Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-150/2020: Modifizierung der neuen CVAG-Haltestellen-Fahrpläne

    RA-150/2020: Modifizierung der neuen CVAG-Haltestellen-Fahrpläne

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin und in Abstimmung mit der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) Folgendes mit.

    Anmerkung: Die Zuarbeit der CVAG ist als Zitat gekennzeichnet und unverändert übernommen worden.

    1. Wurde die Umstellung auf das neue Erscheinungsbild vorab mit den entsprechenden Gremien wie dem CVAG-Fahrgastbeirat, gewählten Interessenvertretungen wie dem Behinderten- und dem Seniorenbeirat sowie der AG Barrierefreies Bauen abgestimmt?

      Siehe Antwort zu Frage 3.

    2. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis und welchen Stellungnahmen der Befragten?

      Siehe Antwort zu Frage 3.

    3. Wenn nein: Aus welchen Gründen erfolgte dieser Schritt nicht?

      Zitat: „Aufgrund einer notwendigen Systemumstellung des Programms zur Erstellung der Fahrplandaten war es notwendig, das Layout der Haltestellenaushangfahrpläne von dem neuen System zu übernehmen. Entsprechende Vorgaben des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) wurden bei möglichen Anpassungen berücksichtigt. Weitere Absprachen mit gewählten Interessenvertretungen waren nicht vorgesehen, was zukünftig jedoch Berücksichtigung finden wird.

      Die im Nachhinein übermittelten Hinweise wurden aufgenommen und werden, soweit technisch möglich, schrittweise geprüft und ggf. umgesetzt. Zudem wird es einen Termin mit der Stadt Chemnitz und Frau Liebetrau (Behindertenbeauftragte der Stadt Chemnitz) zum Thema „Barrierefreier ÖPNV“ geben, in dem unter anderem die Fahrpläne bzw. die bereits vorgenommenen Änderungen besprochen werden.“

    4. Ist eine Rückkehr zum vorherigen Erscheinungsbild angedacht?

      Zitat: „Aufgrund der notwendigen Systemumstellung unseres Fahrplansystems ist eine Änderung des Layouts in die alte Form nicht mehr möglich.“

    5. Zu welchem Zeitpunkt wäre das umsetzbar?

      Siehe Antwort zu Frage 4.

    6. Ist alternativ eine Überarbeitung der aktuellen Aushänge bezugnehmend auf die Kritikpunkte angedacht?

      Siehe Antwort zu Frage 7.

    7. Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt soll dies umgesetzt werden?

      Zitat: „Wir haben in den vergangenen Wochen viele Hinweise zu den neuen Fahrplanaushängen erhalten und haben bereits einige Anpassungen vorgenommen. Alle Wünsche können jedoch aus technischen Gründen nicht umgesetzt werden.“

    8. Wenn nein: Aus welchen Gründen erfolgt dieser Schritt nicht?

      Siehe Antwort zu Frage 7.

    9. Warum sind die abrufbaren Haltestellenfahrpläne zum Selbstausdruck auf der Internetseite www.cvag.de im Stil des Verkehrsverbundes Mittelsachsen VMS und nicht in der Optik der CVAG gestaltet?

      Zitat: „Leider ist, aufgrund der Systemumstellung zur Erstellung der Fahrplandaten, eine optimale Einbindung unserer Haltestellenfahrplanaushänge auf unserer Website derzeit noch nicht möglich. Die CVAG ist bestrebt, die Fahrplanaushänge noch im II. Quartal dieses Jahres im CVAG-Design wieder einzubinden.“

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • RA-139/2020: Kindertagespflege in der Stadt Chemnitz

    RA-139/2020: Kindertagespflege in der Stadt Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Kuppi,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie hat sich die Zahl der betreuten Kinder und der Kindertagespflegepersonen in der mit öffentlichen Mitteln geförderten Kindertagespflege seit 2010 in der Stadt Chemnitz
      entwickelt? (Bitte gesamt und nach Stadtteil getrennt Anzahl, Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund der betreuten Kinder sowie Anzahl, Geschlecht und Alter (Stufen) der Kindertagespflegepersonen angeben).

      Die Entwicklung der Kindertagespflegepersonen (KTPP) im Zeitraum von 10 Jahren ist in diesem gewünschten Umfang nicht möglich.

