Kategorie: Susanne Rasch Anfragen

  • RA-180/2026 Schulleitermangel

    Am 22.07. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Schulleitermangel in unserer Stadt an den Chemnitzer Oberbürgermeister. Anlass waren Rückmeldungen von Bewohnern, die verkürzte Unterrichtszeiträumen sowie vakante Schulleiterposten an den öffentlichen Schulen beklagten

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Für die Fraktion war es wichtig, diesen Rückmeldungen nachzugehen und in Form einer Ratsanfrage zu erfahren, wie groß dieses Problem tatsächlich ist. Die Anfrage wurde bereits am Folgetag, den 23.07. durch den Bürgermeister Ralph Burghart abgelehnt.

    Anfrage

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    da mehrere Schulen in unserer Stadt Schwierigkeiten haben, die Stelle des Schulleiters zu besetzen, erlaube ich mir, folgende Fragen an Sie zu richten:
    1.Ist der SVC bekannt, wie viele Schulleiter aktuell an Chemnitz öffentlichen Schulen gesucht werden?
    2.Was wird unternommen, um die Stellen nicht nur kommissarisch, sondern
    langfristig zu besetzen?
    3.Wie viele Schulen starten in das neue Schuljahr mit reduzierten
    Unterrichtsstunden? (laut VwV- Stundentafel)
    4.Gibt es Gespräche mit Berufsschulzentren um reduzierte Unterrichtsstunden mit
    praktischen Unterricht zu kompensieren?
    5.Werden dafür die Fördermitteltöpfe des Kultusministeriums genutzt?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO
    i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne
    Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen
    Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten
    erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Im Übrigen obliegen die hinterfragten Sachverhalte der Zuständigkeit des Landesamtes für Schule und Bildung (Standort Chemnitz).
    Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Einordnung

    Das Thema ist dringend. In wenigen Wochen beginnt das neue Schuljahr und dann werden wieder ettliche Eltern und Lehrer aus allen Wolken fallen. Sie werden feststellen, wie dünn sich im praktischen Schulbetrieb die Personaldecke gestaltet und dass (wie bei der CVAG übrigens auch) das Leistungsangebot heruntergefahren werden musste. Wir bleiben dran. Die Ratsanfrage wurde als Informationsanfrage erneut gestellt.

  • IA-077/2026 Waschbären

    Am 09.06. richtete unser Stadtrat Ulrich Oehme nach eine Ratsanfrage zu den Waschbären und dessen Population in Chemnitz an den Oberbürgermeister. (RA-126/2026) Anlass waren mehrere Mitteilungen von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, denen durch diese Tiere Schäden entstanden waren. Knut Kunze lehnte diese Ratsanfrage am 22.06. mit der üblichen Begründung ab, Ratsanfragen seien nur dann zulässig, wenn sie sie auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

    Dann geschah auf der Stadtratssitzung am 02.07. etwas Bemerkenswertes: Nahezu alle Fraktionen reichten unsere Ratsanfrage als Informationsanfrage ein – zum Teil wortgleich. Auch von unserer Fraktion wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut gestellt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 20.07. beantwortete Knut Kunze, was er zuvor nicht beantwortet hatte.

    Anfrage

    1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?

    Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemachtwerden.

    2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?

    Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemacht werden.

    3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärenpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?

    Die Jagdausübungsberechtigten bejagen die Wildart Waschbär im Rahmen der regulären Jagdausübung in den Eigenjagdbezirken und den Gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Stadtgebiet Chemnitz im regelmäßigen Jagdbetrieb.
    Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes in einem befriedeten Bezirk dürfen gemäß § 8 Abs. 3 SächsJagdG u. a. Waschbären auch ohne Jagdschein fangen und sich aneignen. Sie können, sofern sie die erforderliche Sachkunde besitzen, die gefangenen Tiere unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften und entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 1 BJG (Elterntierschutz!!!) töten. Sofern sie die erforderliche Sachkunde nicht besitzen, muss ein Jagdscheininhaber oder eine sonstige sachkundige Person (z. Bsp. Tierarzt) damit beauftragt werden. Ein Jagdscheininhaber darf bei Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung die Jagdhandlung auch mit der Waffe ausführen. Ein Jagdscheininhaber handelt dann im Rahmen der beschränkten Jagdausübung. Von dieser Möglichkeit wird von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten mehr oder weniger Gebrauch gemacht.
    Im Internet bieten auch mehrere Dienstleister Hilfe für die Bürger an.
    Weitere Maßnahmen werden nicht in Betracht gezogen.

    EINORDNUNG

    Ein weiteres Beispiel dafür, dass die AfD wichtige Oppositionsarbeit leistet. Dass die anderen Fraktionen unsere Fragen übernommen haben, zeigt 1. wie wichtig dieses Thema ist und 2. dass die Nicht-Beantwortung unserer ersten Ratsanfrage keine Rechtsgrundlage besaß.

    Die Stadtverwaltung gibt an, keine Zahlen zur Waschbärenpopulation vorliegen zu haben, und folglich auch nicht sagen zu können, wie sich die Population entwickelt hat. Die Waschbärenjagd ist unter den den Auflagen des Sächsischen Jagdgesetzes möglich, die Tötung unter Berücksichtigung des Bundesjagdgesetzes §22 Absatz 4 Satz 1 gestattet. Darüber hinaus ergreift die Stadt keine Maßnahmen und zieht diese auch zukünftig nicht in Betracht, die untere Jagdbehörde hat kein Jagdausübungsrecht. Für die Bürger besteht die Möglichkeit, getötete Tiere kostenfrei auf dem Betriebsgelände der Feuerwache 3 an der Jagdschänkenstraße zu entsorgen. Die Kosten hierfür beliefen sich in 2023 auf 939€, in 2024 auf 1.275€ und in 2025 auf 972€.

    Im Freistaat Sachsen existiert ein „Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten“ des sächsischen Umweltministeriums, welches die behördliche Handhabung regelt. Vorgaben zur Waschbärenbekämpfung finden sich im „Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt“ Nr. 1143/2014.

    Warum man diese Informationen erst nach Nachfrage mehrerer Fraktionen gegeben hat, bleibt das Geheimnis von Herrn Knut Kunze.

  • Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

    Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat in den vergangenen Tagen eine umfangreiche Serie von Ratsanfragen zu den Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren eingereicht. Für 13 der insgesamt 15 Gerätehäuser wurden detaillierte Fragen an den Oberbürgermeister gerichtet.
    Grundlage der Anfragen ist der 244 Seiten umfassende Brandschutzbedarfsplan der Stadt Chemnitz. Daraus ergibt sich, dass an zahlreichen Feuerwehrstandorten teils erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Bandbreite reicht von Verschleiß, unzureichenden Umkleiden und fehlender Fahrzeugabgasabsaugungen über nicht mehr zeitgemäße Notstromversorgungssysteme bis hin zur Empfehlung eines Neubaus der Gerätehäuser in Stelzendorf und Siegmar. Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt hierzu:

    „Unsere Ratsanfragen sind keine Serienbriefe. Jedes Gerätehaus weist andere Besonderheiten und andere Mängel auf. Deshalb wurden die Fragen individuell für den jeweiligen Standort zugeschnitten. Jeder Standort wird in einer eigenen Ratsanfrage gesondert behandelt.“

    So geht es beispielsweise um die Schaffung eines Jugendfeuerwehrraumes in Mittelbach, den möglichen Erwerb des derzeit angemieteten Gerätehauses in Röhrsdorf, oder die problematische Einsatzstellenzufahrt in Wittgensdorf und Rabenstein. Für jedes Gerätehaus wird konkret hinterfragt, welche Maßnahmen bereits im Jahr 2026 umgesetzt werden sollen und welche Investitionen die Stadtverwaltung im Doppelhaushalt 2027/2028 vorsieht.

    „Wenn man sich schon die Mühe macht, einen so umfassenden Brandschutzbedarfsplan zu erstellen, der uns klar aufzeigt, wo welcher Sanierungsbedarf besteht, dann wäre es doch dumm, die Mittel zur Beseitigung der Mängel nicht bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen einzuplanen. Ansonsten passiert wieder zwei Jahre lang nichts und man hätte sich den ganzen Aufwand sparen können.“ so Köhler weiter.

    Nicht Bestandteil dieser Anfrage-Serie sind die Gerätehäuser in Siegmar und Stelzendorf. Dort hatte sich die AfD-Stadtratsfraktion dafür stark gemacht, aus den Geldern des Sondervermögens einen Neubau zu finanzieren.

    Die Detailtiefe der Anfragen sorgte indes bereits für Aufmerksamkeit. Offenbar wurde sogar darüber spekuliert, ob die AfD-Stadtratsfraktion Informationen aus den Reihen der Feuerwehr zugeschoben bekommen habe. Dazu stellte Köhler klar:

    „Unsere Ratsanfragen beruhen ausschließlich auf den Informationen des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Chemnitz. Wer öffentliche Unterlagen sorgfältig liest und auswertet, kann daraus eine Vielzahl konkreter Fragen ableiten. Gerade deshalb erwarten wir, dass die Verwaltung die Anfragen vollständig beantwortet. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren verdienen es, ihren ehrenamtlichen Dienst in einwandfreien Gerätehäusern zu verrichten. Wir wissen was zu tun ist, der Brandschutzbedarfsplan legt den Finger in die Wunden. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Investitionen im nächsten Haushalt beschlossen werden.“

  • RA-130/2026 Wohngebiet am Eisenweg

    Am 15.06. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach an den Oberbürgermeister. Im Beschluss „B-208/2025“ heißt es, dass die Fläche bislang nicht als Wohnbauland dargestellt worden sei, um den westlich der Chemnitzer Straße liegenden Gewerbebetrieb hinsichtlich seiner Emissionen nicht zu beschränken. Weiter heißt es: „Nach einer Umstrukturierung des Unternehmens ist die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben.“

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, wie die Stadtverwaltung zu dieser Einschätzung gelangt ist. Da die Baufeld-Mieralölraffinerie GmbH (Puraglobe) in unmittelbarer Nähe liegt, gelten bei der Ausschreibung von Wohngebieten besondere Vorschriften der Störfallverordnung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ein Wohngebiet auf fraglichem Flurstück kann bei Einhaltung der geltenden Vorgaben nur schwer genehmigungsfähig sein. Deswegen die Fragen nach Gutachten, Behördenbewertungen und Rechtsgrundlagen. Potentielle Bauherren müssen wissen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft potentiell gefährliche Chemikalien verarbeitet werden. Am 25.06. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Knut Kunze.

    Anfrage

    1.Auf welche konkreten Gutachten, Messungen, immissionsschutzrechtlichen Bewertungen oder behördlichen Stellungnahmen stützt sich die Aussage der Stadt Chemnitz, dass die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben sei?

    2.Wann wurden diese Gutachten oder Bewertungen erstellt und von welchen Fachbüros oder Behörden stammen sie?

    3.Unterliegt die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) als Betriebsbereich der unteren Klasse? Falls ja, wie wurde dieser Umstand bei der Planung des Wohngebietes berücksichtigt?

    4.Wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 25/04 eine Prüfung nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich des Trennungsgrundsatzes zwischen störfallrelevanten Betriebsbereichen und schutzbedürftiger Wohnbebauung durchgeführt?

    5.Falls eine solche Prüfung durchgeführt wurde, welcher angemessene Sicherheitsabstand beziehungsweise Achtungsabstand wurde für den Betriebsbereich ermittelt?

    6.Befindet sich das geplante Wohngebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Sicherheits-, Achtungs- oder Untersuchungsabstandes zur Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

    7.Wurde eine Geruchsimmissionsprognose nach den einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erstellt? Falls ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Geruchshäufigkeiten für Allgemeine Wohngebiete?

    8.Wurde untersucht, ob durch die geplante Wohnbebauung eine sogenannte heranrückende Wohnbebauung entsteht, die den bestehenden Betriebsstandort künftig in seiner Entwicklung oder Nutzung einschränken könnte?

    9.Welche konkreten Änderungen der Betriebsstruktur oder der genehmigten Anlagen haben nach Auffassung der Stadt dazu geführt, dass die bisher angenommene Emissionsproblematik entfallen sein soll?

    10.Liegen der Stadt Chemnitz Stellungnahmen der zuständigen Immissionsschutzbehörde, der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen? Falls ja, werden diese Unterlagen dem Stadtrat und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

    11.Warum wird in der Begründung zur Beschlussvorlage lediglich auf die entfallene Emissionsproblematik verwiesen, nicht jedoch auf mögliche immissionsschutzrechtliche und störfallrechtliche Auswirkungen der benachbarten Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

    Ich bitte um vollständige Beantwortung unter Angabe sämtlicher zugrunde liegender Gutachten, Fachstellungnahmen, Behördenbewertungen und Rechtsgrundlagen.

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i.V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    EINORDNUNG

    Diese Einschätzung können wir nicht nachvollziehen. Das ein Wohngebiet an der Chemnitzer Straße in unmittelbarer Nähe zu „Puraglobe“ geplant ist, ist sehr wohl eine konkrete Angelegenheit der Gemeinde. Die Anwohner haben ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage dort zukünftig gebaut werden darf. Wenn eine Ratsanfrage nicht das richtige Werkzeug ist, dann stellen wir diese Fragen als „Informationsanfrage“ erneut.

