Kategorie: Susanne Rasch Anfragen

  • IA-055/2026 Puraglobe

    Am 27.04. richtete unsere Fraktion eine weitere, aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, komplexere Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen nachzuvollziehen, sowie der Frage nach angeblich eingeleiteten Pharmaabwässern nachzugehen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze, die sich in einigen Punkten widerholt.

    Anfrage

    1.Fehlende bzw. nicht dokumentierte Messwerte
    1.1Welche konkreten Messparameter (insbesondere CSB, Phenol-Index, NH4-N) wurdenim Zeitraum 2015 – 2025 durch den Betreiber regelmäßig erhoben, und welche dieserMesswerte liegen der Stadt Chemnitz aktuell vollständig vor?

    Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
    1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (wurden der inetz GmbH im geforderten Umfang übergeben)
    2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH (liegen vollständig vor)
    3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen uns keine Informationen vor)
    Die Stadt Chemnitz hat eins energie in sachsen GmbH & Co.KG (eins) als Konzessionär die Beseitigung des in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers übertragen. Im Rahmen einer Unterbevollmächtigung hat eins den Betrieb des Abwassernetztes der inetz GmbH (inetz) übertragen. Hierzu gehört auch die Überwachung der Indirekteinleiter (Industrie- und Gewerbebetriebe, welche nichthäusliches, in einer Vorbehandlungsanlage vorgereinigtes Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten) und Führung des Indirekteinleitkatasters. Halbjährlich wird eine Übersicht aller aktiven Indirekteinleiter/Probenahmestellen sowie eine Übersicht der Grenzwertüberschreitungen an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) übergeben.
    Der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung liegt über den genannten Zeitraum vollständig vor:

    -pH-Wert
    -Abwassertemperatur
    -Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

    -CSB/BSB5 im Verhältnis
    -Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
    -Cyanid, leicht freisetzbar
    -Sulfid
    -AOX
    -Kupfer
    -Blei
    -Nickel
    -Chrom, gesamt
    -Cadmium
    -Zink
    -Kohlenwasserstoffe
    -Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
    -Phosphor, gesamt
    -Sulfat

    Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen.

    1.2Gibt es Messreihen oder Zeiträume, in denen keine oder unvollständige Messdaten vorliegen? Falls ja, bitte ich um konkrete Benennung dieser Zeiträume sowie der jeweils fehlenden Parameter.

    Alle Messwerte der Eigenkontrollen durch Baufeld und alle Analysenwerte der hoheitlichen Indirekteinleiterüberwachung liegen der inetz und dem ESC vollständig vor.

    1.3Liegen sämtliche Messwerte dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vollständig vor oder bestehen auch dort Datenlücken?

    Siehe Punke 1.1. und 1.2

    2.Kenntnisstand innerhalb der Stadtverwaltung und nachgeordneter Einrichtungen
    2.1Sind die vollständigen Messdaten sowie deren Bewertungen dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) sowie Herrn Kropp (ASR – Abwasser/Stadtentwässerung) vollumfänglich bekannt und dokumentiert?

    Siehe Punke 1.1.

    2.2Falls nein: Welche Daten wurden nicht übermittelt, und aus welchen Gründen?

    Siehe Punke 1.1.

    3.Kenntnis über Art der behandelten Abfälle (insbesondere Pharmaabwässer)
    3.1Ist der Stadt Chemnitz bekannt, dass laut Stellungnahme der Landesdirektion auch Abwässer aus der pharmazeutischen Industrie durch die Anlage am Standort Chemnitzer Straße 3 verarbeitet werden?

    Diese Informationen liegen aktuell nicht vor.

    3.2Ist dieser Umstand dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz sowie der zuständigen Kläranlage vollständig bekannt und bei der Bewertung der Einleitbedingen berücksichtigt worden?

    Der Umstand ist nicht bekannt (siehe 3.1). Aktuell wird ein Nachtrag zur Genehmigung erarbeitet. Hierbei ist durch den Antragsteller Baufeld unter andere, eine Übersicht der angelieferten Abwässer zu erstellen, dieser Bericht ist zukünftig jährlich zu aktualisieren.

    3.3Falls ja: Welche konkreten Anpassungen der Überwachungs- oder Grenzwertsystematik wurden aufgrund dieser Erkenntnis vorgenommen?

    Der Überwachungsumfang ist im Rahmen der Entwässerungssatzung und der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes vollständig abgebildet.

    4.Aktueller Stand der Einleiterlaubnis
    4.1Die Einleiterlaubnis des Entsorgungsbetriebs war laut Unterlagen bis zum 31.03.2026befristet. Wurde diese Frist inzwischen verlängert?

    Ja, mit dem 30.06.2026 wurde sich der Frist der Landesdirektion angeschlossen, um auch die durch Baufeld gestarteten Versuche mit Ozonisierung abschließen zu können.

    4.2Falls ja: Wer hat die Einleiterlaubnis unter welchen konkreten Nebenabstimmungen oder Auflagen erteilt und bis wann gilt diese?

    Aktuell gilt die Einleiterlaubnis des ESC bis 30.06.2026. Die eigentliche Genehmigung ist unbefristet seitens ESC erteilt.
    Auflagen: Die Abwasserbehandlung wird um weitere Koaleszenzabscheider und eine Behandlung mit Aktivkohle erweitert. Die genauen Auflagen werden aktuell erarbeitet. Die Genehmigung zur Einleitung ins Kanalnetz wird voraussichtlich bis zum 01.06.2031 erteilt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Vorbehandlung zukünftig so erfolgt, dass eine schadlose Ableitung ins Kanalnetz nachweislich sichergestellt werden kann.

    4.3Falls nein: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt derzeit die Einleitung?

    5.Einreichung und Aktualität von Messwerten
    5.1Wurden die für 2025 und 2026 relevanten Messwerte vollständig und fristgerecht durch den Betreiber eingereicht?

    Ja.

    5.2Wurden nach Durchführung der Versuche mit Aktivkohle sowie der angekündigten Ozonbehandlung neue Messreihen erhoben?