      Sie erhalten eine Tabelle zur aktuellen Situation mit den Daten vom 01.03.2020 (siehe Anlage).

      Diese Daten werden jährlich zum 01.03. an das Statistische Landesamt in Kamenz übermittelt.

      Dort können diese Daten abgerufen werden.
    2. Welchen beruflichen Hintergrund haben die unter Frage 1 genannten Kindertagespflegepersonen und in welchem Umfang haben diese die vorgeschriebenen Qualifizierungsstunden nachgewiesen? (Bitte gesamt und nach Stadtteil getrennt die jeweilige Anzahl angeben.)

      Beruflicher Hintergrund:

      Zurzeit sind 87 KTPP tätig. Alle haben einen Berufsabschluss. 16 KTPP haben einen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher.

      Alle anderen KTPP kommen aus verschiedenen Berufen (Friseurin, Kauffrau im Einzelhandel, Bäckerin, Kellnerin, Floristin, Hotelfachfrau, Wirtschaftskauffrau, Bürokauffrau, Facharbeiter für
      Textiltechnik, Physiotherapeutin, Krippenerzieherin und Kindergärtnerin ohne die Zusatzausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin u. a.).

      Qualifizierung:

      Alle Kindertagespflegepersonen, die keinen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin haben, haben einen Kurs für Kindertagespflegepersonen mit einem Umfang von 160 h besucht. 2 Personen absolvierten einen Kurs im Umfang von 640 h.
    3. Wie viele Kinder werden jeweils von den unter Frage 1 genannten Kindertagespflegepersonen betreut?

      Die Betreuung der Kinder gestaltet sich bei den einzelnen Kindertagespflegepersonen entsprechend des Bedarfsplanes wie folgt:

      84 KTPP betreuen 5 Kinder
      3 KTPP betreuen 4 Kinder.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister

  • RA-138/2020: Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung

    RA-138/2020: Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung

    Sehr geehrter Herr Kuppi,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie viele Kindertageseinrichtungen gibt es aktuell in der Stadt Chemnitz und wie viele fallen davon auf welche Träger?

      Insgesamt gibt es zur Zeit 152 Kindertageseinrichtungen in Chemnitz. 78 Kindertageseinrichtungen werden von 40 freien Trägern betrieben.
    2. Wie viele pädagogische und wie viele nichtpädagogische Fachkräfte sind in den unter 1.
      genannten Kindertageseinrichtungen aktuell beschäftigt? (Bitte bei den nichtpädagogischen Fachkräften nach ihrer Funktion bzw. Tätigkeit aufschlüsseln, z. B. technisches
      Personal)


      Insgesamt sind rund 1 800 VzÄ pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen tätig.

      Technisches Personal ist bis auf 25 Hausmeister in kommunalen Einrichtungen gar nicht mehr tätig. Die Leistungen sind an Dienstleistungsfirmen vergeben.

      Die freien Träger erhalten über die Zahlung der Betriebskosten Mittel für die Dienstleistungen. Diese entscheiden selbst, ob sie eigenes Personal einstellen oder ebenfalls die Leistungen an Dienstleister vergeben. Eine intensive Prüfung ist auf Grund der aktuell anstehenden Arbeitsaufgaben nicht möglich.
    3. Wie stellt sich die Altersstruktur der pädagogischen Fachkräfte in den unter 1. genannten Kindertageseinrichtungen in der Stadt Chemnitz aktuell dar und welcher Fachkräftebedarf kann für die kommenden Jahre daraus ableitet werden?

      Bis 2025 verlassen altersbedingt ca. 160 pädagogische Fachkräfte die kommunalen Kindertageseinrichtungen. Diese Stellen müssen demzufolge auch nachbesetzt werden.

      Die freien Träger haben eigene Personalentwicklungskonzepte, so dass zu deren Altersstruktur kein Aussagen getroffen werden können.
    4. Welchen zeitlichen Umfang nehmen aktuell Tätigkeiten, welche nicht im direkten Zusammenhang mit der pädagogischen Betreuung am Kind stehen, an der Gesamtarbeitszeit von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen ein?

