Kategorie: Nico Köhler Anfragen

  • RA-026/2026 Gendern im Stadtrat

    Am 02.02. stellte unser Stadtrat Nico Köhler oben benannte Anfrage, die am 18.02. wie folgt beantwortet wurde:


    Sehr geehrter Herr Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    1.In welchen Ausreichungen (Pressemitteilungen, Vorlagen, Beschlussanträgen, Ausreichungen) ist die „Gendersprache“ zulässig?

    In Publikationen, Pressemitteilungen und Social Beiträgen der Stadt Chemnitz wird auf eine gendersensible Sprache geachtet und die Kurzform mit Doppelpunkt genutzt. Im Amtsblatt wird diesogenannte Paarform (Bsp: Chemnitzerinnen und Chemnitzer) verwendet. Dies gilt auch für Beschlussvorlagen.

    2.Welche Vorschriften regelt die Verwendung der „Gendersprache“?

    Innerhalb der Stadt Chemnitz ist die Verwendung einer gendersensiblen Sprache in der DA 1001 geregelt:
    Im Punkt „1.2 Anwendung der geschlechterneutralen/geschlechtergerechten Sprache in der Stadtverwaltung Chemnitz“ heißt es dazu:
    (1) Die Stadtverwaltung Chemnitz strebt eine geschlechterneutrale Sprache an. Wenn möglich sollten Oberbegriffe ohne Bezug zu einem Geschlecht (z. B. die Leitung, Lehrkräfte, Kaufleute) genutzt werden. Wenn dies nicht möglich ist und Frauen und Männer gleichzeitig angesprochen werden sollen, kann der Doppelpunkt zur Vereinfachung genutzt werden (z. B. Antragsteller:in, Bürger:in, Mitarbeiter:in).
    (2) Zwingend muss eine geschlechtergerechte Sprache angewendet werden, wo eine gesetzliche Grundlage existiert (z. B. Stellenausschreibungen – siehe dazu § 5 Sächsisches Gleichstellungsgesetz).
    Freundliche Grüße
    Sven Schulze

  • RA-304/2025 „Verzögerung Baustelle Glösaer Straße“

    Unser Stadtrat Nico Köhler richtete am 8. Dezember 2025 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die Verlängerung eines koordinierten Bauvorhabens auf der Glösaer Straße zwischen Frankenberger Straße und Franz-Wiesner-Straße über den ursprünglich vorgesehenen Zeitraum hinaus.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht bei Bauzeitverlängerungen ein berechtigtes Interesse an klaren Ursachenangaben, Kostentransparenz und Auswirkungen auf Anwohner.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage zielte darauf ab, die Hintergründe der Bauzeitverlängerung nachvollziehbar darzustellen. Konkret wurde gefragt:

    1. Ursachen der Verzögerung
      Warum sich die Bauzeit über den ursprünglich geplanten Termin hinaus verlängert hat.
    2. Zusätzliche Kosten
      Welche Mehrkosten durch die verlängerte Bauzeit entstehen und in welchem Umfang diese von der Stadt zu tragen sind.
    3. Folgen für angrenzende Straßen
      Ob nach Abschluss der Maßnahme eine Reinigung der Lichtenwalder Straße zwischen Huttenstraße und Glösaer Straße erfolgt.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 14. Januar 2026 beantwortete die Stadtverwaltung Chemnitz die Anfrage inhaltlich.
    Dabei wurde ausgeführt:

    • Die Bauzeitverlängerung ergab sich aus erst nach Baubeginn erkennbaren Mängeln im Untergrund, insbesondere durch frühere, nicht fachgerecht wieder verschlossene Mediengräben (Trinkwasser und Gas).
    • Um einen tragfähigen Straßenunterbau herzustellen, waren zusätzliche Aushubarbeiten sowie der Einbau einer hydraulisch gebundenen Tragschicht erforderlich.
    • Die Bauzeit wurde vorsorglich bis zum 19. Dezember 2025 verlängert, konnte jedoch aufgrund günstiger Witterung bereits am 16. Dezember 2025 beendet werden.
    • Die zusätzlichen Kosten der Bauzeitverlängerung belaufen sich auf rund 6.000 Euro brutto, wovon die Stadt Chemnitz etwa 2.100 Euro brutto trägt.
    • Die Lichtenwalder Straße wurde nach Abschluss der Maßnahme außerplanmäßig gereinigt und anschließend wieder in den regulären Reinigungszyklus aufgenommen.

    Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz stellt fest:

    • Die Bauzeitverlängerung war nicht witterungsbedingt, sondern Folge von vorher nicht erkannten strukturellen Mängeln im Straßenunterbau.
    • Die zusätzlichen Kosten blieben vergleichsweise begrenzt, sind jedoch dennoch durch die Allgemeinheit zu tragen.
    • Die erfolgte Reinigung der betroffenen Nebenstraße ist im Sinne der Anwohner und Verkehrssicherheit zu begrüßen.

    Aus Sicht der Fraktion zeigt der Vorgang, wie wichtig sorgfältige Voruntersuchungen und transparente Information bei kommunalen Baumaßnahmen sind.

  • RA-283/2025 Zustand der Eissporthalle im Jutta Müller EissportzenTrum

    Am 29.10.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Zustand der Eissporthalle im Jutta-Müller-Eissportzentrum. Hintergrund waren Hinweise auf mögliche Mängel an Geländern, Sanitäranlagen und der Abwasseranlage.

    Die Anfrage umfasste folgende Punkte:

    • Sind der Verwaltung lockere Geländer im Block A im Bereich der Sitze 260 sowie 284 bis 293 bekannt? Wenn ja, seit wann und wann werden diese Mängel behoben?
    • Sind alle Sanitärräume, Toiletten und Duschen in der Eissporthalle nutzbar? Falls nein: seit wann ist der Mangel bekannt und wann wird er behoben?
    • Gibt es Defekte im Abwassersystem? Falls ja: seit wann sind diese bekannt und wann werden sie behoben?

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage mit Schreiben vom 14.11.2025 wie folgt:

    • Geländer im Block A
      Die Geländer im genannten Bereich weisen eine leichte Lockerung auf. Nach Angaben der Eissport und Freizeit GmbH Chemnitz ist die Nutzung dennoch weiterhin sicher möglich. Die Instandsetzung soll umgehend erfolgen.
    • Sanitärräume, Toiletten und Duschen
      Alle Sanitärräume, Toiletten und Duschen in der Eissporthalle sind laut Verwaltung derzeit uneingeschränkt nutzbar. Ein zuvor bestehender technischer Defekt an zwei Toiletten in der Wettkampfhalle wurde behoben, diese stehen wieder für die Nutzung zur Verfügung.
    • Abwassersystem
      Im Abwassersystem wurden im vergangenen Jahr altersbedingte Beeinträchtigungen festgestellt und dokumentiert. Eine akute Schadstelle wurde im Frühjahr 2024 umgehend repariert. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2024 wird aktuell die weitere Sanierung des Leitungssystems fachlich vorbereitet. Ziel ist eine dauerhafte Instandsetzung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Eissport und Freizeit GmbH sowie der Stadt Chemnitz. Gleichzeitig sollen Aspekte einer zukunftsorientierten, wassersensiblen Stadtentwicklung berücksichtigt werden.
      Im Zuge des Neubaus der Eisschnelllaufbahn wurden in diesem Teilbereich des Eissportzentrums bereits sämtliche Grundleitungen erneuert bzw. neu verlegt.
  • Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH

    Unsere Stadträte Nico Köhler, Ulrich Oehme und Susanne Rasch sowie die Stadträte der Ratsfraktion Pro Chemniz / Freie Sachsen baten die Verwaltung um Auskunft zur aktuellen Personalsituation der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH sowie zu deren weiterer Perspektive nach dem Kulturhauptstadtjahr.

    Gestellte Fragen

    1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Kulturhauptstadt GmbH derzeit?
    2. Wird die GmbH nach dem Kulturhauptstadtjahr aufgelöst?
    3. Falls nein: Welche Aufgaben übernimmt die GmbH nach dem Kulturhauptstadtjahr?
    4. Falls ja: Zu welchem Zeitpunkt ist die Auflösung vorgesehen?
    5. Was geschieht mit den Mitarbeitern im Falle einer Auflösung der Kulturhauptstadt GmbH?

    Kernaussagen der Antwort vom 27.10.2025

    • Beschäftigtenzahl: 72,15 Vollzeitäquivalente.
    • Gesellschaftsfortführung in 2026: Eine unmittelbare Auflösung direkt nach 2025 war/ist nicht vorgesehen. Für 2026 werden u. a. genannt:
      • Abwicklung/Nachbereitung des Kulturhauptstadtjahres,
      • Vorbereitung des EU-Monitorings,
      • Unterstützung der Theater Chemnitz beim Festival „Theater der Welt“,
      • Veranstaltungen in der Hartmannfabrik,
      • Mitwirkung am Legacy-Prozess,
      • Betreuung der Kunstwerke am Purple Path.
    • Weiteres Vorgehen: Eine Entscheidung zur künftigen Ausrichtung der Gesellschaft soll im Laufe des Jahres 2026 getroffen werden; Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Beschäftigte sind derzeit nicht möglich.
  • Pura Cobalt Öl Raffinerie

    Unser Stadtrat Nico Köhler fragte zur Situation der Pura Cobalt Ölraffinerie in Klaffenbach nach dem Status bzw. Zeitpunkt einer neuen Einleitgenehmigung.