    Die Versuche liefen in der Regie von Baufeld. Zusätzliche Messwerte wurden übergeben. Am monatlich festgelegten Eigenüberwachungsumfang gab es keine Änderungen, diese wurden fristgerecht durch Baufeld durchgeführt und eingereicht.
    Zusätzlich erfolgten monatliche hoheitliche Kontrollen durch ein von der inetz beauftragtes zugelassenes Labor.

    5.3Falls ja: Welche Ergebnisse liegen vor und haben sich die zuvor erhöhten Parameter (CSB, Phenole, NH4-N) signifikant verändert?

    -Ammonium und wasserdampfflüchtige Phenole sind seit der Behandlung mit Aktivkohle immer unterhalb des Grenzwertes der Entwässerungssatzung.
    -Der CSB lag bei den letzten 10 Messungen zwischen 3.700 mg/l und 6.300 mg/l (Grenzwert laut Entwässerungssatzung 2000 mg/l).

    7.Gewährleistung der rechtskonformen Abwasserbehandlung
    7.1Wie stellt die Stadt Chemnitz sicher, dass trotz der dokumentierten Überschreitungen relevanter Parameter die Anforderungen der Abwassersatzung sowie des Standes der Technik (insbesondere gemäß DWA-A 102) eingehalten werden?

    Die Entwässerungssatzung lässt auf Antrag Ausnahmen zu. Dies hat der Rechtsbeistand von Baufeld beantragt.
    Die Einhaltung des Standes der Technik an den Mischwasserabschlägen im Kanalnetz muss sichergestellt werden. Darauf ist die Vorbehandlung bei Baufeld mindestens auszulegen. Weiterhinmuss sichergestellt werden, dass Überschreitungen von Satzungsgrenzwerten keinen Schaden fürdie Vorflut und die zentrale Kläranlage erzeugen. Nur dann ist eine Ausnahmeregelung von den Satzungswerten grundsätzlich möglich.


    Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung sowie Genehmigung:
    -Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
    -Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte der Stand jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
    -Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
    -Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
    -Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
    -Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.


    Die DWA-A 102 wurde abgelöst von DWA-A 102-1 und DWA-A 102-2 aus 2020 und befasst sich mit den Grundsätzen zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer. Die Regenwasserabflüsse sind nicht Bestandteil der Genehmigung, da Baufeld das Regenwasser direkt in die anliegende Vorflut einleitet.
    Die Regelungen nach DWA-M 115-1 bis 3 Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers werden berücksichtigt.

    7.2Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Stadt bzw. des Entsorgungsbetriebes ergriffen, um eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen?

    -Die Einhaltung der Grenzwerte kann nur Baufeld durch einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
    -Bei festgestellten Überschreitungen wird sofort mit dem Einleiter Kontakt aufgenommenund Maßnahmen besprochen.
    -Letzte Wahl ist: Widerruf der Einleitgenehmigung
    -Überarbeitung der Genehmigung / Erweiterung der Abwasserbehandlung. Siehe Beantwortung der vorhergehenden Punke
    -Da für den Parameter CSB durch Baufeld noch keine abschließende Lösung gefunden wurde, wird der aktuell in Bearbeitung befindliche Nachtrag befristet erteilt. Baufeld muss dies nutzen, um weiterhin an einer Verbesserung des Abwasserqualität zu arbeiten und die Grenzwerte der Entwässerungssatzung vollumfänglich einzuhalten.
    -Regelmäßige Kontrolle der Übersicht zu angelieferten Abwässern
    -Verkürzung der Kontrollintervalle für unangekündigte Überwachungen
    -Verstärkte Kontrolle des ersten Mischwasserabschlags unterhalb der Einleitung von Baufeld und Dokumentation der Ergebnisse

  • RA-116/2026 offene Kommunikation

    Am 26.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister. Unter dem Eindruck der öffentlichen Kommunikation zum Thema „kommunaler Wärmeplan“ hielt sie es für geboten, nach der grundsätzlichen Kommunikations- und Informationsstrategie der Stadtverwaltung zu fragen. Die Nicht-Ladung von Ulrich Oehme zum Europa-Empfang, obwohl er gewählter Vertreter des EURO-CITIES-Netzwerks ist, offenbarte auch Probleme in der Kommunikation mit den Stadträten. Die Wahl von Frau Loose an die Spitze des Chemnitzer Jugendamtes verstärkte den Eindruck nochmals, dass die offene Kommunikation in nicht mehr hinnehmbarem Maße erodiert.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Wachsende Unsicherheiten, Spekulationen und Gerüchte sähten Zweifel an der Transparenz der Vorgänge in der Stadtverwaltung. Frau Rasch gab dem OB mit den Fragen die Gelegenheit, die Zweifel aus der Welt zu schaffen, sich öffentlich zu erklären und Werkzeuge zu benennen, wie die Kommunikation mit den Bürgern der Stadt verbessert werden kann. Am 11.06. ging uns die Antwort des Oberbürgermeisters Schulze zu.

    Anfrage

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    zunehmend entsteht bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei politischen Entscheidungsträgern der Eindruck, dass wichtige Informationen, Veranstaltungen, Gespräche, Planungen und Entscheidungen der Stadt Chemnitz nicht offen, transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden.


    Dies betrifft unter anderem Veranstaltungen mit politischen Entscheidungsträgern, Landtagsabgeordneten oder Mitgliedern der Staatsregierung – beispielsweise Besuche an Schulen oder öffentliche Austauschformate – bei denen zuständige Ausschussmitglieder teilweise weder informiert noch einbezogen werden. Gerade Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse sollten jedoch die Möglichkeit erhalten, an solchen Gesprächen teilzunehmen, Fragen zu stellen, Probleme anzusprechen und Anregungen aus der Praxis einzubringen.


