Schlagwort: AfD

  • Der Waschbär ist los!  Chemnitz-Waschbär: 0:2!

    Der Waschbär ist los!  Chemnitz-Waschbär: 0:2!

    Erneut sieht sich die AfD Stadtratsfraktion durch den Umgang der Stadtverwaltung mit ihrer Anfrage zur Waschbärenpopulation bestätigt. Nachdem eine Ratsanfrage von Stadtrat und stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme mit der Begründung zurückgewiesen wurde, sie betreffe keine Angelegenheit der Gemeinde, beantwortete die Stadtverwaltung dieselben Fragen wenige Wochen später als Informationsanfrage – nachdem sie von nahezu allen Fraktionen, teils wortgleich, übernommen worden waren.
    Anlass für die Waschbären-Posse waren zahlreiche Hinweise von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, die über Schäden durch diese invasive Art berichteten. Die Antworten der Stadt offenbaren jedoch ein erstaunliches Bild: Die Verwaltung kann weder Aussagen zur Entwicklung der Bestände treffen noch das Ausmaß des Problems bewerten, da es keine Zahlen erhoben werden.
     
    „Der Vorgang zeigt, wie mit Anfragen der Opposition umgegangen wird. Zunächst werden unsere Fragen aus formalen Gründen nicht beantwortet. Sobald andere Fraktionen sie übernehmen, ist eine Antwort problemlos möglich. Das entlarvt die vorgeschobene Begründung der Verwaltung“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Oehme.
     
    Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des invasiven Waschbären schließt die Stadt ausdrücklich aus. Sie verweist auf die reguläre Jagdausübung nach dem Sächsischen Jagdgesetz sowie die bestehenden Möglichkeiten für Grundstückseigentümer. Gleichzeitig existieren im Freistaat Sachsen mit dem Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten und dem Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt Nr. 1143/2014 bereits fachliche Grundlagen für den Umgang mit der Art.
     
    Immerhin werden tote Tiere kostenfrei auf der Feuerwache 3 in der Jagdschänkenstraße entgegengenommen.  Dafür gab die Stadt 939 Euro (2023), 1.275 Euro (2024) und 972 Euro (2025) aus.
     
    „Wie wir bereits in der ersten Anfrage geschrieben hatten, ist das Problem zu groß, als dass man es ignorieren kann. Gut, dass das nun auch von anderen Fraktionen erkannt und aufgegriffen wurde. Es reicht nicht, auf Maßnahmeblätter zu verweisen und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen. Gehört der Waschbär erst zum Stadtbild, reden wir von ganz anderen Schäden, die durch diese Tiere entstehen.“, so Oehme abschließend.

  • AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    Durch eine erneute Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion liegt erstmals die Gesamtsumme der Winterdienstkosten für die Saison 2025/2026 vor. Nachdem bereits bekannt war, dass im ersten Quartal 2026 Kosten in Höhe von 2,56 Millionen Euro entstanden, ergab die Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler nun weitere 1,39 Millionen Euro für das vierte Quartal 2025. Damit beliefen sich die Kosten des Winterdienstes in der vergangenen Saison auf insgesamt 3,95 Millionen Euro.


    „Die Stadt erfasst die Winterdienstkosten nur nach Kalenderjahren. Erst durch unsere Ratsanfragen lässt sich nachvollziehen, was eine komplette Wintersaison tatsächlich gekostet hat“, erklärt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler. „Wir werden diese Zahlen auch in den kommenden Jahren erheben, um die Kostenentwicklung transparent zu machen und vergleichen zu können, ob und wie sich der finanzielle Aufwand für den Winterdienst verändert.“

  • RA-151/2026 grundschule Borna

    Am 03.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Grundschule Borna an den Chemnitzer Oberbürgermeister. Anlass waren Rückmeldungen von Eltern und dem Elternrat, die die Enge in den Klassenzimmern beklagten, Teile der Schule unsaniert sind und nicht benutzt werden können und dass die Zweizügigkeit der Jahrgänge zur Debatte steht.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Für die Fraktion war es wichtig, diesen Rückmeldungen nachzugehen und in Form einer Ratsanfrage zu erfahren, wie groß die genannten Probleme in der Grundschule Borna sind und ob die planungsrechtlichen Empfehlungen von 2,5 qm und Schüler pro Klassenraum über- oder unterschritten werden. Die Anfrage wurde am 23.07. durch den Bürgermeister Ralph Burghart beantwortet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis, dass wir der besseren Lesbarkeit der Tabelle wegen die Antwort nicht wie gewohnt eingepflegt haben. Sie können sich das Dokument herunterladen.