  • RA-112/2026 Chemnitzer Straße in Klaffenbach

    Am 21.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zur Instandsetzung der Chemnitzer Straße im Stadtteil Klaffenbach von „Würschnitztalstraße“ bis „Am Silberbach“ an den Oberbürgermeister. Im Ortschaftsrat Klaffenbach hatte man die Instandsetzung ab Mai 2027 in Aussicht gestellt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, wie die Stadtverwaltung den Gesamtzustand des fraglichen Straßenabschnitts inclusive des Kanalsystems einschätzt und wann mit der grundhaften Sanierung gerechnet werden kann. Die jüngsten Wasserrohrbrüche zeigen, wie marode die Chemnitzer Straße in Klaffenbach ist. Es galt, die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs zu unterstreichen. Am 24.06. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    1.Wie wird von Seiten der Stadtverwaltung der Zustand der Chemnitzer Straße ingenanntem Bereich eingeschätzt?

    Die Fahrbahn der Chemnitzer Straße ist im betroffenen Abschnitt in schlechtem Zustand. Auch der Gehweg hat abschnittsweise Instandsetzungsbedarf.

    2.Wie wird von Seiten der Stadtverwaltung der Zustand des Kanalsystems unter der Chemnitzer Straße in genanntem Bereich eingeschätzt?

    Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) als Eigentümer und die inetz als Betreiber des Kanalsystems sehen dringenden Sanierungsbedarf bei dem vorhandenen Entwässerungssystem.

    3.Ist von Seiten der Stadtverwaltung eine koordinierte Baumaßnahme vorgesehen und wenn ja, ab wann?

    4.Was ist im Zuge der Baumaßnahme konkret vorgesehen?

    Ursprünglich war eine koordinierte Maßnahme des ESC und des Verkehrs- und Tiefbauamtes für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Dieses Vorhaben konnte jedoch aufgrund unterschiedlicher Abhängigkeiten und verkehrlicher Belange nicht umgesetzt werden.
    Der ESC wird das Kanalsystem nun im Jahre 2027 erneuern.

    Dem Verkehrs- und Tiefbauamt stehen derzeit für 2027 jedoch leider keine Mittel für eine vollumfängliche Beteiligung an der Baumaßnahme zur Verfügung. Daher erfolgen im Auftrag des Straßenbaulastträgers vorerst ausschließlich die unabdingbaren Maßnahmen an defekten Straßenabläufen im Zuge dieser Kanalnetzerneuerung, jedoch keine flächendeckende Erneuerung der Fahrbahn und des Gehweges.


    Das Verkehrs- und Tiefbauamt wird auf Grundlage der vorliegenden Planung und in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung eine Instandsetzung der Fahrbahn ab 2028 anstreben.

    EINORDNUNG

    Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Instandsetzung besser gestern als heute angegangen werden muss. Die jüngsten Wasserrohrbrüche machen offensichtlich, wie beschämend verschlissen das Kanalsystem ist. Die notdürftige Beseitigung dieser Havarien verursacht Kosten und lässt die Anwohner mit teils unterspülten Straßenabschnitten bis zur nächsten Havarie zurück. Eine grundhafte Sanierung des Kanalsystems war für 2024/2025 vorgesehen, ist aber bis heute nicht umgesetzt. Als Begründung nennt die Stadt unterschiedliche Abhängigkeiten und verkehrliche Belange. Wer für den Aufschub verantwortlich ist, erfährt man nicht. Nur, dass es in 2026 keine Baumaßnahmen geben wird.

    Selbst wenn der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz eine Sanierung des Kanalsystems in 2027 in Angriff nimmt, so stehen dem Verkehrs- und Tiefbauamt keine Mittel zur Verfügung, um sich an der Finanzierung einer grundhaften Erneuerung des Kanalsystems zu beteiligen, geschweige denn in diesem Zuge die verschlissene Fahrbahn zu erneuern.

    Es bleibt also Flickwerk weil das Geld fehlt. Die Katze beißt sich in den Schwanz: 2027 könnte das Kanalsystem auf das Nötigste beschränkt repariert werden, 2028 kommt vielleicht die neue Fahrbahndecke, die 2029 wieder aufgeschlagen werden muss, weil die nächste Havarie die neue Straße unterspült hat. – keine guten Nachrichten für die Klaffenbacher.

  • RA-115/2026 Drogenkonsum

    Am 26.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Thema Drogenkonsum an den Oberbürgermeister. Die aktuellen Abwasseranalysen der europäischen Drogenbeobachtungsstelle EUDA/EMCDDA sowie der TU Dresden weisen Chemnitz erneut als eine der am stärksten belasteten Städte Europas hinsichtlich Methamphetamin-Rückständen aus. Laut den veröffentlichten Daten stieg die durchschnittliche Konzentration von Crystal Meth im Chemnitzer Abwasser von 240 mg pro 1000 Einwohner und Tag im Jahr 2018 auf zuletzt 381 mg im Jahr 2025. Innerhalb Deutschlands liegt Chemnitz damit deutlich vor anderen untersuchten Städten wie Erfurt, Dresden oder Magdeburg.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Gleichzeitig erklären Stadtverwaltung und Polizei öffentlich, diese Ergebnisse würden sich nicht mit den eigenen Erkenntnissen zur Entwicklung der Crystal-Meth-Problematik decken. Für die Fraktion stellte sich daher die Frage, auf welche konkreten Datengrundlagen sich diese Einschätzung stützt, wenn unabhängige europaweite Messreihen seit Jahren eine gegenteilige Entwicklung dokumentieren. Am 17.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeisterin Dagmar Ruscheinsky.

    Anfrage

    1.Welche eigenen statistischen Erhebungen, Fallzahlen oder wissenschaftlichen Auswertungen liegen der Stadt Chemnitz vor, um die Aussage zu begründen, dasssich die hohe Belastung im Abwasser nicht mit der tatsächlichen Situation in Chemnitz decke?

    Hier ist eine differenziertere Betrachtung erforderlich: Die Studie liefert keine Belege dafür, dass Chemnitz (oder eine andere teilnehmende Stadt) die höchsten Werte in Europa aufweist. Dafür sind die Stichproben zu klein.
    An der genannten Abwasseranalyse hat Chemnitz erstmals 2017 neben nur sieben weiteren deutschen Städten teilgenommen. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Abwasser auf Spuren von insgesamt vier illegalen Stimulanzien (Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA/Ecstasy) sowie Cannabis untersucht. Die Teilnahme an der Analyse ist nicht verpflichtend, weshalb Städte und Länder in den einzelnen Untersuchungsjahren auch variieren.
    Im Jahr 2025 wurde in der Studie beispielsweise ausgeführt, dass Methamphetamin-Missbrauch sich historisch auf Tschechien und die Slowakei konzentriert, dazu aber im Abwasser in Deutschland, Litauen, Norwegen, Türkei, Spanien, Zypern und den Niederlanden nachweisbar war. Im internationalen Vergleich lagen die Werte in Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten höher.
    Die drei deutschen Städte mit den höchsten Werten von Methamphetaminen – die sich im Vergleich nur leicht unterscheiden – befinden sich im grenznahen Raum zu Tschechien, Polen und der Slowakei. Es ist nicht auszuschließen, dass andere Städte vergleichbare oder höhere Werte aufweisen – nur haben diese an der Erhebung einfach nicht teilgenommen. Außerdem wäre es sinnvoll, z.B. die Kriminalitätsstatistik zu Rate zu ziehen, die nicht nur den Konsum betrachtet, sondern auch Herstellung und Verkauf einbezieht. Insgesamt sind nur 13 deutsche Städte vertreten, so dass von einer bundesweiten Vergleichbarkeit nicht gesprochen werden kann. Von 115 teilnehmenden Städten insgesamt gab es nur 63, von denen Daten aus 2024 und 2025 vorlagen, nur diese wurden betrachtet.
    Die Arbeitsberichte der drei Chemnitzer Suchtberatungsstellen (Amt für Gesundheit und Prävention, Stadtmission, Advent-Wohlfahrtswerk) weisen das Thema Alkohol seit Jahren und nach wie vor mit weitem Abstand als das am häufigsten gebrauchte Suchtmittel aus. Über die Arbeit der Akteure und Angebote der Suchtberatung in Chemnitz wurde zuletzt im Sozialausschuss im März 2026 umfassend berichtet.
    Methamphetamine sind hochproblematische Drogen, deren Missbrauch erhebliche gesundheitliche und gesellschaftliche Konsequenzen hat; für diese Einschätzung brauchte es jedoch nicht die genannte Studie.