    Darüber hinaus entsteht auch bei anderen Entscheidungen und Vorgängen innerhalb der Stadtverwaltung zunehmend der Eindruck, dass Informationen nur eingeschränkt, verspätet oderselektiv weitergegeben werden. Dadurch fehlt vielen Beteiligten die notwendige Transparenz über tatsächliche Abläufe, Hintergründe und Entscheidungsprozesse.
    Fehlende Offenheit und unzureichende Kommunikation führen zwangsläufig dazu, dass Unsicherheit, Spekulationen und Gerüchte entstehen, weil sich Bürgerinnen und Bürger sowie politische Entscheidungsträger Informationen selbst zusammenreimen müssen. Dies sorgt zunehmend für Unmut, Misstrauen und einen Vertrauensverlust gegenüber Verwaltung und politischen Prozessen.


    Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

    1. Welche grundsätzliche Kommunikations- und Informationsstrategie verfolgt die Stadt Chemnitz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Entscheidungsträgern?
    2. Nach welchen Kriterien werden Veranstaltungen, Gespräche oder Termine mit politischen Entscheidungsträgern organisiert und kommuniziert?
    3. Warum werden zuständige Ausschussmitglieder über bestimmte Veranstaltungen, Gespräche oder relevante Vorgänge teilweise nicht informiert oder einbezogen?
    4. Aus welchen Gründen erhalten Ausschussmitglieder und politische Gremien nicht grundsätzlich die Möglichkeit, an relevanten Austauschformaten mitzuwirken, Fragen zu stellen oder Anregungen einzubringen?
    5. Sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit in einer frühzeitigen und offenen Einbindung der zuständigen Ausschüsse bei wichtigen Themen und Entscheidungen?
    6. Ist der Stadtverwaltung bewusst, dass mangelnde Transparenz und eingeschränkte Kommunikation dazu führen, dass Unsicherheiten, Spekulationen und Gerüchte entstehen?
    7. Warum entsteht zunehmend der Eindruck, dass Informationen nur in dem Umfang weitergegeben werden, den Bürgerinnen, Bürger oder Entscheidungsträger „wissen dürfen“, anstatt offen und nachvollziehbar über tatsächliche Abläufe und Hintergründe zu informieren?
    8. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Chemnitz, um Gerüchtebildung, Missverständnisse und Unmut durch fehlende oder unzureichende Kommunikation zu vermeiden?
    9. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine offene, ehrliche und transparente Kommunikation im Interesse aller Beteiligten liegen sollte, um Vertrauen, Akzeptanz und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zu stärken?
    10. Welche konkreten Schritte plant die Stadtverwaltung künftig, um die Transparenz und Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Entscheidungsträgern deutlich zu verbessern?

    Zu Ihrer Anfrage möchte ich darauf hinweisen, dass Ratsanfragen ausschließlich konkrete Sachverhalte betreffen und in Form von Fragen – ohne Bewertungen – gestellt werden müssen. Ihre Anfrage ist sehr allgemein formuliert und enthält keine konkreten Beispiele oder Bezugnahmen auf spezifische Austauschformate oder Vorgänge. Insbesondere die Fragen 1 und 2 beziehen sich auf allgemeine Sachverhalte, während die Fragen 3 und 4 keine konkreten Fälle benennen.


    Aus diesen Gründen kann Ihre Ratsanfrage leider nicht in der vorliegenden Form beantwortet werden.


    Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt Chemnitz eine transparente, bürgerorientierte und medienoffene Kommunikationsstrategie verfolgt. Die Verwaltung informiert umfassend über ihr Handeln, aktuelle Projekte und geplante Vorhaben, sowohl direkt gegenüber den Bürger:innen als auch über die Medien. Dies entspricht dem Selbstverständnis einer modernen Verwaltung und den Vorgaben des Grundgesetzes, des Sächsischen Pressegesetzes sowie der Sächsischen Gemeindeordnung. Journalisten werden aktiv unterstützt, um eine schnelle und vollständige Berichterstattung zu ermöglichen.
    Für die Öffentlichkeitsarbeit stehen der Stadt Chemnitz verschiedene Kommunikationsmittel zur Verfügung, zum Beispiel Pressemitteilungen, Website, Amtsblatt, verschiedene Social Media Kanäle, Newsletter sowie unterschiedliche Publikationen.
    Freundliche Grüße
    Sven Schulze

    Einordnung

    Bedauerlicherweise hat Oberbürgermeister Schulze die Chance nur unzureichend genutzt, um seine Öffentlichkeitsarbeit zu reflektieren, zu erklären oder Potentiale für Verbesserungen zu formulieren. Gerade vor dem Hintergrund der eingangs genannten Vorkommnisse war der Eindruck entstanden, dass Politiker der AfD-Stadtratsfraktion ausgegrenzt und in der parlamentarischen Arbeit aktiv isoliert werden. Wenn Schulze dem auch widerspricht, so bleiben die Zweifel.

    Der Oberbürgermeister sieht offenbar keinen Bedarf für Verbesserungen, da man sich an Recht und Gesetz halte. Journalisten werden umfassend über die internen Entscheidungen informiert und für die Öffentlichkeitsarbeit zählt er eine ganze Reihe zur Verfügung stehender Kommunikationsmittel auf.

    Diese wurden aber nur sehr sparsam genutzt, als es um die Kürzungen im ÖPNV ging, um Details aus dem kommunalen Wärmeplan, um die Unstimmigkeiten in der Buchhaltung der Kulturhauptstadt Chemnitz gGmbH, die Kürzungen bei den Kitas und so weiter….

    Die Bürger sollen nur erfahren, was sie unbedingt erfahren müssen. Dieser Eindruck drängte sich zuletzt immer stärker auf und Herr Schulze hat diesen Eindruck mit seiner Antwort nicht zerstreuen können.