    Einordnung

    Die Antwort der Stadtverwaltung zeigt die Diskrepanz zwischen Verwaltungstheorie und Schulalltag auf. Während die Stadt darauf verweist, dass die Klassenräume bis auf zwei Ausnahmen die empfohlenen Flächenvorgaben grundsätzlich erfüllen, bleibt der eigentliche Missstand bestehen: Zu große Klassen in zu kleinen Räumen. Ein Gebäudeflügel der Grundschule Borna ist weiterhin nicht nutzbar und steht den Schülern nicht zur Verfügung.

    Besonders bedenklich ist, dass die Schule das neue Schuljahr mittlerweile nur noch mit einer einzigen ersten Klasse beginnt. Das ist Teil eines besorgniserregenden Trends, der die Frage nach der langfristigen Zukunft dieser Schule aufwirft. Gleichzeitig müssen Kinder und Lehrkräfte seit Jahren mit eingeschränkten räumlichen Bedingungen leben, obwohl der Sanierungsbedarf bekannt ist.

    Die Verwaltung darf sich nicht darauf ausruhen, dass die Quadratmeterempfehlungen geradeso eingehalten werden. Die Bildung in unserem Land hängt davon ab, dass den Schülern vollständig nutzbare Schulgebäude und gute Lernbedingungen zur Verfügung stehen. Dass ein Gebäudeteil dauerhaft gesperrt bleibt und sich an diesem Zustand offenbar nichts ändert, ist kein zukunftsfähiger Umgang mit der Bildungsinfrastruktur unserer Stadt.

    Die AfD-Stadtratsfraktion wird das Thema deshalb weiter begleiten. Eltern, Lehrer und Schüler erwarten zu Recht, dass bekannte Probleme nicht verwaltet, sondern endlich gelöst werden.

  • RA-180/2026 Schulleitermangel

    Am 22.07. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Schulleitermangel in unserer Stadt an den Chemnitzer Oberbürgermeister. Anlass waren Rückmeldungen von Bewohnern, die verkürzte Unterrichtszeiträumen sowie vakante Schulleiterposten an den öffentlichen Schulen beklagten

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Für die Fraktion war es wichtig, diesen Rückmeldungen nachzugehen und in Form einer Ratsanfrage zu erfahren, wie groß dieses Problem tatsächlich ist. Die Anfrage wurde bereits am Folgetag, den 23.07. durch den Bürgermeister Ralph Burghart abgelehnt.

    Anfrage

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    da mehrere Schulen in unserer Stadt Schwierigkeiten haben, die Stelle des Schulleiters zu besetzen, erlaube ich mir, folgende Fragen an Sie zu richten:
    1.Ist der SVC bekannt, wie viele Schulleiter aktuell an Chemnitz öffentlichen Schulen gesucht werden?
    2.Was wird unternommen, um die Stellen nicht nur kommissarisch, sondern
    langfristig zu besetzen?
    3.Wie viele Schulen starten in das neue Schuljahr mit reduzierten
    Unterrichtsstunden? (laut VwV- Stundentafel)
    4.Gibt es Gespräche mit Berufsschulzentren um reduzierte Unterrichtsstunden mit
    praktischen Unterricht zu kompensieren?
    5.Werden dafür die Fördermitteltöpfe des Kultusministeriums genutzt?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO
    i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne
    Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen
    Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten
    erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Im Übrigen obliegen die hinterfragten Sachverhalte der Zuständigkeit des Landesamtes für Schule und Bildung (Standort Chemnitz).
    Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Einordnung

    Das Thema ist dringend. In wenigen Wochen beginnt das neue Schuljahr und dann werden wieder ettliche Eltern und Lehrer aus allen Wolken fallen. Sie werden feststellen, wie dünn sich im praktischen Schulbetrieb die Personaldecke gestaltet und dass (wie bei der CVAG übrigens auch) das Leistungsangebot heruntergefahren werden musste. Wir bleiben dran. Die Ratsanfrage wurde als Informationsanfrage erneut gestellt.