      Den pädagogischen Fachkräften stehen 2 Stunden für mittelbare Tätigkeiten zu, welche immer im pädagogischen Kontext stehen. Dazu gehören u. a. Vorbereitung von pädagogischen Angeboten,
      Elterngespräche, das Gestalten von Portfolio für die Kinder, das Schreiben von Bildungs- und Lerngeschichten, Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungs- und Elterngesprächen, Elternabende etc.
    5. Welche dieser Tätigkeiten erfordern keine pädagogische Ausbildung und können von anderen nichtpädagogischen Fachkräften übernommen werden?

      Alle Tätigkeiten erfordern eine pädagogische Ausbildung.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister

  • RA-108/2020: Official Development Assistance (ODA) – Leistungen im städtischen Haushalt der Stadt Chemnitz

    RA-108/2020: Official Development Assistance (ODA) – Leistungen im städtischen Haushalt der Stadt Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Im Rahmen von Städtepartnerschaften und ähnlichen Projekten leistet die Stadt Chemnitz Entwicklungsarbeit. Hierzu bitte ich um Information, wie hoch die ODA-Leistungen im aktuellen Haushaltjahr sowie rückwirkend in den letzten 5 Jahren zu beziffern sind.

    ODA ist eine im Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinbarte und international anerkannte Messgröße. Sie dient der Erfassung öffentlicher Entwicklungsleistungen (hierzu zählen Ministerien und öffentliche Institutionen auf gesamtstaatlicher, teilstaatlicher und kommunaler Ebene, also auch Institutionen der Bundesländer und Kommunen). ODA-anrechenbar sind nur Leistungen an Länder beziehungsweise Staatsangehörige von Ländern, die als Entwicklungsländer in der DAC-Liste aufgeführt sind.

    Im Rahmen der Städtepartnerschaften der Stadt Chemnitz wären das – China (Taiyuan) – Mali (Timbuktu). Im laufenden Jahr hat es für Timbuktu keine Leistungen gegeben. Weder in diesem Jahr noch in den letzten Jahren sind Entwicklungsprojekte in Taiyuan finanziert und keine Zuschüsse an Dritten diesbezüglich ausgezahlt worden. Das ist auch zukünftig nicht vorgesehen. Im Jahr 2015 sind die Frachtkosten für die Beförderung von Schulbüchern nach Timbuktu für einen Betrag von 847,59€ von der Stadt übernommen worden.

    Die Bürgerkriegssituation und der daraus resultierende Sicherheitszustand erlauben es zurzeit nicht, Projekte in Timbuktu zu realisieren.

    Freundliche Grüße

    Barbara Ludwig

  • RA-127/2020: Auswirkung der Coronakrise auf die OB-Wahl

    RA-127/2020: Auswirkung der Coronakrise auf die OB-Wahl

    Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Ihre Ausführungen: Wie gestern der Presse zu entnehmen war, schließt sich die Bundesregierung, der Meinung von Herrn Drosten, Direktor des Institutes für Virologie an der Charitè an, der folgendes geäußert hat: „Wir müssen damit rechnen, dass ein Maximum von Fällen in der Zeit von Juni bis August auftreten wird.“

    Die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist für den 14.06.2020, die Stichwahl für den 05.07.2020 vorgesehen, also zum Zeitpunkt des prognostizierten Maximums der Corona Epidemie.

    In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:

    Ist es angedacht und möglich, den bisher festgesetzten Wahltermin zu verschieben?


    Auf Grund der gegenwärtigen Situation erübrigt sich eine Beantwortung. Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

    Anmerkung: Der neue Termin für die OB-Wahl wurde vorerst auf den 20. September 2020 festgesetzt. Dies wusste Herr Runkel bereits bei der „Beantwortung“ dieser Ratsanfrage.

  • RA-126/2020: Gewerbesteuererleichterungen aufgrund der Coronakrise

    RA-126/2020: Gewerbesteuererleichterungen aufgrund der Coronakrise

    Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit.

    1. Kann sich die Stadt vorstellen, kurzfristig eine Anlaufstelle für Beratungs- und Hilfsangebote für Unternehmen, die die Folgen des Corona Virus, welche z. B. durch Untersagung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen, zu schaffen?

    Unternehmen werden durch die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft (Tochtergesellschaft der Stadt Chemnitz) beraten. Dazu wurde eine Hotline geschaltet. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auf der Homepage der Stadt Chemnitz.

