Kategorie: Nico Köhler Anfragen

  • RA-152/2026 – Nachfrage zur RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Welche Kosten sind für den Winterdienst im vierten Quartal 2025 angefallen?

    Im 4. Quartal 2025 sind 1,39 Mio. € angefallen.


    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-136/2026 – Versorgungszentrum Südblick

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

      Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.
    2. Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

      Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
    3. Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

      Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.
    4. Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?
      Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,


    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Welche tatsächlichen Kosten sind im Zuge des Winterdienstes im Winter 2025/2026 angefallen?

      Die Kostenbetrachtung und die Budgetbetrachtung betreffen immer Kalenderjahre und keine Wintersaison (Oktober bis März).
      Für das gesamte Jahr 2025 sind 3,7 Mio. € an Kosten für den Winterdienst angefallen. Für das erste Quartal 2026 sind 2,56 Mio. € an Kosten für den Winterdienst angefallen.
    2. Ist bei übersteigenden Kosten eine Mittelbereitstellung geplant und wenn ja, zu welchemZeitraum?

      Die Mehrkosten für das Kalenderjahr 2025 wurden an den ASR gezahlt.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • Bankrotterklärung gegenüber der Landesdirektion!

    Bankrotterklärung gegenüber der Landesdirektion!

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz übt scharfe Kritik an der Antwort der Stadtverwaltung auf ihre Ratsanfrage zur Verteilung von Asylbewerbern in Sachsen. Obwohl die Stadtverwaltung weiß, dass Chemnitz im Vergleich zu anderen Großstädten deutlich stärker belastet wird, verweist sie lediglich auf fehlende Zuständigkeiten und sieht keinen Anlass, sich gegen weitere Zuweisungen auszusprechen.

    „Die Antwort der Verwaltung ist eine Bankrotterklärung“, erklärt AfD-Fraktionsvorsitzender Nico Köhler. „Anstatt die Interessen der Chemnitzer zu vertreten, versteckt sich das Rathaus hinter Formalien. Wer gewählt wurde, hat Schaden von unserer Stadt abzuwenden und darf sich nicht darauf ausruhen, der Landesdirektion den schwarzen Peter zuzuschieben und die Hände in den Schoß zu legen.“

    Besonders befremdlich ist für die AfD-Stadtratsfraktion der Umgang mit den Belegungszahlen. Zunächst hieß es, die Stadt könne hierzu keine Auskünfte erteilen. Auf Nachfrage räumt dieselbe Verwaltung jedoch ein, dass ihr die Zahlen selbstverständlich bekannt sind.

    „Das ist das Gegenteil von Transparenz!“, so Köhler. „Den Bürgern wird nur das mitgeteilt, was sich nicht länger verbergen lässt. Wir haben hier eine Verwaltung, die Informationen sofort zurückhält, wenn sich eine rechtliche Grundlage dafür findet.“

    Nach Auffassung der Fraktion ist es nicht hinnehmbar, dass die für Chemnitz geltende Zuweisungsquote (6,1%) für 2026 bereits im März überschritten wurde und man weitere Zuweisungen widerspruchslos entrgegennimmt.

    „Die Stadt muss endlich handeln. Es reicht nicht, sich für nicht zuständig zu erklären. Die Stadtverwaltung muss gegenüber der Landesdirektion unmissverständlich klarstellen, dass Chemnitz keine weiteren Zuweisungen verkraftet. Wer das nicht einmal versucht, lässt die Bürger unserer Stadt im Stich!“, erklärt Köhler abschließend.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion steht fest: Chemnitz darf nicht länger die Fehlsteuerung der sächsischen Asylpolitik ausbaden, während andere Großstädte erheblich geringer belastet werden. Das Rathaus ist aufgefordert, die Interessen der Chemnitzer entschlossen zu vertreten, anstatt die Verantwortung hilflos weiterzureichen.