  • IA-058/2026 Flüchtlingszahlen

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ziel war und ist es, die unkontrollierte Massenmigration so transparent wie möglich zu machen. Wenn man nachfragt, ist die Landesdirektion Sachsen (bzw. die Chemnitzer Stadtverwaltung) gezwungen, genauer hinzuschauen und Zahlen und Fakten zu jenen Menschen zu liefern, die uns hier um Schutz ersuchen. Abgesehen davon sind wir überzeugt davon, dass es im Interesse der Bürger ist, zu erfahren, was uns diese selbst auferlegte Großzügigkeit kostet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis dafür, dass angesichts der Vielzahl an Auflistungen und Tabellen die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 09.06. nicht, wie gewohnt, hier aufbereitet werden kann. Sie können sich das 8-seitige PDF-Dokument aber hier herunterladen:

    EINORDNUNG

    „Wir schaffen das!“ sagte Angela Merkel am 31.08.2015. Dieser Satz prägt die deutsche Migrationspolitik bis heute und deswegen muss man soweit ausholen, um diese Antwort einzuordnen. Denn hier wird schwarz auf weiß sichtbar, was die damalige Bundeskanzlerin mit „DAS“ meinte. Der Schutz, den wir als Land, als Freistaat und als Bewohner unserer Stadt daraufhin leisteten, hat uns öffentliche Sicherheit und darüber hinaus wahnsinnig viel Geld gekostet.

    Wie viel Geld das in 2025 war, sehen wir hier: 24,3 Mio€ die größtenteils vom Land Sachsen getragen wurden. Dazu kommen weitere 4,3Mio€ für die Vollversorgung unbegleiteter Minderjähriger. Zwar trägt die Stadt Chemnitz selbst nur einen Bruchteil davon, doch ob nun Bund, Land oder Kommune dafür zahlen: Steuergeld bleibt es trotzdem.

    Im Jahr 2014 lebten 11.500 Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt, was einem Ausländeranteil von 4,7% entsprach. In diesem Zeitraum stellten die Asylbewerber immer nur einen kleinen Teil dieser Gruppe. Zuletzt waren das 8.152 Personen. Das ist übrigens eine andere Zahl, wie sie auf der offiziellen Chemnitz-Website zu lesen ist. Wird ihnen Asyl gewährt, fallen sie aus dieser Statistik heraus, werden dauerhaft eingebürgert und gelten als „Menschen mit Migrationshintergrund“. Unabhängig davon, ob sie die deutsche Sprache erlernen, arbeiten gehen oder Kinder bekommen.

    Und das ist es, was die AfD seit über einem Jahrzehnt kritisiert: Asyl ist eine humanitäre Schutzleistung, die für eine gewisse Zeit gewährt wird, jedoch erlischt, wenn der Fluchtgrund entfällt. Das Asylrecht war und ist nie dafür gedacht gewesen, als Werkzeug für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu dienen. Dafür gibt es das Arbeitsvisum. Hier bricht man im großen Stil geltendes Recht.

    Im Jahr 2025 stellten 168.543 Menschen einen Erst- oder Folgeantrag auf Asyl in Deutschland. Da Chemnitz etwa 250.000 Einwohner hat, hätten wir also etwas mehr als 500 Menschen aufnehmen müssen. Es wurden unserer Stadt zwar nur 304 Asylbewerber zugeteilt. Von einer Migrationswende kann aber absolut keine Rede sein. Daran ändern auch die 76 Fälle von Auswanderung nichts, ein Netto-plus bleibt es ja trotzdem.

    Seit 10 Jahren wird geltendes Recht gebrochen, auch in Chemnitz. Seit 10 Jahren haben wir Menschen in unserer Mitte, die nach dem Dublin-Abkommen nicht hier sein dürften. Seit 10 Jahren versuchen wir, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die eigentlich nur eine Zeitlang vor Krieg geflohen sind und nie ein Arbeitsvisum beantragt haben. Diese menschen bleiben hier, denn seit Merkels verhängnisvollem Satz stieg der Chemnitzer Migrationsanteil um 10% auf 14,7% 36.700 Menschen. Seit jenem verhängnisvollen Satz stieg diese Zahl auf etwa 36.700, also 14,7%. Und nur, damit Sie das ins Verhaltnis setzen können: Das sind doppelt so viele Menschen, wie allein auf dem Kassberg wohnen.

  • IA-057/2026 Kosten und Sinn von Jugend- und Erwachsenenbildung

    Am 06.05.2026 stellte die AfD-Stadtratsfraktion eine Informationsanfrage zur Entwicklung und Vergabe von Maßnahmen durch das Arbeitsamt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Kosten überall steigen, hielten wir es für sinnvoll, den Bereich „Maßnahmenvergabe an private Bildungsträger“ unter die Lupe zu nehmen und uns aufschlüsseln zu lassen, was da genau an Kosten entsteht. Wie sinnvoll sind unsere Steuergelder in diesem Bereich investiert und wie hoch ist die Erfolgsquote, dass die Teilnehmer danach für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Am 19.05. antwortete uns Bürgermeisterin Ruscheinsky.

    Die Fragen:

    1.Wie hat sich die Anzahl privater Bildungsträger, die durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert werden, seit dem Jahr 2020 entwickelt – insbesondere unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Jugend-, Erwachsenen- und beruflichen Rehabilitation (Reha)?


    2.Welche Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie im Bereich der beruflichen Rehabilitation wurden seit 2020 ausgeschrieben und durchgeführt?


    3.Wie viele Teilnehmer haben seit 2020 jährlich an diesen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Jugendbildung, Erwachsenenbildung und Reha-Maßnahmen)?


    4.Welche Vergütung erhalten Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer bzw. pro Maßnahme in den Bereichen Jugendbildung, Erwachsenenbildung und berufliche Rehabilitation?


    5.Unterscheidet sich die Vergütung je nach Maßnahmeart (z. B. Aktivierung, Qualifizierung, Umschulung, Reha Maßnahmen)?


    6.Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für Betreuung, sozialpädagogische Begleitung oder spezielle Reha Anforderungen) werden übernommen oder müssen von den Trägern selbst getragen werden?


    7.Nach welchen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien (insbesondere nach SGB II + III) werden Maßnahmen in der allgemeinen Bildung sowie im Reha-Bereich ausgeschrieben und vergeben?


    8.Welche spezifischen Regelungen gelten für die Vergabe von Reha-Maßnahmen im Vergleich zu regulären Bildungsmaßnahmen?

