Kategorie: Nico Köhler Anfragen

  • IA-040/2026 Sonnenberg Wohnungsbelegung

    Am 01.04. stellte unsere Fraktion zusammen mit ProChemnitz eine Informationsantrage zu den Bewohnern der Zietenstraße 8 und Sonnenstraße 81.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Beide Adressen waren zuletzt wiederholt Schauplatz für Polizeieinsätze, unter anderem um den Aufenthaltsorten der dort gemeldeten Personen zu ermitteln. Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion sind viel mehr Personen an besagten Adressen gemeldet als es Wohnraum gibt.

    Am 28.04.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1.Wie viele Bewohner sind in den Wohnhäusern Zietenstraße 8 und Sonnenstraße 81 behördlich gemeldet? Es wird um separate Angabe der Zahlen zu den beiden Mehrfamilienhäusern gebeten.

    In der Zietenstraße 8 sind derzeit 52 Personen gemeldet.
    In der Sonnenstraße 81 sind derzeit 63 Personen gemeldet.

    2.Hat es in den vergangenen zwei Jahren in den beiden Objekten Auffälligkeiten, etwa Einsätze der Polizeibehörde oder andere Maßnahmen, die von der Stadtverwaltung ergriffen wurden, gegeben? Wenn ja, wird um entsprechende Auflistung gebeten.

    Seitens des Ordnungsamtes erfolgten im angefragten Zeitraum folgende Maßnahmen:
    Sonnenstraße 81

    • Aufenthaltsermittlung nach Bundesmeldegesetz (mehrfach)
    • Verstoß Mitteilung Verhinderung nach Schulbesuchsordnung i. V. m. Sächs. Schulgesetz(einmalig?)
    • Zietenstraße 8:
    • Aufenthaltsermittlung nach Bundesmeldegesetz (mehrfach)

    3.Wie viele Bewohner beziehen Sozialleistungen und welche Leistungen werden konkret bezogen?

    Eine Beantwortung der Frage, wie viele Bewohner der benannten Objekte Sozialleistungen beziehen und um welche konkreten Leistungen es sich dabei handelt, kann nicht erfolgen.
    Auch bei einer ausschließlich zahlenmäßigen und vermeintlich anonymisierten Darstellung wäre aufgrund der konkreten Bezugnahme auf einzelne Anschriften eine mittelbare Identifizierbarkeit betroffener Personen nicht auszuschließen. Insbesondere durch mögliche Abgleiche mit öffentlich zugänglichen Informationen (z. B. Klingelschilder) besteht die Gefahr, dass Rückschlüsse auf einzelne Leistungsbeziehende gezogen werden können.
    Bei den angefragten Informationen handelt es sich um Sozialdaten, die dem besonderen Schutz des Sozialgeheimnisses gemäß § 35 SGB I unterliegen. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte setzt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage voraus. Eine solche ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich. Darüber hinaus ist der Zweck der angefragten Datennutzung nicht hinreichend konkretisiert, sodass eine rechtmäßige Datenübermittlung nicht geprüft und begründet werden kann.
    Vor diesem Hintergrund und zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen – insbesondere zur Vermeidung von Stigmatisierung sowie möglicher sozialer und wirtschaftlicher Nachteile – kann die begehrte Auskunft in der beantragten Form nicht erteilt werden.

    EINORDNUNG

    Nachdem die Zahl der Bewohner öffentlich wurde, schalteten sich die zuständigen Ermittlungsbehörden ein. Die jüngsten Entwicklungen in dieser Sache begrüßen wir.

  • RA-081-2026 Bezahlkarte für Asylbewerber – Ausnahmen

    Nach erhaltener Antwort auf die Ratsanfrage RA-035/2026 hakte unser Stadtrat Nico Köhler am 26.03. in einer weiteren Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz nach.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Man hatte jede Menge Ausnahmen aufgelistet, um zu begründen, warum so wenige Bezahlkarten an Asylbewerber ausgegeben werden. Nach welcher Rechtsgrundlage hier vorgegangen wird und wie häufig man von den jewiligen Ausnahmen Gebraucht macht, waren Ziel und Inhalt der erneuten Anfrage.

    Am 26.03. antwortete der Oberbürgermeister (kursiv) wie folgt:

    Sie haben in ihrer Antwort auf meine Ratsanfrage RA-035/2026 unter Punkt 4b aufgeführt, welche Personengruppen bis auf Weiteres zwar leistungsberechtigt sind, aber von der Ausgabe der Bezahlkarte ausgenommen werden. … (Zitat aus der RA-035/2026 ausgelassen) … Ich bitte darum, mir folgende Fragen zu beantworten:

    1.Auf welcher Rechtsgrundlage werden o.g. Personengruppen von der Ausgabe der Bezahlkarte ausgenommen?