  • RA-131/2026 Flüchtlingszahlen Nachfrage

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister. Diese wurde am 09.06. von Bürgermeisterin Ruscheinsky beantwortet. Diese Antwort veranlasste unseren Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler, am 15.06. im Rahmen einer Ratsanfrage nocheinmal nachzuhaken.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Bei der Auswertung der ursprünglichen Informationsanfrage war deutlich geworden, dass Dresden und Chemnitz im Vergleich zu Leipzig viel mehr Flüchtlinge aufnehmen. Ob der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt ist und was man dagegen tut war Gegenstand der Nachfrage, die wir am 29.06. beantwortet bekamen

    Anfrage

    Unter Punkt 4 verweisen Sie auf die Internetseite der Landesdirektion Sachsen. Auf dieser erfährt man unter anderem, dass Chemnitz gemessen an der Kapazität und derzeitigen Belegung mit 30,6% deutlich vor Leipzig mit 12,2 % liegt. Damit nimmt Chemnitz im Verhältnis zu den Kapazitäten in Leipzig fast dreimal so viele Asylbewerber auf.

    1.Wie wirkt die Stadtverwaltung Chemnitz darauf hin, diese Ungleichbehandlung bei der Zuweisung von Flüchtlingen durch die LDS abzubauen?

    Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen werden durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) geschaffen und betrieben. Als höhere Unterbringungsbehörde obliegt es demnach der LDS die Betreibung der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen in eigener Zuständigkeit zu organisieren. Die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist keine Aufgabe der Stadt Chemnitz und liegt damit nicht im Kompetenzbereich des Stadtrates oder der Stadtverwaltung der Stadt Chemnitz.

    Die Zuweisungen zur Stadt Chemnitz, als untere Unterbringungsbehörde, erfolgt durch die LDS anhand der vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen ermittelten Verteilquoten. Diese werden jährlich anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung (Sachsen) zum 30.06. des vorangegangenen Jahres ermittelt. Für das Jahr 2026 beträgt die Quote für die Stadt Chemnitz 6,1 Prozent.

      2.Ist der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt?

      Die Belegungszahlen sind bekannt. Siehe Antwort zu Frage 4 der IA-058/2026

      EINORDNUNG

      Es ist schon interessant, dass es zunächst hieß, man könne keine Auskünfte zu den Belegungszahlen erteilen, nur um bei der Nachfrage zu sagen, dass die Belegungszahlen der Stadtverwaltung bekannt seien. Warum teilt man sie dann nicht mit? Es geht um Zuständigkeiten: „Ich bin nicht zuständig, also bin ich auch nicht befugt, Auskünfte zu erteilen, geschweige denn etwas dagegen zu unternehmen.“ Und so wird uns immer nur so viel erzählt, wie unbedingt notwendig ist. Das ist das Gegenteil von proaktiver Transparenzschaffung. Denn oft genug schiebt man fadenscheinliche Gründe vor, um nicht veröffentlichen zu müssen, wie viel uns die illegale Massenmigration mittlerweile gekostet hat.

      Es ist sehr bequem, die Zuständigkeit von sich wegzuschieben und auf die Landesdirektion Sachsen zu verweisen, ohne selbstkritisch zu hinterfragen, dass die für 2026 festgelegte Quote von 6,1 % bereits im März mit der 63.sten Person überschritten war. Es ist mit einer ähnlich hohen Zahl an Zuweisungen zu rechnen, die Quote wird wieder bei etwa 30% liegen. Und das Rathaus tut nichts! Wir kritisieren, dass man hilflos die Hände zu heben scheint anstatt die Verantwortung zu übernehmen, für die man gewählt worden ist. Die Quote ist längst überschritten. Den Zuweisungen ist zu wiedersprechen. Es ist ein Aufnahmestopp zu verfügen oder wenigstens an die LDS zu kommunizieren!

    1. IA-055/2026 Puraglobe

      Am 27.04. richtete unsere Fraktion eine weitere, aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, komplexere Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen nachzuvollziehen, sowie der Frage nach angeblich eingeleiteten Pharmaabwässern nachzugehen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze, die sich in einigen Punkten widerholt.