  • IA-077/2026 Waschbären

    Am 09.06. richtete unser Stadtrat Ulrich Oehme nach eine Ratsanfrage zu den Waschbären und dessen Population in Chemnitz an den Oberbürgermeister. (RA-126/2026) Anlass waren mehrere Mitteilungen von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, denen durch diese Tiere Schäden entstanden waren. Knut Kunze lehnte diese Ratsanfrage am 22.06. mit der üblichen Begründung ab, Ratsanfragen seien nur dann zulässig, wenn sie sie auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

    Dann geschah auf der Stadtratssitzung am 02.07. etwas Bemerkenswertes: Nahezu alle Fraktionen reichten unsere Ratsanfrage als Informationsanfrage ein – zum Teil wortgleich. Auch von unserer Fraktion wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut gestellt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 20.07. beantwortete Knut Kunze, was er zuvor nicht beantwortet hatte.

    Anfrage

    1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?

    Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemachtwerden.

    2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?

    Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemacht werden.

    3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärenpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?

    Die Jagdausübungsberechtigten bejagen die Wildart Waschbär im Rahmen der regulären Jagdausübung in den Eigenjagdbezirken und den Gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Stadtgebiet Chemnitz im regelmäßigen Jagdbetrieb.
    Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes in einem befriedeten Bezirk dürfen gemäß § 8 Abs. 3 SächsJagdG u. a. Waschbären auch ohne Jagdschein fangen und sich aneignen. Sie können, sofern sie die erforderliche Sachkunde besitzen, die gefangenen Tiere unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften und entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 1 BJG (Elterntierschutz!!!) töten. Sofern sie die erforderliche Sachkunde nicht besitzen, muss ein Jagdscheininhaber oder eine sonstige sachkundige Person (z. Bsp. Tierarzt) damit beauftragt werden. Ein Jagdscheininhaber darf bei Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung die Jagdhandlung auch mit der Waffe ausführen. Ein Jagdscheininhaber handelt dann im Rahmen der beschränkten Jagdausübung. Von dieser Möglichkeit wird von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten mehr oder weniger Gebrauch gemacht.
    Im Internet bieten auch mehrere Dienstleister Hilfe für die Bürger an.
    Weitere Maßnahmen werden nicht in Betracht gezogen.

    EINORDNUNG

    Ein weiteres Beispiel dafür, dass die AfD wichtige Oppositionsarbeit leistet. Dass die anderen Fraktionen unsere Fragen übernommen haben, zeigt 1. wie wichtig dieses Thema ist und 2. dass die Nicht-Beantwortung unserer ersten Ratsanfrage keine Rechtsgrundlage besaß.

    Die Stadtverwaltung gibt an, keine Zahlen zur Waschbärenpopulation vorliegen zu haben, und folglich auch nicht sagen zu können, wie sich die Population entwickelt hat. Die Waschbärenjagd ist unter den den Auflagen des Sächsischen Jagdgesetzes möglich, die Tötung unter Berücksichtigung des Bundesjagdgesetzes §22 Absatz 4 Satz 1 gestattet. Darüber hinaus ergreift die Stadt keine Maßnahmen und zieht diese auch zukünftig nicht in Betracht, die untere Jagdbehörde hat kein Jagdausübungsrecht. Für die Bürger besteht die Möglichkeit, getötete Tiere kostenfrei auf dem Betriebsgelände der Feuerwache 3 an der Jagdschänkenstraße zu entsorgen. Die Kosten hierfür beliefen sich in 2023 auf 939€, in 2024 auf 1.275€ und in 2025 auf 972€.

    Im Freistaat Sachsen existiert ein „Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten“ des sächsischen Umweltministeriums, welches die behördliche Handhabung regelt. Vorgaben zur Waschbärenbekämpfung finden sich im „Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt“ Nr. 1143/2014.

