Kategorie: Anfrage

  • RA-243/2024/: Brandschutzbedarfsplan

    RA-243/2024/: Brandschutzbedarfsplan

    Ratsanfrage Stadtrat Nico Köhler

    Frage aus der Stadtratssitzung vom 11.11.2024:

    Wir sind mit unserem Brandschutzbedarfsplan schon, ich vermute mal, mindestens zwei Jahre
    hinterher. Und mich würde interessieren, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist und wann
    dann die Auszeichnung in den Gremien erfolgt?

    Bürgermeister Herr Knut Kunze:

    „Wir haben die letzte Abstimmung bis Ende des Jahres bei mir im Dezernat erbeten und
    hoffen, dass wir dann Ende oder Anfang des nächsten Jahres irgendwann mal vor den
    Stadtrat kommen.“

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • IA-137/2024: Kooperation Stadt Chemnitz & „Subbotnik e.V.“ Interventionsfläche Vettersstraße 34

    IA-137/2024: Kooperation Stadt Chemnitz & „Subbotnik e.V.“ Interventionsfläche Vettersstraße 34

    Ihre Anfrage IA-137/2024 – Kooperation Stadt Chemnitz & „Subbotnik e.V.“
    Interventionsfläche Vettersstraße 34

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Am 13.09.2024 wurde eine Interventionsfläche zur Kulturhauptstadt 2025 an der Vettersstraße 34 eröffnet. Während der Veranstaltung wurde zur Betreibung der Interventionsfläche eine Zusammenarbeit mit dem benachbarten „Subbotnik e.V.“ verkündet.

    Hierzu haben wir folgende Fragen:

    1. Welche konkrete Zusammenarbeit mit der Stadt Chemnitz bzw. mit der Kulturhauptstadt Chemnitz gGmbH wurde mit dem „Subbotnik e.V.“ vereinbart?

      Für die Konzeption und den Bau der Interventionsflächen ist die Stadt Chemnitz zuständig, nicht die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH. In einem demokratischen Prozess, welcher durch die Bürgerplattform Mitte initiiert wurde, konnte sich das Projekt „Vettersstraße“ als sogenannter Öffentlicher Platz (eine von 30 Interventionsflächen, welche im Zuge der europäischen Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 in der Stadt Chemnitz entstehen) durchsetzen. Hier ist im Jahr 2024 eine Veranstaltungs- und Kulturfläche entstanden, welche in Abstimmung mit der Bürgerplattform Mitte im Rahmen eines Leihvertrages von der Stadt Chemnitz an den Subbotnik e.V. übergeben wurde.

    2. Welche finanziellen Konditionen wurden für das Mitwirken zugunsten des „Subbotnik e.V.“ vereinbart?

      Die Stadt Chemnitz fungiert als Verleiher der Interventionsfläche und überlässt dem Entleiher den Vertragsgegenstand unentgeltlich und unterstützt somit das gemeinwohlorientierte Wirken im Quartier.

    3. Wie wird sichergestellt, dass betreuende Personen vor allem im sozialpädagogischen Bereich eine fachliche Eignung für eine derartige Betreuung von Besuchern und Gästen vorweisen können?

      Eine sozialpädagogische Betreuung von BesucherInnen und Gästen ist kein Bestandteil des Leihvertrages.

    4. Wem obliegt das grundsätzliche Hausrecht für diese Interventionsfläche und wer ist weisungsbefugt für Hausverbote, Platzverweise oder ähnliches?

      Das Hausrecht obliegt dem Entleiher der Fläche, dem Subbotnik e.V.

      Der Subbotnik e.V. erstellt eine Benutzerordnung für die Interventionsfläche, in der die Regeln für Ordnung, Verhalten und Sicherheit, die Öffnungszeiten, Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner festgelegt sind. An der Interventionsfläche ist eine Informationstafel mit der Benutzungsordnung zu errichten, welche vorab mit der Stadt Chemnitz abzustimmen ist.

    5. Dem „Subbotnik e.V.“ wurde im Mai 2024 das Grundstück Vettersstraße 34a für 35 Jahre zur Erbpacht überlassen. Bedingung war, innerhalb von 5 Jahren ein Investitionsvolumen von 199.500 Euro für die Sanierung des dortigen Gebäudes einzubringen. Sind für diese Summe auch durch „Subbotnik“-Mitglieder und -Helfer selbst erfasste und für Außenstehende schwer nachvollziehbare Eigenleistungen wie erbrachte Arbeitsstunden etc. anrechenbar?

