Kategorie: Susanne Rasch Anfragen

  • RA-251/2026 Abfälle und Abfallschlüsselgruppen Baufeld Puraglobe

    Am 29.09. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zu den Abfällen und Abfallschlüsselgruppen, die bei der Firma Baufeld-Puraglobe verarbeitet werden und anfallen an den Oberbürgermeister. Anlass waren neue Erkenntnisse aus Dokumenten der unteren Abfallbehörde.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Gefahrenlage durch die chemische Verarbeitung nach wie vor unklar ist, hielt es die Fraktion für erforderlich, erneut im Falle Puraglobe nachzuhaken. Die Anfrage wurde am 14.10. durch den Bürgermeister Ralph Burghart beantwortet.

    Anfrage

    1.ZKS-/AVV-Meldungen:
    Wurden im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 im Zentralen Kontrollsystem (ZKS) Meldungen zu Abfällen der Firma Baufeld/Puraglobe mit AVV-Nummern aus den Abfallschlüsselgruppen 01, 06, 07, 13, 18 oder 19 erfasst? Falls ja, bitten wir um Auflistung der jeweiligen vollständigen AVV-Nummern sowie – soweit bei der Stadt Chemnitz vorhanden bzw. rechtlich mitteilbar – des Datums der Meldung und der zugehörigen Abfallbegleitscheinnummer.

    Im Zeitraum zwischen dem 01.07.2023 und dem 30.06.2026 wurden keine Abfälle der Abfall-schlüsselgruppe 01, 06 und 18 über die Baufeld Mineralölraffinerie GmbH angenommen.
    Hingegen wurden im besagten Zeitraum folgende Abfälle durch die Firma angenommen und entsorgt:
    AVV Nr. 07 05 01
    AVV Nr. 13 01 10, 13 02 04, 13 02 05, 13 02 07, 13 02 08, 13 03 07, 13 03 08, 13 07 01, 13 07 03, 13 08 02, 13 08 99
    AVV Nr. 19 01 06, 19 02 04, 19 02 07, 19 08 10.
    Informationen über die Nummern der Begleitscheine und des Datums können aufgrund der Beschränkung des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes wegen Betriebs- und Geschäfts-geheimnissen nicht erteilt werden. Die Betroffene muss vorher angehört werden.

    2.Abfallrechtliche Genehmigungen:
    Für welche Abfälle bzw. AVV-Nummern verfügt die Firma Baufeld/Puraglobe über Genehmigungen zur Lagerung, Behandlung, Verwertung oder Beseitigung? Bitte nennen Sie jeweils die Art und Rechtsgrundlage der Genehmigung sowie deren Erteilungsdatum und – soweit zutreffend – die zuständige Genehmigungsbehörde.

    Die Baufeld Mineralölraffinerie GmbH betreibt am Standort Chemnitz eine Raffinerie mit Nebenanlagen und Tanklager. Bezüglich Ihrer Fragen zu genehmigungsrechtlichen Belangen der Baufeld Mineralölraffinerie GmbH im Allgemeinen und zu den Punkten 4 und 5 im Besonderen wenden Sie sich bitte an die Landesdirektion Sachsen, Außenstelle Chemnitz als zuständige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde, da die Stadt Chemnitz weder befugt noch ermächtigt ist, diese im Auftrag der Landesdirektion Sachsen zu regeln.

    3.Beanstandungen und Abweichungen:
    Gab es im genannten Zeitraum im Zusammenhang mit den Abfallmeldungen oder der abfallrechtlichen Tätigkeit der Firma Beanstandungen, Prüfberichte, Unstimmigkeiten oder Nachforderungen, insbesondere hinsichtlich AVV-Codierungen, gemeldeter Abfallarten oder Abfallmengen? Falls ja, bitten wir um eine kurze Darstellung des jeweiligen Sachverhalts und des Datums.

    Im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2026 gab es keine Beanstandungen bezüglich der Mengen.
    Zwischen dem 01.06.2026 und 05.06.2026 gab es in Begleitscheinen eine Fehlermeldung, dass ein Beförderer nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist. Er hatte aber bei der Anzeigenerstattung seine Befreiung von der Erlaubnispflicht mit seiner Eigenschaft als Entsorgungsfachbetrieb begründet. Hier wurde nachvollziehbar irrtümlich von dem Beförderer einefalsche Beförderernummer in die Begleitscheine eingetragen, die mit Ergänzungslayern berichtigt wurden.
    Zwei Entsorgungsnachweise wurden jeweils zum 12.12.2025 und 29.01.2026 im privilegierten Entsorgungsnachweisverfahren eingereicht. Diese konnten durch die Baufeld Mineralölraffinerie nicht genutzt werden, weil das Audit zwar stattgefunden hat, die EfB-Zertifizierung aber noch nicht abgeschlossen war. Nach Vorlage des EfB-Zertifikates wurden die Nachweise freigegeben und konnten durch die Baufeld Mineralölraffinerie genutzt werden. Die Abfallschlüssel waren zu dem Zeitpunkt in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung enthalten.

    4.Kenntnis der tatsächlich behandelten Abfallarten:
    Welche Erkenntnisse liegen der Stadt Chemnitz bzw. der zuständigen unteren Abfallbehörde darüber vor, welche Abfallarten bzw. AVV-Nummern am Standort ChemnitzerStraße 3 tatsächlich angenommen, gelagert, behandelt oder sonst wie gehandhabt werden?Sofern hierfür ganz oder teilweise die Landesdirektion Sachsen zuständig ist, bitten wir um Mitteilung, ob der Landesdirektion entsprechende Erkenntnisse vorliegen bzw. ob die Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet werden kann.