    Warum man diese Informationen erst nach Nachfrage mehrerer Fraktionen gegeben hat, bleibt das Geheimnis von Herrn Knut Kunze.

  • Wie steht es um die Chemnitzer Finanzen?

    Wie steht es um die Chemnitzer Finanzen?

    Mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen hat die AfD-Stadtratsfraktion erneut nach offenen Forderungen gegenüber der Stadt Chemnitz gefragt. Konkret wollte sie wissen, ob Rechnungen existieren, deren Zahlungsfrist überschritten wurde, aus welchen Gründen dies geschah und ob dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind.

    Die Antwort des Finanzbürgermeisters Ralph Burghart fällt ernüchternd aus: Demnach gibt es keine zentrale Übersicht über offene oder verspätet bezahlte Rechnungen. Jede Organisationseinheit verwaltet ihre Zahlungsverpflichtungen eigenständig. Eine stadtweite Auswertung sei mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Für den Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler ist das ein alarmierendes Signal:

    „Eigentlich hätte der Finanzbürgermeister unsere Anfrage mit einem Satz beantworten können: ‚Die Stadt bezahlt ihre Rechnungen pünktlich, Ausstände sind nicht bekannt.‘ Genau das kann er aber nicht behaupten. Stattdessen erfahren wir, dass im Rathaus offenbar niemand den Gesamtüberblick hat. Wenn niemand sagen kann, ob Zahlungsfristen überschritten werden, weiß auch niemand, welche finanziellen Risiken möglicherweise bereits bestehen. Das ist keine solide Haushaltsführung, sondern ein Blindflug.“

    Nach Auffassung der AfD-Stadtratsfraktion ist eine solch ahnungslose Haushaltspolitik nicht hinnehmbar. Gerade in einer Zeit angespannter Kommunalfinanzen seien offene Forderungen ein wichtiges Frühwarnsignal. Wer nicht einmal ausschließen könne, dass Rechnungen liegen bleiben, hat längst den Überblick über die tatsächliche Finanzlage verloren.

    „Es ist erschreckend, dass der für die Finanzen zuständige Bürgermeister nicht sagen kann: ‚Wir bezahlen unsere Rechnungen pünktlich.‘ Wer einen Milliardenhaushalt verantwortet, muss versichern können, dass die Stadt ihren Verpflichtungen nachkommt. Alles andere ist ein Armutszeugnis für das Finanzcontrolling der Stadtverwaltung.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert deshalb mehr Transparenz und ein zentrales Controlling, das Zahlungsrückstände zuverlässig erfasst und dem Stadtrat eine wirksame Kontrolle der städtischen Finanzlage ermöglicht.

  • RA-156/2026 Kosten für Winterdienst

    Am 06.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler zum widerholten Male eine Ratsanfrage zu den Kosten des Winterdienstes an den Chemnitzer Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Ratsanfrage 132-2026 vom 15.06. verriet bereits, dass die Kosten nicht pro Wintersaison, sondern pro Kalenderjahr erfasst werden. Für 2025 beliefen sie sich auf 3,7 Millionen Euro, für das erste Quartal 2026 schlugen 2,56 Millionen Euro zu Buche. Die erneute Nachfrage sollte die Kosten für das 4. Quartal 2025 erfragen, um zusammen zu addieren, was der Winterdienst in der Wintersaison 2025/2026 gekostet hat. Bürgermeister Thomas Kütter lieferte die Zahl am 15.07.

    Anfrage

    Welche Kosten sind für den Winterdienst im vierten Quartal 2025 angefallen?

    Im 4. Quartal 2025 sind 1,39 Mio. € angefallen.

    Einordnung

    Addiert man nun die 1,39 Millionen Euro aus dem 4.Quartal 2025 mit den 2,56 Millionen Euro aus dem ersten Quartal 2026, so ergeben sich Gesamtkosten von 3,95 Millionen Euro für die ganze zurückliegende Saison 2025/2026. Das ist zunächst nur eine Zahl. Aber wir werden diese Ratsanfragen nach der nächsten Saison erneut stellen, um die Kosten pro Saison miteinander vergleichen zu können und langfristig eine Kostenentwicklung abzulesen.

