auflösung der Kulturhauptstadt GmbH?

    Kernaussagen der Antwort vom 27.10.2025

    • Beschäftigtenzahl: 72,15 Vollzeitäquivalente.
    • Gesellschaftsfortführung in 2026: Eine unmittelbare Auflösung direkt nach 2025 war/ist nicht vorgesehen. Für 2026 werden u. a. genannt:
      • Abwicklung/Nachbereitung des Kulturhauptstadtjahres,
      • Vorbereitung des EU-Monitorings,
      • Unterstützung der Theater Chemnitz beim Festival „Theater der Welt“,
      • Veranstaltungen in der Hartmannfabrik,
      • Mitwirkung am Legacy-Prozess,
      • Betreuung der Kunstwerke am Purple Path.
    • Weiteres Vorgehen: Eine Entscheidung zur künftigen Ausrichtung der Gesellschaft soll im Laufe des Jahres 2026 getroffen werden; Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Beschäftigte sind derzeit nicht möglich.
  • Pura Cobalt Öl Raffinerie

    Unser Stadtrat Nico Köhler fragte zur Situation der Pura Cobalt Ölraffinerie in Klaffenbach nach dem Status bzw. Zeitpunkt einer neuen Einleitgenehmigung.

    Gestellte Frage

    „Meine Anfrage bezieht sich auf die Pura Cobalt Ölraffinerie in Klaffenbach, von der Bevölkerung auch aufgrund des Geruchs kalter Furz genannt. Und zwar ist dort die Frage: für wie, für wann ist die neue Genehmigung für die Einleitung geplant?“

    Kernaussagen der Antwort VOM 22.10.2025

    • Dezernat 3 – Recht, Sicherheit und Umweltschutz zur Einleitgenehmigung:PuraGlobe hat eine unbefristete Einleitgenehmigung des ESC erhalten.“
  • Rasenpflege Frei-Otto-Park

    Unser Stadtrat Nico Köhler bat um Auskunft zur Rasenpflege im Frei-Otto-Park in Siegmar, nachdem vermehrt Bürgerhinweise eingingen, wonach seit diesem Jahr nur noch im Bereich zwischen dem Zugang Adolf-Weinhold-Straße und dem Radweg Schönau–Siegmar gemäht werde.

    Gestellte Fragen

    1. Welche Flächen werden im Frei-Otto-Park regelmäßig gemäht (bitte Jahresanzahl der Mähungen pro Bereich angeben)?
    2. Warum wurde die Rasenpflege teilweise eingestellt?
    3. Welche Kosten sind in den Jahren 2023 und 2024 für die Rasenpflege angefallen und mit welchen Kosten rechnet man 2025?

    Kernaussagen der Antwort vom 20.10.2025

    • Pflege- und Entwicklungskonzept: Im Zuge der Aufwertung der Interventionsfläche der Kulturhauptstadt wurde ein fachkundiges Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt; darin sind Maßnahmen der Wiesenpflege, der Umgang mit dem Mahdgut sowie die Schnitthöhen festgeschrieben.
    • Mähregime am Wegenetz: Randbereiche am Wegenetz werden viermal pro Jahr gemäht; ebenso die Gebrauchsrasenflächen außerhalb des Wegenetzes.
    • Biotop-Wiesen im Inneren: Die Wiesenflächen innerhalb des Wegenetzes sind geschützte Biotope („magere Feucht- und Bergwiesen“, „Seggen- und binsenreiche Nasswiesen“) und werden ein- bis maximal zweischürig in Staffel-/Mosaikmahd gepflegt, um Artenreichtum zu fördern, Mahdschocks zu vermeiden und Rückzugs-/Überwinterungsquartiere für Insekten zu sichern.
    • Beteiligung des Vereins: Ein langjährig im Park engagierter Verein (u. a. Teichpflege) brachte Wünsche ein; u. a. sollen blütenreiche Abschnitte länger stehen bleiben (bis zum Verblühen und Aussamen) – aus ästhetischen und naturschutzfachlichen Gründen.
    • Kosten 2023/2024 & Ausblick 2025: Die Rasenmahd kostete durchschnittlich 9.800 € p. a. (inkl. Ausschreibung und Leistungskontrolle). Die abschließende Kostenerfassung 2025 liegt noch nicht vor; Ziel der Umstellung ist eine ökologisch verbesserte Pflege.
  • Zulassungsverhalten von Personenkraftfahrzeugen im Stadtgebiet

    Am 09.10.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zum Zulassungsbestand von Pkw in Chemnitz. Ziel war die Klärung, wie viele Pkw in der Stadt zugelassen sind und wie sich diese nach Postleitzahlen verteilen.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 14.10.2025 über das Dezernat 3 (Recht, Sicherheit und Umweltschutz).

    Fragestellung

    Wie viele PKW sind in Chemnitz zugelassen und wie verteilen sich diese auf das Stadtgebiet (Auflistung bitte nach Postleitzahlen)?