    9.Welche Kriterien entscheiden über die Auswahl eines Bildungsträgers – insbesondere im sensiblen Bereich der beruflichen Rehabilitation?


    10.Welche fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenen-bildung sowie im Reha-Bereich durchführen zu dürfen?


    11.Welche Zertifizierungen (z. B. AZAV-Zulassung) sind für allgemeine Maßnahmen und welche zusätzlichen Anforderungen speziell für Reha-Maßnahmen erforderlich?


    12.Müssen Bildungsträger im Reha-Bereich besondere Nachweise erbringen (z. B. barrierefreie Ausstattung, medizinisch-therapeutische Kooperationen)?


    13.Gibt es verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals pro Maßnahme?


    14.Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Fachpersonal in Reha-Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Qualifikationen)?


    15.Wie wird die Betreuungsrelation (Teilnehmer pro Fachkraft) in regulären Maßnahmen vs. Reha Maßnahmen festgelegt?


    16.Wie wird der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Maßnahmen – insbesondere im Reha-Bereich – gemessen (z. B. Integration in Arbeit, Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit)?


    17.Gibt es Unterschiede in der Erfolgsquote zwischen allgemeinen Bildungsmaßnahmen und Reha Maßnahmen?


    18.Wie häufig werden Reha-Maßnahmen überprüft, angepasst oder neu ausgeschrieben?


    19.Welche Kontrollmechanismen bestehen speziell im Reha-Bereich, um Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen?


    20.Wie erfolgt die Zuweisung von Teilnehmenden in Reha-Maßnahmen – freiwillig, verpflichtend oder auf Grundlage medizinischer bzw. psychologischer Gutachten?

    21.Gibt es regionale Unterschiede in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfügbarkeit und Qualität von Reha-Maßnahmen?

    Die Beantwortung der Informationsanfrage fällt in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt hierzu keine Zuständigkeit des Stadtrates vor. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Daten oder Befugnisse, um die Anfrage in der Sache zu beantworten.

    Einordnung

    Was will man dazu sagen? Das kann Frau Ruscheinsky nicht ernst meinen! Diese Nicht-Antwort ist beschämend und hat uns wirklich die Sprache verschlagen. Wir erfahren nichts zur Art der Maßnahmen, zu den Teilnehmern, zu den Erfolgsaussichten, zur Sinnhaftigkeit, zur Qualität der Maßnahmen, zur Qualität des eingesetzten Personals, zum Prozess der Maßnahmenzuweisung, zur Mitwirkung der Teilnehmer, inwieweit die Teilnahme ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot ist und natürlich erfahren wir auch nichts zu den Kosten.

    Bedauerlicherweise ist es so, dass eine Verwaltung keine Informationen beschaffen muss, die sie selbst nicht hat. Einige Fragen aber betreffen Einrichtungen und Maßnahmen, an denen die Kommune beteiligt ist. (Bildungs/Teilhabepakete des Jobcenters) Wir können im Moment nicht einschätzen, ob die Antwort für alle 21 Fragen in ihrer Knappheit korrekt war oder ob Frau Ruscheinsky ihren kommunalrechtlichen Auskunftsanspruch möglicherweise nicht vollständig erfüllt hat. Aber wir bleiben dran und werden das für Sie selbstverständlich prüfen.

  • RA-048/2026 Einwände zur kommunalen Wärmeplanung

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch stellte am 25. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Gegenstand der Anfrage war die Zahl an Einwänden, die es im Zuge der Einwandsfrist zum kommunalen Wärmeplan gab.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um ein Thema von erheblicher Bedeutung für die langfristigen Kosten des Heizens.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollte eine sachliche Datengrundlage erfragt werden, um Schwerpunktthemen sowie besonders strittige Gebiete zu erfassen.

    Zur Anfrage:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Chemnitz, hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die vorgestellten Planungsunterlagen online und in Präsenz einzusehen und bis einschließlich 22.02.2026 Einwände einzureichen. Dieses Beteiligungsverfahren ist ein wichtiger Bestandteil transparenter und bürgernaher Kommunalpolitik, welche ich als sehr wichtig erachte.Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Wurde das eingerichtete Beteiligungsportal von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen? Wie viele Einwände sind bis zum Ablauf der Frist insgesamt eingegangen?

    Der Entwurf des KWP wurde – neben der Auslage im neuen Technischen Rathaus – im Portal digital zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass Interessenten nahezu ausschließlich diese Beteiligungsmöglichkeit genutzt haben. Insgesamt sind 32 Stellungnahmen eingegangen. Diese teilen sich auf den AGENDA-Beirat, 5 Interessenverbände sowie 26 Bürgerinnen und Bürger auf. Die benannten Sachverhalte wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag (berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt) versehen. Teilweise handelt es sich auch um Statements. Das Abwägungsprotokoll wird Teil der Beschlussvorlage und damit (Bürgerschaft wurde anonymisiert) öffentlich.

    In welcher Form wurden die Einwände eingereicht (z. B. über das Online-Portal, per E-Mail postalisch oder persönlich vor Ort)? Ich bitte um eine entsprechende Aufschlüsselung.

    Die Einwände wurden mit einer Ausnahme (nur per Post) per E-Mail eingereicht, einzelne Akteure haben zusätzlich den Postweg gewählt.

    Lassen sich die eingegangenen Einwände bestimmten Stadtteilen zuordnen? Falls ja, bitte ich um eine Übersicht nach Stadtteilen.

    Der AGENDA-Beirat sowie die Interessenverbände differenzieren nicht nach Stadtteilen. Aus der Bürgerschaft liegen nur 9 Adressangaben vor, eine davon aus einer Nachbarstadt. Im Übrigen handelt sich um zwei Einwendungen aus Grüna und jeweils eine aus Mehrfamilienhäusern in Altendorf, Ebersdorf, Helbersdorf, Kappel, Kaßberg und Lutherviertel. Auch diese Einwendungen beziehen sich nicht auf die konkrete Zuordnung ihres Stadtteils zu Eignungs- oder Prüfgebieten, sondern betreffen die unter 4. genannten Grundthemen.