      Eine Regelung, dass Eigenleistungen (wie Arbeitsstunden von Vereinsmitgliedern/-helfern) auf die Investitionssumme anrechenbar sind, ist im abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag nicht verankert. Die Investitionen (Material- und Fertigungskosten) werden bspw. durch Rechnungen zu Material, Handwerkerfirmen etc. nachgewiesen.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • IA-149/2024: Tarifvertrag Stadt Chemnitz

    IA-149/2024: Tarifvertrag Stadt Chemnitz

    Ihre Anfrage IA-149/2024 – Tarifvertrag Stadt Chemnitz

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Überlegungen, bezüglich der gestiegenen Personalkosten zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der „Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“ auszutreten?

      Die Stadtverwaltung Chemnitz plant nicht aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen (KAV) auszutreten.

      Insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung qualifizierten Fachpersonals für die Stadtverwaltung Chemnitz wird auf Grund der Konkurrenz am Arbeitsmarkt die Frage des Entgeltes und der Tarifbindung eine wesentliche Rolle spielen. Auch endet mit dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband die Friedenspflicht der Gewerkschaft gegenüber dem austretenden Mitglied.

      Im Zusammenhang mit dem Austritt oder der Aushandlung eines Haustarifvertrages ist daher mit
      Arbeitskampfmaßnahmen zu rechnen.

      Zunächst ist nicht von Einsparung von Personalkosten in Folge eines Austritts aus dem KAV auszugehen. Auf Grund der Nachbindung des Tarifvertrages gemäß § 3 Abs. 3 Tarifvertragsgesetzes (TVG) und der sich anschließenden Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG werden die bisherigen tariflichen Regelungen für die Bestandsbeschäftigten fortgelten. Auch werden auf Grund der Bezugnahme auf den TVöD in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten, Entgeltänderungen in Abweichung zum TVöD nur schwer durchsetzbar sein.

    2. Wann wäre der nächstmögliche Zeitpunkt eines möglichen Ausstiegs?

      Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung des KAV ist ein Austritt nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Die Austrittserklärung muss spätestens sechs Monate vor Schluss des Geschäftsjahres schriftlich bei der Geschäftsstelle des Verbandes eingehen. Demnach ist der Austritt zum 31.12.2025 möglich, wenn dieser bis spätestens 30.06.2025 erklärt wird.

    3. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Überlegungen, einen eigenen Haustarifvertrag zu entwerfen?

      Nein, siehe Frage 1.

    4. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Berechnungen, in welcher Höhe Personalkosten durch einen eigenen Haustarifvertrag gesenkt werden könnten?

      Ein Haustarif müsste zwischen der Stadt Chemnitz als Arbeitgeberin und den Gewerkschaften ausgehandelt und geschlossen werden. Dabei ist zum heutigen Zeitpunkt nicht prognostizierbar, ob die Gewerkschaften Tarifverträge schließen, die unter dem Niveau des Flächentarifvertrages liegen. Eine Einschätzung von möglicherweise erzielbaren Einsparungen ist damit hinsichtlich der Höhe ausgeschlossen.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • IA-142/2024: Sanierung und Nutzung Asylunterkunft Glösaer Straße 35

    IA-142/2024: Sanierung und Nutzung Asylunterkunft Glösaer Straße 35

    Ihre Anfrage IA-142/2024 – Sanierung und Nutzung Asylunterkunft Glösaer Straße 35

    Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wer ist der Besitzer/Vermieter des Objekts?

      Besitzer und Vermieter des Objekts ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Promenadenstraße 3 in 09111 Chemnitz.

    2. Welche Kosten fallen jährlich für die Anmietung des Objekts für die Stadt Chemnitz an?

      Aufgrund der Kündigung des Mietvertrages zum 30.06.2024 fallen der Stadt Chemnitz keine Kosten für das Objekt an. Der Vermieter selbst stellte das Objekt davor mietfrei zur Verfügung.

    3. Welche Kosten entstanden der Stadt Chemnitz beim Umbau vor der Nutzung als Asylunterkunft? In welchem Zeitraum erfolgte der Umbau?

      Im Zeitraum vom 01.04.2022 bis 30.06.2024 entstanden der Stadt Chemnitz Kosten zur Herrichtung des Objektes als Notunterkunft für Asylsuchende in Höhe von 63.112,26 Euro.

    4. Wann wurde der Stadt Chemnitz bekannt, dass das Objekt Glösaer Straße 35 abgerissen werden soll?

      Der Stadt Chemnitz war der anstehende Abriss der Immobilie bereits vor Vertragsabschluss bekannt.
      Der Vermieter stellte das Objekt daher nur bis zum Zeitpunkt des geplanten Abrisses zur Verfügung.