      Anfrage

      1.Fehlende bzw. nicht dokumentierte Messwerte
      1.1Welche konkreten Messparameter (insbesondere CSB, Phenol-Index, NH4-N) wurdenim Zeitraum 2015 – 2025 durch den Betreiber regelmäßig erhoben, und welche dieserMesswerte liegen der Stadt Chemnitz aktuell vollständig vor?

      Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
      1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (wurden der inetz GmbH im geforderten Umfang übergeben)
      2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH (liegen vollständig vor)
      3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen uns keine Informationen vor)
      Die Stadt Chemnitz hat eins energie in sachsen GmbH & Co.KG (eins) als Konzessionär die Beseitigung des in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers übertragen. Im Rahmen einer Unterbevollmächtigung hat eins den Betrieb des Abwassernetztes der inetz GmbH (inetz) übertragen. Hierzu gehört auch die Überwachung der Indirekteinleiter (Industrie- und Gewerbebetriebe, welche nichthäusliches, in einer Vorbehandlungsanlage vorgereinigtes Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten) und Führung des Indirekteinleitkatasters. Halbjährlich wird eine Übersicht aller aktiven Indirekteinleiter/Probenahmestellen sowie eine Übersicht der Grenzwertüberschreitungen an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) übergeben.
      Der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung liegt über den genannten Zeitraum vollständig vor:

      -pH-Wert
      -Abwassertemperatur
      -Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

      -CSB/BSB5 im Verhältnis
      -Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
      -Cyanid, leicht freisetzbar
      -Sulfid
      -AOX
      -Kupfer
      -Blei
      -Nickel
      -Chrom, gesamt
      -Cadmium
      -Zink
      -Kohlenwasserstoffe
      -Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
      -Phosphor, gesamt
      -Sulfat

      Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen.

      1.2Gibt es Messreihen oder Zeiträume, in denen keine oder unvollständige Messdaten vorliegen? Falls ja, bitte ich um konkrete Benennung dieser Zeiträume sowie der jeweils fehlenden Parameter.

      Alle Messwerte der Eigenkontrollen durch Baufeld und alle Analysenwerte der hoheitlichen Indirekteinleiterüberwachung liegen der inetz und dem ESC vollständig vor.

      1.3Liegen sämtliche Messwerte dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vollständig vor oder bestehen auch dort Datenlücken?

      Siehe Punke 1.1. und 1.2

      2.Kenntnisstand innerhalb der Stadtverwaltung und nachgeordneter Einrichtungen
      2.1Sind die vollständigen Messdaten sowie deren Bewertungen dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) sowie Herrn Kropp (ASR – Abwasser/Stadtentwässerung) vollumfänglich bekannt und dokumentiert?

      Siehe Punke 1.1.

      2.2Falls nein: Welche Daten wurden nicht übermittelt, und aus welchen Gründen?

      Siehe Punke 1.1.

      3.Kenntnis über Art der behandelten Abfälle (insbesondere Pharmaabwässer)
      3.1Ist der Stadt Chemnitz bekannt, dass laut Stellungnahme der Landesdirektion auch Abwässer aus der pharmazeutischen Industrie durch die Anlage am Standort Chemnitzer Straße 3 verarbeitet werden?

      Diese Informationen liegen aktuell nicht vor.

      3.2Ist dieser Umstand dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz sowie der zuständigen Kläranlage vollständig bekannt und bei der Bewertung der Einleitbedingen berücksichtigt worden?

      Der Umstand ist nicht bekannt (siehe 3.1). Aktuell wird ein Nachtrag zur Genehmigung erarbeitet. Hierbei ist durch den Antragsteller Baufeld unter andere, eine Übersicht der angelieferten Abwässer zu erstellen, dieser Bericht ist zukünftig jährlich zu aktualisieren.