    Können aus den Rückmeldungen inhaltliche Schwerpunkte oder besondere Bedenken in einzelnen Stadtteilen hinsichtlich der vorgestellten Wärmeplanung festgestellt werden? Wenn möglich, bitte ich um eine kurze Darstellung der wesentlichen Anliegen.

    Es werden zwei Kernthemen angesprochen:
    Zum einen die zu erwartenden Kosten und damit die Bezahlbarkeit der Wärmewende,
    zuum zweiten der (sofortige) Ausschluss von „Prüfgebieten mit offener Entscheidung zum Energieträger, dezentrale EE-Anlagen, Wasserstoff“.
    Insbesondere in einer Einwendung wurden umfängliche Prüfungen und Ergänzungen gefordert, welche den Rahmen des Kommunalen Wärmeplanes sprengen würden.


    EINORDNUNG

    32 Stellungnahmen scheint nicht viel bei einem so wichtigen Thema. Aber bedeutet das, dass die Bürger keine Fragen haben und der kommunale Wärmeplan auf breite Zustimmung stößt? Mit Nichten! Selbst bei dieser kleinen Zahl an Einwendungen zeigt sich einmal mehr die Achillesverse der aktuellen Klimapolitik: Sozialverträglichkeit und Kosten! Man hat das Thema totgeschwiegen und nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß an Transparenz zugelassen. Ehrliche Kommunalpolitik sieht anders aus! Um die 180.000€ hat Chemnitz die Erstellung des kommunalen Wärmeplans gekostet. Als Ende Februar 2026 die Pflicht, neue Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien betreiben zu müssen, von der Bundesregierung gestrichen wurde, war der Chemnitzer Wärmeplan ein Fall für den Schredder. Das ist zwar eine gute Nachricht, aber Kosten und Sozialverträglichkeit der „Energiewende“ bleiben ein Problem. Denn der Handel mit CO2-Zertifikaten, der sich ab Januar 2027 öffnet, dürfte das Heizen mit Gas enorm verteuern. Die Preisspirale dreht sich immer weiter, solange die Politik die Utopie einer klimaneutralen Welt umzusetzen versucht. Das muss endlich aufhören! Angebot und Nachfrage haben den Preis zu bestimmen und nicht die selbsternannten Klimaretter.

  • RA-039/2026 Tempo-30-Zone an der Grundschule Harthau

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch hatte am 11. Februar 2026 oben genannte Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war die Tempo-30-Zone vor der Grundschule in Harthau.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist die Schaffung sicherer Schulwege von höchster Wichtigkeit. Das die stadteinwärtige Seite mit Tempo-30 versehen ist, die stadteinwärtige Seite aber nicht, machte diese Ratsanfrage nötig.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage soll geklärt werden, auf welcher Grundlage die aktuelle Tempo-30 Zone-Regelung zustande kam und ob sie zukünftig noch verändert werden soll.

    FRAGE:

    auf Höhe der Grundschule Harthau wird auf der Annaberger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts auf Tempo 30 reduziert. Ein zusätzliches Hinweisschild gibt an, dass die Reduzierung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00Uhr bis 17.00Uhr gilt. Der Schulhort der Grundschule Harthau ist allerdings bereits ab 6.00Uhr geöffnet. Hierzu bitte ich höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auch für die Hortkinder sicherer zu machen?
    2. Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geänderten Zeiten?
    3. Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei der Verkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
    4. Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärts aber nicht?

    ANTWORT VOM 10.03.2026

    1.Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auchfür die Hortkinder sicherer zu machen?
    Aktuell ist eine Erweiterung der Zeiten nicht vorgesehen.
    2.Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geändertenZeiten?
    siehe Antwort zu Frage 1.
    3.Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei derVerkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
    Die Geschwindigkeitsreduzierung wurde in enger Abstimmung mit der Grundschule Harthau auf die Zeiten des regelmäßigen Schülerlaufs zur Turnhalle festgelegt. In der Praxis überqueren Schülergruppen mit 20–25 Kindern mehrmals täglich die Annaberger Straße. Die Querung erfolgtüber die Lichtsignalanlage an der Gebrüder-Bernhard-Brücke – häufig unter Aufsicht von Lehrkräften. Auch die Nutzung der Turnhalle im Rahmen von Ganztagsangeboten (GTA) wurde dabei berücksichtigt.
    Aufgrund der Feststellungen durch die Verkehrswacht, des schmalen Gehweges, der durch Schülergruppen einer Grundschule genutzt wird, der vorhandenen Verkehrsmengen (10 TageVerkehrszählgerät, Aufbau-/Abbautag 1/2 berücksichtigt) von fast 4000 Fahrzeugen am Tag (beide Richtungen) wurde in der AG Schulwegsicherung eine einseitige Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten innerhalb von Ortschaften von Montag bis Freitag im Zeitraum von 08:00- 17:00 Uhr abgestimmt und beschlossen.
    Da es sich bei der Annaberger Straße um eine Bundesstraße (B 95) handelt, war zusätzlich die Zustimmung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erforderlich. Diese wurde nach eingehender Prüfung am 18. Juli 2025 erteilt.
    Das LASuV kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO erfüllt sind. Dabei wurde auch anerkannt, dass es sich um eine Sondersituation mit regelmäßiger Schülerbewegung zwischen Schule und ausgelagerter Sporthalle handelt. Obwohl der betreffende Weg keine klassische Bündelungswirkung aufweist, ist laut LASuV aufgrund der tatsächlichen Nutzung durch viele Kinder mehrmals täglich dennoch eine Gleichstellung im Rahmen der Ermessensausübung zulässig.
    Die getroffene Regelung orientiert sich an den tatsächlichen Zeiten des Schulwegs zwischen Schulgebäude und Sporthalle sowie an den dazu von der Schule übermittelten Nutzungszeiten. Die Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf einen größeren Zeitraum – insbesondere in den frühen Morgenstunden – wurde im Rahmen der Prüfung mitbewertet, jedoch nicht mehrheitlich befürwortet.

