Kategorie: Susanne Rasch Anfragen

  • RA-025/2026 Verkehrssicherheit Zugang Schauspielhaus

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch richtete am 02. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die Rückmeldung von Besuchern des Schauspielhauses die uns auf die Gefährlichkeit dieser Haltestelle aufmerksam machten.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht ein berechtigtes Interesse daran, diesen Haltepunkt, zu einer normgerechten Haltestelle auszubauen, so wie es entlang der Annaberger Straße Standard ist.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, auf die Gefahr hinzuweisen und in Erfahrung zu bringen, wann dieser Gefahr Abhilfe geschaffen wird.

    FRAGE:

    Mir ist von Besuchern des Schauspielhauses im Spinnbau an der Altchemnitzer-Straße zugetragen worden, dass die Straßenbahnhaltestelle Rößlerstraße landwärts über keine Sicherungsgeländer zwischen Fahrbahn und altestellenbereich verfügt. Fahrgäste, welche die Straßenbahn an der Haltestelle Rößlerstraße verlassen, sind unmittelbar mit den Gefahren der beiden landwärtigen Fahrspuren der Annaberger Straße konfrontiert, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.

    1. Ist vorgesehen, in absehbarer Zeit dort eine Schutzbarriere zwischen Fahrbahn und Haltestelle zu schaffen?
    2. Falls ja, wann ist mit den Baumaßnahmen zu rechnen?
    3. Falls nicht, warum sieht man an dieser Stelle keine Notwendigkeit, diese Schutzbarriere zu schaffen, obwohl sämtliche Straßenbahnhaltestellen entlang der Annaberger Straße (mit Ausnahme Schneeberger stadteinwärts) beidseitig über solche Barrieren verfügen.

    ANTWORT VOM 10.03.2026

    1.Ist vorgesehen, in absehbarer Zeit dort eine Schutzbarriere zwischen Fahrbahn undHaltestelle zu schaffen?
    Die Haltestelle Rößlerstraße befindet sich in einem Zustand, der in keiner Weise dem aktuellenAusbaustandard für Straßenbahnhaltestellen Rechnung trägt. Der Umstand ist der CVAG und derStadtverwaltung bekannt. Ein regelkonformer Zielzustand kann erst mit der Neuplanung und demAusbau des gesamten Straßenquerschnittes in der Annaberger Straße erfolgen. Hierzu wird derzeitan einer Voruntersuchung auf Studienniveau durch die Stadtverwaltung gemeinsam mit der CVAGgearbeitet. Um für eine Übergangszeit einen sicheren Zustand zu schaffen, werden derzeitgemeinsam mit der CVAG verschiedene Lösungsansätze untersucht. Da auf dem bestehendenBahnsteig auf Grund der sehr begrenzten Platzverhältnisse kein Schutzgeländer gebaut werdenkann, werden Eingriffe in den angrenzenden Straßenraum erforderlich sein.


    2.Falls ja, für welchen Zeitraum ist dies geplant?
    Ziel ist es, im Laufe dieses Jahres eine Zwischenlösung zu schaffen, die zu mehr Sicherheitbeitragen soll. Für den Zielzustand samt dem Ausbau des gesamten Straßenquerschnittes kannnoch kein genauer Zeitpunkt benannt werden.

    3. Falls nicht, warum sieht man an dieser Stelle keine Notwendigkeit, diese Schutzbarrierezu schaffen, obwohl sämtliche Straßenbahnhaltestellen entlang der Annaberger Straße(mit Ausnahme Schneeberger stadteinwärts) beidseitig über solche Barrieren verfügen?
    siehe Beantwortung Frage 1. und 2.

    EINORDNUNG

    Die Stadtverwaltung sieht es genauso, wie wir: hier besteht akuter Handlungsbedarf, weil die Haltestelle dem geforderten Ausbaustandard in keiner Weise gerecht wird. Man verspricht, die Haltestelle langfristig so zu gestalten, dass sie dem Ausbaustandard genügt. Kurzfristig, das heißt noch in 2026, soll in Absprache mit der CVAG eine Zwischenlösung geschaffen werden, die mehr Sicherheit bieten soll. Wird sich an das Versprechen gehalten? WIR BLEIBEN FÜR SIE AM BALL!

  • Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH

    Unsere Stadträte Nico Köhler, Ulrich Oehme und Susanne Rasch sowie die Stadträte der Ratsfraktion Pro Chemniz / Freie Sachsen baten die Verwaltung um Auskunft zur aktuellen Personalsituation der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH sowie zu deren weiterer Perspektive nach dem Kulturhauptstadtjahr.

