Kategorie: Nico Köhler Anfragen

  • RA-109/2026 Bitumenknappheit

    Am 11.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Bitumenknappheit und den damit einhergehenden Kostensteigerungen an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nachdem die Freie Presse am 08.05. von extremen Preissteigerungen beim für den Straßenbau wichtigen Rohstoff Bitumen berichtet hatte, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, nach den konkreten Auswirkungen dieser jüngsten Preissteigerungen zu fragen. Bürgermeister Kütter beantwortete unsere Ratsanfrage wie folgt: erbürgermeister.

    Anfrage

    Die Freie Presse schrieb am 08.05. von einer Kostenexplosion bei der Sanierung von Straßen,weil es an Bitumen fehlt. So stieg der Preis für diesen Rohstoff allein von Februar 2026 aufMärz 2026 um 36,4%. Wie aus dem BA-015/2026 hervorgeht, werden die Kosten pro qmasphaltierter Straße mit 80-100 Euro kalkuliert. Daraus ergeben sich folgende Fragen, umderen Beantwortung ich höflich bitte:

    1.Inwieweit beeinflusst der gestiegene Bitumenpreis/die Bitumenknappheit die aktuell stattfindenden Baumaßnahmen am Chemnitzer Straßennetz?

      Es liegen vereinzelte Mehrkostenanzeigen der ausführenden Bauunternehmen vor. Auf der Grundlage der geschlossenen Verträge hat die Stadt Chemnitz diese Forderungen bisher vollumfänglich zurückgewiesen.

      2.Ist in diesem Zusammenhang mit Verzögerungen beim Bauablauf zu rechnen?

      Derzeit sind keine Verzögerungen bekannt.

      3.Wie weit hat der gestiegene Bitumenpreis den Quadratmeterpreis für asphaltierte Straßeverteuert?

      Gegenüber dem vergangenen Jahr sind bisher kaum Preissteigerungen erkennbar.

      4.Sind konkrete Straßensanierungsmaßnahmen in Gefahr und wenn ja, welche?

      Nein, bisher sind kaum Verzögerungen in den Bauabläufen festzustellen.

      EINORDNUNG

      Die Auswirkungen sind aktuell für die öffentliche Hand noch nicht zu spüren. Mehrkostenanzeigen wurden bisher vollumfänglich zurückgewiesen. Das bedeutet, dass die ausführenden Firmen die Mehrkosten selber tragen. Im Anbetracht des Drucks, unter dem der ganze Mittelstand steht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Strategie der Abweisung nicht mehr funktioniert und die öffentliche Hand die Mehrkosten im Straßenbau schultern muss. Der Preis kennt auf lange Zeit nur eine Richtung und die Verwaltung wird bald eingestehen müssen, dass man für 80 bis 100€ keinen Quadratmeter Straße mehr gebaut bekommt.

    1. RA-095/2026 Projekte für die Sportmilliarde

      Am 23.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsantrage an den Oberbürgermeister, um zu erfahren, wie die fünk eingereichten Projekte zur Förderung durch die Sportmilliarde des Bundes priorisiert werden. Am 20.05. wurde uns die Antwort vorgelegt:

      Welche der fünf eingereichten Projekte sind dringend zu erledigen und müssen diese dringenden Projekte auf die Liste der Verwendung der Sonderschulden des Bundes gebracht werden? Und wenn ja, welche?

      Mit dem Beschluss B-039/2026 wurde im Rahmen der Einreichung von Baumaßnahmen zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Priorisierung vorgenommen. Unabhängig von möglichen Finanzierungswegen sollte die im Beschluss festgelegte Reihung der Projekte beachtet werden.
      Für alle fünf Projekte gelten inhaltlich unverändert die Darlegungen aus der Vorlage B-039/2026.

      EINORDNUNG

      Da Chemnitz keines seiner fünf eingereichten Projekte gefördert bekam, ist die Frage nach deren Gewichtung (und damit auch der Reihenfolge der Umsetzung) obsolet.

    2. Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

      Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

      Unser Stadtrat Nico Köhler fragte am 24.04.2026 beim Oberbürgermeister nach, ob sich die Stadt Chemnitz am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ beteiligt hat oder beteiligen wird.

      Die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 18.05. ist ernüchternd: Chemnitz hat bisher keine Projekte eingereicht. Begründung: Für eine Bewerbung seien Eigenmittel im Haushalt notwendig – diese seien aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorhanden.

      Das ist ein fatales Signal für unsere Stadt!