  • IA-082/2026 offene Forderungen an die Stadt Chemnitz

    Am 03.07. richtete unsere Fraktion zum widerholten Male eine Informationsanfrage zu „offenen Forderungen an die Stadt Chemnitz“ an den Chemnitzer Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen war es aus Sicht der Franktion geboten in Erfahrung zu bringen, wie es mit dem Geld aussieht. Der Fokus lag dabei ausdrücklich nur auf jenen 1.Rechnungen, die nicht fristgerecht bedient werden konnten und warum. Am 14.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Ralph Burghart.

    Anfrage

    1.Gibt es offene Forderungen oder Rechnungen gegenüber der Stadt Chemnitz, deren Zahlungsziel nicht eingehalten werden konnte?

    2. Falls ja, aus welchem Grund konnte das Zahlungsziel nicht eingehalten werden?

    3. Seit wann ist die Stadt diese Forderungen schuldig?

    4. Wie hoch sind die einzelnen offenen Beträge, die nicht zur geforderten Zahlungsfrist beglichen werden konnten?

    5. Aus welchem Grund beziehungsweise in welchem Zusammenhang sind die Forderungen entstanden?

    6. Sind zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder ähnliche Gebühren angefallen? Falls ja, in welcher Höhe?

    7. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens der Stadt Chemnitz zur Begleichung oder Klärung der offenen Forderungen unternommen?

    8. Gibt es bereits Vereinbarungen, Zahlungspläne oder laufende Verfahren im Zusammenhang mit den offenen Forderungen?

    Zu 1. – 8.
    Wie bereits in der Beantwortung zur IA-063/2026 ausgeführt, ist jede Organisationseinheit selbstständig für Ihre Forderungen zuständig und es existiert keine gemeinsame Datenlage. Die zentrale Datenerhebung würde immensen Aufwand bedeuten, der einmalig nur zur Beantwortung dieser Informationsanfrage aufgewendet würde. Selbst bei Inkaufnahme dieses Aufwands wäre der Aussagegehalt der so gelieferten Daten fragwürdig, da es sich um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt.

    Einordnung

    Wer eine solide Haushaltspolitik betreibt, hätte unsere Informationsanfrage einfach vom Tisch wischen können, indem er sinngemäß geantwortet hätte: „Unsere Haushaltspolitik ist solide, es sind keine Ausstände bekannt. Wenn eine Zahlungsfrist überschritten wird, greifen diese und jene Mechanismen. Es ist schlicht nicht vorgesehen, dass Rechnungen liegen bleiben und daher können wir ausschließen, dass es offene Forderungen an die Stadt gibt.“ Wie einfach könnte man das sagen?

    Genau das aber passiert nicht. Es wird eingeräumt, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut und dass man über keine Tools oder Sicherheitsmechanismen zu verfügen scheint, um eine Überschreitung von Zahlungsfristen zu vermeiden. Niemand hat also eine Ahnung davon, ob und in welchem Maße die Stadt Chemnitz ihren Verpflichtungen nachkommt. Wie hoch diese „Hypothek“ ist, kann man nur mutmaßen. Es ist erschreckend zu erfahren, dass sich der Bürgermeister für Finanzen nicht in der Lage sieht zu sagen: „Wir bezahlen unsere Rechnungen pünktlich und mir sind keine Ausstände bekannt.“

    Dabei wäre es sehr wichtig, über Ausstände zu informieren, so es denn über längere Zeiträume welche gibt, damit eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Kommune rechtzeitig erkannt wird.

  • Gefährliche Ruinen

    Gefährliche Ruinen

    AfD-Fraktion kritisiert Untätigkeit der Stadt beim ehemaligen Versorgungszentrum Südblick

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz übt scharfe Kritik an der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Ratsanfrage ihres Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler zum ehemaligen Versorgungszentrum Südblick. Obwohl das brachliegende Gelände seit Jahren verwahrlost ist und regelmäßig von Kindern und Jugendlichen betreten wird, sieht die Stadtverwaltung weder eine Gefahrenlage noch einen Handlungsbedarf.