    Gestellte Fragen

    1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Kulturhauptstadt GmbH derzeit?
    2. Wird die GmbH nach dem Kulturhauptstadtjahr aufgelöst?
    3. Falls nein: Welche Aufgaben übernimmt die GmbH nach dem Kulturhauptstadtjahr?
    4. Falls ja: Zu welchem Zeitpunkt ist die Auflösung vorgesehen?
    5. Was geschieht mit den Mitarbeitern im Falle einer Auflösung der Kulturhauptstadt GmbH?

    Kernaussagen der Antwort vom 27.10.2025

    • Beschäftigtenzahl: 72,15 Vollzeitäquivalente.
    • Gesellschaftsfortführung in 2026: Eine unmittelbare Auflösung direkt nach 2025 war/ist nicht vorgesehen. Für 2026 werden u. a. genannt:
      • Abwicklung/Nachbereitung des Kulturhauptstadtjahres,
      • Vorbereitung des EU-Monitorings,
      • Unterstützung der Theater Chemnitz beim Festival „Theater der Welt“,
      • Veranstaltungen in der Hartmannfabrik,
      • Mitwirkung am Legacy-Prozess,
      • Betreuung der Kunstwerke am Purple Path.
    • Weiteres Vorgehen: Eine Entscheidung zur künftigen Ausrichtung der Gesellschaft soll im Laufe des Jahres 2026 getroffen werden; Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Beschäftigte sind derzeit nicht möglich.
  • Schaumbildung und Feuerwehreinsatz am 28.07.2025 im Bereich Baufeld/Würschnitz

    Am 01.09.2025 stellte unsere Stadträtin Susanne Rasch eine öffentliche Ratsanfrage zu einem Schaumvorkommen und einem Feuerwehreinsatz am 28.07.2025 im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes Baufeld/PURAGLOBE an der Würschnitz. Ziel war die Klärung, ob es sich bei dem Ereignis um eine Übung der Feuerwehr handelte, welches Schaummittel zum Einsatz kam, ob fluorhaltige Stoffe verwendet wurden und wie die Ursachen der Schaumbildung bewertet und untersucht wurden.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 30.09.2025 über das Dezernat 3 (Recht, Sicherheit und Umweltschutz).

    Hintergrund

    Am Vormittag des 28.07.2025 fand zwischen 09:30 und 12:00 Uhr auf dem Gelände der Firma PURAGLOBE (ehemals Baufeld) eine theoretische und praktische Ausbildung der Feuerwehr zum Thema „Einsatzgrundsätze und Taktik bei Schaumeinsätzen“ statt. Unabhängig davon kam es am selben Tag gegen 17:30 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz an der Klaffenbacher Hauptstraße im Bereich der Einmündung des Hutholzbaches in die Würschnitz.

    Verwendung von Schaummitteln

    Bei der Übung am Vormittag wurde laut Stadtverwaltung das Produkt STHAMEX 3 % F-15 #9348 der Fabrik chemischer Präparate Dr. Richard Sthamer GmbH & Co. KG (Hamburg) eingesetzt. Das Mittel besteht aus synthetischen Tensiden und 2-Butoxyethanol und ist fluorfrei. Damit liegt nach Angaben der Verwaltung kein Verstoß gegen das seit dem 04.07.2025 geltende EU-weite Verbot fluorhaltiger Schaummittel vor.

    Untersuchung der Schaumbildung

    Eine Verbindung zwischen der Übung am Vormittag und dem späteren Feuerwehreinsatz konnte nicht festgestellt werden. Nach der Lageerkundung vor Ort handelte es sich bei dem betroffenen Rohr um das Mündungsstück des Hutholzbaches, der ein großes Einzugsgebiet zur Regenwasserableitung besitzt. Der beim Einsatz beobachtete Schaum wurde durch die Einsatzkräfte als natürlicher Gewässerschaum eingestuft. Hinweise auf eine Einleitung von Löschschaum in die Umwelt oder in angrenzende Gewässer lagen nicht vor.

    Information der Bevölkerung

    Da laut Einschätzung des Einsatzleiters zu keiner Zeit eine Gefährdung für die Bevölkerung bestand, erfolgte keine öffentliche Information über den Vorfall.

    Einsicht in Einsatzunterlagen

    Eine Akteneinsicht in den Einsatzbericht der Berufsfeuerwehr ist nach Angaben der Verwaltung nur auf Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Stadtrat möglich.

  • Fehlerhafte Beschilderung am Abzweig Wasserschloss/Reithalle

    Am 01.09.2025 stellte Stadträtin Susanne Rasch eine öffentliche Ratsanfrage zur fehlerhaften Beschilderung am Abzweig Wasserschloss/Reithalle. Ziel war die Klärung, warum der seit Jahren bekannte Schreibfehler („Erzebirgsnordrandstufe“ statt korrekt „Erzgebirgsnordrandstufe“) bislang nicht korrigiert wurde und welche Zuständigkeiten hierfür bestehen.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 22.09.2025:

    Hintergrund
    Das betroffene Hinweisschild ist mit der Standortnummer 295 gekennzeichnet. Bereits seit 2019 wurde der Fehler mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern beim Ortsvorsteher angezeigt. Auch Meldungen über die eingerichtete E-Mail-Adresse wanderwege@stadt-chemnitz.de führten bislang nicht zur Korrektur.