    Gestellte Frage

    „Meine Anfrage bezieht sich auf die Pura Cobalt Ölraffinerie in Klaffenbach, von der Bevölkerung auch aufgrund des Geruchs kalter Furz genannt. Und zwar ist dort die Frage: für wie, für wann ist die neue Genehmigung für die Einleitung geplant?“

    Kernaussagen der Antwort VOM 22.10.2025

    • Dezernat 3 – Recht, Sicherheit und Umweltschutz zur Einleitgenehmigung:PuraGlobe hat eine unbefristete Einleitgenehmigung des ESC erhalten.“
  • Rasenpflege Frei-Otto-Park

    Unser Stadtrat Nico Köhler bat um Auskunft zur Rasenpflege im Frei-Otto-Park in Siegmar, nachdem vermehrt Bürgerhinweise eingingen, wonach seit diesem Jahr nur noch im Bereich zwischen dem Zugang Adolf-Weinhold-Straße und dem Radweg Schönau–Siegmar gemäht werde.

    Gestellte Fragen

    1. Welche Flächen werden im Frei-Otto-Park regelmäßig gemäht (bitte Jahresanzahl der Mähungen pro Bereich angeben)?
    2. Warum wurde die Rasenpflege teilweise eingestellt?
    3. Welche Kosten sind in den Jahren 2023 und 2024 für die Rasenpflege angefallen und mit welchen Kosten rechnet man 2025?

    Kernaussagen der Antwort vom 20.10.2025

    • Pflege- und Entwicklungskonzept: Im Zuge der Aufwertung der Interventionsfläche der Kulturhauptstadt wurde ein fachkundiges Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt; darin sind Maßnahmen der Wiesenpflege, der Umgang mit dem Mahdgut sowie die Schnitthöhen festgeschrieben.
    • Mähregime am Wegenetz: Randbereiche am Wegenetz werden viermal pro Jahr gemäht; ebenso die Gebrauchsrasenflächen außerhalb des Wegenetzes.
    • Biotop-Wiesen im Inneren: Die Wiesenflächen innerhalb des Wegenetzes sind geschützte Biotope („magere Feucht- und Bergwiesen“, „Seggen- und binsenreiche Nasswiesen“) und werden ein- bis maximal zweischürig in Staffel-/Mosaikmahd gepflegt, um Artenreichtum zu fördern, Mahdschocks zu vermeiden und Rückzugs-/Überwinterungsquartiere für Insekten zu sichern.
    • Beteiligung des Vereins: Ein langjährig im Park engagierter Verein (u. a. Teichpflege) brachte Wünsche ein; u. a. sollen blütenreiche Abschnitte länger stehen bleiben (bis zum Verblühen und Aussamen) – aus ästhetischen und naturschutzfachlichen Gründen.
    • Kosten 2023/2024 & Ausblick 2025: Die Rasenmahd kostete durchschnittlich 9.800 € p. a. (inkl. Ausschreibung und Leistungskontrolle). Die abschließende Kostenerfassung 2025 liegt noch nicht vor; Ziel der Umstellung ist eine ökologisch verbesserte Pflege.
  • Zulassungsverhalten von Personenkraftfahrzeugen im Stadtgebiet

    Am 09.10.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zum Zulassungsbestand von Pkw in Chemnitz. Ziel war die Klärung, wie viele Pkw in der Stadt zugelassen sind und wie sich diese nach Postleitzahlen verteilen.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 14.10.2025 über das Dezernat 3 (Recht, Sicherheit und Umweltschutz).

    Fragestellung

    Wie viele PKW sind in Chemnitz zugelassen und wie verteilen sich diese auf das Stadtgebiet (Auflistung bitte nach Postleitzahlen)?

    Bewertung der Verwaltung

    Die Verwaltung teilt im Auftrag des Oberbürgermeisters mit, dass die Anfrage nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates entspricht. Ratsanfragen müssten sich auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen; hier werde jedoch die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten, die vom Fragerecht nicht erfasst sei. Die Anfrage könne daher nicht beantwortet werden (Schreiben vom 14.10.2025, unterzeichnet von Bürgermeister Knut Kunze).