    2. Wie bewertet die Stadtverwaltung den deutlichen Anstieg der Methamphetamin-Rückstände im Zeitraum 2018 bis 2025 konkret?

    Gar nicht, weil sich das Zustandekommen der Werte nicht bewerten lässt. Steigende Rückstände im Abwasser sagen nur aus, dass mehr Menschen, die sich in Chemnitz aufgehalten haben, Crystal Meth konsumiert haben oder alternativ größere Mengen konsumiert worden sind. Qualitative Einordnungen sind damit nicht verbunden.

    3. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 im Bereich Prävention, Frühintervention, Straßensozialarbeit und Suchthilfe zusätzlich geschaffen oder finanziell erweitert?

    Diese Frage lässt sich nicht abschließend beantworten, weil das Thema Prävention in der Arbeit verschiedener Ämter und Behörden inkludiert ist. Die städtische Förderung der Suchtberatungsstellen stieg allein zwischen 2020 und 2026 um 35,72 Prozent: Der städtische Zuschuss für die beiden Suchtberatungsstellen betrug 2020 599.787 Euro, in 2026 lag er bei 814.030,53 Euro.

    4. Wie viele Behandlungs- und Beratungsplätze stehen in Chemnitz aktuell speziell für Crystal-Meth-Abhängige zur Verfügung und hält die Stadt diese Kapazitäten angesichts der veröffentlichten Werte für ausreichend?

    Kapazitäten in der Suchtberatung, Ressourcen niedergelassener Ärzte bzw. Psychologen oder Klinikplätze werden nicht allein für eine bestimmte Substanz vorgehalten. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Crystal Meth aufgrund seiner besonderen Struktur sehr schnell und sehr viel stärker abhängig macht, so dass die auftretenden physischen und psychischen Folgeschäden häufig früher eintreten und erheblicher sind, so dass von Sucht betroffene Personen oft im stationären Setting behandelt werden müssen.

    5. Plant die Stadtverwaltung gemeinsam mit Kliniken, Suchthilfeeinrichtungen und dem Freistaat Sachsen eine Anpassung bestehender Konzepte oder Kapazitäten?

    Nein, die Erhebung liefert dafür keinen Anlass. Alle mit dem Thema befassten Institutionen, die sich zudem in verschiedenen Konstellationen austauschen, passen ihre Konzepte regelmäßig an die in der Realität auftretenden Probleme an. Die Frage tatsächlicher Kapazitäten ist immer auch eine Frage zur Verfügung stehender Ressourcen. In Suchtberatung und -behandlung gilt das Gleiche wie beim Umgang mit psychischen und psychiatrischen Belastungen: Der Bedarf übersteigt die Kapazitäten, so dass Beratungs- und Therapieeinrichtungen priorisieren müssen und Wartezeiten der Regelfall sind.

    6. Teilt die Stadtverwaltung die Einschätzung, dass Chemnitz aufgrund seiner geografischen Lage und der dokumentierten Belastungswerte mittlerweile einen besonderen regionalen Schwerpunkt der Crystal-Meth-Problematik in Deutschland darstellt? Falls nein, warum nicht?

    Diese Frage lässt sich nicht seriös beantworten, da aufgrund der Methodik der Erhebung keine Einschätzung vorgenommen werden kann, die Rückschlüsse auf die Situation in ganz Deutschland zulässt. Es ist bekannt, dass die Fallzahlen in der Regel in Großstädten und in grenznahen Gebieten höher sind.

    Einordnung

    Es werden mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert. Während die europäische Drogenbeobachtungsstelle EUDA sowie wissenschaftliche Untersuchungen der TU Dresden seit Jahren eine außergewöhnlich hohe Belastung für Chemnitz mit Methamphetamin-Rückständen dokumentieren, sieht die Stadtverwaltung offenbar keinen Anlass, dieser Entwicklung Bedeutung beizumessen.

    Besonders bemerkenswert ist die Aussage, man bewerte den deutlichen Anstieg der Methamphetamin-Rückstände zwischen 2018 und 2025 „gar nicht“, obwohl die gemessenen Rückstände Rückschlüsse auf einen erheblich gestiegenen Konsum zulassen. Ob der Anstieg auf mehr Konsumenten oder auf höhere Konsummengen zurückzuführen ist, mag offen sein. Auch dass die Studie aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl keine Aussagen über ganz Deutschland oder Europa zulasse, stimmt grundsätzlich. Die Tatsache, dass Chemnitz seit Jahren zu den am stärksten belasteten deutschen Städten gehört und regelmäßig Spitzenwerte aufweist, kann jedoch nicht einfach ignoriert werden. Wenn man die Aussagekraft der Daten grundsätzlich in Zweifel zieht und relativiert, muss man sich die Frage gefallen lassen, warum die Stadt überhaupt seit Jahren an der Untersuchung teilnimmt.

    Ebenso kritisch sehen wir die Tatsache, dass die Stadtverwaltung trotz steigender Belastungswerte keinerlei Anpassungsbedarf bei Präventions-, Beratungs- oder Behandlungskonzepten erkennt. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass die vorhandenen Kapazitäten in Suchtberatung und Therapie bereits heute nicht ausreichen und Wartezeiten der Regelfall sind. Diese beiden Aussagen stehen sich diametral entgegen.

    Richtig ist, dass Alkohol weiterhin das am häufigsten verbreitete Suchtmittel darstellt. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Crystal-Meth-Problematik zu relativieren ist. Gerade Methamphetamin verursacht erhebliche gesundheitliche, soziale und sicherheitspolitische Folgen.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion wäre es daher geboten, die vorliegenden Daten ernst zu nehmen. Die Entwicklung ist fortlaufend zu beobachten. Polizei, Suchthilfe, Gesundheitswesen, Stadt und Freistaat müssen an einem Strang ziehen, um die Schäden durch den Konsum von Methamphetaminen so gering wie möglich zu halten. Die steigenden Belastungswerte über Jahre hinweg schulterzuckend zur Kenntnis zu nehmen und nichts zu tun, ist in höchsem Maße verantwortungslos!