      3.3Falls ja: Welche konkreten Anpassungen der Überwachungs- oder Grenzwertsystematik wurden aufgrund dieser Erkenntnis vorgenommen?

      Der Überwachungsumfang ist im Rahmen der Entwässerungssatzung und der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes vollständig abgebildet.

      4.Aktueller Stand der Einleiterlaubnis
      4.1Die Einleiterlaubnis des Entsorgungsbetriebs war laut Unterlagen bis zum 31.03.2026befristet. Wurde diese Frist inzwischen verlängert?

      Ja, mit dem 30.06.2026 wurde sich der Frist der Landesdirektion angeschlossen, um auch die durch Baufeld gestarteten Versuche mit Ozonisierung abschließen zu können.

      4.2Falls ja: Wer hat die Einleiterlaubnis unter welchen konkreten Nebenabstimmungen oder Auflagen erteilt und bis wann gilt diese?

      Aktuell gilt die Einleiterlaubnis des ESC bis 30.06.2026. Die eigentliche Genehmigung ist unbefristet seitens ESC erteilt.
      Auflagen: Die Abwasserbehandlung wird um weitere Koaleszenzabscheider und eine Behandlung mit Aktivkohle erweitert. Die genauen Auflagen werden aktuell erarbeitet. Die Genehmigung zur Einleitung ins Kanalnetz wird voraussichtlich bis zum 01.06.2031 erteilt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Vorbehandlung zukünftig so erfolgt, dass eine schadlose Ableitung ins Kanalnetz nachweislich sichergestellt werden kann.

      4.3Falls nein: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt derzeit die Einleitung?

      5.Einreichung und Aktualität von Messwerten
      5.1Wurden die für 2025 und 2026 relevanten Messwerte vollständig und fristgerecht durch den Betreiber eingereicht?

      Ja.

      5.2Wurden nach Durchführung der Versuche mit Aktivkohle sowie der angekündigten Ozonbehandlung neue Messreihen erhoben?

      Die Versuche liefen in der Regie von Baufeld. Zusätzliche Messwerte wurden übergeben. Am monatlich festgelegten Eigenüberwachungsumfang gab es keine Änderungen, diese wurden fristgerecht durch Baufeld durchgeführt und eingereicht.
      Zusätzlich erfolgten monatliche hoheitliche Kontrollen durch ein von der inetz beauftragtes zugelassenes Labor.

      5.3Falls ja: Welche Ergebnisse liegen vor und haben sich die zuvor erhöhten Parameter (CSB, Phenole, NH4-N) signifikant verändert?

      -Ammonium und wasserdampfflüchtige Phenole sind seit der Behandlung mit Aktivkohle immer unterhalb des Grenzwertes der Entwässerungssatzung.
      -Der CSB lag bei den letzten 10 Messungen zwischen 3.700 mg/l und 6.300 mg/l (Grenzwert laut Entwässerungssatzung 2000 mg/l).

      7.Gewährleistung der rechtskonformen Abwasserbehandlung
      7.1Wie stellt die Stadt Chemnitz sicher, dass trotz der dokumentierten Überschreitungen relevanter Parameter die Anforderungen der Abwassersatzung sowie des Standes der Technik (insbesondere gemäß DWA-A 102) eingehalten werden?

      Die Entwässerungssatzung lässt auf Antrag Ausnahmen zu. Dies hat der Rechtsbeistand von Baufeld beantragt.
      Die Einhaltung des Standes der Technik an den Mischwasserabschlägen im Kanalnetz muss sichergestellt werden. Darauf ist die Vorbehandlung bei Baufeld mindestens auszulegen. Weiterhinmuss sichergestellt werden, dass Überschreitungen von Satzungsgrenzwerten keinen Schaden fürdie Vorflut und die zentrale Kläranlage erzeugen. Nur dann ist eine Ausnahmeregelung von den Satzungswerten grundsätzlich möglich.


      Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung sowie Genehmigung:
      -Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
      -Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte der Stand jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
      -Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
      -Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
      -Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
      -Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.