      Freundliche Grüße

      i.V. Knut Kunze
      Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • IA-143/2024: Baustellenampel Gablenzplatz

    IA-143/2024: Baustellenampel Gablenzplatz

    Ihre Anfrage IA-143/2024 – Baustellenampel Gablenzplatz

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Die Baumaßnahme „Erneuerung Gleisbett“ am Gablenzplatz ist seit längerer Zeit beendet. Nach wie vor wird die Kreuzung jedoch durch eine Baustellenampel geregelt.

      Wann wird die bestehende stationäre Ampel wieder in Betrieb genommen?

      Die mobile Baustellenampel am Gablenzplatz ist Bestandteil des Verkehrskonzepts für die Baumaßnahme Zietenstraße (Vollsperrung von Augustusburger Straße bis Sonnenstraße). Für die Umleitungsstrecke sind am Knotenpunkt Augustusburger Straße, Yorkstraße und Geibelstraße angepasste Fahrstreifenmarkierungen und Ampelregelungen eingerichtet worden.

      Nach letztem Kenntnisstand wird die Maßnahme Zietenstraße planmäßig Mitte Dezember
      2024 fertiggestellt.

      ‚Danach geht die stationäre Lichtsignalanlage wieder in Betrieb.

    2. Welche Kosten entstehen der Stadt Chemnitz monatlich durch die Nutzung der Baustellenampel?

      Der Stadt Chemnitz entstehen direkt keine monatlichen Kosten, weil die Baustellenampel über das Projekt Zietenstraße finanziert wird.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • IA-144/2024: Geschwindigkeitsbegrenzung Augustusburger Straße/Jugendherberge

    IA-144/2024: Geschwindigkeitsbegrenzung Augustusburger Straße/Jugendherberge

    Ihre Anfrage IA-144/2024 – Geschwindigkeitsbegrenzung Augustusburger
    Straße/Jugendherberge

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Auf der Augustusburger Straße, Höhe Jugendherberge (Hausnummer 369), gilt Tempo 30.

    1. Die Jugendherberge wird seit Jahren nicht mehr genutzt. Wann wird die Beschränkung
      auf Tempo 30 an diesem Standort zurückgenommen?

      Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich der Augustusburger Straße zwischen Jugendherberge und Walter-Klippel-Straße wurde überprüft. Da die Jugendherberge und der Hochseilgarten nicht mehr betrieben werden und das Grundstück ungenutzt ist, liegen die Voraussetzungen zur Reduzierung der Geschwindigkeit nicht mehr vor. Der Abbau der Beschilderung zwischen ehemaliger Jugendherberge und Walter-Klippel-Straße wird bis November 2024 erfolgen.

    2. Mit welcher Begründung wird an dieser Stelle Tempo 30 aufrechterhalten?

      Die Tempo 30 Zone wird nicht aufrechterhalten.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de

  • IA-146/2024: Bevollmächtigungen zur Kommunal- und Landtagswahl

    IA-146/2024: Bevollmächtigungen zur Kommunal- und Landtagswahl

    Ihre Anfrage IA-146/2024 – Bevollmächtigungen zur Kommunal- und Landtagswahl

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wie viele Personen wurden bei der Kommunalwahl 2024 in Chemnitz bevollmächtigt, Wahlunterlagen abzuholen? (bitte aufschlüsseln, wie viele Personen 1, 2, 3, 4 oder mehr Personen vertreten haben)
    2. Wie viele Personen wurden bei der Landtagswahl 2024 in den drei Chemnitzer Wahlkreisen bevollmächtigt, Wahlunterlagen abzuholen? (bitte aufschlüsseln, wie viele Personen 1, 2, 3, 4 oder mehr Personen vertreten haben)

      zu 1. und 2.
      Seitens der Stadt Chemnitz wurden weder für die Kommunalwahlen noch für die Landtagswahlen derartige Statistiken geführt. Abgesehen von der Prüfung der vom Gesetzgeber geforderten Vollmacht zur Abholung von Briefwahlunterlagen werden in den Einzelfallprüfungen nur Kontrollen diesbezüglich durchgeführt, die absichern, dass von einer bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Eine statistische Aufbereitung hierüber, insbesondere über die Zahl der vertretenen Wahlberechtigten, wird nicht vorgenommen. Von der Ermächtigungsvollmacht des Gesetzgebers, die in den einschlägigen Gesetzen ausdrücklich auch als optionale Bestimmung festgeschrieben ist, macht die Stadt Chemnitz derzeit keinen Gebrauch.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de