    Das Umweltamt prüft anhand des Eingangs der Entsorgungsnachweise über die ZKS/ASYS und sonst anlassbezogen. Die Landesdirektion Sachsen ist die sachlich zuständige Überwachungsbehörde.

    5.Abgleich zwischen Genehmigung und tatsächlicher Tätigkeit:
    Liegen der Stadt Chemnitz Erkenntnisse darüber vor, dass im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 Abfälle mit AVV-Nummern am Standort angenommen, gelagert oder behandelt wurden, für die keine entsprechende abfallrechtliche Genehmigung vorlag? Falls ja, bitten wir um Angabe der betreffenden AVV-Nummern, des Zeitraums und der daraufhin getroffenen behördlichen Maßnahmen.

    Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Baufeld Mineralölraffinerie GmbH im benannten Zeitraum andere Abfälle als in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen enthaltenen Abfallschlüsseln angenommen, gelagert oder behandelt hat. Die Landesdirektion Sachsen ist die sachlich zuständige Überwachungsbehörde.

    1. RA-239/2026 Gymnasium Wielandstraße

      Am 22.09. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Gymnasium an der Chemnitzer Wielandstraße 4 an den Oberbürgermeister. Anlass war der Beschluss B-156/2025, nachdem das Gebäude für einen Millionenbetrag gekauft und bis zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 für den Schulbetrieb hergerichtet sein sollte. Dieser Zeitplan konnte jedoch nicht eingehalten werden. Es findet aktuell kein Unterricht statt.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da für den Ankauf des Gebäudes 2 Mio.€ aufgewendet worden sind und entgegen des oben genannten Beschlusses kein Unterricht stattfindet, hielt es die Fraktion für erforderlich, nachzufragen, was nun der Stand der Dinge ist, warum der ursprüngliche Beschuss nicht umgesetzt werden konnte und wann der Unterricht an der Wielandstraße 4 aufgenommen werden kann. Die Anfrage wurde am 08.10. durch den Bürgermeister Ralph Burghart beantwortet.

      Anfrage

      1.Wurde die Sanierung und Herrichtung des Schulstandortes Wielandstraße 4 inzwischen vollständig abgeschlossen? Falls nein, welche Maßnahmen stehen noch aus und wann ist mit deren Abschluss zu rechnen?

      Gemäß Beschluss B-156/2025 (Ankauf Schulgebäude Wielandstraße 4) wurde vorgesehen, „bauliche Mängel am Schulstandort, welche einer weiteren schulischen Nutzung entgegenstehen im Schuljahr 2025/2026 zu beheben.“ Zur kurzfristigen Abdeckung des damaligen Bedarfs wurde zwischen Schulamt und Gebäudemanagement ein Raumprogramm für die schulische Nutzung des Gebäudes erarbeitet. Eine umfassende Komplettsanierung hätte aufgrund des erforderlichen Planungs- und Umsetzungszeitraums einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch genommen und konnte den kurzfristig bestehenden Bedarf nicht zeitnah abdecken. Die grundsätzliche Sanierungsperspektive wurde dennoch berücksichtigt und im Schulsanierungskonzept aufgenommen. Um eine zeitnahe Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen, wurden unmittelbar nach dem Erwerb die dringend erforderlichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Im Fokus standen dabei insbesondere die Beseitigung von Brandschutzmängeln und technischen Unzulänglichkeiten. Ergänzend wurden bereits energetisch wirksame Maßnahmen umgesetzt, wie die Dämmung des Dachgeschosses und die Verbesserung der Beleuchtung.

      2.Wurde der Schulstandort zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 tatsächlich für den Gymnasialbetrieb in Nutzung genommen? Falls ja, durch welches Gymnasium und mit wie vielen Schülern bzw. Klassen? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

      Nach Abschluss der Planungen zur Klassenbildung im Oberschul- und Gymnasialbereich wurde dem Schulamt der Stadt Chemnitz durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) mit Schreiben vom 5. Juni 2026 mitgeteilt, dass das Schulobjekt Wielandstraße 4 im Schuljahr 2026/2027 entgegen der vorherigen Annahmen noch nicht benötigt wird. Den Ausführungen des LaSuB entnehmend, haben, vor dem Hintergrund der mit der Nutzung von mehreren Schulgebäuden verbundenen organisatorischen Herausforderungen, die Schulleitungen Lösungen gefunden, die eine Beschulung an den jeweiligen Hauptstandorten sicherstellen.

      3.Welche Gesamtkosten sind der Stadt Chemnitz seit dem Erwerb der Immobilie für die Sanierung, Instandsetzung und sonstige Herrichtung des Standortes entstanden bzw. werden voraussichtlich noch entstehen?

      Bis September 2026 wurden hierfür insgesamt 770.000 Euro veranschlagt. Weitere Planungs- und Sanierungskosten sind noch nicht ermittelt, dies erfolgt anhand der Prioritäten gemäß Schulsanierungskonzept.

      4.Wann erfolgten bzw. erfolgen die Abnahmen der durchgeführten Bau- und Sanierungsmaßnahmen und ist der Standort inzwischen uneingeschränkt für den vorgesehenen Schulbetrieb nutzbar?
      5.Welche konkrete weitere Nutzung ist für die Wielandstraße 4 vorgesehen, sofern der ursprünglich für das Schuljahr 2026/2027 angekündigte Gymnasialbetrieb dort bislang nicht aufgenommen wurde?

      Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
      Die geplanten Modernisierungsarbeiten wurden weitestgehend zum Beginn des Schuljahres abgeschlossen. Aufgrund des veränderten Bedarfs und vorhandener Budgetreste konnten zusätzliche Leistungen umgesetzt werden. Diese Arbeiten wurden im September 2026 abgeschlossen. Damit sind die gemäß der Raumplanung erforderlichen Räume fertiggestellt. Eine umfassende Komplettsanierung des Gebäudes erfolgte nicht. Diese ist jedoch für einen späteren Zeitpunkt im Schulsanierungskonzept berücksichtigt.
      Das Karl-Schmidt-Rottuff-Gymnasium nimmt das Gebäude mit Schuljahr 2027/2028 in Betrieb. Ein entsprechendes Raumkonzept wurde zwischen Schulleitung und Schulamt abgestimmt und liegt aktuell dem LaSuB zur Prüfung vor.

      EINORDNUNG

      Mit dem Kauf für zwei Millionen Euro sollten kurzfristig zusätzliche Schulkapazitäten geschaffen werden. Bauliche Mängel waren bis Beginn des Schuljahres 2026/2027 zu beseitigen. Doch der Plan ging nicht auf, es findet kein Unterricht statt. Das Gebäude werde nun doch nicht so schnell benötigt, teilte das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) der Stadt am 5. Juni 2026 mit. Nun ist die Nutzung durch das Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium ab 2027/2028 vorgesehen. Dieser Fall wirft erhebliche Fragen zur Schulbedarfsplanung und zum wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeld auf.

      Warum investiert die Stadt zwei Millionen Euro in ein Schulgebäude, das kurzfristig gebraucht wurde, auf dass man nun aber ein weiteres Schuljahr verzichten kann? Offensichtlich wurde der Schulraumbedarf nur mangelhaft zwischen Stadt, Schulamt und LaSuB abgestimmt. Die Stadt musste nun feststellen, dass das Gebäude vorerst gar nicht benötigt wird. Hinzu kommen erhebliche Folgekosten: Bis September 2026 wurden weitere 770.000 Euro für Instandsetzung und Herrichtung veranschlagt. Zusammen mit dem Kaufpreis stehen damit bereits rund 2,77 Millionen Euro im Raum – ohne dass der vorgesehene Schulbetrieb aufgenommen, geschweige denn eine umfassende Komplettsanierung vorgenommen worden wäre – für die man die Zeit gehabt hätte! Weitere Planungs- und Sanierungskosten sind laut Antwort bislang nicht ermittelt. Wann diese anfallen und wie hoch sie ausfallen werden, bleibt offen. Das Ausmaß an Planlosigkeit ist bemerkenswert.

      Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet eine nachvollziehbare Erklärung, auf welcher Bedarfsprognose der Ankauf beruhte, warum sich die Einschätzung des LaSuB plötzlich änderte und warum man nicht gleich eine umfassende Komplettsanierung vorgenommen hat. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld verlangt, dass der Bedarf vor dem Kauf geklärt ist – und nicht erst, nachdem Millionen ausgegeben wurden und eine Nutzung in den Sternen steht.

    2. RA-205/2026 Haltestelle Rößlerstraße

      Am 19.08. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zur Haltestelle Rößlerstraße stadtauswärts an den Oberbürgermeister. Anlass war, dass die Verwaltung bereits im Februar zugesagt hatte, noch in diesem Jahr eine provisorische Lösung umzusetzen, um die Gefährlichkeit dieser Haltestelle zu reduzieren.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da die Gefahrenlage an besagter Haltestelle unverändert besteht, hielt es die Fraktion für erforderlich, die Verwaltung an ihr eigenes Versprechen zu erinnern und den Stand der Umsetzung abzuklären. Die Anfrage wurde am 22.09. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

      Anfrage

      In der Antwort auf meine Anfrage RA-025/2026 wurde mitgeteilt, dass im Laufe des Jahres 2026 eine Zwischenlösung geschaffen werden soll, um die Sicherheit an der Straßenbahnhaltestelle Rößlerstraße zu verbessern, bis eine Sicherungsbarriere zwischen Fahrbahn und Haltestellenbereich errichtet werden kann. Das neue Schuljahr hat inzwischen begonnen. Schülerinnen und Schüler steigen täglich an der Haltestelle Rößlerstraße aus und sind nach wie vor unmittelbar den Gefahren der landwärtigen Fahrspuren der Annaberger Straße ausgesetzt. Auch Besucherinnen und Besucher des Schauspielhauses im Spinnbau, darunter regelmäßig Schülergruppen, nutzen diese Haltestelle. Eine Zwischenlösung ist bislang nicht erkennbar umgesetzt worden.

      1.Sind bis zur Umsetzung der Zwischenlösung kurzfristige Sofortmaßnahmen vorgesehen(z. B. provisorische Absperrungen, Hinweisbeschilderung, Aufsichtspersonal zu Stoßzeiten),um die Sicherheit der Fahrgäste bereits jetzt zu erhöhen?

      2.Wann konkret beginnt die Umsetzung der in der Antwort vom 09.03.2026 angekündigten Zwischenlösung?

      3.Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer spürbaren Verbesserung der Sicherheit für die Fahrgäste, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, an der Haltestelle Rößlerstraße zu rechnen?

      4.Was sind die konkreten Gründe für die bisherige Verzögerung bei der Umsetzung der zugesagten Zwischenlösung?

      Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4:
      Im Stadtgebiet Chemnitz obliegen Straßenbahnhaltestellen in Bau und Unterhaltung der CVAG. Die Beantwortung erfolgt daher in Abstimmung mit der CVAG.
      Die betroffene Haltestelle Rößlerstraße in landwärtiger Richtung hat aus dem Bestand heraus eine Betriebserlaubnis. Der Zustand der Haltestelle entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen sicheren und barrierefreien Betrieb. Die CVAG hat diesen Umstand schon seit längerer Zeit im Fokus. Da jedoch seit langem der grundhafte Ausbau der Annaberger Straße ein Thema auch für die Stadt Chemnitz sowie die Versorgungsträger und ein koordiniertes Vorgehen geboten ist, wurde bisher von Umbaumaßnahmen der Haltestelle abgesehen. Nun ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage erkennbar, dass Planung und Ausbau der Annaberger Straße kurzfristig nicht in den städtischen Haushalt einordenbar ist, daher ist zügiges Handeln, die Haltestelle betreffend, geboten.
      Hierzu wurden zwischen CVAG und Stadt Chemnitz die erforderlichen Umbauarbeiten für einen sicheren Zwischenzustand erörtert. Diese werden nunmehr planerisch näher untersetzt und die Auswirkungen auf die Annaberger Straße bewertet. Ein bloßes Errichten von Schutzgeländern am bestehenden Bahnsteig ist auf Grund der zu geringen Breite nicht möglich. Das Ziel ist, bis zum Jahresende eine sichere Zwischenlösung zu schaffen.

      EINORDNUNG

      Bevor sich sichtbar etwas tut, muss der Verwaltungsapparat eine Menge an Vorarbeit leisten, verschiedene Interessen miteinander abwägen, längerfristige Baumaßnahmen berücksichtigen und abklären, ob man mit einer kurzfristigen baulichen Veränderung nicht mehr Probleme verursacht als man aus der Welt schafft. Diese Abläufe sind in vollem Gange und das ist wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen.

      Nun hat die Verwaltung einräumen müssen, dass die Annaberger Straße auf absehbare Zeit nicht grundhaft instandgesetzt werden kann. Da also mittelfristig kein zeitgemäßer Ausbau der Haltestelle in Sicht ist, werden in Absprache mit der CVAG provisorische Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit an besagter Haltestelle erörtert. Die Verwaltung hat aber noch einmal zugesichert, dass diese Maßnahmen bis Jahresende umgesetzt sein werden.

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    3. RA-193/2026 Standgebühren Weinfest und Weihnachtsmarkt

      Am 04.08. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zu den Standgebühren von Weinfest und Weihnachtsmarkt an den Oberbürgermeister. Anlass waren Gespräche mit Händlern und Ausstellern des Weinfestes, die sich mit den aktuellen Standgebühren unzufrieden zeigten und angesichts der Preisunterschiede zwischen beiden Veranstaltungen ihr Unverständnis äußerten.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Aus Sicht der Fraktion war es geboten, nachzufragen, warum die Standgebühren des Weinfestes so stark von denen des Weihnachtsmarktes abweichen. Wie und durch wen kommen diese Abweichungen zustande und auf welcher rechtlichen Grundlage wird darüber entschieden? Die Anfrage wurde am 17.08. durch den Bürgermeister Knut Kunze nicht beantwortet.

      Anfrage

      1.Wer legt die Standgebühren für das Chemnitzer Weinfest und den Chemnitzer Weihnachtsmarkt fest und nach welchen Kriterien werden diese berechnet?
      2.Wie haben sich die Standgebühren für beide Veranstaltungen in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Ich bitte um eine tabellarische Darstellung, getrennt nach Veranstaltung und Jahr.
      3.Unterscheiden sich die Standgebühren zwischen Weinfest und Weihnachtsmarkt? Falls ja, worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen?
      4.Wurden bei der Festlegung der Standgebühren die jeweiligen Händler oder deren Interessenvertretungen beteiligt? Falls ja, in welcher Form?
      5.Worin liegt es begründet, dass die Standgebühren von Weihnachtsmarkt und Weinfest so voneinander abweichen?
      6.Sind seitens der Stadtverwaltung Änderungen der Gebührenstruktur für eine der beiden Veranstaltungen geplant oder werden diese regelmäßig evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

      EINORDNUNG

      Wer legt die Standgebühren fest? Warum sind die so unterschiedlich und sind Änderungen vorgesehen? Werden Händler bei der Preisgestaltung beteiligt? Diese einfachen Fragen beziehen sich, laut Stadtverwaltung, auf keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sollen diesen erst in Erfahrung bringen. Diese Fragen jedoch betreffen den konkreten Lebenssachverhalt der Händler des Weinfestes und des Weihnachtsmarks. Oft sind das nämlich die selben Leute, die auf beiden Veranstaltungen ihre Buden aufstellen und diese Fragen an uns herangetragen haben. Wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt, erschießt sich uns nicht. Vielleicht hat das mit unserer Parteifarbe zu tun, aber wer weiß das schon? Wir haben diese Frage als Informationsanfrage erneut gestellt.

    4. RA-192/2026 Öffnungszeiten Weinfest und Weihnachtsmarkt

      Am 04.08. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zu den Öffnungszeiten von Weinfest und Weihnachtsmarkt an den Oberbürgermeister. Anlass waren Gespräche mit Händlern und Ausstellern des Weinfestes, die sich mit den aktuellen Öffnungszeiten unzufrieden zeigten.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Aus Sicht der Fraktion war es geboten, nachzufragen, warum die Öffnungszeiten des Weinfestes so stark von denen des Weihnachtsmarktes abweichen. Wie und durch wen kommen diese Abweichungen zustande und auf welcher rechtlichen Grundlage wird darüber entschieden? Die Anfrage wurde am 17.08. durch den Bürgermeister Knut Kunze nicht beantwortet.

      Anfrage

      1.Wer legt die Öffnungszeiten des Chemnitzer Weinfestes sowie des Chemnitzer Weihnachtsmarktes fest und auf welcher rechtlichen oder organisatorischen Grundlage erfolgt diese Festlegung?
      2.Welche sachlichen Gründe rechtfertigen die unterschiedlichen Öffnungszeiten beider Veranstaltungen, insbesondere die deutlich längeren Öffnungszeiten des Weinfestes gegenüber dem Weihnachtsmarkt?
      3.Sind seitens der Stadtverwaltung Änderungen der Öffnungszeiten für eine der beiden Veranstaltungen geplant oder werden diese regelmäßig evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

      EINORDNUNG

      Wer legt die Öffnungszeiten fest? Warum sind die so unterschiedlich und sind Änderungen vorgesehen? Diese drei einfachen Fragen beziehen sich, laut Stadtverwaltung, auf keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sollen diesen erst in Erfahrung bringen. Diese Fragen jedoch betreffen den konkreten Lebenssachverhalt der Händler des Weinfestes und des Weihnachtsmarks. Oft sind das nämlich die selben Leute, die auf beiden Veranstaltungen ihre Buden aufstellen und diese Fragen an uns herangetragen haben. Wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt, erschießt sich uns nicht. Vielleicht hat das mit unserer Parteifarbe zu tun, aber wer weiß das schon? Wir haben diese Frage als Informationsanfrage erneut gestellt.

    5. RA-178/2026 Baustelle Annaberger Straße

      Am 21.07. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zur Baustelle auf der Annaberger Straße zwischen Reichsstraße und Treffurthstraße an den Oberbürgermeister. Anlass war, dass auf der Baustelle scheinbar monatelang nicht gearbeitet zu werden schien.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, nachzufragen, was diese Baumaßnahme konkret umfasst, warum die Arbeiten so lange ruhen, ob das so geplant war und ob man im Zeitplan liege.Die Anfrage wurde am 17.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

      Anfrage

      1.Wer ist Bauherr bzw. Antragsteller der unter dem Aktenzeichen TB 2026/0164 geführten Baumaßnahme?

      Auftraggeber der Baumaßnahme ist das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Chemnitz.

      2. Welchem konkreten Zweck dient die Maßnahme „Sonstiges – Rückbau Gehweg“ auf derAnnaberger Straße zwischen Reichsstraße und Treffurthstraße?

      Entsprechend der Maßnahmenbezeichnung wird der Gehweg entlang der Annaberger Straße landwärts rechts zwischen dem Viadukt und der Treffurthstraße zurückgebaut. Auf Grund desdesolaten Zustands des Kragarms, auf dem der Geh- und Radweg entlang des Viadukts führt,musste dieser Bereich bereits 2023 gesperrt werden. Ein Ersatzneubau des Kragarms würde finanzielle Mittel im siebenstelligen Bereich erfordern. Dies ist im Haushalt in absehbarer Zeit nicht darstellbar, auf die Ausführungen in der Antwort auf die Ratsanfrage RA-162/2026 wird verwiesen.Verkehrsplanerische Untersuchungen ergaben zudem, dass der Fußgängerverkehr auf diesem Gehwegabschnitt seit jeher sehr gering ist. Daher wurde entschieden, den Gehweg zurückzubauen und als Grünfläche zu entwickeln. Das ausgebaute Pflaster konnte teilweise in einer koordinierten Baumaßnahme mit der Inetz und dem ESC auf der Bernsdorfer Straße wiederverwendet werden.

      3. Welche baulichen Arbeiten wurden seit Beginn der Maßnahme tatsächlich ausgeführt und welche Arbeiten stehen noch aus?

      Der Fokus lag bisher auf dem Rückbau des Betonpflasters und wird bis Mitte August 2026 abgeschlossen sein. Anschließend erfolgt noch eine Oberbodenandeckung mit Rasenansaat.

      4. Liegen der Stadt Hinweise vor, weshalb die Bauarbeiten so lange ruhen?

      Da mit dem Rückbau keine bedeutenden Einschränkungen des Verkehrs verbunden sind, wurde mit dem rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmer eine längere Bauzeit vereinbart. Dies erfolgte hauptsächlich auf Grund des Leistungszeitraums in der Urlaubssaison und der damit verbundenen geringen Personalkapazitäten, also mit dem Wissen, dass die Arbeiten nicht ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können.

      5. Welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung überwacht die Einhaltung der genehmigten Bauzeiten sowie den Baufortschritt bei dieser Maßnahme und welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn Baustellen über längere Zeit ohne erkennbare Bautätigkeit bestehen bleiben und dabei das Abschlussdatum nicht eingehalten werden kann?

      Ob die vertraglich vereinbarten Bauzeiten und Baufortschritte eingehalten werden, wird durch dasVerkehrs- und Tiefbauamt überwacht. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so kann gemäß VOB/B§5 (4) Schadenersatz verlangt oder eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt werden. Fruchten diese Maßnahmen nicht, so kann der Vertrag gekündigt werden. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Gesonderte Maßnahmen müssen daher nicht ergriffen werden.