    Wir erwarten von der Stadtverwaltung eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorliegenden Erkenntnissen. Für die AfD-Stadtratsfraktion bleibt klar: Drogenprävention, konsequente Strafverfolgung des Drogenhandels und ausreichende Hilfsangebote für Betroffene müssen gleichermaßen gestärkt werden. Die vorliegenden Daten sollten Anlass sein, genauer hinzusehen – nicht wegzuschauen.

  • IA-055/2026 Puraglobe

    Am 27.04. richtete unsere Fraktion eine weitere, aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, komplexere Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen nachzuvollziehen, sowie der Frage nach angeblich eingeleiteten Pharmaabwässern nachzugehen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze, die sich in einigen Punkten widerholt.

    Anfrage

    1.Fehlende bzw. nicht dokumentierte Messwerte
    1.1Welche konkreten Messparameter (insbesondere CSB, Phenol-Index, NH4-N) wurdenim Zeitraum 2015 – 2025 durch den Betreiber regelmäßig erhoben, und welche dieserMesswerte liegen der Stadt Chemnitz aktuell vollständig vor?

    Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
    1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (wurden der inetz GmbH im geforderten Umfang übergeben)
    2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH (liegen vollständig vor)
    3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen uns keine Informationen vor)
    Die Stadt Chemnitz hat eins energie in sachsen GmbH & Co.KG (eins) als Konzessionär die Beseitigung des in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers übertragen. Im Rahmen einer Unterbevollmächtigung hat eins den Betrieb des Abwassernetztes der inetz GmbH (inetz) übertragen. Hierzu gehört auch die Überwachung der Indirekteinleiter (Industrie- und Gewerbebetriebe, welche nichthäusliches, in einer Vorbehandlungsanlage vorgereinigtes Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten) und Führung des Indirekteinleitkatasters. Halbjährlich wird eine Übersicht aller aktiven Indirekteinleiter/Probenahmestellen sowie eine Übersicht der Grenzwertüberschreitungen an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) übergeben.
    Der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung liegt über den genannten Zeitraum vollständig vor:

    -pH-Wert
    -Abwassertemperatur
    -Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

    -CSB/BSB5 im Verhältnis
    -Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
    -Cyanid, leicht freisetzbar
    -Sulfid
    -AOX
    -Kupfer
    -Blei
    -Nickel
    -Chrom, gesamt
    -Cadmium
    -Zink
    -Kohlenwasserstoffe
    -Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
    -Phosphor, gesamt
    -Sulfat

    Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen.

    1.2Gibt es Messreihen oder Zeiträume, in denen keine oder unvollständige Messdaten vorliegen? Falls ja, bitte ich um konkrete Benennung dieser Zeiträume sowie der jeweils fehlenden Parameter.

    Alle Messwerte der Eigenkontrollen durch Baufeld und alle Analysenwerte der hoheitlichen Indirekteinleiterüberwachung liegen der inetz und dem ESC vollständig vor.

    1.3Liegen sämtliche Messwerte dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vollständig vor oder bestehen auch dort Datenlücken?

    Siehe Punke 1.1. und 1.2

    2.Kenntnisstand innerhalb der Stadtverwaltung und nachgeordneter Einrichtungen
    2.1Sind die vollständigen Messdaten sowie deren Bewertungen dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) sowie Herrn Kropp (ASR – Abwasser/Stadtentwässerung) vollumfänglich bekannt und dokumentiert?

    Siehe Punke 1.1.

    2.2Falls nein: Welche Daten wurden nicht übermittelt, und aus welchen Gründen?

    Siehe Punke 1.1.

    3.Kenntnis über Art der behandelten Abfälle (insbesondere Pharmaabwässer)
    3.1Ist der Stadt Chemnitz bekannt, dass laut Stellungnahme der Landesdirektion auch Abwässer aus der pharmazeutischen Industrie durch die Anlage am Standort Chemnitzer Straße 3 verarbeitet werden?

    Diese Informationen liegen aktuell nicht vor.

    3.2Ist dieser Umstand dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz sowie der zuständigen Kläranlage vollständig bekannt und bei der Bewertung der Einleitbedingen berücksichtigt worden?

    Der Umstand ist nicht bekannt (siehe 3.1). Aktuell wird ein Nachtrag zur Genehmigung erarbeitet. Hierbei ist durch den Antragsteller Baufeld unter andere, eine Übersicht der angelieferten Abwässer zu erstellen, dieser Bericht ist zukünftig jährlich zu aktualisieren.

    3.3Falls ja: Welche konkreten Anpassungen der Überwachungs- oder Grenzwertsystematik wurden aufgrund dieser Erkenntnis vorgenommen?

    Der Überwachungsumfang ist im Rahmen der Entwässerungssatzung und der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes vollständig abgebildet.

    4.Aktueller Stand der Einleiterlaubnis
    4.1Die Einleiterlaubnis des Entsorgungsbetriebs war laut Unterlagen bis zum 31.03.2026befristet. Wurde diese Frist inzwischen verlängert?

    Ja, mit dem 30.06.2026 wurde sich der Frist der Landesdirektion angeschlossen, um auch die durch Baufeld gestarteten Versuche mit Ozonisierung abschließen zu können.

    4.2Falls ja: Wer hat die Einleiterlaubnis unter welchen konkreten Nebenabstimmungen oder Auflagen erteilt und bis wann gilt diese?

    Aktuell gilt die Einleiterlaubnis des ESC bis 30.06.2026. Die eigentliche Genehmigung ist unbefristet seitens ESC erteilt.
    Auflagen: Die Abwasserbehandlung wird um weitere Koaleszenzabscheider und eine Behandlung mit Aktivkohle erweitert. Die genauen Auflagen werden aktuell erarbeitet. Die Genehmigung zur Einleitung ins Kanalnetz wird voraussichtlich bis zum 01.06.2031 erteilt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Vorbehandlung zukünftig so erfolgt, dass eine schadlose Ableitung ins Kanalnetz nachweislich sichergestellt werden kann.

    4.3Falls nein: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt derzeit die Einleitung?

    5.Einreichung und Aktualität von Messwerten
    5.1Wurden die für 2025 und 2026 relevanten Messwerte vollständig und fristgerecht durch den Betreiber eingereicht?

    Ja.

    5.2Wurden nach Durchführung der Versuche mit Aktivkohle sowie der angekündigten Ozonbehandlung neue Messreihen erhoben?

    Die Versuche liefen in der Regie von Baufeld. Zusätzliche Messwerte wurden übergeben. Am monatlich festgelegten Eigenüberwachungsumfang gab es keine Änderungen, diese wurden fristgerecht durch Baufeld durchgeführt und eingereicht.
    Zusätzlich erfolgten monatliche hoheitliche Kontrollen durch ein von der inetz beauftragtes zugelassenes Labor.