      Während überall in Deutschland Kommunen versuchen, Fördermittel für dringend notwendige Sanierungen zu sichern, erklärt die Chemnitzer Verwaltung praktisch ihre Handlungsunfähigkeit. Sporthallen, Schwimmbäder und Vereinsstätten verfallen weiter – und Chemnitz verzichtet offenbar freiwillig auf Förderchancen.

      Besonders fragwürdig: Die Verwaltung behauptet, bis zum 03.07.2026 müsse bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegen. Im offiziellen Projektaufruf des Bundes steht jedoch, dass mit der Projektskizze die Gesamtfinanzierung bestätigt werden muss. Interessenbekundungen können noch bis zum 19.06.2026 eingereicht werden.

      Warum also wurde bisher nichts vorbereitet? Warum sind in den aktuellen Vorlagen zur Verteilung der neuen Bundes-Sonderschulden keine Eigenmittel für diese Förderchance vorgesehen?

      Für uns ist klar: Chemnitz darf diese Möglichkeit nicht einfach verstreichen lassen. Unsere Sportstätten und Schwimmbäder brauchen Investitionen – nicht Ausreden.

      #Chemnitz #AfD #Stadtrat #Schwimmbäder #Sportstätten #Fördermittel #Kommunalpolitik

      zur beantworteten Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-102-2026-sanierung-sportstaetten-schwimmbaeder/

    3. RA-102/2026 Sanierung Sportstätten Schwimmbäder

      Am 24.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Anlass war die Vergabe der Sonderschulden des Bundes und ob sich die Stadt Chemnitz an dem Projektaufruf beteiligt hat, damit Sportstätten und Schwimmbäder zu sanieren.

      Am 18.05.teilte Bürgermeisterin Ruscheinsky folgendes mit:

      1. Hat sich die Stadt Chemnitz schon am Projektaufruf beteiligt, und wenn ja mit welchen Projekten?
      2. Wenn nein, warum nicht?
      3. Ist die Einreichung von Projekten vorgesehen, und wenn ja welche?
      4. Ist für die Beteiligung ein Stadtratsbeschluss notwendig und wenn ja, wann wird dieser zur Entscheidung eingebracht?

      Für eine Beteiligung an dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ausgeschriebenen Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ist die Einreichung eines Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 notwendig.
      Die Stadt Chemnitz hat sich bisher nicht an diesem Förderprogramm beteiligt. Eine Beteiligung setzt die Bestätigung der Eigenmittel im städtischen Haushalt voraus. Dies ist derzeit nicht gegeben auf Grund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Chemnitz.

      EINORDNUNG

      Das zu lesen, tut wirklich weh! Die Stadtverwaltung sagt sinngemäß: Um sich auf Fördermittel zu bewerben, muss ein Stadtratsbeschluss vorliegen sowie Eigenmittel im städtischen Haushalt vorhanden sein. Beides ist nicht der Fall. Was ist das anderes als eine Bankrotterklärung?

      Am nächsten Mittwoch beraten wir über die Verteilung der Sonderschulden des Bundes. In den aktuellen Vorlagen sind keine Eigenmittel für die Beteiligung an diesem Projektaufruf eingeplant.

      Wie aber kommt die Verwaltung auf die Aussage, dass ein Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 erfolgen muss?

      Im Projektaufruf heißt es: „Mit Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden. Die Skizze muss eine realistische Mittelabflussplanung enthalten.“

      Es wird auch darauf hingewiesen, das die Kommunen ihre Interessenbekundungen bis zum 19.06.2026 einreichen können. Das zugehörige Portal wurde ab dem 20.03.2026 freigeschaltet.

    4. IA-048/2026 Theaterkonzept Besucherzahlen

      Zunächst mauerte die Stadtverwaltung, als unser Stadtrat Nico Köhler mit den Ratsanfragen 075/2026 und 076/2026 die Besucherzahlen der Theater allgemein und des Schauspielhauses im Besonderen erfragte. Am 17.04. wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister gerichtet.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da die Theater mit 36 Mio€ jährlich unterstützt werden müssen, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, nach dem Theaterkonzept und den Besucherzahlen allgemein zu fragen. Ein normaler Vorgang – denn diese Informationen wurden bis 2021 jedes Jahr erfragt. Die Antwort stellt eine Art Rechenschaftsbericht für das viele Geld dar, mit dem die Theater jedes Jahr bezuschusst werden.