    Bewertung der Verwaltung

    Die Verwaltung teilt im Auftrag des Oberbürgermeisters mit, dass die Anfrage nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates entspricht. Ratsanfragen müssten sich auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen; hier werde jedoch die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten, die vom Fragerecht nicht erfasst sei. Die Anfrage könne daher nicht beantwortet werden (Schreiben vom 14.10.2025, unterzeichnet von Bürgermeister Knut Kunze).

    Ergebnis

    Keine inhaltliche Beantwortung; die Ratsanfrage wurde als unzulässig bewertet.

  • Nebeneinkünfte Bürgermeister

    Am 17.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler die öffentliche Ratsanfrage RA-247/2025 zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Bürgermeister. Gefragt wurde u. a. nach Gründen für fehlende Angaben zu 2023/2024, nach dem Veröffentlichungszeitraum, der Zuständigkeit, der fristgerechten Einreichung der Daten sowie nach möglichen Rechtsverstößen bei verspäteter Veröffentlichung.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 13.10.2025 über Dezernat 1; das Schreiben wurde von Bürgermeister Ralph Burghart unterzeichnet.

    Hintergrund

    In der Anfrage wird ausgeführt, dass auf der städtischen Webseite die Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters (2021–2024) sowie die Nebentätigkeiten der Bürgermeister (2011–2022) veröffentlicht sind; Einträge für 2023 und 2024 der Bürgermeister seien noch nicht sichtbar.

    Fragestellungen

    Die Ratsanfrage umfasste fünf Punkte

    1. fehlenden Veröffentlichungen 2023/2024
    2. Veröffentlichungsfristen
    3. Zuständigkeit
    4. fristgerechter Einreichung
    5. rechtlichen Folgen nicht fristgemäßer Veröffentlichung.

    Antwort der Verwaltung / Rechtslage

    Laut Antwort ergibt sich weder aus dem Sächsischen Beamtenrecht noch aus der Sächsischen Nebentätigkeitsverordnung eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Einkünften aus Nebentätigkeiten der Beigeordneten. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig; Rechtsverstöße aus einer unterbliebenen Veröffentlichung bestehen nicht. Zudem wurden die Übersichten zwischenzeitlich aktualisiert.

    Zuständigkeit

    In der Antwort wird keine konkrete Zuständigkeit für die (freiwillige) Veröffentlichung benannt.

  • Abgelehnte Bewerbung für Chemnitzer Künstler zur Kulturhauptstadt

    Am 18.09.2025 stellte Stadtrat Ulrich Oehme die öffentliche Ratsanfrage RA-248/2025. Anlass war u. a. ein Konzert des Gesangsensembles „Cantorianer“ am 07.09.2025 und der Hinweis, das Ensemble sei mehrfach beim Organisationskomitee der Kulturhauptstadt abgelehnt worden. Gefragt wurde nach Anzahl der Bewerbungen des Ensembles, Ablehnungsgründen, Gesamtzahlen eingegangener bzw. abgelehnter Bewerbungen sowie den Auswahlkriterien.

    Die Anfrage wurde am 08.10.2025 durch den Oberbürgermeister Sven Schulze beantwortet.

      1. Anzahl der Bewerbungen des Ensembles
        Das Ensemble bewarb sich einmalig – und zwar zur Förderung als Mikroprojekt.
      2. Ablehnungsgrund
        Alle Mikroprojektanträge werden von einer unabhängigen Jury bewertet. Nach Auffassung der Jury entsprach das Projekt nicht den Förderbedingungen. Die Bewertung liegt dem Antragsteller seit dem 07.06.2023 vor.
      3. Gesamtzahlen der Bewerbungen
        • Open Calls (seit Februar 2023):
          313 Anträge, davon 116 Förderungen.
        • Mikroprojekte-Förderung (seit 2017):
          1.160 Anträge, davon 269 Förderungen.
      4. Abgelehnte Anträge
        Die Verwaltung verweist auf die Zahlen zu Punkt 3. Aus den genannten Werten ergibt sich rechnerisch:
        • Open Calls: 197 nicht gefördert
        • Mikroprojekte: 891 nicht gefördert
      5. Auswahlkriterien
        Berücksichtigt werden Projekte, die im höchsten bzw. hohen Maße die den Open Calls zugrunde liegenden Kriterien („5 Cs“) gemäß Strategiehandbuch der Kulturhauptstadt erfüllen.
    • Verbleib der Ruhebank am Adalbert-Stifter-Weg

      Am 08.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zum Verbleib einer Ruhebank am Adalbert-Stifter-Weg. Ziel war die Klärung, ob die Bank durch ein Amt der Stadt Chemnitz entfernt wurde, ob ein Diebstahl vorliegt und ob eine Wiederaufstellung geplant ist.

      Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 07.10.2025 über das Dezernat 6 (Stadtentwicklung und Bau).

