Kategorie: Nico Köhler Anfragen

  • IA-055/2026 Puraglobe

    Am 27.04. richtete unsere Fraktion eine weitere, aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, komplexere Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen nachzuvollziehen, sowie der Frage nach angeblich eingeleiteten Pharmaabwässern nachzugehen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze, die sich in einigen Punkten widerholt.

    Anfrage

    1.Fehlende bzw. nicht dokumentierte Messwerte
    1.1Welche konkreten Messparameter (insbesondere CSB, Phenol-Index, NH4-N) wurdenim Zeitraum 2015 – 2025 durch den Betreiber regelmäßig erhoben, und welche dieserMesswerte liegen der Stadt Chemnitz aktuell vollständig vor?

    Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
    1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (wurden der inetz GmbH im geforderten Umfang übergeben)
    2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH (liegen vollständig vor)
    3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen uns keine Informationen vor)
    Die Stadt Chemnitz hat eins energie in sachsen GmbH & Co.KG (eins) als Konzessionär die Beseitigung des in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers übertragen. Im Rahmen einer Unterbevollmächtigung hat eins den Betrieb des Abwassernetztes der inetz GmbH (inetz) übertragen. Hierzu gehört auch die Überwachung der Indirekteinleiter (Industrie- und Gewerbebetriebe, welche nichthäusliches, in einer Vorbehandlungsanlage vorgereinigtes Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten) und Führung des Indirekteinleitkatasters. Halbjährlich wird eine Übersicht aller aktiven Indirekteinleiter/Probenahmestellen sowie eine Übersicht der Grenzwertüberschreitungen an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) übergeben.
    Der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung liegt über den genannten Zeitraum vollständig vor:

    -pH-Wert
    -Abwassertemperatur
    -Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

    -CSB/BSB5 im Verhältnis
    -Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
    -Cyanid, leicht freisetzbar
    -Sulfid
    -AOX
    -Kupfer
    -Blei
    -Nickel
    -Chrom, gesamt
    -Cadmium
    -Zink
    -Kohlenwasserstoffe
    -Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
    -Phosphor, gesamt
    -Sulfat

    Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen.

    1.2Gibt es Messreihen oder Zeiträume, in denen keine oder unvollständige Messdaten vorliegen? Falls ja, bitte ich um konkrete Benennung dieser Zeiträume sowie der jeweils fehlenden Parameter.

    Alle Messwerte der Eigenkontrollen durch Baufeld und alle Analysenwerte der hoheitlichen Indirekteinleiterüberwachung liegen der inetz und dem ESC vollständig vor.

    1.3Liegen sämtliche Messwerte dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vollständig vor oder bestehen auch dort Datenlücken?

    Siehe Punke 1.1. und 1.2

    2.Kenntnisstand innerhalb der Stadtverwaltung und nachgeordneter Einrichtungen
    2.1Sind die vollständigen Messdaten sowie deren Bewertungen dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) sowie Herrn Kropp (ASR – Abwasser/Stadtentwässerung) vollumfänglich bekannt und dokumentiert?

    Siehe Punke 1.1.

    2.2Falls nein: Welche Daten wurden nicht übermittelt, und aus welchen Gründen?

    Siehe Punke 1.1.

    3.Kenntnis über Art der behandelten Abfälle (insbesondere Pharmaabwässer)
    3.1Ist der Stadt Chemnitz bekannt, dass laut Stellungnahme der Landesdirektion auch Abwässer aus der pharmazeutischen Industrie durch die Anlage am Standort Chemnitzer Straße 3 verarbeitet werden?

    Diese Informationen liegen aktuell nicht vor.

    3.2Ist dieser Umstand dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz sowie der zuständigen Kläranlage vollständig bekannt und bei der Bewertung der Einleitbedingen berücksichtigt worden?

    Der Umstand ist nicht bekannt (siehe 3.1). Aktuell wird ein Nachtrag zur Genehmigung erarbeitet. Hierbei ist durch den Antragsteller Baufeld unter andere, eine Übersicht der angelieferten Abwässer zu erstellen, dieser Bericht ist zukünftig jährlich zu aktualisieren.

    3.3Falls ja: Welche konkreten Anpassungen der Überwachungs- oder Grenzwertsystematik wurden aufgrund dieser Erkenntnis vorgenommen?

    Der Überwachungsumfang ist im Rahmen der Entwässerungssatzung und der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes vollständig abgebildet.

    4.Aktueller Stand der Einleiterlaubnis
    4.1Die Einleiterlaubnis des Entsorgungsbetriebs war laut Unterlagen bis zum 31.03.2026befristet. Wurde diese Frist inzwischen verlängert?