      6. Die Maßnahme soll nach derzeitigem Planungsstand am 31.08.2026 abgeschlossen sein und bis zu welchem Zeitraum soll die vollständige Nutzbarkeit von Gehweg und Fahrbahn wiederhergestellt werden?

      Die Maßnahme wird vertragsgerecht bis zum 31.08.2026 abgeschlossen sein. Damit werden auch die derzeit gering bestehenden Einschränkungen auf der Fahrbahn aufgehoben. Einen nutzbaren Gehweg wird es in diesem Abschnitt langfristig nicht mehr geben, da der Ersatzneubau des Kragarms am Viadukt derzeit nicht finanziert werden kann.

      EINORDNUNG

      Was zunächst nur eine Nachfrage wegen der langen Ruhezeit war, offenbart ein grundlegendes Problem der Chemnitzer Infrastruktur: Die Stadt kann den bestehenden Geh- und Radweg nicht mehr erhalten und baut ihn deshalb ersatzlos zurück, da es einen Millionenbetrag kosten würde, den Kragarm am Viadukt wieder herzurichten, um diesen Gehweg zu erhalten, der wohl auch nur wenig benutzt wird.

      Das ist aus unserer Sicht kein normaler Rückbau, sondern der Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung für bestehende Infrastruktur. Wir haben in Deutschland, in Sachsen und auch in Chemnitz für vieles Geld. Wenn aber ein bestehender Geh- und Radweg aufgegeben werden muss, obwohl man das Radwegenetz massiv ausbaut, dann stimmt etwas Grundsätzliches nicht. Der Rückbau mag in diesem Fall sie sinnvollste Lösung sein, aber müssen wir uns daran gewöhnen, dass wir nicht mehr darüber reden, wann saniert wird, sondern ob wir bestehende Infrastruktur überhaupt noch erhalten können?

    6. IA-072/2026 Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach

      Am 30.06. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zum geplanten Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach an den Oberbürgermeister.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da die Stadt Chemnitz in einer Stellungsnahme verlautbaren ließ, es liege mit der unmittelbar angrenzenden Firma Puraglobe keine Emmissionsproblematik mehr vor, fragten wir nach, worauf sich diese Einschätzung gründet. Am 29.07. beantwortete Thomas Kütter unsere Fragen:

      Anfrage

      1.Auf welche konkreten Gutachten, Messungen, immissionsschutzrechtlichen Bewertungen oder behördlichen Stellungnahmen stützt sich die Aussage der Stadt Chemnitz, dass die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben sei?

      2.Wann wurden diese Gutachten oder Bewertungen erstellt und von welchen Fachbüros oder Behörden stammen sie?

      Die Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet. Das in der Informationsanfrage aufgegriffene Zitat aus der Begründung zur Beschlussvorlage B-208/2025 ist aus der Stellungnahme des Umweltamtes nicht ableitbar. Es stammt vom Vorhabenträger. Konkrete Gutachten oder andere Unterlagen zum Umfeld des Bebauungsplangebietes lagen zum Zeitpunkt der ersten Beteiligung der städtischen Fachämter und liegen gegenwärtig nicht vor.

      3.Unterliegt die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) als Betriebsbereich der unteren Klasse? Falls ja, wie wurde dieser Umstand bei der Planung des Wohngebietes berücksichtigt?

      Die Firma Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage. Sie unterliegt den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) als Betriebsbereich der unteren Klasse. Dieser Umstand wurde in der Stellungnahme des Umweltamtes berücksichtigt. Daraus sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechende Schritte abzuleiten. Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für die Anlage der Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist die Landesdirektion Sachsen (LDS).

      4.Wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 25/04 eine Prüfung nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich des Trennungsgrundsatzes zwischen störfallrelevanten Betriebsbereichen und schutzbedürftiger Wohnbebauung durchgeführt?

      5.Falls eine solche Prüfung durchgeführt wurde, welcher angemessene Sicherheitsabstand beziehungsweise Achtungsabstand wurde für den Betriebsbereich ermittelt?

      6.Befindet sich das geplante Wohngebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Sicherheits-, Achtungs- oder Untersuchungsabstandes zur Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

      7.Wurde eine Geruchsimmissionsprognose nach den einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erstellt? Falls ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Geruchshäufigkeiten für Allgemeine Wohngebiete?

      8.Wurde untersucht, ob durch die geplante Wohnbebauung eine sogenannte heranrückende Wohnbebauung entsteht, die den bestehenden Betriebsstandort künftig in seiner Entwicklung oder Nutzung einschränken könnte?

      Die Fragen 4., 5., 6., 7. und 8. werden gemeinsam beantwortet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 04.12.2025 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die Bearbeitung des Bebauungsplanes hat insofern keinen Stand erreicht, dass eine Prüfung nach § 50 BImSchG hätte durchgeführt werden müssen/sollen. Die inhaltlich/fachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema (auch hinsichtlich der Fragen 5 und 6) bleibt späteren Schritten im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplanes vorbehalten, sollte das Vorhaben nochmal aufgegriffen werden.

      9.Welche konkreten Änderungen der Betriebsstruktur oder der genehmigten Anlagen haben nach Auffassung der Stadt dazu geführt, dass die bisher angenommene Emissionsproblematik entfallen sein soll?

      Die Firma Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist eine nach dem Bundes-Immis-sionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage. Sie unterliegt den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) als Betriebsbereich der unteren Klasse. Etwaige Änderungen an der Anlage sind der Stadt Chemnitz nicht bekannt.