      Hintergrund

      Auf dem Adalbert-Stifter-Weg befand sich eine Ruhebank, die nach Angaben von Bürgern nicht mehr am ursprünglichen Standort vorhanden war. Der Standort befindet sich entlang eines beliebten Fußwegs im südwestlichen Stadtgebiet.

      Rückbau der Bank

      Nach Auskunft der Stadt Chemnitz wurde die betreffende Bank nicht durch die Stadt aufgestellt. Der Eigentümer der Bank ist nicht bekannt. Über den städtischen Mängelmelder ging eine Meldung ein, dass die Bank beschädigt sei.
      Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wurde die Bank daraufhin durch das Grünflächenamt abgebaut.

      Weitere Maßnahmen

      Da die Bank nicht im Eigentum der Stadt stand, wurde keine Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Eine Wiedererrichtung der Bank an gleicher Stelle ist nicht vorgesehen.

    • Schaumbildung und Feuerwehreinsatz am 28.07.2025 im Bereich Baufeld/Würschnitz

      Am 01.09.2025 stellte unsere Stadträtin Susanne Rasch eine öffentliche Ratsanfrage zu einem Schaumvorkommen und einem Feuerwehreinsatz am 28.07.2025 im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes Baufeld/PURAGLOBE an der Würschnitz. Ziel war die Klärung, ob es sich bei dem Ereignis um eine Übung der Feuerwehr handelte, welches Schaummittel zum Einsatz kam, ob fluorhaltige Stoffe verwendet wurden und wie die Ursachen der Schaumbildung bewertet und untersucht wurden.

      Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 30.09.2025 über das Dezernat 3 (Recht, Sicherheit und Umweltschutz).

      Hintergrund

      Am Vormittag des 28.07.2025 fand zwischen 09:30 und 12:00 Uhr auf dem Gelände der Firma PURAGLOBE (ehemals Baufeld) eine theoretische und praktische Ausbildung der Feuerwehr zum Thema „Einsatzgrundsätze und Taktik bei Schaumeinsätzen“ statt. Unabhängig davon kam es am selben Tag gegen 17:30 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz an der Klaffenbacher Hauptstraße im Bereich der Einmündung des Hutholzbaches in die Würschnitz.

      Verwendung von Schaummitteln

      Bei der Übung am Vormittag wurde laut Stadtverwaltung das Produkt STHAMEX 3 % F-15 #9348 der Fabrik chemischer Präparate Dr. Richard Sthamer GmbH & Co. KG (Hamburg) eingesetzt. Das Mittel besteht aus synthetischen Tensiden und 2-Butoxyethanol und ist fluorfrei. Damit liegt nach Angaben der Verwaltung kein Verstoß gegen das seit dem 04.07.2025 geltende EU-weite Verbot fluorhaltiger Schaummittel vor.

      Untersuchung der Schaumbildung

      Eine Verbindung zwischen der Übung am Vormittag und dem späteren Feuerwehreinsatz konnte nicht festgestellt werden. Nach der Lageerkundung vor Ort handelte es sich bei dem betroffenen Rohr um das Mündungsstück des Hutholzbaches, der ein großes Einzugsgebiet zur Regenwasserableitung besitzt. Der beim Einsatz beobachtete Schaum wurde durch die Einsatzkräfte als natürlicher Gewässerschaum eingestuft. Hinweise auf eine Einleitung von Löschschaum in die Umwelt oder in angrenzende Gewässer lagen nicht vor.

      Information der Bevölkerung

      Da laut Einschätzung des Einsatzleiters zu keiner Zeit eine Gefährdung für die Bevölkerung bestand, erfolgte keine öffentliche Information über den Vorfall.

      Einsicht in Einsatzunterlagen

      Eine Akteneinsicht in den Einsatzbericht der Berufsfeuerwehr ist nach Angaben der Verwaltung nur auf Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Stadtrat möglich.

    • Nachfrage zu mit Haftbefehl gesuchten Personen in Chemnitz

      Am 16.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage als Nachfrage zur Anfrage RA-235/2025. Er wollte erneut wissen, wie viele Personen in Chemnitz mit nicht vollstreckten Haftbefehlen gesucht werden – aufgeschlüsselt nach Nationalitäten.

      Die Stadtverwaltung beantwortete die Nachfrage am 25.09.2025 durch Bürgermeister Knut Kunze im Auftrag des Oberbürgermeisters:

      Hintergrund
      Zum Stichtag 1. Juli 2025 bestanden bundesweit 147.995 Ausschreibungen im Fahndungssystem INPOL-Z zu nicht vollstreckten Haftbefehlen.

      Bewertung der Anfrage
      Die Verwaltung verweist darauf, dass Ratsanfragen nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nur zulässig sind, wenn sie sich auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

      Antwort der Stadtverwaltung
      Die Nachfrage zielte jedoch auf die Auflistung umfangreicher Datenbestände, die nicht unter das Fragerecht fallen. Aus diesem Grund konnte die Ratsanfrage auch in der Nachfrageform nicht beantwortet werden.