    Ja, mit dem 30.06.2026 wurde sich der Frist der Landesdirektion angeschlossen, um auch die durch Baufeld gestarteten Versuche mit Ozonisierung abschließen zu können.

    4.2Falls ja: Wer hat die Einleiterlaubnis unter welchen konkreten Nebenabstimmungen oder Auflagen erteilt und bis wann gilt diese?

    Aktuell gilt die Einleiterlaubnis des ESC bis 30.06.2026. Die eigentliche Genehmigung ist unbefristet seitens ESC erteilt.
    Auflagen: Die Abwasserbehandlung wird um weitere Koaleszenzabscheider und eine Behandlung mit Aktivkohle erweitert. Die genauen Auflagen werden aktuell erarbeitet. Die Genehmigung zur Einleitung ins Kanalnetz wird voraussichtlich bis zum 01.06.2031 erteilt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Vorbehandlung zukünftig so erfolgt, dass eine schadlose Ableitung ins Kanalnetz nachweislich sichergestellt werden kann.

    4.3Falls nein: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt derzeit die Einleitung?

    –

    5.Einreichung und Aktualität von Messwerten
    5.1Wurden die für 2025 und 2026 relevanten Messwerte vollständig und fristgerecht durch den Betreiber eingereicht?

    Ja.

    5.2Wurden nach Durchführung der Versuche mit Aktivkohle sowie der angekündigten Ozonbehandlung neue Messreihen erhoben?

    Die Versuche liefen in der Regie von Baufeld. Zusätzliche Messwerte wurden übergeben. Am monatlich festgelegten Eigenüberwachungsumfang gab es keine Änderungen, diese wurden fristgerecht durch Baufeld durchgeführt und eingereicht.
    Zusätzlich erfolgten monatliche hoheitliche Kontrollen durch ein von der inetz beauftragtes zugelassenes Labor.

    5.3Falls ja: Welche Ergebnisse liegen vor und haben sich die zuvor erhöhten Parameter (CSB, Phenole, NH4-N) signifikant verändert?

    -Ammonium und wasserdampfflüchtige Phenole sind seit der Behandlung mit Aktivkohle immer unterhalb des Grenzwertes der Entwässerungssatzung.
    -Der CSB lag bei den letzten 10 Messungen zwischen 3.700 mg/l und 6.300 mg/l (Grenzwert laut Entwässerungssatzung 2000 mg/l).

    7.Gewährleistung der rechtskonformen Abwasserbehandlung
    7.1Wie stellt die Stadt Chemnitz sicher, dass trotz der dokumentierten Überschreitungen relevanter Parameter die Anforderungen der Abwassersatzung sowie des Standes der Technik (insbesondere gemäß DWA-A 102) eingehalten werden?

    Die Entwässerungssatzung lässt auf Antrag Ausnahmen zu. Dies hat der Rechtsbeistand von Baufeld beantragt.
    Die Einhaltung des Standes der Technik an den Mischwasserabschlägen im Kanalnetz muss sichergestellt werden. Darauf ist die Vorbehandlung bei Baufeld mindestens auszulegen. Weiterhinmuss sichergestellt werden, dass Überschreitungen von Satzungsgrenzwerten keinen Schaden fürdie Vorflut und die zentrale Kläranlage erzeugen. Nur dann ist eine Ausnahmeregelung von den Satzungswerten grundsätzlich möglich.


    Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung sowie Genehmigung:
    -Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
    -Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte der Stand jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
    -Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
    -Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
    -Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
    -Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.


    Die DWA-A 102 wurde abgelöst von DWA-A 102-1 und DWA-A 102-2 aus 2020 und befasst sich mit den Grundsätzen zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer. Die Regenwasserabflüsse sind nicht Bestandteil der Genehmigung, da Baufeld das Regenwasser direkt in die anliegende Vorflut einleitet.
    Die Regelungen nach DWA-M 115-1 bis 3 Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers werden berücksichtigt.

    7.2Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Stadt bzw. des Entsorgungsbetriebes ergriffen, um eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen?

    -Die Einhaltung der Grenzwerte kann nur Baufeld durch einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
    -Bei festgestellten Überschreitungen wird sofort mit dem Einleiter Kontakt aufgenommenund Maßnahmen besprochen.
    -Letzte Wahl ist: Widerruf der Einleitgenehmigung
    -Überarbeitung der Genehmigung / Erweiterung der Abwasserbehandlung. Siehe Beantwortung der vorhergehenden Punke
    -Da für den Parameter CSB durch Baufeld noch keine abschließende Lösung gefunden wurde, wird der aktuell in Bearbeitung befindliche Nachtrag befristet erteilt. Baufeld muss dies nutzen, um weiterhin an einer Verbesserung des Abwasserqualität zu arbeiten und die Grenzwerte der Entwässerungssatzung vollumfänglich einzuhalten.
    -Regelmäßige Kontrolle der Übersicht zu angelieferten Abwässern
    -Verkürzung der Kontrollintervalle für unangekündigte Überwachungen
    -Verstärkte Kontrolle des ersten Mischwasserabschlags unterhalb der Einleitung von Baufeld und Dokumentation der Ergebnisse

  • RA-113/2026 ungleiche Ticketkontrollen

    Am 21.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Thema Ticketkontrollen in Bussen und Bahnen an den Oberbürgermeister. Fahrgäste hatten bei der Ticketkontrolle eine Ungleichbehandlung einheimischer Fahrgäste gegenüber Migranten beklagt. Dies sei eine Anweisung von oben, um Konfliktsituationen zu vermeiden.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nico Köhler nahm sich dessen an und wollte wissen, ob es eine solche Anweisung gibt, um Gefahrensituationen zu vermeiden und wie sich dies mit dem Gleichstellungsgrundsatz vereinbaren lässt. Am 11.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kütter:

    Anfrage

    1.Besteht eine offizielle Anweisung, bei der Ticketkontrolle von Fahrgästen in irgendeiner Weise differenziert vorzugehen, um Gefahrensituationen zu vermeiden?

    Es gibt keine Dienstanweisung bzgl. differenzierter Ticketkontrollen. Die Fahrausweisprüfpersonale werden im Umgang mit der Fahrausweiskontrolle bei Gefahrensituationen geschult.

    2.Falls ja, wie stellt man sicher, dass nicht gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstoßen wird?

    Siehe Frage 1.

    3.Falls nein, wie sind die Beobachtungen, dass Migranten und Migrantengruppen bei der Fahrscheinkontrolle ausgespart werden, zu erklären und gibt es hierfür Lösungen?

    Die geschilderten Beobachtungen kann die CVAG als Auftraggeber dieser Dienstleistung nicht bestätigen. Nach deren Beobachtungen werden alle Kunden bei der Fahrausweiskontrolle in Bussen und Bahnen gleichbehandelt.

    Einordnung

    Eine Ungleichbehandlung wird dementiert. Auch eine von uns durchgeführte, nicht repräsentative Umfrage unter Fahrern und Kontrolleuren konnte die Hinweise auf Differenzierung bei der Ticketkontrolle nicht verdichten. Vielmehr sei es so, dass Kontrolleure als solche erkennbar sind und potentielle Schwarzfahrer bereits vor Kontrollbeginn das Fahrzeug verlassen.

  • IA-058/2026 Flüchtlingszahlen

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ziel war und ist es, die unkontrollierte Massenmigration so transparent wie möglich zu machen. Wenn man nachfragt, ist die Landesdirektion Sachsen (bzw. die Chemnitzer Stadtverwaltung) gezwungen, genauer hinzuschauen und Zahlen und Fakten zu jenen Menschen zu liefern, die uns hier um Schutz ersuchen. Abgesehen davon sind wir überzeugt davon, dass es im Interesse der Bürger ist, zu erfahren, was uns diese selbst auferlegte Großzügigkeit kostet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis dafür, dass angesichts der Vielzahl an Auflistungen und Tabellen die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 09.06. nicht, wie gewohnt, hier aufbereitet werden kann. Sie können sich das 8-seitige PDF-Dokument aber hier herunterladen:

    EINORDNUNG

    „Wir schaffen das!“ sagte Angela Merkel am 31.08.2015. Dieser Satz prägt die deutsche Migrationspolitik bis heute und deswegen muss man soweit ausholen, um diese Antwort einzuordnen. Denn hier wird schwarz auf weiß sichtbar, was die damalige Bundeskanzlerin mit „DAS“ meinte. Der Schutz, den wir als Land, als Freistaat und als Bewohner unserer Stadt daraufhin leisteten, hat uns öffentliche Sicherheit und darüber hinaus wahnsinnig viel Geld gekostet.

    Wie viel Geld das in 2025 war, sehen wir hier: 24,3 Mio€ die größtenteils vom Land Sachsen getragen wurden. Dazu kommen weitere 4,3Mio€ für die Vollversorgung unbegleiteter Minderjähriger. Zwar trägt die Stadt Chemnitz selbst nur einen Bruchteil davon, doch ob nun Bund, Land oder Kommune dafür zahlen: Steuergeld bleibt es trotzdem.

    Im Jahr 2014 lebten 11.500 Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt, was einem Ausländeranteil von 4,7% entsprach. In diesem Zeitraum stellten die Asylbewerber immer nur einen kleinen Teil dieser Gruppe. Zuletzt waren das 8.152 Personen. Das ist übrigens eine andere Zahl, wie sie auf der offiziellen Chemnitz-Website zu lesen ist. Wird ihnen Asyl gewährt, fallen sie aus dieser Statistik heraus, werden dauerhaft eingebürgert und gelten als „Menschen mit Migrationshintergrund“. Unabhängig davon, ob sie die deutsche Sprache erlernen, arbeiten gehen oder Kinder bekommen.

    Und das ist es, was die AfD seit über einem Jahrzehnt kritisiert: Asyl ist eine humanitäre Schutzleistung, die für eine gewisse Zeit gewährt wird, jedoch erlischt, wenn der Fluchtgrund entfällt. Das Asylrecht war und ist nie dafür gedacht gewesen, als Werkzeug für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu dienen. Dafür gibt es das Arbeitsvisum. Hier bricht man im großen Stil geltendes Recht.

    Im Jahr 2025 stellten 168.543 Menschen einen Erst- oder Folgeantrag auf Asyl in Deutschland. Da Chemnitz etwa 250.000 Einwohner hat, hätten wir also etwas mehr als 500 Menschen aufnehmen müssen. Es wurden unserer Stadt zwar nur 304 Asylbewerber zugeteilt. Von einer Migrationswende kann aber absolut keine Rede sein. Daran ändern auch die 76 Fälle von Auswanderung nichts, ein Netto-plus bleibt es ja trotzdem.

    Seit 10 Jahren wird geltendes Recht gebrochen, auch in Chemnitz. Seit 10 Jahren haben wir Menschen in unserer Mitte, die nach dem Dublin-Abkommen nicht hier sein dürften. Seit 10 Jahren versuchen wir, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die eigentlich nur eine Zeitlang vor Krieg geflohen sind und nie ein Arbeitsvisum beantragt haben. Diese menschen bleiben hier, denn seit Merkels verhängnisvollem Satz stieg der Chemnitzer Migrationsanteil um 10% auf 14,7% 36.700 Menschen. Seit jenem verhängnisvollen Satz stieg diese Zahl auf etwa 36.700, also 14,7%. Und nur, damit Sie das ins Verhaltnis setzen können: Das sind doppelt so viele Menschen, wie allein auf dem Kassberg wohnen.

  • IA-063/2026 offene Forderungen an Chemnitz

    Am 01.06. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage an den Oberbürgermeister. Die Diskussionen um die Vergabe der Sonderschulden und die Finanzierung der Eigenanteile drängte die Frage nach der Liquidität der Stadtkasse auf, ob und in welchem Umfang offene Forderungen an die Stadt Chemnitz bestehen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Fraktion sah es als notwendig an, nach den Ausständen zu fragen, bevor mit vollen Händen das Geld der Sonderschulden ausgegeben wird und nachher die Schulden noch viel größer sind als jetzt schon. Eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik muss in der Lage sein, wenigstens die Ausstände zu benennen, wenn sie sie schon nicht begleichen kann. Am 08.06. erreichte uns die Antwort.

    Anfrage

    1. Welche offenen Forderungen oder Rechnungen bestehen derzeit gegenüber der Stadt Chemnitz?

    2. Seit wann bestehen die jeweiligen offenen Forderungen oder Rechnungen?

    3. Wie hoch sind die einzelnen offenen Beträge?

    4. Aus welchem Grund beziehungsweise in welchem Zusammenhang sind die Forderungen entstanden?

    5. Sind zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder ähnliche Gebühren angefallen? Falls ja, in welcher Höhe?

    6. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens der Stadt Chemnitz zur Begleichung oder Klärung der offenen Forderungen unternommen?

    7. Gibt es bereits Vereinbarungen, Zahlungspläne oder laufende Verfahren im Zusammenhang mit den offenen Forderungen?

    Die Fragen 1 bis 7 werden wie folgt beantwortet:
    Im Moment besteht hierfür keine Datengrundlage, da jede Organisationseinheit selbstständig für Ihre Forderungen zuständig ist. Somit würde die zentrale Erhebung der Daten immensen Arbeitsaufwand bedeuten, der einmalig nur zur Beantwortung dieser Informationsanfrage aufgewendet würde. Sofern hinter der sehr generellen Anfrage ein konkretes Anliegen steht, bittenwir um eine zielgerichtete Nachfrage.

    EINORDNUNG

    Zugegeben: so unmittelbar vor der Sommerpause nach einem „Kassensturz“ zu fragen, ist vielleicht nicht der beste Zeitpunkt. Jedoch werden diese Fragen umso dringlicher zu beantworten sein, wenn es im Herbst darum geht, einen neuen Finanzhaushalt für die Jahre 2027/2028 auszuhandeln. Hierzu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

  • RA-103/2026 Sonderabo CVAG

    Am 29.04. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zu einem möglichen Sonderabo der CVAG an den Oberbürgermeister,.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nico Köhler nahm konkret Bezug auf einen Artikel der Freien Presse vom 07.04.2026, aus dem hervorgeht, dass die Kosten steigen, wenn man das Angebot von Bus und Bahn ausdünnt. Im Anbetracht der zur Debatte stehenden Kürzungen, über die der Stadtrat am 27.05. zu entscheiden hatte, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, die Idee eines neuen Sonderabos ins Spiel zu bringen. Nicht die geplanten Kürzungen, sondern ein Sonderticket zur Neukundengewinnung soll die Mehrkosten auffangen. Am 21.05. wurde unsere Ratsanfrage durch die Bürgermeister Kütter wie folgt beantwortet:

    Anfrage

    Wie aus einem Presseartikel (https://www.freiepresse.de/chemnitz/chemnitz-plant-drastische-einschnitte-bei-der-cvag-artikel14201006 ) hervorgeht, soll das Angebot von Bus und Bahn in der Stadt ausgedünnt werden, da die Kosten steigen. Als einzige Maßnahme wird die Kostendämpfung durch Einschnitte gesehen, welche dafür sorgen könnten, dass noch mehr Nutzer dem ÖPNV den Rücken kehren. Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:

    1.: Gibt es aus Sicht der CVAG die Möglichkeit der Einführung eines befristeten Sonderaboszur Neukundengewinnung und wenn ja, wurde diese Möglichkeit schon genutzt?
    2.: Wenn nein, welche Tatsachen sprechen dagegen?

    Kundengewinnung erreicht man über die Preis- oder über die Leistungskomponente. Kunden, die über die Preiskomponente bei bestehendem Angebot bereit sind, neu den ÖPNV zu nutzen, dürften im Wesentlichen über das Deutschlandticket oder das Bildungsticket bereits akquiriert worden sein. Das zeigen die seit der Einführung steigenden Nutzerzahlen. Beim Deutschlandticket ist darüber hinaus bei inzwischen steigendem Preis der Kundenrückgang marginal und oft nur unmittelbar nach einer Preiserhöhung spürbar. In der Folge steigen die Nutzerzahlen weiterhin im niedrigen Bereich an. Diejenigen Potenziale, die trotz günstigem Preis noch keine Abokunden sind, finden in aller Regel nicht das für ihre Lebenssituation passende Leistungsangebot bei der CVAG.


    Darüber hinaus obliegt die Tarifhoheit dem Verkehrsverbund Mittelsachsen und die CVAG kann nicht ohne Weiteres, insbesondere nicht ohne die Zustimmung der anderen Verbundunternehmen, ein neues Aboprodukt einführen, denn das Aboprodukt würde im gesamten VMS-Gebiet gelten und müsste insofern von den Verbundunternehmen akzeptiert sein. Mögliche Sonderrabatte auf bestehende Aboprodukte würden der CVAG eher wirtschaftlich schaden, weil der Rabatt sehr hoch sein müsste, um das Deutschlandticket zu unterbieten (ein Rabatt auf das Deutschladticket selbst widerspricht den Tarifbestimmungen des Produkts). Dieser Rabatt würde zudem voll zu Lasten der CVAG gehen, da die CVAG weiterhin die volle Einnahme des Produkts in die Einnahmeaufteilung des Verbundes einbringen müsste. Eine Befristung des Rabatts würde nach deren Ende den vollen Abopreis auf den Kunden wirken lassen und bei dem dann eintretenden Preissprung voraussichtlich wieder zu einer Kündigung führen. Darüber hinaus wäre bei einem deutlichen Preisvorteil davon auszugehen, dass vor allem im Bereich des Deutschlandtickets, welches monatlich kündbar ist, ein Wechsel zum rabattierten Aboprodukt entsteht, was widerum zu Einnahmeverlusten bei der CVAG führt.

    EINORDNUNG

    Bedauerlicherweise erweist sich die Einführung eines Sonderabos, anlässlich der explosionsartig gestiegenen Spritpreise schwieriger als gedacht. Die Verflechtungen der CVAG mit dem VMS machen es unmöglich, ein anlassbezogenes Sonderabonnement aus der Traufe zu heben, weil auch der VMS ein Wörtchen mitzureden hätte. Bildungs- und Deutschlandticket haben bereits zu einer höheren Fahrgastzahl beigetragen und zusätzliche Rabatte müssten von der CVAG allein getragen werden, was eine Abwanderung aus bereits bestehenden Abonnements zur Folge hätte. Das kann durch gleichzeitige Neukundengewinnung rein rechnerisch nicht aufgefangen werden. Bevor die Ticketpreise wirklich sinken können, um Neukunden zu gewinnen, müsste die ganze Unternehmensstruktur der CVAG auf den Prüfstand und das ist aktuell weder möglich noch gewollt.

  • RA-109/2026 Bitumenknappheit

    Am 11.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Bitumenknappheit und den damit einhergehenden Kostensteigerungen an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nachdem die Freie Presse am 08.05. von extremen Preissteigerungen beim für den Straßenbau wichtigen Rohstoff Bitumen berichtet hatte, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, nach den konkreten Auswirkungen dieser jüngsten Preissteigerungen zu fragen. Bürgermeister Kütter beantwortete unsere Ratsanfrage wie folgt: erbürgermeister.

    Anfrage

    Die Freie Presse schrieb am 08.05. von einer Kostenexplosion bei der Sanierung von Straßen,weil es an Bitumen fehlt. So stieg der Preis für diesen Rohstoff allein von Februar 2026 aufMärz 2026 um 36,4%. Wie aus dem BA-015/2026 hervorgeht, werden die Kosten pro qmasphaltierter Straße mit 80-100 Euro kalkuliert. Daraus ergeben sich folgende Fragen, umderen Beantwortung ich höflich bitte:

    1.Inwieweit beeinflusst der gestiegene Bitumenpreis/die Bitumenknappheit die aktuell stattfindenden Baumaßnahmen am Chemnitzer Straßennetz?

      Es liegen vereinzelte Mehrkostenanzeigen der ausführenden Bauunternehmen vor. Auf der Grundlage der geschlossenen Verträge hat die Stadt Chemnitz diese Forderungen bisher vollumfänglich zurückgewiesen.

      2.Ist in diesem Zusammenhang mit Verzögerungen beim Bauablauf zu rechnen?

      Derzeit sind keine Verzögerungen bekannt.

      3.Wie weit hat der gestiegene Bitumenpreis den Quadratmeterpreis für asphaltierte Straßeverteuert?

      Gegenüber dem vergangenen Jahr sind bisher kaum Preissteigerungen erkennbar.

      4.Sind konkrete Straßensanierungsmaßnahmen in Gefahr und wenn ja, welche?

      Nein, bisher sind kaum Verzögerungen in den Bauabläufen festzustellen.

      EINORDNUNG

      Die Auswirkungen sind aktuell für die öffentliche Hand noch nicht zu spüren. Mehrkostenanzeigen wurden bisher vollumfänglich zurückgewiesen. Das bedeutet, dass die ausführenden Firmen die Mehrkosten selber tragen. Im Anbetracht des Drucks, unter dem der ganze Mittelstand steht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Strategie der Abweisung nicht mehr funktioniert und die öffentliche Hand die Mehrkosten im Straßenbau schultern muss. Der Preis kennt auf lange Zeit nur eine Richtung und die Verwaltung wird bald eingestehen müssen, dass man für 80 bis 100€ keinen Quadratmeter Straße mehr gebaut bekommt.

    1. RA-095/2026 Projekte für die Sportmilliarde

      Am 23.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsantrage an den Oberbürgermeister, um zu erfahren, wie die fünk eingereichten Projekte zur Förderung durch die Sportmilliarde des Bundes priorisiert werden. Am 20.05. wurde uns die Antwort vorgelegt:

      Welche der fünf eingereichten Projekte sind dringend zu erledigen und müssen diese dringenden Projekte auf die Liste der Verwendung der Sonderschulden des Bundes gebracht werden? Und wenn ja, welche?

      Mit dem Beschluss B-039/2026 wurde im Rahmen der Einreichung von Baumaßnahmen zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Priorisierung vorgenommen. Unabhängig von möglichen Finanzierungswegen sollte die im Beschluss festgelegte Reihung der Projekte beachtet werden.
      Für alle fünf Projekte gelten inhaltlich unverändert die Darlegungen aus der Vorlage B-039/2026.

      EINORDNUNG

      Da Chemnitz keines seiner fünf eingereichten Projekte gefördert bekam, ist die Frage nach deren Gewichtung (und damit auch der Reihenfolge der Umsetzung) obsolet.

    2. IA-057/2026 Kosten und Sinn von Jugend- und Erwachsenenbildung

      Am 06.05.2026 stellte die AfD-Stadtratsfraktion eine Informationsanfrage zur Entwicklung und Vergabe von Maßnahmen durch das Arbeitsamt.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da die Kosten überall steigen, hielten wir es für sinnvoll, den Bereich „Maßnahmenvergabe an private Bildungsträger“ unter die Lupe zu nehmen und uns aufschlüsseln zu lassen, was da genau an Kosten entsteht. Wie sinnvoll sind unsere Steuergelder in diesem Bereich investiert und wie hoch ist die Erfolgsquote, dass die Teilnehmer danach für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Am 19.05. antwortete uns Bürgermeisterin Ruscheinsky.

      Die Fragen:

      1.Wie hat sich die Anzahl privater Bildungsträger, die durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert werden, seit dem Jahr 2020 entwickelt – insbesondere unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Jugend-, Erwachsenen- und beruflichen Rehabilitation (Reha)?


      2.Welche Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie im Bereich der beruflichen Rehabilitation wurden seit 2020 ausgeschrieben und durchgeführt?


      3.Wie viele Teilnehmer haben seit 2020 jährlich an diesen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Jugendbildung, Erwachsenenbildung und Reha-Maßnahmen)?


      4.Welche Vergütung erhalten Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer bzw. pro Maßnahme in den Bereichen Jugendbildung, Erwachsenenbildung und berufliche Rehabilitation?


      5.Unterscheidet sich die Vergütung je nach Maßnahmeart (z. B. Aktivierung, Qualifizierung, Umschulung, Reha Maßnahmen)?


      6.Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für Betreuung, sozialpädagogische Begleitung oder spezielle Reha Anforderungen) werden übernommen oder müssen von den Trägern selbst getragen werden?


      7.Nach welchen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien (insbesondere nach SGB II + III) werden Maßnahmen in der allgemeinen Bildung sowie im Reha-Bereich ausgeschrieben und vergeben?


      8.Welche spezifischen Regelungen gelten für die Vergabe von Reha-Maßnahmen im Vergleich zu regulären Bildungsmaßnahmen?

      9.Welche Kriterien entscheiden über die Auswahl eines Bildungsträgers – insbesondere im sensiblen Bereich der beruflichen Rehabilitation?


      10.Welche fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenen-bildung sowie im Reha-Bereich durchführen zu dürfen?


      11.Welche Zertifizierungen (z. B. AZAV-Zulassung) sind für allgemeine Maßnahmen und welche zusätzlichen Anforderungen speziell für Reha-Maßnahmen erforderlich?


      12.Müssen Bildungsträger im Reha-Bereich besondere Nachweise erbringen (z. B. barrierefreie Ausstattung, medizinisch-therapeutische Kooperationen)?


      13.Gibt es verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals pro Maßnahme?


      14.Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Fachpersonal in Reha-Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Qualifikationen)?


      15.Wie wird die Betreuungsrelation (Teilnehmer pro Fachkraft) in regulären Maßnahmen vs. Reha Maßnahmen festgelegt?


      16.Wie wird der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Maßnahmen – insbesondere im Reha-Bereich – gemessen (z. B. Integration in Arbeit, Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit)?


      17.Gibt es Unterschiede in der Erfolgsquote zwischen allgemeinen Bildungsmaßnahmen und Reha Maßnahmen?


      18.Wie häufig werden Reha-Maßnahmen überprüft, angepasst oder neu ausgeschrieben?


      19.Welche Kontrollmechanismen bestehen speziell im Reha-Bereich, um Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen?


      20.Wie erfolgt die Zuweisung von Teilnehmenden in Reha-Maßnahmen – freiwillig, verpflichtend oder auf Grundlage medizinischer bzw. psychologischer Gutachten?

      21.Gibt es regionale Unterschiede in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfügbarkeit und Qualität von Reha-Maßnahmen?

      Die Beantwortung der Informationsanfrage fällt in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt hierzu keine Zuständigkeit des Stadtrates vor. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Daten oder Befugnisse, um die Anfrage in der Sache zu beantworten.

      Einordnung

      Was will man dazu sagen? Das kann Frau Ruscheinsky nicht ernst meinen! Diese Nicht-Antwort ist beschämend und hat uns wirklich die Sprache verschlagen. Wir erfahren nichts zur Art der Maßnahmen, zu den Teilnehmern, zu den Erfolgsaussichten, zur Sinnhaftigkeit, zur Qualität der Maßnahmen, zur Qualität des eingesetzten Personals, zum Prozess der Maßnahmenzuweisung, zur Mitwirkung der Teilnehmer, inwieweit die Teilnahme ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot ist und natürlich erfahren wir auch nichts zu den Kosten.

      Bedauerlicherweise ist es so, dass eine Verwaltung keine Informationen beschaffen muss, die sie selbst nicht hat. Einige Fragen aber betreffen Einrichtungen und Maßnahmen, an denen die Kommune beteiligt ist. (Bildungs/Teilhabepakete des Jobcenters) Wir können im Moment nicht einschätzen, ob die Antwort für alle 21 Fragen in ihrer Knappheit korrekt war oder ob Frau Ruscheinsky ihren kommunalrechtlichen Auskunftsanspruch möglicherweise nicht vollständig erfüllt hat. Aber wir bleiben dran und werden das für Sie selbstverständlich prüfen.

    3. Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

      Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

      Unser Stadtrat Nico Köhler fragte am 24.04.2026 beim Oberbürgermeister nach, ob sich die Stadt Chemnitz am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ beteiligt hat oder beteiligen wird.

      Die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 18.05. ist ernüchternd: Chemnitz hat bisher keine Projekte eingereicht. Begründung: Für eine Bewerbung seien Eigenmittel im Haushalt notwendig – diese seien aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorhanden.

      Das ist ein fatales Signal für unsere Stadt!

      Während überall in Deutschland Kommunen versuchen, Fördermittel für dringend notwendige Sanierungen zu sichern, erklärt die Chemnitzer Verwaltung praktisch ihre Handlungsunfähigkeit. Sporthallen, Schwimmbäder und Vereinsstätten verfallen weiter – und Chemnitz verzichtet offenbar freiwillig auf Förderchancen.

      Besonders fragwürdig: Die Verwaltung behauptet, bis zum 03.07.2026 müsse bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegen. Im offiziellen Projektaufruf des Bundes steht jedoch, dass mit der Projektskizze die Gesamtfinanzierung bestätigt werden muss. Interessenbekundungen können noch bis zum 19.06.2026 eingereicht werden.

      Warum also wurde bisher nichts vorbereitet? Warum sind in den aktuellen Vorlagen zur Verteilung der neuen Bundes-Sonderschulden keine Eigenmittel für diese Förderchance vorgesehen?

      Für uns ist klar: Chemnitz darf diese Möglichkeit nicht einfach verstreichen lassen. Unsere Sportstätten und Schwimmbäder brauchen Investitionen – nicht Ausreden.

      #Chemnitz #AfD #Stadtrat #Schwimmbäder #Sportstätten #Fördermittel #Kommunalpolitik

      zur beantworteten Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-102-2026-sanierung-sportstaetten-schwimmbaeder/

    4. RA-102/2026 Sanierung Sportstätten Schwimmbäder

      Am 24.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Anlass war die Vergabe der Sonderschulden des Bundes und ob sich die Stadt Chemnitz an dem Projektaufruf beteiligt hat, damit Sportstätten und Schwimmbäder zu sanieren.

      Am 18.05.teilte Bürgermeisterin Ruscheinsky folgendes mit:

      1. Hat sich die Stadt Chemnitz schon am Projektaufruf beteiligt, und wenn ja mit welchen Projekten?
      2. Wenn nein, warum nicht?
      3. Ist die Einreichung von Projekten vorgesehen, und wenn ja welche?
      4. Ist für die Beteiligung ein Stadtratsbeschluss notwendig und wenn ja, wann wird dieser zur Entscheidung eingebracht?

      Für eine Beteiligung an dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ausgeschriebenen Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ist die Einreichung eines Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 notwendig.
      Die Stadt Chemnitz hat sich bisher nicht an diesem Förderprogramm beteiligt. Eine Beteiligung setzt die Bestätigung der Eigenmittel im städtischen Haushalt voraus. Dies ist derzeit nicht gegeben auf Grund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Chemnitz.

      EINORDNUNG

      Das zu lesen, tut wirklich weh! Die Stadtverwaltung sagt sinngemäß: Um sich auf Fördermittel zu bewerben, muss ein Stadtratsbeschluss vorliegen sowie Eigenmittel im städtischen Haushalt vorhanden sein. Beides ist nicht der Fall. Was ist das anderes als eine Bankrotterklärung?

      Am nächsten Mittwoch beraten wir über die Verteilung der Sonderschulden des Bundes. In den aktuellen Vorlagen sind keine Eigenmittel für die Beteiligung an diesem Projektaufruf eingeplant.

      Wie aber kommt die Verwaltung auf die Aussage, dass ein Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 erfolgen muss?

      Im Projektaufruf heißt es: „Mit Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden. Die Skizze muss eine realistische Mittelabflussplanung enthalten.“

      Es wird auch darauf hingewiesen, das die Kommunen ihre Interessenbekundungen bis zum 19.06.2026 einreichen können. Das zugehörige Portal wurde ab dem 20.03.2026 freigeschaltet.