      10.Liegen der Stadt Chemnitz Stellungnahmen der zuständigen Immissionsschutzbehörde, der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen? Falls ja, werden diese Unterlagen dem Stadtrat und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

      Dem Umweltamt liegen keine Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen (LDS) oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigt.

      EINORDNUNG

      Das ist interesannt: Anlass der Anfrage war die Aussage in der Begründung zur Beschlussvorlage B-208/2025, wonach im Umfeld des geplanten Wohngebietes keine Emissionsproblematik mehr bestehe. Die Verwaltung stellt nun klar: Diese Aussage stammt gar nicht aus einer fachlichen Bewertung des Umweltamtes, sondern vom Vorhabenträger selbst. Konkrete Gutachten oder andere Unterlagen zum Umfeld des Bebauungsplangebietes lagen und liegen nach Angaben der Stadt nicht vor. Gleichzeitig bestätigt die Verwaltung, dass die unmittelbar angrenzende Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin nach dem BImSchG genehmigt ist und als Betriebsbereich der unteren Klasse der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegt. Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen, liegen der Stadt ebenfalls nicht vor.

      Die Verwaltung verweist darauf, dass der Bebauungsplan im Dezember 2025 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität abgelehnt wurde und die fachliche Prüfung erst bei einer erneuten Aufnahme des Vorhabens erfolgen solle. Für uns ist klar, dass ein Wohngebiet auf fraglichem Flurstück und die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) nach aktueller Rechtslage nicht koexistieren können, weil der Schutz künftiger Anwohner im Störfall nicht gewährleistet werden kann.

    7. RA-180/2026 Schulleitermangel

      Am 22.07. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Schulleitermangel in unserer Stadt an den Chemnitzer Oberbürgermeister. Anlass waren Rückmeldungen von Bewohnern, die verkürzte Unterrichtszeiträumen sowie vakante Schulleiterposten an den öffentlichen Schulen beklagten

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Für die Fraktion war es wichtig, diesen Rückmeldungen nachzugehen und in Form einer Ratsanfrage zu erfahren, wie groß dieses Problem tatsächlich ist. Die Anfrage wurde bereits am Folgetag, den 23.07. durch den Bürgermeister Ralph Burghart abgelehnt.

      Anfrage

      Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
      da mehrere Schulen in unserer Stadt Schwierigkeiten haben, die Stelle des Schulleiters zu besetzen, erlaube ich mir, folgende Fragen an Sie zu richten:
      1.Ist der SVC bekannt, wie viele Schulleiter aktuell an Chemnitz öffentlichen Schulen gesucht werden?
      2.Was wird unternommen, um die Stellen nicht nur kommissarisch, sondern
      langfristig zu besetzen?
      3.Wie viele Schulen starten in das neue Schuljahr mit reduzierten
      Unterrichtsstunden? (laut VwV- Stundentafel)
      4.Gibt es Gespräche mit Berufsschulzentren um reduzierte Unterrichtsstunden mit
      praktischen Unterricht zu kompensieren?
      5.Werden dafür die Fördermitteltöpfe des Kultusministeriums genutzt?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO
      i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne
      Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen
      Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten
      erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Im Übrigen obliegen die hinterfragten Sachverhalte der Zuständigkeit des Landesamtes für Schule und Bildung (Standort Chemnitz).
      Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

      Einordnung

      Das Thema ist dringend. In wenigen Wochen beginnt das neue Schuljahr und dann werden wieder ettliche Eltern und Lehrer aus allen Wolken fallen. Sie werden feststellen, wie dünn sich im praktischen Schulbetrieb die Personaldecke gestaltet und dass (wie bei der CVAG übrigens auch) das Leistungsangebot heruntergefahren werden musste. Wir bleiben dran. Die Ratsanfrage wurde als Informationsanfrage erneut gestellt.

    8. IA-077/2026 Waschbären

      Am 09.06. richtete unser Stadtrat Ulrich Oehme nach eine Ratsanfrage zu den Waschbären und dessen Population in Chemnitz an den Oberbürgermeister. (RA-126/2026) Anlass waren mehrere Mitteilungen von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, denen durch diese Tiere Schäden entstanden waren. Knut Kunze lehnte diese Ratsanfrage am 22.06. mit der üblichen Begründung ab, Ratsanfragen seien nur dann zulässig, wenn sie sie auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

      Dann geschah auf der Stadtratssitzung am 02.07. etwas Bemerkenswertes: Nahezu alle Fraktionen reichten unsere Ratsanfrage als Informationsanfrage ein – zum Teil wortgleich. Auch von unserer Fraktion wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut gestellt.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 20.07. beantwortete Knut Kunze, was er zuvor nicht beantwortet hatte.

      Anfrage

      1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?

      Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemachtwerden.

      2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?

      Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemacht werden.

      3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärenpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?

      Die Jagdausübungsberechtigten bejagen die Wildart Waschbär im Rahmen der regulären Jagdausübung in den Eigenjagdbezirken und den Gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Stadtgebiet Chemnitz im regelmäßigen Jagdbetrieb.
      Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes in einem befriedeten Bezirk dürfen gemäß § 8 Abs. 3 SächsJagdG u. a. Waschbären auch ohne Jagdschein fangen und sich aneignen. Sie können, sofern sie die erforderliche Sachkunde besitzen, die gefangenen Tiere unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften und entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 1 BJG (Elterntierschutz!!!) töten. Sofern sie die erforderliche Sachkunde nicht besitzen, muss ein Jagdscheininhaber oder eine sonstige sachkundige Person (z. Bsp. Tierarzt) damit beauftragt werden. Ein Jagdscheininhaber darf bei Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung die Jagdhandlung auch mit der Waffe ausführen. Ein Jagdscheininhaber handelt dann im Rahmen der beschränkten Jagdausübung. Von dieser Möglichkeit wird von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten mehr oder weniger Gebrauch gemacht.
      Im Internet bieten auch mehrere Dienstleister Hilfe für die Bürger an.
      Weitere Maßnahmen werden nicht in Betracht gezogen.