      Die DWA-A 102 wurde abgelöst von DWA-A 102-1 und DWA-A 102-2 aus 2020 und befasst sich mit den Grundsätzen zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer. Die Regenwasserabflüsse sind nicht Bestandteil der Genehmigung, da Baufeld das Regenwasser direkt in die anliegende Vorflut einleitet.
      Die Regelungen nach DWA-M 115-1 bis 3 Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers werden berücksichtigt.

      7.2Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Stadt bzw. des Entsorgungsbetriebes ergriffen, um eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen?

      -Die Einhaltung der Grenzwerte kann nur Baufeld durch einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
      -Bei festgestellten Überschreitungen wird sofort mit dem Einleiter Kontakt aufgenommenund Maßnahmen besprochen.
      -Letzte Wahl ist: Widerruf der Einleitgenehmigung
      -Überarbeitung der Genehmigung / Erweiterung der Abwasserbehandlung. Siehe Beantwortung der vorhergehenden Punke
      -Da für den Parameter CSB durch Baufeld noch keine abschließende Lösung gefunden wurde, wird der aktuell in Bearbeitung befindliche Nachtrag befristet erteilt. Baufeld muss dies nutzen, um weiterhin an einer Verbesserung des Abwasserqualität zu arbeiten und die Grenzwerte der Entwässerungssatzung vollumfänglich einzuhalten.
      -Regelmäßige Kontrolle der Übersicht zu angelieferten Abwässern
      -Verkürzung der Kontrollintervalle für unangekündigte Überwachungen
      -Verstärkte Kontrolle des ersten Mischwasserabschlags unterhalb der Einleitung von Baufeld und Dokumentation der Ergebnisse

    2. RA-113/2026 ungleiche Ticketkontrollen

      Am 21.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Thema Ticketkontrollen in Bussen und Bahnen an den Oberbürgermeister. Fahrgäste hatten bei der Ticketkontrolle eine Ungleichbehandlung einheimischer Fahrgäste gegenüber Migranten beklagt. Dies sei eine Anweisung von oben, um Konfliktsituationen zu vermeiden.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Nico Köhler nahm sich dessen an und wollte wissen, ob es eine solche Anweisung gibt, um Gefahrensituationen zu vermeiden und wie sich dies mit dem Gleichstellungsgrundsatz vereinbaren lässt. Am 11.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kütter:

      Anfrage

      1.Besteht eine offizielle Anweisung, bei der Ticketkontrolle von Fahrgästen in irgendeiner Weise differenziert vorzugehen, um Gefahrensituationen zu vermeiden?

      Es gibt keine Dienstanweisung bzgl. differenzierter Ticketkontrollen. Die Fahrausweisprüfpersonale werden im Umgang mit der Fahrausweiskontrolle bei Gefahrensituationen geschult.

      2.Falls ja, wie stellt man sicher, dass nicht gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstoßen wird?

      Siehe Frage 1.

      3.Falls nein, wie sind die Beobachtungen, dass Migranten und Migrantengruppen bei der Fahrscheinkontrolle ausgespart werden, zu erklären und gibt es hierfür Lösungen?

      Die geschilderten Beobachtungen kann die CVAG als Auftraggeber dieser Dienstleistung nicht bestätigen. Nach deren Beobachtungen werden alle Kunden bei der Fahrausweiskontrolle in Bussen und Bahnen gleichbehandelt.

      Einordnung

      Eine Ungleichbehandlung wird dementiert. Auch eine von uns durchgeführte, nicht repräsentative Umfrage unter Fahrern und Kontrolleuren konnte die Hinweise auf Differenzierung bei der Ticketkontrolle nicht verdichten. Vielmehr sei es so, dass Kontrolleure als solche erkennbar sind und potentielle Schwarzfahrer bereits vor Kontrollbeginn das Fahrzeug verlassen.