      EINORDNUNG

      Diese Zahlen sind aufschlussreich und hätten die Debatte vor Wochen schon versachlicht. Auch wenn uns bedauerlicherweise die Zahlen aus 2021 und 2022 unterschlagen werden, so müssen wir der Stadtverwaltung doch zustimmen: Aus diesem Zeitraum sind die Zahlen wegen der vielen coronabedingten Schließzeiten nicht repräsentativ.

      Dass die Einnahmen aus den Ticketverkäufen nur einen Bruchteil der Kosten gegenfinanzieren können, (11%) ist allgemein bekannt. Die Antwort auf die IA-049/2026 fokussierte sich auf das Schauspielhaus. Diese IA-048/2026 nimmt die ganze Sparte „Theater“ in den Blick.

      Hier wird genau die Transparenz hergestellt, die wir erwartet und erbeten haben: Etwa 36 Mio.€ städtische Zuschüsse für einen Kulturbetrieb mit mehr als 200.000 Gästen pro Jahr. Ob das angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber dass der Investitionsstau bei der technischen Ausstattung aller Theaterimmobilien auf 15Mio.€ beziffert wird, ist schon ein starkes Stück!

    5. IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

      IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

      Zunächst mauerte die Stadtverwaltung, als unser Stadtrat Nico Köhler mit den Ratsanfragen 075/2026 und 076/2026 die Auslastungen der Theater allgemein und des Schauspielhauses im Besonderen erfragte. Am 17.04. wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister gerichtet.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      In der aufgeheizten und sehr dynamischen Debatte um die Zukunft des Schauspielhauses und dessen Standort halten wir es für geboten, konkret nach der Auslastung des Schauspielhauses seit dem Umzug in den Spinnbau zu fragen. Wir wollen damit klären, welche Bedeutung dem Schauspielhaus in der Kulturlandschaft unserer Stadt zukommt, um Rückschlüsse darauf zu ziehen, wieviel Geld der Stadt ein neuer Standort oder eine Sanierung politisch vertretbar wert sein kann.

      Am 15.05.2026 antwortete der Bürgermeisterin Ruscheinsky wie folgt:

      EINORDNUNG

      Diese Zahlen sind aufschlussreich und hätten die Debatte vor Wochen schon versachlicht. Auch wenn uns bedauerlicherweise die Zahlen aus 2021 und 2022 unterschlagen werden, so müssen wir der Stadtverwaltung doch zustimmen: Aus diesem Zeitraum sind die Zahlen nicht repräsentativ.

      Dass die Einnahmen aus den Ticketverkäufen nur einen Bruchteil der Kosten gegenfinanzieren können, (11%) ist allgemein bekannt. Seit der Jahrtausendwende hat man nie mehr als 15% gegenfinanzieren können und das ist auch in Ordnung. Solche Kultureinrichtungen tragen sich überall nur mit erheblicher finanzieller Bezuschussung von Land und Kommune.

      Verwirrend ist hingegen ein Zeitungsartikel der Freien Presse vom 19.05., der für alle Bühnen (incl. Opernhaus) 209.000 Besucher in 2025 zählt und dies mit den Besuchern des Stadions an der Gellertstraße vergleicht. Laut Antwort auf unsere Informationsanfrage entfallen auf das Schauspielhaus 488 Veranstaltungen mit insgesammt 65.600 Besuchern in 2025. Der CFC lockte in 19 Spielen 122.300 Gäste ins Stadion. Wie will man das ernsthaft miteinander vergleichen? Täte man das, müsste man die Umbaukosten des Stadions (30 Mio.€) ins Besucherzahl-Verhältnis setzen, und dann wären schon 15 Mio.€ für das Schauspielhaus zuviel.

      Hinweislink: https://www.freiepresse.de/chemnitz/besucher-auslastung-zuschuesse-die-wichtigsten-zahlen-zur-theater-debatte-in-chemnitz-artikel14250208

      Uns ging es aber nicht nur um absolute Besucherzahlen sondern um die Auslastung, die im Spinnbau an den 90% kratzt. Und das ist bemerkenswert: unterstreicht es doch zum einen die Qualität, die das Ensemble trotz der Not- und Übergangslösungen auf die Bühne bringt und zum anderen wird das nach wie vor hohe Interesse des Publikums deutlich. Ausverkaufte Veranstaltungen sind keine Ausnahme, sondern die Regel und das spricht in jeder Hinsicht FÜR das Chemnitzer Schauspielhaus. Obwohl sich seit dem Umzug in den Spinnbau die Rahmenbedingungen für Ensemble und Publikum deutlich verschlechtert haben, ist das Interesse hoch. Es ist offensichtlich, dass wir hier von einem unverzichtbaren Teil des Kulturangebots sprechen, der wegen knapper Kassen keinesfalls hinten runter fallen darf.