    Zuständigkeit
    Die Erhaltung des Wanderwegenetzes und seiner Beschilderung ist eine freiwillige Aufgabe. Sie wird von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern übernommen, die vom Grünflächenamt koordiniert und unterstützt werden.

    Gründe für die Verzögerung
    Während der Corona-Pandemie 2019/2020 wurde die Unterhaltung der Wanderwege auf ein Mindestmaß reduziert. Seit dem Neustart im Sommer 2021 seien nach Kenntnis der Verwaltung keine weiteren Meldungen zu diesem konkreten Schild eingegangen.

    Geplante Korrektur
    Die fehlerhafte Beschilderung soll noch im Jahr 2025 korrigiert werden.

    Meldewege für Bürgerinnen und Bürger
    Mängel am Wanderwegenetz können weiterhin an die Adresse wanderwege@stadt-chemnitz.de gemeldet werden. Eine verbindliche Bearbeitungsfrist könne jedoch nicht garantiert werden, da die Beseitigung von Mängeln im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt und nach Dringlichkeit priorisiert wird.

    Eine Aufnahme des fehlerhaften Schildes war der Ratsantwort beigefügt.

  • Nachfrage zu RA-092/2025 „Verwendung angeschaffter Parklets“

    Am 19.05.2025 stellte Stadträtin Susanne Rasch eine öffentliche Ratsanfrage mit Nachfragen zur Verwendung der angeschafften Parklets und zur Neubeschaffung weiterer Parklets im Stadtgebiet Chemnitz.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 20.06.2025 wie folgt:

    1. Aktueller Bestand der Parklets

    • Ursprünglich waren zwei Parklets am Garagen-Campus vorgesehen.
    • Eines der Parklets musste aufgrund irreparabler Witterungsschäden abgebaut und entsorgt werden.
    • Das zweite Parklet wurde renoviert und ist seit der Eröffnung des Garagen-Campus am 21.03.2025 wieder nutzbar.

    2. Abbau und Entsorgung

    • Der Abbau des beschädigten Parklets erfolgte am 08.03.2025.
    • Da der städtische Bauhof ausgelastet war, wurde der Abbau in Eigenleistung organisiert.
    • Die Entsorgung erfolgte über ein ortsansässiges Entsorgungsunternehmen.
    • Die Maßnahme wurde durch den Amtsleiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes veranlasst.

    3. Fördermittel

    • Der Abbruch des Parklets erfolgte in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber.
    • Rückforderungen von Fördergeldern sind daher nicht zu erwarten.

    4. Neubeschaffung von Parklets für den Stadtteil Sonnenberg

    • Fünf neue Parklets werden im Rahmen des Projektes „Kreativachse Chemnitz“ aufgestellt.
    • Grundlage ist der Stadtratsbeschluss B-059/2022 vom 16.03.2022.
    • Ziel des Projektes ist die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
    • Die neuen Standorte wurden in Abstimmung mit dem Stadtteilmanagement sowie ansässigen Einrichtungen festgelegt.
    • Das Projekt wird zu 75 % durch Bundesmittel aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gefördert; der städtische Eigenanteil beträgt 25 %.

    Die vollständige Antwort der Verwaltung mit allen Details ist öffentlich im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz einsehbar.

  • Verwendung angeschaffter Parklets

    Am 24.03.2025 stellte Stadträtin Susanne Rasch eine öffentliche Ratsanfrage zur Verwendung der aufgestellten Parklets im Stadtgebiet Chemnitz. Die Anfrage bezog sich insbesondere auf die Standorte im Kaßberg und im Yorckgebiet.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 23.04.2025 wie folgt:

    • Anschaffung und Finanzierung
      • Die beiden Parklets wurden im August/September 2021 errichtet.
      • Die Gesamtkosten betrugen rund 18.000 Euro (brutto).
      • Die Finanzierung erfolgte vollständig durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Forschungsprojekts NUMIC („Neues Urbanes Mobilitätsverhalten in Chemnitz“).
    • Aktueller Einsatz
      • Die Parklets befinden sich nicht mehr an ihren ursprünglichen Standorten.
      • Grund: geringe Nutzung an den bisherigen Standorten.
      • Im März 2025 wurden die Parklets daher in den Garagen-Campus umgesetzt.
    • Zuständigkeit für Standorte
      • Über die Auswahl der Standorte entscheidet das Verkehrs- und Tiefbauamt.

    Die vollständige Antwort der Verwaltung ist öffentlich im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz einsehbar.