    2. Kann die Stadt Chemnitz, über die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten hinaus, die Gewerbesteuer auf Basis einer zu schaffenden Bewertungsgrundlage mit geringem Aufwand für die von nachteiligen Auswirkungen betroffenen Chemnitzer Unternehmen und Unternehmern stunden?

    Die Stadt Chemnitz hat bereits mit Pressemitteilung vom 17.03.2020 auf die Möglichkeit der Stundung fälliger Gewerbesteuer hingewiesen. Um eine unkomplizierte Antragstellung für betroffene Unternehmen und Unternehmer zu gewährleisten, wurde am 18.03.2020 ein entsprechendes Formular auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter der Rubrik „Der große Überblick: Coronavirus (SARS-CoV-2)“ verlinkt.

    Unter „Chemnitz setzt weitere Maßnahmen um – Hilfsangebote der Stadt – Aktuelle Unterstützung durch die Stadt Chemnitz >Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus<“ kann der Antrag aufgerufen und ausgefüllt werden.

    Mit gleichem Formular können die Unternehmen und Unternehmer das Kassen- und Steueramt über einen Herabsetzungsantrag der Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 beim zuständigen Finanzamt informieren.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • RA-114/2020: Reaktion der Verwaltung auf Gefahren durch SARS-CoV-2

    RA-114/2020: Reaktion der Verwaltung auf Gefahren durch SARS-CoV-2

    Sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie hat sich die Stadt Chemnitz seit Bekanntwerden der drohenden Ausbreitung der Infektion auf selbige vorbereitet?

    2. Wie wurden die öffentlichen Stellen wie Bürgerhaus, Bürgerservice-Stellen, Beratungsstellen im Moritzhof etc. auf die Gefahren vorbereitet?

    3. Wurden rechtzeitig genug Materialien zur Desinfektion in den öffentlich zugänglichen sowie den durch die Mitarbeiter genutzten Bereichen zur Verfügung gestellt?

    4. Ist es angedacht, bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion Veranstaltungen mit größeren Besucherzahlen (Konzerte, CFC-Heimspiele, Heimspiele der Basketballer etc.) behördlich angeordnet nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen?

    5. Ist es angedacht, bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion städtische Einrichtungen wie den Tierpark, das Wildgatter oder die städtischen Bäder vorsorglich zu schließen?


    Die Stadt Chemnitz hat im Zusammenhang mit der Coronavirus-Erkrankung sehr frühzeitig umfassende Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verlangsamung deren Ausbreitung getroffen. Auf der Internet-Plattform der Stadt können Sie tagesaktuell und sehr umfänglich alle Sachstände und Vorgänge nachlesen.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • RA-115/2020: Umsetzung Masterplan Tierpark Chemnitz

    RA-115/2020: Umsetzung Masterplan Tierpark Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Was wurde aus diesem Plan bisher konkret umgesetzt?

    Voraussetzung für den Masterplan ist die Neuordnung des Wirtschaftshofes, der Baubeschluss dazu erfolgte im November 2019. Die finanziellen Mittel für den Masterplan für 2019 und 2020 wurden daher zugunsten des Wirtschaftshofes umverteilt.

    2. Welche im Masterplan beschlossenen Vorhaben werden 2020 und 2021 konkret umgesetzt?

    Bezüglich 2020 siehe Antwort 1. Für 2021 steht ein neuer Doppelhaushalt an, für welchen gerade die Planungen laufen. Es sollen einige Maßnahmen aus dem Masterplan beantragt werden.

    3. Welche Kosten entstanden seit dem Beschluss?

    Es entstanden Beraterkosten in Höhe von rund 6.533 €.

    4. Welche Kosten sind für 2020 und 2021 bei der Umsetzung eingeplant?

    2020 sind es 750.000 €, für 2021 liegen aufgrund des neuen Doppelhaushaltes noch keine Zahlen vor.

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

  • RA-104/2020: Nachfrage zur RA-032/2020 „Finanzierung Bürgerfest 2019“

    RA-104/2020: Nachfrage zur RA-032/2020 „Finanzierung Bürgerfest 2019“

    Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Aus welcher Deckungsquelle wurden die Gelder bereitgestellt?