    „Wer sich das Gelände vor Ort ansieht, erkennt sofort, dass von den verbliebenen Ruinen eine potentielle Gefahr ausgeht. Die Mauern und Gebäudereste können ohne großen Aufwand von Kindern beklettert werden. Dass die Verwaltung hier keine Gefahrenlage erkennen will, ist für uns völlig unverständlich“, erklärt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler.

    Besonders kritisch bewertet die AfD-Fraktion, dass die Stadtverwaltung weder die Gründe für die stehengebliebene Abbruchwand noch mögliche Auflagen aus dem Rückbauverfahren benennen kann. Statt belastbare Auskünfte zu geben, wird sich in Vermutungen und Spekulationen verloren.

    „Es ist grob fahrlässig, darauf zu warten, bis etwas passiert. Die Stadt muss dafür sorgen, dass der Eigentümer seiner Verantwortung nachkommt und das Gelände ordnungsgemäß sichert. Gerade an einem Ort, der nachweislich von Kindern regelmäßig betreten wird, darf man potenzielle Gefahren nicht einfach ignorieren“, so Köhler weiter.

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert die Stadtverwaltung auf, die Verantwortlichkeiten endlich transparent aufzuarbeiten, den Eigentümer konsequent in die Pflicht zu nehmen und für eine dauerhafte Sicherung sowie eine Perspektive für das Areal zu sorgen.

  • RA-136/2026 Versorgungszentrum Südblick

    Am 23.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Versorgungszentrum Südblick an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Franktion galt es in Erfahrung zu bringen, warum das Gelände derart verwahrlost ist und wer dafür verantwortlich ist. Wegen der öffentlichen Zugänglichkeit und der Tatsache, dass das Gelände regelmäßig von Schulkindern betreten wird, stellte sich ferner die Frage nach der Sicherungspflicht durch den Eigentümer. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    1.Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

    Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.

    2.Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

    Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.

    3.Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

    Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.

    4.Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?

    Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    EINORDNUNG

    Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit diesem brachliegenden und öffentlich zugänglichen Gelände nahezu vollständig im Ungewissen zu sein scheint. Es wird lediglich spekuliert, wesshalb die markante stehengebliebene Abbruchwand bis heute nicht entfernt wurde, oder dass statische Gründe oder Eigentumsverhältnisse eine Rolle spielen könnten. Eine belastbare Auskunft sieht anders aus. Dass die Stadtverwaltung über die Hintergründe eines derart auffälligen Zustandes keine gesicherten Erkenntnisse besitzt, ist bemerkenswert.

    Noch kritischer bewerten wir die Aussagen zur Verkehrssicherheit. Da das Gelände nicht gegen unbefugtes Betreten gesichert ist, wird es regelmäßig – insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus dem Umfeld – überquert. Dennoch sieht die Stadt weder einen Anlass für Verkehrssicherungsmaßnahmen noch erkennt sie eine Gefahrenlage. Diese Einschätzung ist angesichts des verwahrlosten Gesamtzustandes und der frei zugänglichen Ruinen nur schwer nachvollziehbar. Ein solcher Zustand ist weder für die Anwohner noch für das Stadtbild einer Kulturhauptstadt akzeptabel. Aus unserer Sicht darf sich die Verwaltung nicht darauf beschränken, erst nach einem Unfall tätig zu werden.

    Ebenso unbefriedigend ist die Antwort auf die Frage nach behördlichen Auflagen während des Rückbaus. Dass hierzu offenbar keinerlei Informationen mehr ermittelt werden konnten, lässt Zweifel an der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit solcher Verfahren aufkommen.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von der Stadtverwaltung, dass die Eigentumsverhältnisse, die Verantwortung für die Sicherung des Geländes und die zukünftige Entwicklung des Areals transparent und aktiv aufgearbeitet werden. Ein bloßes Schulterzucken nach dem Motto „Gefahr nicht erkennbar“ genügt angesichts der tatsächlichen Situation vor Ort nicht, denn der Zustand wird ja auch nicht besser.