    4.Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärtsaber nicht?
    Der Anlass für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in stadteinwärtiger Fahrtrichtung liegt in der unzureichenden Breite des dortigen Gehweges und der nachweislichen Nutzung durch Schülergruppen.
    Der in landwärtiger Richtung gelegene Gehweg entspricht hingegen in seiner vorhandenen Breite den geltenden baulichen Vorgaben. Eine Nutzung durch Schülergruppen ist nicht belegt.

    EINORDNUNG

    Auch wenn die aktuelle Regelung auf den ersten Blick unsinnig wirkt, so haben wir doch in Erfahrung gebracht, dass der eingerichteten Tempo-30-Zone vor der Grundschule in Harthau ein intensiver Prüfvorgang vorausging und man sich eng mit der Schule abgestimmt hat. Wir halten fest, dass man sich viel Mühe gegeben hat und hier offensichtlich die beste Lösung umgesetzt worden ist.

  • RA-025/2026 Verkehrssicherheit Zugang Schauspielhaus

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch richtete am 02. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die Rückmeldung von Besuchern des Schauspielhauses die uns auf die Gefährlichkeit dieser Haltestelle aufmerksam machten.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht ein berechtigtes Interesse daran, diesen Haltepunkt, zu einer normgerechten Haltestelle auszubauen, so wie es entlang der Annaberger Straße Standard ist.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, auf die Gefahr hinzuweisen und in Erfahrung zu bringen, wann dieser Gefahr Abhilfe geschaffen wird.

    FRAGE:

    Mir ist von Besuchern des Schauspielhauses im Spinnbau an der Altchemnitzer-Straße zugetragen worden, dass die Straßenbahnhaltestelle Rößlerstraße landwärts über keine Sicherungsgeländer zwischen Fahrbahn und altestellenbereich verfügt. Fahrgäste, welche die Straßenbahn an der Haltestelle Rößlerstraße verlassen, sind unmittelbar mit den Gefahren der beiden landwärtigen Fahrspuren der Annaberger Straße konfrontiert, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.

    1. Ist vorgesehen, in absehbarer Zeit dort eine Schutzbarriere zwischen Fahrbahn und Haltestelle zu schaffen?
    2. Falls ja, wann ist mit den Baumaßnahmen zu rechnen?
    3. Falls nicht, warum sieht man an dieser Stelle keine Notwendigkeit, diese Schutzbarriere zu schaffen, obwohl sämtliche Straßenbahnhaltestellen entlang der Annaberger Straße (mit Ausnahme Schneeberger stadteinwärts) beidseitig über solche Barrieren verfügen.

    ANTWORT VOM 10.03.2026

    1.Ist vorgesehen, in absehbarer Zeit dort eine Schutzbarriere zwischen Fahrbahn undHaltestelle zu schaffen?
    Die Haltestelle Rößlerstraße befindet sich in einem Zustand, der in keiner Weise dem aktuellenAusbaustandard für Straßenbahnhaltestellen Rechnung trägt. Der Umstand ist der CVAG und derStadtverwaltung bekannt. Ein regelkonformer Zielzustand kann erst mit der Neuplanung und demAusbau des gesamten Straßenquerschnittes in der Annaberger Straße erfolgen. Hierzu wird derzeitan einer Voruntersuchung auf Studienniveau durch die Stadtverwaltung gemeinsam mit der CVAGgearbeitet. Um für eine Übergangszeit einen sicheren Zustand zu schaffen, werden derzeitgemeinsam mit der CVAG verschiedene Lösungsansätze untersucht. Da auf dem bestehendenBahnsteig auf Grund der sehr begrenzten Platzverhältnisse kein Schutzgeländer gebaut werdenkann, werden Eingriffe in den angrenzenden Straßenraum erforderlich sein.


    2.Falls ja, für welchen Zeitraum ist dies geplant?
    Ziel ist es, im Laufe dieses Jahres eine Zwischenlösung zu schaffen, die zu mehr Sicherheitbeitragen soll. Für den Zielzustand samt dem Ausbau des gesamten Straßenquerschnittes kannnoch kein genauer Zeitpunkt benannt werden.

    3. Falls nicht, warum sieht man an dieser Stelle keine Notwendigkeit, diese Schutzbarrierezu schaffen, obwohl sämtliche Straßenbahnhaltestellen entlang der Annaberger Straße(mit Ausnahme Schneeberger stadteinwärts) beidseitig über solche Barrieren verfügen?
    siehe Beantwortung Frage 1. und 2.

    EINORDNUNG

    Die Stadtverwaltung sieht es genauso, wie wir: hier besteht akuter Handlungsbedarf, weil die Haltestelle dem geforderten Ausbaustandard in keiner Weise gerecht wird. Man verspricht, die Haltestelle langfristig so zu gestalten, dass sie dem Ausbaustandard genügt. Kurzfristig, das heißt noch in 2026, soll in Absprache mit der CVAG eine Zwischenlösung geschaffen werden, die mehr Sicherheit bieten soll. Wird sich an das Versprechen gehalten? WIR BLEIBEN FÜR SIE AM BALL!

  • Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH

    Unsere Stadträte Nico Köhler, Ulrich Oehme und Susanne Rasch sowie die Stadträte der Ratsfraktion Pro Chemniz / Freie Sachsen baten die Verwaltung um Auskunft zur aktuellen Personalsituation der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH sowie zu deren weiterer Perspektive nach dem Kulturhauptstadtjahr.

    Gestellte Fragen

    1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Kulturhauptstadt GmbH derzeit?
    2. Wird die GmbH nach dem Kulturhauptstadtjahr aufgelöst?
    3. Falls nein: Welche Aufgaben übernimmt die GmbH nach dem Kulturhauptstadtjahr?
    4. Falls ja: Zu welchem Zeitpunkt ist die Auflösung vorgesehen?
    5. Was geschieht mit den Mitarbeitern im Falle einer Auflösung der Kulturhauptstadt GmbH?