    5.3Falls ja: Welche Ergebnisse liegen vor und haben sich die zuvor erhöhten Parameter (CSB, Phenole, NH4-N) signifikant verändert?

    -Ammonium und wasserdampfflüchtige Phenole sind seit der Behandlung mit Aktivkohle immer unterhalb des Grenzwertes der Entwässerungssatzung.
    -Der CSB lag bei den letzten 10 Messungen zwischen 3.700 mg/l und 6.300 mg/l (Grenzwert laut Entwässerungssatzung 2000 mg/l).

    7.Gewährleistung der rechtskonformen Abwasserbehandlung
    7.1Wie stellt die Stadt Chemnitz sicher, dass trotz der dokumentierten Überschreitungen relevanter Parameter die Anforderungen der Abwassersatzung sowie des Standes der Technik (insbesondere gemäß DWA-A 102) eingehalten werden?

    Die Entwässerungssatzung lässt auf Antrag Ausnahmen zu. Dies hat der Rechtsbeistand von Baufeld beantragt.
    Die Einhaltung des Standes der Technik an den Mischwasserabschlägen im Kanalnetz muss sichergestellt werden. Darauf ist die Vorbehandlung bei Baufeld mindestens auszulegen. Weiterhinmuss sichergestellt werden, dass Überschreitungen von Satzungsgrenzwerten keinen Schaden fürdie Vorflut und die zentrale Kläranlage erzeugen. Nur dann ist eine Ausnahmeregelung von den Satzungswerten grundsätzlich möglich.


    Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung sowie Genehmigung:
    -Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
    -Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte der Stand jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
    -Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
    -Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
    -Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
    -Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.


    Die DWA-A 102 wurde abgelöst von DWA-A 102-1 und DWA-A 102-2 aus 2020 und befasst sich mit den Grundsätzen zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer. Die Regenwasserabflüsse sind nicht Bestandteil der Genehmigung, da Baufeld das Regenwasser direkt in die anliegende Vorflut einleitet.
    Die Regelungen nach DWA-M 115-1 bis 3 Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers werden berücksichtigt.

    7.2Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Stadt bzw. des Entsorgungsbetriebes ergriffen, um eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen?

    -Die Einhaltung der Grenzwerte kann nur Baufeld durch einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
    -Bei festgestellten Überschreitungen wird sofort mit dem Einleiter Kontakt aufgenommenund Maßnahmen besprochen.
    -Letzte Wahl ist: Widerruf der Einleitgenehmigung
    -Überarbeitung der Genehmigung / Erweiterung der Abwasserbehandlung. Siehe Beantwortung der vorhergehenden Punke
    -Da für den Parameter CSB durch Baufeld noch keine abschließende Lösung gefunden wurde, wird der aktuell in Bearbeitung befindliche Nachtrag befristet erteilt. Baufeld muss dies nutzen, um weiterhin an einer Verbesserung des Abwasserqualität zu arbeiten und die Grenzwerte der Entwässerungssatzung vollumfänglich einzuhalten.
    -Regelmäßige Kontrolle der Übersicht zu angelieferten Abwässern
    -Verkürzung der Kontrollintervalle für unangekündigte Überwachungen
    -Verstärkte Kontrolle des ersten Mischwasserabschlags unterhalb der Einleitung von Baufeld und Dokumentation der Ergebnisse

  • RA-116/2026 offene Kommunikation

    Am 26.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister. Unter dem Eindruck der öffentlichen Kommunikation zum Thema „kommunaler Wärmeplan“ hielt sie es für geboten, nach der grundsätzlichen Kommunikations- und Informationsstrategie der Stadtverwaltung zu fragen. Die Nicht-Ladung von Ulrich Oehme zum Europa-Empfang, obwohl er gewählter Vertreter des EURO-CITIES-Netzwerks ist, offenbarte auch Probleme in der Kommunikation mit den Stadträten. Die Wahl von Frau Loose an die Spitze des Chemnitzer Jugendamtes verstärkte den Eindruck nochmals, dass die offene Kommunikation in nicht mehr hinnehmbarem Maße erodiert.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Wachsende Unsicherheiten, Spekulationen und Gerüchte sähten Zweifel an der Transparenz der Vorgänge in der Stadtverwaltung. Frau Rasch gab dem OB mit den Fragen die Gelegenheit, die Zweifel aus der Welt zu schaffen, sich öffentlich zu erklären und Werkzeuge zu benennen, wie die Kommunikation mit den Bürgern der Stadt verbessert werden kann. Am 11.06. ging uns die Antwort des Oberbürgermeisters Schulze zu.

    Anfrage

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    zunehmend entsteht bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei politischen Entscheidungsträgern der Eindruck, dass wichtige Informationen, Veranstaltungen, Gespräche, Planungen und Entscheidungen der Stadt Chemnitz nicht offen, transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden.


    Dies betrifft unter anderem Veranstaltungen mit politischen Entscheidungsträgern, Landtagsabgeordneten oder Mitgliedern der Staatsregierung – beispielsweise Besuche an Schulen oder öffentliche Austauschformate – bei denen zuständige Ausschussmitglieder teilweise weder informiert noch einbezogen werden. Gerade Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse sollten jedoch die Möglichkeit erhalten, an solchen Gesprächen teilzunehmen, Fragen zu stellen, Probleme anzusprechen und Anregungen aus der Praxis einzubringen.


    Darüber hinaus entsteht auch bei anderen Entscheidungen und Vorgängen innerhalb der Stadtverwaltung zunehmend der Eindruck, dass Informationen nur eingeschränkt, verspätet oderselektiv weitergegeben werden. Dadurch fehlt vielen Beteiligten die notwendige Transparenz über tatsächliche Abläufe, Hintergründe und Entscheidungsprozesse.
    Fehlende Offenheit und unzureichende Kommunikation führen zwangsläufig dazu, dass Unsicherheit, Spekulationen und Gerüchte entstehen, weil sich Bürgerinnen und Bürger sowie politische Entscheidungsträger Informationen selbst zusammenreimen müssen. Dies sorgt zunehmend für Unmut, Misstrauen und einen Vertrauensverlust gegenüber Verwaltung und politischen Prozessen.


    Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

    1. Welche grundsätzliche Kommunikations- und Informationsstrategie verfolgt die Stadt Chemnitz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Entscheidungsträgern?
    2. Nach welchen Kriterien werden Veranstaltungen, Gespräche oder Termine mit politischen Entscheidungsträgern organisiert und kommuniziert?
    3. Warum werden zuständige Ausschussmitglieder über bestimmte Veranstaltungen, Gespräche oder relevante Vorgänge teilweise nicht informiert oder einbezogen?
    4. Aus welchen Gründen erhalten Ausschussmitglieder und politische Gremien nicht grundsätzlich die Möglichkeit, an relevanten Austauschformaten mitzuwirken, Fragen zu stellen oder Anregungen einzubringen?
    5. Sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit in einer frühzeitigen und offenen Einbindung der zuständigen Ausschüsse bei wichtigen Themen und Entscheidungen?
    6. Ist der Stadtverwaltung bewusst, dass mangelnde Transparenz und eingeschränkte Kommunikation dazu führen, dass Unsicherheiten, Spekulationen und Gerüchte entstehen?
    7. Warum entsteht zunehmend der Eindruck, dass Informationen nur in dem Umfang weitergegeben werden, den Bürgerinnen, Bürger oder Entscheidungsträger „wissen dürfen“, anstatt offen und nachvollziehbar über tatsächliche Abläufe und Hintergründe zu informieren?
    8. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Chemnitz, um Gerüchtebildung, Missverständnisse und Unmut durch fehlende oder unzureichende Kommunikation zu vermeiden?
    9. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine offene, ehrliche und transparente Kommunikation im Interesse aller Beteiligten liegen sollte, um Vertrauen, Akzeptanz und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zu stärken?
    10. Welche konkreten Schritte plant die Stadtverwaltung künftig, um die Transparenz und Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Entscheidungsträgern deutlich zu verbessern?

    Zu Ihrer Anfrage möchte ich darauf hinweisen, dass Ratsanfragen ausschließlich konkrete Sachverhalte betreffen und in Form von Fragen – ohne Bewertungen – gestellt werden müssen. Ihre Anfrage ist sehr allgemein formuliert und enthält keine konkreten Beispiele oder Bezugnahmen auf spezifische Austauschformate oder Vorgänge. Insbesondere die Fragen 1 und 2 beziehen sich auf allgemeine Sachverhalte, während die Fragen 3 und 4 keine konkreten Fälle benennen.


    Aus diesen Gründen kann Ihre Ratsanfrage leider nicht in der vorliegenden Form beantwortet werden.


    Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt Chemnitz eine transparente, bürgerorientierte und medienoffene Kommunikationsstrategie verfolgt. Die Verwaltung informiert umfassend über ihr Handeln, aktuelle Projekte und geplante Vorhaben, sowohl direkt gegenüber den Bürger:innen als auch über die Medien. Dies entspricht dem Selbstverständnis einer modernen Verwaltung und den Vorgaben des Grundgesetzes, des Sächsischen Pressegesetzes sowie der Sächsischen Gemeindeordnung. Journalisten werden aktiv unterstützt, um eine schnelle und vollständige Berichterstattung zu ermöglichen.
    Für die Öffentlichkeitsarbeit stehen der Stadt Chemnitz verschiedene Kommunikationsmittel zur Verfügung, zum Beispiel Pressemitteilungen, Website, Amtsblatt, verschiedene Social Media Kanäle, Newsletter sowie unterschiedliche Publikationen.
    Freundliche Grüße
    Sven Schulze

    Einordnung

    Bedauerlicherweise hat Oberbürgermeister Schulze die Chance nur unzureichend genutzt, um seine Öffentlichkeitsarbeit zu reflektieren, zu erklären oder Potentiale für Verbesserungen zu formulieren. Gerade vor dem Hintergrund der eingangs genannten Vorkommnisse war der Eindruck entstanden, dass Politiker der AfD-Stadtratsfraktion ausgegrenzt und in der parlamentarischen Arbeit aktiv isoliert werden. Wenn Schulze dem auch widerspricht, so bleiben die Zweifel.

    Der Oberbürgermeister sieht offenbar keinen Bedarf für Verbesserungen, da man sich an Recht und Gesetz halte. Journalisten werden umfassend über die internen Entscheidungen informiert und für die Öffentlichkeitsarbeit zählt er eine ganze Reihe zur Verfügung stehender Kommunikationsmittel auf.

    Diese wurden aber nur sehr sparsam genutzt, als es um die Kürzungen im ÖPNV ging, um Details aus dem kommunalen Wärmeplan, um die Unstimmigkeiten in der Buchhaltung der Kulturhauptstadt Chemnitz gGmbH, die Kürzungen bei den Kitas und so weiter….

    Die Bürger sollen nur erfahren, was sie unbedingt erfahren müssen. Dieser Eindruck drängte sich zuletzt immer stärker auf und Herr Schulze hat diesen Eindruck mit seiner Antwort nicht zerstreuen können.

  • IA-058/2026 Flüchtlingszahlen

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ziel war und ist es, die unkontrollierte Massenmigration so transparent wie möglich zu machen. Wenn man nachfragt, ist die Landesdirektion Sachsen (bzw. die Chemnitzer Stadtverwaltung) gezwungen, genauer hinzuschauen und Zahlen und Fakten zu jenen Menschen zu liefern, die uns hier um Schutz ersuchen. Abgesehen davon sind wir überzeugt davon, dass es im Interesse der Bürger ist, zu erfahren, was uns diese selbst auferlegte Großzügigkeit kostet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis dafür, dass angesichts der Vielzahl an Auflistungen und Tabellen die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 09.06. nicht, wie gewohnt, hier aufbereitet werden kann. Sie können sich das 8-seitige PDF-Dokument aber hier herunterladen:

    EINORDNUNG

    „Wir schaffen das!“ sagte Angela Merkel am 31.08.2015. Dieser Satz prägt die deutsche Migrationspolitik bis heute und deswegen muss man soweit ausholen, um diese Antwort einzuordnen. Denn hier wird schwarz auf weiß sichtbar, was die damalige Bundeskanzlerin mit „DAS“ meinte. Der Schutz, den wir als Land, als Freistaat und als Bewohner unserer Stadt daraufhin leisteten, hat uns öffentliche Sicherheit und darüber hinaus wahnsinnig viel Geld gekostet.

    Wie viel Geld das in 2025 war, sehen wir hier: 24,3 Mio€ die größtenteils vom Land Sachsen getragen wurden. Dazu kommen weitere 4,3Mio€ für die Vollversorgung unbegleiteter Minderjähriger. Zwar trägt die Stadt Chemnitz selbst nur einen Bruchteil davon, doch ob nun Bund, Land oder Kommune dafür zahlen: Steuergeld bleibt es trotzdem.

    Im Jahr 2014 lebten 11.500 Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt, was einem Ausländeranteil von 4,7% entsprach. In diesem Zeitraum stellten die Asylbewerber immer nur einen kleinen Teil dieser Gruppe. Zuletzt waren das 8.152 Personen. Das ist übrigens eine andere Zahl, wie sie auf der offiziellen Chemnitz-Website zu lesen ist. Wird ihnen Asyl gewährt, fallen sie aus dieser Statistik heraus, werden dauerhaft eingebürgert und gelten als „Menschen mit Migrationshintergrund“. Unabhängig davon, ob sie die deutsche Sprache erlernen, arbeiten gehen oder Kinder bekommen.