    2. Mussten geplante Ausgaben gekürzt oder zurückgestellt werden und wenn ja, welche?


    Die Mittel stammen aus Minderaufwendungen der Sonstigen Geschäftsaufwendungen. Die Mittel für die Verwahrentgelte des Jahres 2019 sind geringer ausgefallen als geplant. Demzufolge konnte die Deckung aus diesem Minderaufwand erfolgen.

    3. Erfolgte die Gewährung der Zuwendung in Form eines Bescheides mit der Auflage, die gewährte Zuwendung zur Refinanzierung der vorgelegten Rechnungen zu verwenden und wurde die Weiterleitung der Finanzmittel an die Rechnungssteller geprüft?

    Der Gewährung des Zuschusses lagen die Eingangsrechnungen für die Durchführung des Bürgerfestes zugrunde. Es ist geregelt, dass eine anteilige Rückzahlung der Zuwendung an die Stadt erfolgt, falls diese Mittel durch den Verein nicht zweckentsprechend eingesetzt werden. Der Stadt liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Verein der Zahlung von Rechnungen nicht nachgekommen ist.

    Die Zahlung der Rechnungen liegt in der Verantwortung des Vereins. Es besteht keine vertragliche Beziehung zwischen den Lieferanten/Dienstleistern des Chemnitzer Bürgerfestes und der Stadt Chemnitz.

    4. Hat der Verein für eine Neuausrichtung des Bürgerfestes 2020 bereits Unterstützungsbedarf angemeldet und wenn ja, gibt es hierüber Abstimmungen über Art und Höhe des Zuschussbedarfes?

    Mit dem Verein wurde vereinbart, dass zunächst ein Veranstaltungs- und Finanzierungskonzept für eine mögliche Veranstaltung 2020 vorgelegt wird. Auf dieser Basis sollen dann auch rechtzeitig Gespräche über mögliche städtische Zuschüsse stattfinden.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • RA-066/2020: Genehmigungsgebühren Sondernutzung Außengastronomie

    RA-066/2020: Genehmigungsgebühren Sondernutzung Außengastronomie

    Sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Welche Tarifstelle des Sächsischen Kostenverzeichnisses wird für die Genehmigungsgebühr angewendet und wie hoch ist die von – bis Spanne der entsprechenden Tarifstelle?

    Im 9. Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis in der Lfd. Nr. 88 Tarifstelle 1 geregelt. Die Gebührenspanne beträgt 5 bis 1.500 €.

    2. Aufgrund welcher Kriterien wird die Gebühr festgesetzt?

    Gemäß § 4 Abs. 2 Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) ist die Höhe der Gebühr nach dem Verwaltungsaufwand (Kostendeckungsgebot) zu bemessen. Das ist insbesondere der Personal- und Sachaufwand.

    3. Kann der Antragsteller selbst dazu beitragen, die Genehmigungsgebühr niedrig zu halten und wenn ja, wie wir er darüber informiert?

    Mit vollständigen Antragsunterlagen kann der Antragsteller dazu beitragen, dass die Bearbeitung reibungslos erfolgt und somit die Genehmigungsgebühr gering ist. Im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz sind die einzureichenden Unterlagen aufgeführt.

    4. Wird die Gebührenentscheidung dem Antragsteller/Bescheidempfänger im Kostenbescheid detailliert aufgeschlüsselt?

    Dem Antragsteller wird im Kostenbescheid mitgeteilt, ob ein normaler oder erhöhter Verwaltungsaufwand vorlag.

    5. Welcher Ermessenspielraum besteht seitens der Stadt Chemnitz, die Gebühren niedrig zu halten?

    Die Stadt Chemnitz ist an das Kostendeckungsprinzip gebunden. Ausnahmen vom Kostendeckungsgebot sind nur zulässig, wenn dies aus Gründen der Billigkeit erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 S.3 SächsVwKG).

    6. Wäre es gesetzlich zulässig, im Kontext mit der angestrebten Innenstadtbelebung die Genehmigungsgebühr auf einen Mindestsatz zu beschränken und wenn ja, gab dazu bereits Vorschläge?

    Die Verwaltungsgebühr ist nach dem Kostendeckungsprinzip festzusetzen. Eine Mindestgebührenregelung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister