Kategorie: Nico Köhler Anfragen

  • Fußweg an der Glösaer Straße 35

    Am 27.08.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zum Thema „Glösaer Str. 35“. Konkret wollte er wissen, ob im Zuge der Bauarbeiten für das neue Trainingszentrum des Zolls Gespräche geführt wurden, um den vorhandenen Fußweg, der derzeit mitten im Grundstück endet, in Richtung der Garagen zu verlängern.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 22.09.2025 durch Bürgermeister Thomas Kütter im Auftrag des Oberbürgermeisters:

    Hintergrund
    Eigentümerin des betroffenen Flurstücks ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Stadt Chemnitz wurde von dieser über die laufenden Bauaktivitäten nicht informiert.

    Gespräche über eine Verlängerung des Gehwegs
    Entsprechend fanden bisher keine Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und der Eigentümerin über den Ausbau des Gehwegs statt.

    Prioritätensetzung der Stadt
    Unabhängig davon betont die Verwaltung, dass angesichts der angespannten Haushaltslage und der geringen Fußgängerfrequentierung in diesem Abschnitt ein investives Vorhaben wie der Grunderwerb und der Ausbau des Gehwegs derzeit keine Priorität hätte.

  • mit Haftbefehl gesuchte Personen in Chemnitz

    Am 05.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler (AfD-Stadtratsfraktion) eine öffentliche Ratsanfrage zum Thema „Mit Haftbefehl gesuchte Personen in Chemnitz“. Hintergrund war die bundesweite Zahl von 147.995 Personen, die zum Stichtag 1. Juli 2025 im Fahndungssystem INPOL-Z mit nicht vollstreckten Haftbefehlen ausgeschrieben waren. Köhler wollte wissen, wie viele Fälle konkret in Chemnitz bestehen – aufgeschlüsselt nach Nationalitäten – und welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung habe, die Polizei bei der Fahndung zu unterstützen.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 15.09.2025 durch Bürgermeister Knut Kunze im Auftrag des Oberbürgermeisters:

    Hintergrund
    Ratsanfragen sind nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nur zulässig, wenn sie sich auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

    Einschätzung der Verwaltung
    Die vorgelegte Anfrage zielte jedoch auf Bewertungen und Einschätzungen der Verwaltung zu einer bundes- und landesweiten Thematik ab. Damit fällt sie nicht unter das Fragerecht des Stadtrates.

    Antwort der Stadtverwaltung
    Aus diesem Grund konnte die Stadt Chemnitz die Ratsanfrage nicht beantworten.

  • Mehrkosten durch Erweiterung der Gremien

    Am 03.09.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zum Thema „Mehrkosten Gremien durch Erweiterung“. Hintergrund war die Diskussion, ob die Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates von bisher 13 Mitgliedern auf 15 oder 16 erweitert werden soll.

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 05.09.2025 durch Oberbürgermeister Sven Schulze:

    Hintergrund
    Die Anfrage zielte auf die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Erweiterung der Ausschussgröße.

    Mehrkosten bei 15 Mitgliedern
    Nach Angaben der Stadtverwaltung würde eine Erweiterung auf 15 Mitglieder rund 5.000 € zusätzliches Sitzungsgeld verursachen.

    Mehrkosten bei 16 Mitgliedern
    Bei einer Erhöhung auf 16 Mitglieder wären entsprechend ca. 7.500 € Mehrkosten einzuplanen.

    Damit liegen die finanziellen Auswirkungen klar auf dem Tisch und können in die weiteren Beratungen zur Ausschussgröße einbezogen werden.

  • Einschulungen im Schuljahr 2025/2026

    Am 11.08.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage (RA-194/2025) zum Thema Einschulungen für das Schuljahr 2025/2026. Die Anfrage wurde am 04.09.2025 durch die Stadtverwaltung beantwortet.

    Hintergrund

    Ziel der Anfrage war die Klärung der tatsächlichen Einschulungszahlen, möglicher Rückstellungen sowie Auswirkungen auf die Schulnetzplanung.

    Einschulungszahlen

    Laut Antwort der Stadtverwaltung wurden im Schuljahr 2025/2026:

    • 1.846 Schulanfängerinnen und Schulanfänger an kommunalen Grundschulen,
    • sowie 147 Einschulungen an Förderschulen
      verzeichnet.

    Die Zahlen für Einschulungen an Schulen in freier Trägerschaft liegen derzeit noch nicht vor und werden zum Stichtag 01.10.2025 erhoben.

    Prognosevergleich

    Der Schulnetzplan, auf Basis der Querliste 2023, ging von 2.204 potenziellen Schulanfängerinnen und Schulanfängern im gesamten Stadtgebiet aus. Diese Zahl umfasst alle in Chemnitz wohnhaften Kinder der Geburtsjahrgänge 01.07.2018 bis 30.06.2019, inklusive Rückstellungen und möglicher Einschulung an freien Schulen.

    Die nun vorliegenden 1.846 Einschulungen an kommunalen Grundschulen bewegen sich laut Stadtverwaltung im Rahmen der Prognose und bestätigen die erwartete Entwicklung. Ein vollständiger Vergleich mit der Prognose ist jedoch erst nach Vorliegen der Zahlen aus freien Schulen möglich.

    Schulnetzplanung

    Die Schulnetzplanung wird laut Stadt nicht jährlich, sondern alle fünf Jahre gemäß der Schulnetzplanungsverordnung fortgeschrieben. Die letzte Fortschreibung für Grundschulen erfolgte im November 2024 (B-033/2024). Darin wurde bereits auf den erwarteten Rückgang der Einschulungszahlen hingewiesen.

    Zusätzlich erfolgen regelmäßige Auswertungen über:

    • die Querliste,
    • den Schulreport sowie
    • die Berichterstattung zur Klassenbildung im Schul- und Sportausschuss.

    Diese Instrumente sollen laut Stadt eine laufende Beobachtung der Entwicklungen ermöglichen.

    Rückstellungen

    Laut Stadtverwaltung liegen keine Zahlen zu Rückstellungen vor. Weder das Landesamt für Schule und Bildung noch das Schulamt Chemnitz führen Übersichten oder Statistiken über die Zahl der erteilten Rückstellungen.

  • Telefonische Erreichbarkeit Friedhofs- und Bestattungsbetrieb

    Am 29.07.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zur telefonischen Erreichbarkeit des Friedhofs- und Bestattungsbetriebs der Stadt Chemnitz. Hintergrund waren Bürgerbeschwerden, dass die Verwaltung über mehrere Tage telefonisch nicht erreichbar war.

    In der Anfrage wurden folgende Punkte geklärt:

    1. Ursache des Ausfalls
      • Die Telefonanlage selbst war nicht defekt.
      • Es gab eine Störung beim Netzbetreiber, verursacht durch ein gestohlenes Kupferkabel.
      • Die Leitung war vom 22.07. bis 01.08.2025 gestört.
    2. Reparaturkosten
      • Für den Friedhofs- und Bestattungsbetrieb entstanden keine Kosten.
    3. Erreichbarkeit während der Störung
      • Für Bestattungsunternehmen stand eine Notmobilnummer zur Verfügung.
      • Andere Bürger wurden gebeten, per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Falls dies nicht möglich war, rief die Verwaltung im Nachgang über zusätzliche Mobiltelefone zurück.
    4. Finanzielle Auswirkungen
      • Es entstand ein erhöhter Nachbearbeitungsaufwand für die Mitarbeitenden, der sich nicht beziffern lässt.
      • Entgangene Umsätze sind laut Stadtverwaltung nicht anzunehmen, da der Kontakt zu den Bestattungsunternehmen gewährleistet war.

    Die vollständige Antwort der Verwaltung ist öffentlich im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz einsehbar.

  • Vermietung Stellplätze Parkhaus, Am Rathaus 1, 09111 Chemnitz

    Am 28.04.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zur Vermietung von Stellplätzen im Parkhaus „Am Rathaus 1“ in Chemnitz. Hintergrund waren Hinweise, dass Stadträten angeblich Mietverträge zu vergünstigten Konditionen angeboten wurden.

    Die Anfrage umfasste folgende Punkte:

    • Sind der Stadtverwaltung entsprechende Mietverträge bekannt?
    • Wurde die Verwaltung vorab in die Prüfung dieser Verträge einbezogen?
    • Wie bewertet die Verwaltung die Höhe des Mietpreises von 11,90 € pro Monat?
    • Wäre es strafbar, wenn Stadträte derartige Verträge unterzeichnet hätten?
    • Welche Maßnahmen würde die Verwaltung ergreifen, wenn solche Verträge tatsächlich abgeschlossen wurden?

    Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 02.05.2025 wie folgt:

    • Keine Kenntnis über Mietverträge
      Der Verwaltung sind keine derartigen Mietverträge bekannt.
    • Keine Prüfung durch die Stadt
      Eine vorherige Prüfung oder Vorlage dieser Verträge hat nicht stattgefunden.
    • Bewertung und Strafbarkeit
      Die Fragen zur Angemessenheit der Mietpreise und zur Strafbarkeit von Vertragsabschlüssen wurden nicht beantwortet, da sie Wertungen enthalten und nicht unter das Fragerecht fallen.
    • Mögliche Maßnahmen
      Da der Stadtverwaltung keine entsprechenden Verträge vorliegen, wurde diese Frage als theoretisch eingestuft und ebenfalls nicht beantwortet.

    Die vollständige Antwort der Verwaltung ist öffentlich im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz einsehbar.

  • RA-017/2025 – Islamisches Kulturzentrum Bruno-Salzer-Straße

    RA-017/2025 – Islamisches Kulturzentrum Bruno-Salzer-Straße

    Sehr geehrter Herr Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Gibt es dazu eine Bauvoranfrage bzw. eine Bauanfrage? Wenn ja, wie
      wurde diese beschieden?

      Für die Nutzungsänderung in türkisch-islamischen Kulturverein mit Jugendclub,
      Gebetsräumen und Gesellschaftsräumen wurde ein Antrag auf Bauvorbescheid zur
      bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens gestellt. Dieser wurde am
      05.12.2024 positiv beschieden.

    2. Wie ordnet sich das geplante Vorhaben in den Abwägungs- und
      Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 18/05 „Nördlich der Altchemnitzer
      Straße“, Teilgebiet A ein?

      Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wurde im Stadtrat am 15.05.2024 gefasst
      (Vorlage B-082/2024) nach Vorberatung im ASM am 23.04.2025. Die
      Bebauungsplansatzung erlangte mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 06.09.2024
      Rechtskraft.
      Die angefragte Nutzung war im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
      (und damit im Abwägungs- und Satzungsbeschluss) kein Thema. Zu bewerten ist die
      Zulässigkeit anhand der rechtskräftigen Ortssatzung.
      Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ist das Vorhaben zulässig. Es ist ein
      Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt; die allgemeine Zulässigkeit von Anlagen für
      Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
      Zwecke wurde nicht eingeschränkt.
      Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude im rückwärtigen Grundstücksteil ist mit einem
      Baufeld erfasst. Zudem besteht – wie bei den Nachbargrundstücken – die Möglichkeit stra-
      ßenbegleitend eine mehrgeschossige Neubebauung zu errichten.

    3. Liegen der Stadtverwaltung Beschwerden zum geplanten Objekt vor?

      Der Stadtverwaltung liegen keine Beschwerden vor.

    4. Wurden im Vorab Gespräche mit Anliegern geführt?

      In diesem Verfahren auf Bauvorbescheid wurden die Anlieger nicht beteiligt, da dies nicht
      erforderlich war.
      Den vom Antragsteller angegebenen Nachbarn wurde eine Kopie des Bauvorbescheides
      zugestellt.

    Freundliche Grüße
    Michael Stötzer
    Bürgermeister

    Quelle: afdfraktionchemnitz.de