      Wie viel uns das Schauspielhaus konkret kosten und wo es seinen Standort haben sollte, können Sie in unserer Bürgerbefragung mitteilen. Vielen Dank.

    6. IA-047/2026 Versorgungssicherheit

      Nachdem die Ratsanfrage 028/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler mit Verweis auf die sächsische Gemeindeordnung unbeantwortet geblieben war, trugen wir dieses Anliegen in Form einer Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister heran.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es mit Blick auf die zunehmende Zahl linksextremer Anschläge auf die Versorgungsinfrastruktur geboten, kritische Punkte der Versorgungssicherheit, wie das Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße, in den Blick zu nehmen. Wie groß ist die Bedeutung dieses Umspannwerks, was wäre, wenn dieses ausfiele und ist man für einen solchen Fall vorbereitet? Die Fragen wurden am 17.04. gestellt und am 13.05. 2026 beantwortet.

      Frage:
      Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
      der Anschlag der linksextremistischen Vulkangruppe in Berlin ging bundesweit durch die Medien. Und der Anschlag auf die Ampelanlage Augustusburger Straße/Martinstraße am 10.12.2025, der Kosten in Höhe von 85.000 € verursachte, zeigt, dass auch unsere Chemnitzer Infrastruktur nicht sicher ist. Zweifelsohne ist das Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße/Südring von zentraler Bedeutung für die Energieversorgung des Chemnitzer Südens. Zu diesem Umspannwerk bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

      1.Wie viele Haushalte werden von dort mit Strom versorgt?

      Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

      2.Welche Stadtteile wären betroffen, wenn dieses Umspannwerk „ausfällt“?

      Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

      3.Wie lange würde es dauern, dieses Umspannwerk im Fall der Fälle zu überbrücken?

      Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

      4.Greifen Notfallpläne, wenn die Stadt Chemnitz sich mit einem länger anhaltenden, flächendeckenden Stromausfall konfrontiert sieht?

      Die Stadt Chemnitz verfügt über einen Besonderen Alarm- und Einsatzplan Stomausfall.

      EINORDNUNG

      Ist denn die Versorgungssicherheit durch kritische Infrastruktur wie dem Helbersdorfer Umspannwerk so brisant, dass dies eine solche Nicht-Antwort durch Herrn Bürgermeister Kunze rechtfertigt? Dessen Antwort geht über ein: „Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen, es ist alles gut!“ nicht hinaus. Dabei wird zur Beantwortung von Anfragen oft auf interne Informationen des jeweiligen Unternehmens zurückgegriffen, wie folgende Beispiele beweisen:

      (RA-093/2021 Flemmingkrankenhaus; RA-214/2025 CVAG; RA095/2025 ASR; RA194/2024 EinS-Energie)

      Es ist doch ungewöhnlich, dass man auf die INetz GmbH verweist, und die Fragen unbeantwortet lässt. Wir werden hier weiter im Unklaren gelassen und ob das so in Ordnung ist, werden wir prüfen.

    7. IA-045/2026 Schulverweise bei Verhaltensauffälligkeiten

      Nachdem die Ratsanfrage 036/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit unbeantwortet geblieben war, trugen wir dieses Anliegen in Form einer Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister heran.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es angesichts der Menge an zu integrierenden Schülern unmöglich, die Güte des flächendeckenden Schulunterrichts zu gewährleisten, da aufgrund fehlender Deutschkenntnisse den Anweisungen der Lehrkräfte nicht gefolgt werden kann und dies dem ganzen Schulbetrieb schadet. Ziel der Anfrage ist es, das Ausmaß der Probleme nachzuvollziehen, welche die Inklusion mit sich bringt und Rückschlüsse darauf zu ziehen, ob und wie sehr das Schulsystem bei dieser Aufgabe überfordert ist.

      Am 13.05.2026 antwortete der Bürgermeister Burghart wie folgt:

      zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters, nach Einbeziehung des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (LaSuB, STOC), zusammenfassend für alle Fragen, Nachfolgendes mit.
      1.Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)
      2.Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)
      3.Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?
      4.Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?


      Die Zuständigkeiten der Stadt Chemnitz als Schulträger liegen gemäß § 21 i.V. mit § 23 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) in den äußeren Schulangelegenheiten, das heißt in der Errichtung von Schulgebäuden und Schulräumen sowie deren entsprechender Ausstattung mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln. Darüber hinaus stellt der Schulträger die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung und unterhält Genanntes in einem ordnungsmäßen Zustand.
      Im Gegensatz hierzu ist das LaSuB für die inneren Schulangelegenheiten zuständig.


      Soweit mit „Schulverweisen“ Ordnungsmaßnahmen nach § 39 SächsSchulG, insbesondere die Überweisung in eine andere Schule gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 5 SächsSchulG, gemeint sind, werden diese Daten durch das LaSuB statistisch nicht erfasst.
      Hinzu kommt, dass die zugrunde liegenden Ordnungsmaßnahmen schulische Verwaltungsakte darstellen und insoweit datenschutzrechtlich besonders sensibel zu behandeln sind. Dem Landesamt liegen hierzu daher auch keine auswertbaren Datensätze vor, aus denen sich die angefragten Entwicklungen, Aufgliederungen nach Klassenstufen, Schularten oder einzelnen Schulen ableiten ließen. Auch zu möglichen sozialen Merkmalen, Herkunft, sozialem Status oder anderen Markern können keine Aussagen getroffen werden, da entsprechende Daten weder erhoben, noch im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen statistisch ausgewertet werden.


      Eine Beantwortung der vier Einzelfragen ist schlussendlich nicht möglich.

      EINORDNUNG

      Der Status der Informationsanfrage ist höher zu werten als eine Ratsanfrage, weshalb es schwieriger ist, die Antwort abzublocken. Abermals wird darauf verwiesen, dass die Stadt Chemnitz nicht zuständig ist, und und dass sie ihre sonstigen Aufgaben als Schulträger ordnungsgemäß erfülle. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gäbe es keine Datensätze, die man zur Antwort unserer Fragen heranziehen und auswerten könne.

      Dies ist nicht hinnehmbar, da die Massenmigration erhebliche Belastungen für unser Bildungswesen mit sich bringt und man offensichtlich die Augen davor verschließt, wie groß das Problem tatsächlich ist. Auch wenn wir die Beobachtungen nicht mit Zahlen untermauern können, so bleiben die tatsachen doch Tatsachen:

      Die Inklusion von Schülern aus nicht-deutschen Sprachräumen ist im erforderlichen Maße nicht leistbar. Wir sehen, wie Schüler, Lehrer und der Bildungsgrad unserer Schulen unter der Massenmigration leidet. Wir sehen, dass vermehrt kein zielführender Unterricht mehr möglich ist, weil Sprachkenntnis und Respekt vor der Lehrkraft erodieren. Wir sehen, dass die „Schule“ als sicherer Ort für Bildung und soziales Wachstum in Verruf gerät. Es darf nicht so weit kommen wie in manchen Teilen Westdeutschlands, wo einheimische Kinder bereits zur Minderheit geworden sind und sich den Zugewanderten anpassen müssen, um den Schultag irgendwie zu überstehen!

    8. RA-089/2026 – Straßenbaulast Leipziger Straße

      Nach einem Bürgergespräch stellte unser Stadtrat Nico Köhler am 07.04. eine Ratsanfrage zur Straßenbaulast der Leipziger Straße.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Aus dem Bürgergespräch nahmen wir die Frage mit, ob sich die Straßenbaulast der Leipziger Straße in Röhrsdorf in den letzten Jahren verändert hat und wer für die Verbreiterung einer Zufahrt zustänig war.

      Am 29.04.2026 antwortete der Bürgermeister Thomas Kütter wie folgt:

      Hat sich die Straßenbaulast auf der Leipziger Straße von der Nordstraße stadtauswärts bis zum Kreisverkehr Richtung Hartmannsdorf in den letzten 4 Jahren verändert und wenn ja, wer hat die Straßenbaulast wann und an wen übertragen?

      Nein. Die Baulast der Stadt Chemnitz endet für die Leipziger Straße seit jeher an der Grenze der Ortsdurchfahrt Röhrsdorf, welche sich auf Höhe der Einmündung Heinrich-Heine-Straße befindet. Ab dieser Grenze befindet sich die Leipziger Straße in Richtung Hartmannsdorf in Baulast des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Der Freistaat Sachsen hat die Unterhaltung der Straße an den Landkreis Mittelsachsen übertragen.

    9. RA-084/2026 Kommunaler Wärmeplan

      Am 30.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum kommunalen Wärmeplan. Am 26.03. war aus der Freien Presse zu erfahren, dass erst 3,1% der sächsischen Kommunen einen Wärmeplan verabschiedet und 74% mit den Planungen noch nicht einmal angefangen haben.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es angesichts der Änderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) durch die Bundesregierung geboten, die geplante Annahme des Kommunalen Wärmeplans für Chemnitz durch den Stadtrat zu hinterfragen.

      Am 28.04.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

      1.Um der für Chemnitz geltenden Frist zu genügen, muss in der Stadtratssitzung am 27.05. darüber entschieden werden, da der Stadtrat erst einen Tag nach Ablauf der Frist, nämlich am 01.07, wieder tagt. Steht die Entscheidung zur Annahme des kommunalen Wärmeplans der Stadt Chemnitz bereits am 27.05. auf der Tagesordnung?

      Ja

      2.Warum wurde dieses komplexe Thema in so großer Eile behandelt, obwohl uns ganz klar keine Konsequenzen drohen, wenn wir die Frist reißen oder gar keinen Kommunalen Wärmeplan beschließen?

      Am Kommunalen Wärmeplan (KWP) wird seit Frühjahr 2024 kontinuierlich gearbeitet. Bereits 2023 wurden dazu Fördermittel eingeworben. Mittlerweile ist ein KWP entstanden, welcher Orientierung für die Wärmewende bietet, insbesondere wo Fernwärmenetze zur Verfügung stehen und wo nicht. Der KWP soll sofort beginnend schrittweise umgesetzt und aktualisiert werden, um zur Einhaltung der beschlossenen und der gesetzlichen Klimaschutzziele beizutragen.
      Auch wenn das Wärmeplanungsgesetz keine Sanktionen vorsieht, ist von der Rückforderung von mehr als 230.000 € Fördermitteln auszugehen.

      3.Inwieweit spiegeln sich die aktuellen Preisexplosionen im vorliegenden Entwurf wieder und ist vorgesehen, den Plan dahingehend noch vor der Abstimmung zu überarbeiten?

      Die aktuellen Preisentwicklung sind nicht unmittelbar Gegenstand des KWP, sondern individuell imRahmen konkret geplanter Vorhaben zur Wahl bzw. zur Erneuerung des Heizungssystems als zu erwartende Betriebskosten zu bewerten.

      4.Gibt es Überlegungen, die Abstimmung zu vertagen oder den Entwurf ganz zu verwerfen?

      Nein.

      5.Falls nicht, worin liegt der Mehrwert für die Chemnitzer, über einen Wärmeplan abzustimmen, der mit veralteten Modellen arbeitet?

      Der KWP wurde nicht mit veralteten Methoden erarbeitet. Er resultiert aus der Bestands- und Potenzialanalyse der Strukturen, Akteure und Ressourcen in der Stadt Chemnitz und den Zielen der Stadtentwicklung sowie des Klimaschutzes. Zudem wird eine sozio-ökonomischen Begleituntersuchung im Hinblick auf die Auswirkungen der Wärmewende auf die Bevölkerung erstellt und eingearbeitet. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

      EINORDNUNG

      Wer glaubt, das Gebäude-Energie-Gesetz, auch bekannt als „Habecks Heizungsgesetz“ sei vom Tisch, der irrt sich! Die Chemnitzer Stadtverwaltung arbeitet gerade mit Hochdruck daran, die ursprüngliche Fassung, auf der der kommunale Wärmeplan erstellt wurde, in verbindliche Vorgaben zu gießen.

      Zur Erinnerung: Ende Februar war die umstrittene 65% Regel weggefallen, welche vorgegeben hätte, dass neue Heizungen ab 2028 nur noch mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden dürfen. Ferner wird der Neueinbau von Öl-und Gasheizungen nicht länger, wie zunächst vorgesehen, nahezu verunmöglicht.

      Es war zu keinem Zeitpunkt notwendig, für die sogenannte „Wärmewende“ die Stilllegung des Chemnitzer Gasnetzes und den Ausbau der Fernwärme zu forcieren. (die, nebenbei bemerkt, ausschließlich durch das Verbrennen von Gas ihre Wärme erzeugt) Dass wir uns angesichts der hohen Energiepreise keine „Wärmewende“ leisten können und vielmehr dafür Sorge tragen müssen, dass die Energieversorgung als Ganzes gesichert und bezahlbar bleibt, steht dem kommunalen Wärmeplan diametral entgegen. Das aber scheint die Stadtverwaltung nicht zu interessieren. Wir werden dafür kämpfen, dass dieser Plan auf der Stadtratssitzung am 27.05. keine Mehrheit findet!