    Und das ist es, was die AfD seit über einem Jahrzehnt kritisiert: Asyl ist eine humanitäre Schutzleistung, die für eine gewisse Zeit gewährt wird, jedoch erlischt, wenn der Fluchtgrund entfällt. Das Asylrecht war und ist nie dafür gedacht gewesen, als Werkzeug für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu dienen. Dafür gibt es das Arbeitsvisum. Hier bricht man im großen Stil geltendes Recht.

    Im Jahr 2025 stellten 168.543 Menschen einen Erst- oder Folgeantrag auf Asyl in Deutschland. Da Chemnitz etwa 250.000 Einwohner hat, hätten wir also etwas mehr als 500 Menschen aufnehmen müssen. Es wurden unserer Stadt zwar nur 304 Asylbewerber zugeteilt. Von einer Migrationswende kann aber absolut keine Rede sein. Daran ändern auch die 76 Fälle von Auswanderung nichts, ein Netto-plus bleibt es ja trotzdem.

    Seit 10 Jahren wird geltendes Recht gebrochen, auch in Chemnitz. Seit 10 Jahren haben wir Menschen in unserer Mitte, die nach dem Dublin-Abkommen nicht hier sein dürften. Seit 10 Jahren versuchen wir, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die eigentlich nur eine Zeitlang vor Krieg geflohen sind und nie ein Arbeitsvisum beantragt haben. Diese menschen bleiben hier, denn seit Merkels verhängnisvollem Satz stieg der Chemnitzer Migrationsanteil um 10% auf 14,7% 36.700 Menschen. Seit jenem verhängnisvollen Satz stieg diese Zahl auf etwa 36.700, also 14,7%. Und nur, damit Sie das ins Verhaltnis setzen können: Das sind doppelt so viele Menschen, wie allein auf dem Kassberg wohnen.

  • IA-057/2026 Kosten und Sinn von Jugend- und Erwachsenenbildung

    Am 06.05.2026 stellte die AfD-Stadtratsfraktion eine Informationsanfrage zur Entwicklung und Vergabe von Maßnahmen durch das Arbeitsamt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Kosten überall steigen, hielten wir es für sinnvoll, den Bereich „Maßnahmenvergabe an private Bildungsträger“ unter die Lupe zu nehmen und uns aufschlüsseln zu lassen, was da genau an Kosten entsteht. Wie sinnvoll sind unsere Steuergelder in diesem Bereich investiert und wie hoch ist die Erfolgsquote, dass die Teilnehmer danach für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Am 19.05. antwortete uns Bürgermeisterin Ruscheinsky.

    Die Fragen:

    1.Wie hat sich die Anzahl privater Bildungsträger, die durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert werden, seit dem Jahr 2020 entwickelt – insbesondere unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Jugend-, Erwachsenen- und beruflichen Rehabilitation (Reha)?


    2.Welche Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie im Bereich der beruflichen Rehabilitation wurden seit 2020 ausgeschrieben und durchgeführt?


    3.Wie viele Teilnehmer haben seit 2020 jährlich an diesen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Jugendbildung, Erwachsenenbildung und Reha-Maßnahmen)?


    4.Welche Vergütung erhalten Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer bzw. pro Maßnahme in den Bereichen Jugendbildung, Erwachsenenbildung und berufliche Rehabilitation?


    5.Unterscheidet sich die Vergütung je nach Maßnahmeart (z. B. Aktivierung, Qualifizierung, Umschulung, Reha Maßnahmen)?


    6.Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für Betreuung, sozialpädagogische Begleitung oder spezielle Reha Anforderungen) werden übernommen oder müssen von den Trägern selbst getragen werden?


    7.Nach welchen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien (insbesondere nach SGB II + III) werden Maßnahmen in der allgemeinen Bildung sowie im Reha-Bereich ausgeschrieben und vergeben?


    8.Welche spezifischen Regelungen gelten für die Vergabe von Reha-Maßnahmen im Vergleich zu regulären Bildungsmaßnahmen?

    9.Welche Kriterien entscheiden über die Auswahl eines Bildungsträgers – insbesondere im sensiblen Bereich der beruflichen Rehabilitation?


    10.Welche fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenen-bildung sowie im Reha-Bereich durchführen zu dürfen?


    11.Welche Zertifizierungen (z. B. AZAV-Zulassung) sind für allgemeine Maßnahmen und welche zusätzlichen Anforderungen speziell für Reha-Maßnahmen erforderlich?


    12.Müssen Bildungsträger im Reha-Bereich besondere Nachweise erbringen (z. B. barrierefreie Ausstattung, medizinisch-therapeutische Kooperationen)?


    13.Gibt es verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals pro Maßnahme?


    14.Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Fachpersonal in Reha-Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Qualifikationen)?


    15.Wie wird die Betreuungsrelation (Teilnehmer pro Fachkraft) in regulären Maßnahmen vs. Reha Maßnahmen festgelegt?


    16.Wie wird der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Maßnahmen – insbesondere im Reha-Bereich – gemessen (z. B. Integration in Arbeit, Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit)?


    17.Gibt es Unterschiede in der Erfolgsquote zwischen allgemeinen Bildungsmaßnahmen und Reha Maßnahmen?


    18.Wie häufig werden Reha-Maßnahmen überprüft, angepasst oder neu ausgeschrieben?


    19.Welche Kontrollmechanismen bestehen speziell im Reha-Bereich, um Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen?


    20.Wie erfolgt die Zuweisung von Teilnehmenden in Reha-Maßnahmen – freiwillig, verpflichtend oder auf Grundlage medizinischer bzw. psychologischer Gutachten?

    21.Gibt es regionale Unterschiede in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfügbarkeit und Qualität von Reha-Maßnahmen?

    Die Beantwortung der Informationsanfrage fällt in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt hierzu keine Zuständigkeit des Stadtrates vor. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Daten oder Befugnisse, um die Anfrage in der Sache zu beantworten.

    Einordnung

    Was will man dazu sagen? Das kann Frau Ruscheinsky nicht ernst meinen! Diese Nicht-Antwort ist beschämend und hat uns wirklich die Sprache verschlagen. Wir erfahren nichts zur Art der Maßnahmen, zu den Teilnehmern, zu den Erfolgsaussichten, zur Sinnhaftigkeit, zur Qualität der Maßnahmen, zur Qualität des eingesetzten Personals, zum Prozess der Maßnahmenzuweisung, zur Mitwirkung der Teilnehmer, inwieweit die Teilnahme ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot ist und natürlich erfahren wir auch nichts zu den Kosten.

    Bedauerlicherweise ist es so, dass eine Verwaltung keine Informationen beschaffen muss, die sie selbst nicht hat. Einige Fragen aber betreffen Einrichtungen und Maßnahmen, an denen die Kommune beteiligt ist. (Bildungs/Teilhabepakete des Jobcenters) Wir können im Moment nicht einschätzen, ob die Antwort für alle 21 Fragen in ihrer Knappheit korrekt war oder ob Frau Ruscheinsky ihren kommunalrechtlichen Auskunftsanspruch möglicherweise nicht vollständig erfüllt hat. Aber wir bleiben dran und werden das für Sie selbstverständlich prüfen.