    3. IA-058/2026 Flüchtlingszahlen

      Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Ziel war und ist es, die unkontrollierte Massenmigration so transparent wie möglich zu machen. Wenn man nachfragt, ist die Landesdirektion Sachsen (bzw. die Chemnitzer Stadtverwaltung) gezwungen, genauer hinzuschauen und Zahlen und Fakten zu jenen Menschen zu liefern, die uns hier um Schutz ersuchen. Abgesehen davon sind wir überzeugt davon, dass es im Interesse der Bürger ist, zu erfahren, was uns diese selbst auferlegte Großzügigkeit kostet.

      Anfrage

      Wir bitten um Verständnis dafür, dass angesichts der Vielzahl an Auflistungen und Tabellen die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 09.06. nicht, wie gewohnt, hier aufbereitet werden kann. Sie können sich das 8-seitige PDF-Dokument aber hier herunterladen:

      EINORDNUNG

      „Wir schaffen das!“ sagte Angela Merkel am 31.08.2015. Dieser Satz prägt die deutsche Migrationspolitik bis heute und deswegen muss man soweit ausholen, um diese Antwort einzuordnen. Denn hier wird schwarz auf weiß sichtbar, was die damalige Bundeskanzlerin mit „DAS“ meinte. Der Schutz, den wir als Land, als Freistaat und als Bewohner unserer Stadt daraufhin leisteten, hat uns öffentliche Sicherheit und darüber hinaus wahnsinnig viel Geld gekostet.

      Wie viel Geld das in 2025 war, sehen wir hier: 24,3 Mio€ die größtenteils vom Land Sachsen getragen wurden. Dazu kommen weitere 4,3Mio€ für die Vollversorgung unbegleiteter Minderjähriger. Zwar trägt die Stadt Chemnitz selbst nur einen Bruchteil davon, doch ob nun Bund, Land oder Kommune dafür zahlen: Steuergeld bleibt es trotzdem.

      Im Jahr 2014 lebten 11.500 Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt, was einem Ausländeranteil von 4,7% entsprach. In diesem Zeitraum stellten die Asylbewerber immer nur einen kleinen Teil dieser Gruppe. Zuletzt waren das 8.152 Personen. Das ist übrigens eine andere Zahl, wie sie auf der offiziellen Chemnitz-Website zu lesen ist. Wird ihnen Asyl gewährt, fallen sie aus dieser Statistik heraus, werden dauerhaft eingebürgert und gelten als „Menschen mit Migrationshintergrund“. Unabhängig davon, ob sie die deutsche Sprache erlernen, arbeiten gehen oder Kinder bekommen.

      Und das ist es, was die AfD seit über einem Jahrzehnt kritisiert: Asyl ist eine humanitäre Schutzleistung, die für eine gewisse Zeit gewährt wird, jedoch erlischt, wenn der Fluchtgrund entfällt. Das Asylrecht war und ist nie dafür gedacht gewesen, als Werkzeug für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu dienen. Dafür gibt es das Arbeitsvisum. Hier bricht man im großen Stil geltendes Recht.

      Im Jahr 2025 stellten 168.543 Menschen einen Erst- oder Folgeantrag auf Asyl in Deutschland. Da Chemnitz etwa 250.000 Einwohner hat, hätten wir also etwas mehr als 500 Menschen aufnehmen müssen. Es wurden unserer Stadt zwar nur 304 Asylbewerber zugeteilt. Von einer Migrationswende kann aber absolut keine Rede sein. Daran ändern auch die 76 Fälle von Auswanderung nichts, ein Netto-plus bleibt es ja trotzdem.

      Seit 10 Jahren wird geltendes Recht gebrochen, auch in Chemnitz. Seit 10 Jahren haben wir Menschen in unserer Mitte, die nach dem Dublin-Abkommen nicht hier sein dürften. Seit 10 Jahren versuchen wir, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die eigentlich nur eine Zeitlang vor Krieg geflohen sind und nie ein Arbeitsvisum beantragt haben. Diese menschen bleiben hier, denn seit Merkels verhängnisvollem Satz stieg der Chemnitzer Migrationsanteil um 10% auf 14,7% 36.700 Menschen. Seit jenem verhängnisvollen Satz stieg diese Zahl auf etwa 36.700, also 14,7%. Und nur, damit Sie das ins Verhaltnis setzen können: Das sind doppelt so viele Menschen, wie allein auf dem Kassberg wohnen.

    4. IA-063/2026 offene Forderungen an Chemnitz

      Am 01.06. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage an den Oberbürgermeister. Die Diskussionen um die Vergabe der Sonderschulden und die Finanzierung der Eigenanteile drängte die Frage nach der Liquidität der Stadtkasse auf, ob und in welchem Umfang offene Forderungen an die Stadt Chemnitz bestehen.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Die Fraktion sah es als notwendig an, nach den Ausständen zu fragen, bevor mit vollen Händen das Geld der Sonderschulden ausgegeben wird und nachher die Schulden noch viel größer sind als jetzt schon. Eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik muss in der Lage sein, wenigstens die Ausstände zu benennen, wenn sie sie schon nicht begleichen kann. Am 08.06. erreichte uns die Antwort.

      Anfrage

      1. Welche offenen Forderungen oder Rechnungen bestehen derzeit gegenüber der Stadt Chemnitz?

      2. Seit wann bestehen die jeweiligen offenen Forderungen oder Rechnungen?

      3. Wie hoch sind die einzelnen offenen Beträge?

      4. Aus welchem Grund beziehungsweise in welchem Zusammenhang sind die Forderungen entstanden?

      5. Sind zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder ähnliche Gebühren angefallen? Falls ja, in welcher Höhe?

      6. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens der Stadt Chemnitz zur Begleichung oder Klärung der offenen Forderungen unternommen?

      7. Gibt es bereits Vereinbarungen, Zahlungspläne oder laufende Verfahren im Zusammenhang mit den offenen Forderungen?

      Die Fragen 1 bis 7 werden wie folgt beantwortet:
      Im Moment besteht hierfür keine Datengrundlage, da jede Organisationseinheit selbstständig für Ihre Forderungen zuständig ist. Somit würde die zentrale Erhebung der Daten immensen Arbeitsaufwand bedeuten, der einmalig nur zur Beantwortung dieser Informationsanfrage aufgewendet würde. Sofern hinter der sehr generellen Anfrage ein konkretes Anliegen steht, bittenwir um eine zielgerichtete Nachfrage.

      EINORDNUNG

      Zugegeben: so unmittelbar vor der Sommerpause nach einem „Kassensturz“ zu fragen, ist vielleicht nicht der beste Zeitpunkt. Jedoch werden diese Fragen umso dringlicher zu beantworten sein, wenn es im Herbst darum geht, einen neuen Finanzhaushalt für die Jahre 2027/2028 auszuhandeln. Hierzu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

    5. RA-103/2026 Sonderabo CVAG

      Am 29.04. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zu einem möglichen Sonderabo der CVAG an den Oberbürgermeister,.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Nico Köhler nahm konkret Bezug auf einen Artikel der Freien Presse vom 07.04.2026, aus dem hervorgeht, dass die Kosten steigen, wenn man das Angebot von Bus und Bahn ausdünnt. Im Anbetracht der zur Debatte stehenden Kürzungen, über die der Stadtrat am 27.05. zu entscheiden hatte, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, die Idee eines neuen Sonderabos ins Spiel zu bringen. Nicht die geplanten Kürzungen, sondern ein Sonderticket zur Neukundengewinnung soll die Mehrkosten auffangen. Am 21.05. wurde unsere Ratsanfrage durch die Bürgermeister Kütter wie folgt beantwortet:

      Anfrage

      Wie aus einem Presseartikel (https://www.freiepresse.de/chemnitz/chemnitz-plant-drastische-einschnitte-bei-der-cvag-artikel14201006 ) hervorgeht, soll das Angebot von Bus und Bahn in der Stadt ausgedünnt werden, da die Kosten steigen. Als einzige Maßnahme wird die Kostendämpfung durch Einschnitte gesehen, welche dafür sorgen könnten, dass noch mehr Nutzer dem ÖPNV den Rücken kehren. Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:

      1.: Gibt es aus Sicht der CVAG die Möglichkeit der Einführung eines befristeten Sonderaboszur Neukundengewinnung und wenn ja, wurde diese Möglichkeit schon genutzt?
      2.: Wenn nein, welche Tatsachen sprechen dagegen?

      Kundengewinnung erreicht man über die Preis- oder über die Leistungskomponente. Kunden, die über die Preiskomponente bei bestehendem Angebot bereit sind, neu den ÖPNV zu nutzen, dürften im Wesentlichen über das Deutschlandticket oder das Bildungsticket bereits akquiriert worden sein. Das zeigen die seit der Einführung steigenden Nutzerzahlen. Beim Deutschlandticket ist darüber hinaus bei inzwischen steigendem Preis der Kundenrückgang marginal und oft nur unmittelbar nach einer Preiserhöhung spürbar. In der Folge steigen die Nutzerzahlen weiterhin im niedrigen Bereich an. Diejenigen Potenziale, die trotz günstigem Preis noch keine Abokunden sind, finden in aller Regel nicht das für ihre Lebenssituation passende Leistungsangebot bei der CVAG.


      Darüber hinaus obliegt die Tarifhoheit dem Verkehrsverbund Mittelsachsen und die CVAG kann nicht ohne Weiteres, insbesondere nicht ohne die Zustimmung der anderen Verbundunternehmen, ein neues Aboprodukt einführen, denn das Aboprodukt würde im gesamten VMS-Gebiet gelten und müsste insofern von den Verbundunternehmen akzeptiert sein. Mögliche Sonderrabatte auf bestehende Aboprodukte würden der CVAG eher wirtschaftlich schaden, weil der Rabatt sehr hoch sein müsste, um das Deutschlandticket zu unterbieten (ein Rabatt auf das Deutschladticket selbst widerspricht den Tarifbestimmungen des Produkts). Dieser Rabatt würde zudem voll zu Lasten der CVAG gehen, da die CVAG weiterhin die volle Einnahme des Produkts in die Einnahmeaufteilung des Verbundes einbringen müsste. Eine Befristung des Rabatts würde nach deren Ende den vollen Abopreis auf den Kunden wirken lassen und bei dem dann eintretenden Preissprung voraussichtlich wieder zu einer Kündigung führen. Darüber hinaus wäre bei einem deutlichen Preisvorteil davon auszugehen, dass vor allem im Bereich des Deutschlandtickets, welches monatlich kündbar ist, ein Wechsel zum rabattierten Aboprodukt entsteht, was widerum zu Einnahmeverlusten bei der CVAG führt.

      EINORDNUNG

      Bedauerlicherweise erweist sich die Einführung eines Sonderabos, anlässlich der explosionsartig gestiegenen Spritpreise schwieriger als gedacht. Die Verflechtungen der CVAG mit dem VMS machen es unmöglich, ein anlassbezogenes Sonderabonnement aus der Traufe zu heben, weil auch der VMS ein Wörtchen mitzureden hätte. Bildungs- und Deutschlandticket haben bereits zu einer höheren Fahrgastzahl beigetragen und zusätzliche Rabatte müssten von der CVAG allein getragen werden, was eine Abwanderung aus bereits bestehenden Abonnements zur Folge hätte. Das kann durch gleichzeitige Neukundengewinnung rein rechnerisch nicht aufgefangen werden. Bevor die Ticketpreise wirklich sinken können, um Neukunden zu gewinnen, müsste die ganze Unternehmensstruktur der CVAG auf den Prüfstand und das ist aktuell weder möglich noch gewollt.