    Kernaussagen der Antwort vom 27.10.2025

    • Beschäftigtenzahl: 72,15 Vollzeitäquivalente.
    • Gesellschaftsfortführung in 2026: Eine unmittelbare Auflösung direkt nach 2025 war/ist nicht vorgesehen. Für 2026 werden u. a. genannt:
      • Abwicklung/Nachbereitung des Kulturhauptstadtjahres,
      • Vorbereitung des EU-Monitorings,
      • Unterstützung der Theater Chemnitz beim Festival „Theater der Welt“,
      • Veranstaltungen in der Hartmannfabrik,
      • Mitwirkung am Legacy-Prozess,
      • Betreuung der Kunstwerke am Purple Path.
    • Weiteres Vorgehen: Eine Entscheidung zur künftigen Ausrichtung der Gesellschaft soll im Laufe des Jahres 2026 getroffen werden; Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Beschäftigte sind derzeit nicht möglich.
  • Schaumbildung und Feuerwehreinsatz am 28.07.2025 im Bereich Baufeld/Würschnitz

    Am 01.09.2025 stellte unsere Stadträtin Susanne Rasch eine öffentliche Ratsanfrage zu einem Schaumvorkommen und einem Feuerwehreinsatz am 28.07.2025 im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes Baufeld/PURAGLOBE an der Würschnitz. Ziel war die Klärung, ob es sich bei dem Ereignis um eine Übung der Feuerwehr handelte, welches Schaummittel zum Einsatz kam, ob fluorhaltige Stoffe verwendet wurden und wie die Ursachen der Schaumbildung bewertet und untersucht wurden.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 30.09.2025 über das Dezernat 3 (Recht, Sicherheit und Umweltschutz).

    Hintergrund

    Am Vormittag des 28.07.2025 fand zwischen 09:30 und 12:00 Uhr auf dem Gelände der Firma PURAGLOBE (ehemals Baufeld) eine theoretische und praktische Ausbildung der Feuerwehr zum Thema „Einsatzgrundsätze und Taktik bei Schaumeinsätzen“ statt. Unabhängig davon kam es am selben Tag gegen 17:30 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz an der Klaffenbacher Hauptstraße im Bereich der Einmündung des Hutholzbaches in die Würschnitz.

    Verwendung von Schaummitteln

    Bei der Übung am Vormittag wurde laut Stadtverwaltung das Produkt STHAMEX 3 % F-15 #9348 der Fabrik chemischer Präparate Dr. Richard Sthamer GmbH & Co. KG (Hamburg) eingesetzt. Das Mittel besteht aus synthetischen Tensiden und 2-Butoxyethanol und ist fluorfrei. Damit liegt nach Angaben der Verwaltung kein Verstoß gegen das seit dem 04.07.2025 geltende EU-weite Verbot fluorhaltiger Schaummittel vor.

    Untersuchung der Schaumbildung

    Eine Verbindung zwischen der Übung am Vormittag und dem späteren Feuerwehreinsatz konnte nicht festgestellt werden. Nach der Lageerkundung vor Ort handelte es sich bei dem betroffenen Rohr um das Mündungsstück des Hutholzbaches, der ein großes Einzugsgebiet zur Regenwasserableitung besitzt. Der beim Einsatz beobachtete Schaum wurde durch die Einsatzkräfte als natürlicher Gewässerschaum eingestuft. Hinweise auf eine Einleitung von Löschschaum in die Umwelt oder in angrenzende Gewässer lagen nicht vor.

    Information der Bevölkerung

    Da laut Einschätzung des Einsatzleiters zu keiner Zeit eine Gefährdung für die Bevölkerung bestand, erfolgte keine öffentliche Information über den Vorfall.

    Einsicht in Einsatzunterlagen

    Eine Akteneinsicht in den Einsatzbericht der Berufsfeuerwehr ist nach Angaben der Verwaltung nur auf Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Stadtrat möglich.

  • Fehlerhafte Beschilderung am Abzweig Wasserschloss/Reithalle

    Am 01.09.2025 stellte Stadträtin Susanne Rasch eine öffentliche Ratsanfrage zur fehlerhaften Beschilderung am Abzweig Wasserschloss/Reithalle. Ziel war die Klärung, warum der seit Jahren bekannte Schreibfehler („Erzebirgsnordrandstufe“ statt korrekt „Erzgebirgsnordrandstufe“) bislang nicht korrigiert wurde und welche Zuständigkeiten hierfür bestehen.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 22.09.2025:

    Hintergrund
    Das betroffene Hinweisschild ist mit der Standortnummer 295 gekennzeichnet. Bereits seit 2019 wurde der Fehler mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern beim Ortsvorsteher angezeigt. Auch Meldungen über die eingerichtete E-Mail-Adresse wanderwege@stadt-chemnitz.de führten bislang nicht zur Korrektur.

    Zuständigkeit
    Die Erhaltung des Wanderwegenetzes und seiner Beschilderung ist eine freiwillige Aufgabe. Sie wird von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern übernommen, die vom Grünflächenamt koordiniert und unterstützt werden.

    Gründe für die Verzögerung
    Während der Corona-Pandemie 2019/2020 wurde die Unterhaltung der Wanderwege auf ein Mindestmaß reduziert. Seit dem Neustart im Sommer 2021 seien nach Kenntnis der Verwaltung keine weiteren Meldungen zu diesem konkreten Schild eingegangen.

    Geplante Korrektur
    Die fehlerhafte Beschilderung soll noch im Jahr 2025 korrigiert werden.

    Meldewege für Bürgerinnen und Bürger
    Mängel am Wanderwegenetz können weiterhin an die Adresse wanderwege@stadt-chemnitz.de gemeldet werden. Eine verbindliche Bearbeitungsfrist könne jedoch nicht garantiert werden, da die Beseitigung von Mängeln im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt und nach Dringlichkeit priorisiert wird.

    Eine Aufnahme des fehlerhaften Schildes war der Ratsantwort beigefügt.