    Ergebnis

    Keine inhaltliche Beantwortung; die Ratsanfrage wurde als unzulässig bewertet.

  • Nebeneinkünfte Bürgermeister

    Am 17.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler die öffentliche Ratsanfrage RA-247/2025 zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Bürgermeister. Gefragt wurde u. a. nach Gründen für fehlende Angaben zu 2023/2024, nach dem Veröffentlichungszeitraum, der Zuständigkeit, der fristgerechten Einreichung der Daten sowie nach möglichen Rechtsverstößen bei verspäteter Veröffentlichung.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 13.10.2025 über Dezernat 1; das Schreiben wurde von Bürgermeister Ralph Burghart unterzeichnet.

    Hintergrund

    In der Anfrage wird ausgeführt, dass auf der städtischen Webseite die Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters (2021–2024) sowie die Nebentätigkeiten der Bürgermeister (2011–2022) veröffentlicht sind; Einträge für 2023 und 2024 der Bürgermeister seien noch nicht sichtbar.

    Fragestellungen

    Die Ratsanfrage umfasste fünf Punkte

    1. fehlenden Veröffentlichungen 2023/2024
    2. Veröffentlichungsfristen
    3. Zuständigkeit
    4. fristgerechter Einreichung
    5. rechtlichen Folgen nicht fristgemäßer Veröffentlichung.

    Antwort der Verwaltung / Rechtslage

    Laut Antwort ergibt sich weder aus dem Sächsischen Beamtenrecht noch aus der Sächsischen Nebentätigkeitsverordnung eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Einkünften aus Nebentätigkeiten der Beigeordneten. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig; Rechtsverstöße aus einer unterbliebenen Veröffentlichung bestehen nicht. Zudem wurden die Übersichten zwischenzeitlich aktualisiert.

    Zuständigkeit

    In der Antwort wird keine konkrete Zuständigkeit für die (freiwillige) Veröffentlichung benannt.

  • Verbleib der Ruhebank am Adalbert-Stifter-Weg

    Am 08.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zum Verbleib einer Ruhebank am Adalbert-Stifter-Weg. Ziel war die Klärung, ob die Bank durch ein Amt der Stadt Chemnitz entfernt wurde, ob ein Diebstahl vorliegt und ob eine Wiederaufstellung geplant ist.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 07.10.2025 über das Dezernat 6 (Stadtentwicklung und Bau).

    Hintergrund

    Auf dem Adalbert-Stifter-Weg befand sich eine Ruhebank, die nach Angaben von Bürgern nicht mehr am ursprünglichen Standort vorhanden war. Der Standort befindet sich entlang eines beliebten Fußwegs im südwestlichen Stadtgebiet.

    Rückbau der Bank

    Nach Auskunft der Stadt Chemnitz wurde die betreffende Bank nicht durch die Stadt aufgestellt. Der Eigentümer der Bank ist nicht bekannt. Über den städtischen Mängelmelder ging eine Meldung ein, dass die Bank beschädigt sei.
    Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wurde die Bank daraufhin durch das Grünflächenamt abgebaut.

    Weitere Maßnahmen

    Da die Bank nicht im Eigentum der Stadt stand, wurde keine Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Eine Wiedererrichtung der Bank an gleicher Stelle ist nicht vorgesehen.

  • Nachfrage zu mit Haftbefehl gesuchten Personen in Chemnitz

    Am 16.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage als Nachfrage zur Anfrage RA-235/2025. Er wollte erneut wissen, wie viele Personen in Chemnitz mit nicht vollstreckten Haftbefehlen gesucht werden – aufgeschlüsselt nach Nationalitäten.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Nachfrage am 25.09.2025 durch Bürgermeister Knut Kunze im Auftrag des Oberbürgermeisters:

    Hintergrund
    Zum Stichtag 1. Juli 2025 bestanden bundesweit 147.995 Ausschreibungen im Fahndungssystem INPOL-Z zu nicht vollstreckten Haftbefehlen.

    Bewertung der Anfrage
    Die Verwaltung verweist darauf, dass Ratsanfragen nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nur zulässig sind, wenn sie sich auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

    Antwort der Stadtverwaltung
    Die Nachfrage zielte jedoch auf die Auflistung umfangreicher Datenbestände, die nicht unter das Fragerecht fallen. Aus diesem Grund konnte die Ratsanfrage auch in der Nachfrageform nicht beantwortet werden.