      EINORDNUNG

      Ein weiteres Beispiel dafür, dass die AfD wichtige Oppositionsarbeit leistet. Dass die anderen Fraktionen unsere Fragen übernommen haben, zeigt 1. wie wichtig dieses Thema ist und 2. dass die Nicht-Beantwortung unserer ersten Ratsanfrage keine Rechtsgrundlage besaß.

      Die Stadtverwaltung gibt an, keine Zahlen zur Waschbärenpopulation vorliegen zu haben, und folglich auch nicht sagen zu können, wie sich die Population entwickelt hat. Die Waschbärenjagd ist unter den den Auflagen des Sächsischen Jagdgesetzes möglich, die Tötung unter Berücksichtigung des Bundesjagdgesetzes §22 Absatz 4 Satz 1 gestattet. Darüber hinaus ergreift die Stadt keine Maßnahmen und zieht diese auch zukünftig nicht in Betracht, die untere Jagdbehörde hat kein Jagdausübungsrecht. Für die Bürger besteht die Möglichkeit, getötete Tiere kostenfrei auf dem Betriebsgelände der Feuerwache 3 an der Jagdschänkenstraße zu entsorgen. Die Kosten hierfür beliefen sich in 2023 auf 939€, in 2024 auf 1.275€ und in 2025 auf 972€.

      Im Freistaat Sachsen existiert ein „Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten“ des sächsischen Umweltministeriums, welches die behördliche Handhabung regelt. Vorgaben zur Waschbärenbekämpfung finden sich im „Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt“ Nr. 1143/2014.

      Warum man diese Informationen erst nach Nachfrage mehrerer Fraktionen gegeben hat, bleibt das Geheimnis von Herrn Knut Kunze.

    9. Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

      Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

      Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat in den vergangenen Tagen eine umfangreiche Serie von Ratsanfragen zu den Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren eingereicht. Für 13 der insgesamt 15 Gerätehäuser wurden detaillierte Fragen an den Oberbürgermeister gerichtet.
      Grundlage der Anfragen ist der 244 Seiten umfassende Brandschutzbedarfsplan der Stadt Chemnitz. Daraus ergibt sich, dass an zahlreichen Feuerwehrstandorten teils erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Bandbreite reicht von Verschleiß, unzureichenden Umkleiden und fehlender Fahrzeugabgasabsaugungen über nicht mehr zeitgemäße Notstromversorgungssysteme bis hin zur Empfehlung eines Neubaus der Gerätehäuser in Stelzendorf und Siegmar. Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt hierzu:

      „Unsere Ratsanfragen sind keine Serienbriefe. Jedes Gerätehaus weist andere Besonderheiten und andere Mängel auf. Deshalb wurden die Fragen individuell für den jeweiligen Standort zugeschnitten. Jeder Standort wird in einer eigenen Ratsanfrage gesondert behandelt.“

      So geht es beispielsweise um die Schaffung eines Jugendfeuerwehrraumes in Mittelbach, den möglichen Erwerb des derzeit angemieteten Gerätehauses in Röhrsdorf, oder die problematische Einsatzstellenzufahrt in Wittgensdorf und Rabenstein. Für jedes Gerätehaus wird konkret hinterfragt, welche Maßnahmen bereits im Jahr 2026 umgesetzt werden sollen und welche Investitionen die Stadtverwaltung im Doppelhaushalt 2027/2028 vorsieht.

      „Wenn man sich schon die Mühe macht, einen so umfassenden Brandschutzbedarfsplan zu erstellen, der uns klar aufzeigt, wo welcher Sanierungsbedarf besteht, dann wäre es doch dumm, die Mittel zur Beseitigung der Mängel nicht bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen einzuplanen. Ansonsten passiert wieder zwei Jahre lang nichts und man hätte sich den ganzen Aufwand sparen können.“ so Köhler weiter.

      Nicht Bestandteil dieser Anfrage-Serie sind die Gerätehäuser in Siegmar und Stelzendorf. Dort hatte sich die AfD-Stadtratsfraktion dafür stark gemacht, aus den Geldern des Sondervermögens einen Neubau zu finanzieren.

      Die Detailtiefe der Anfragen sorgte indes bereits für Aufmerksamkeit. Offenbar wurde sogar darüber spekuliert, ob die AfD-Stadtratsfraktion Informationen aus den Reihen der Feuerwehr zugeschoben bekommen habe. Dazu stellte Köhler klar:

      „Unsere Ratsanfragen beruhen ausschließlich auf den Informationen des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Chemnitz. Wer öffentliche Unterlagen sorgfältig liest und auswertet, kann daraus eine Vielzahl konkreter Fragen ableiten. Gerade deshalb erwarten wir, dass die Verwaltung die Anfragen vollständig beantwortet. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren verdienen es, ihren ehrenamtlichen Dienst in einwandfreien Gerätehäusern zu verrichten. Wir wissen was zu tun ist, der Brandschutzbedarfsplan legt den Finger in die Wunden. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Investitionen im nächsten Haushalt beschlossen werden.“