    Das AsylbLG wurde durch Art. 15 des „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ vom 8. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert und die Bezahlkarte gleichrangig neben den bereits bestehenden Regelungen zu Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder sonstigen unbaren Abrechnungen als mögliches Mittel der Leistungsgewährung eingeführt. Ein Vorrang der Leistungsform „Bezahlkarte“ gegenüberden anderen aufgeführten Leistungsformen, wie zum Beispiel der Geldleistung, wurde nicht aufgenommen.

    Diese mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung der Behörde, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen (Ziff. 4 Schreiben SMI). Das Ermessen wurde, wie in der Fragestellung aufgeführt, ausgeübt.

    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen (aufgeschlüsselt nach den o. g. Personengruppen) erhalten die Bezahlkarte nicht?

    Leistungsberechtigte, die …
    – den monatlichen Leistungsanspruch per Überweisung erhalten 699

    ergänzende Leistungen erhalten oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen – 155

    – aufgrund von Beeinträchtigungen die Bezahlkarte nicht nutzen können – 0

    – über kein notwendiges Legitimationsdokument verfügen – 7
    sich in einer JVA aufhalten – 0

    – über einen gerichtlich bestellten Betreuer mit Vermögensfür-sorge verfügen – 3

    – in Pflegeheimen leben – 1

    – nach Legitimationsprüfung keine Bezahlkarte erhalten dürfen – 0
    – die Kartennutzungsvereinbarung nicht unterschreiben – 1
    – die minderjährig sind – 496

    EINORDNUNG

    Es spricht Bände, wenn Ausnahmen angeführt werden, unter die kein einziger Asylbewerber fällt. Von nennenswerter Relevanz bei den Ausnahmen von Bezahlkarten sind Minderjährige, Ayslbewerber, die ihre Leistungsansprüche überwiesen bekommen und solche, die ergänzende Leistungen erhalten oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Ferner zieht man sich darauf zurück, dass die Bezahlkarte eines von merheren Leistungsformen sei, für die kein Vorrang gelte.

    Die Vergabe der Bezahlkarte bringt also keine personelle oder gar finanzielle Entlastung, sondern ist in jedem Fall eine knifflig abzuwägende Einzelfallentscheidung. Das System wird also nicht vereinfacht oder vereinheitlicht, sondern im Gegenteil: es wird noch komplizierter, es dauert noch länger, es bindet noch mehr Verwaltung und es wird noch teurer.

  • Einsturzgefahr im Gerätehaus der FFW Siegmar

    Einsturzgefahr im Gerätehaus der FFW Siegmar

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz schlägt Alarm: Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Siegmar ist einsturzgefährdet – doch zieht sich die Instandsetzung hin.

    „Wir reden hier von einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1913, das aktuell mit provisorischen Stützen vor dem Einsturz bewahrt wird. Wie dringend muss der Handlungsbedarf denn noch werden?“ fragt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler empört.

    Parteiübergreifend hatten Mitglieder des Stadtrats auf der Jahreshauptversammlung Anfang Januar schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. Die Realität zeichnet ein anderes Bild, wie die Antwort auf eine Ratsanfrage Köhlers offenbart: Die Erstellung mehrerer Gutachten ließen bereits über 3 Monate vergehen, aber konkrete Maßnahmen lassen weiter auf sich warten. Dabei ist weder ein Sanierungskonzept erstellt, noch die Höhe der Kosten geklärt, geschweige denn eine Firma mit der Instandsetzung beauftragt.

    Köhler zeigt sich fassungslos: „Dieses endlose Verwaltungsverfahren grenzt in einer solchen Situation an Fahrlässigkeit! Hat denn keiner den Mut, vom rechtssicheren Prozedere einmal abzuweichen und umzusetzen, was keinen Aufschub duldet? Der gebrochene Balken muss getauscht werden und zwar gestern! Was hält man sich monatelang mit Gutachten, Prüfberichten und Sanierungskonzepten auf?“

    Wegen der unzureichenden Nutzungsmöglichkeiten wird seit Jahren ein Neubau an anderer Stelle gefordert. Auch der Chemnitzer Brandschutzbedarfsplan sieht einen zeitgemäßen Neubau für die Feuerwehr in Siegmar vor. Die aktuelle Situation könnte dazu beitragen, dass die Suche nach einem neuen Standort wieder Fahrt aufnimmt.

    „Dass die Feuerwehr in Siegmar überhaupt noch voll einsatzfähig ist, verdanken wir allein dem selbstlosen Engagement der Kameraden.“, betont Köhler. „Diese Männer und Frauen riskieren täglich ihre Gesundheit für unsere Sicherheit – und werden gleichzeitig mit unzumutbaren Zuständen im eigenen Gerätehaus allein gelassen.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert daher, dass der Austausch des defekten Balkens unverzüglich und abseits der vorgegebenen Verfahrensabläufe erfolgt.

    „Sonst nehmen wir sehenden Auges eine Katastrophe für unsere freiwilligen Helfer in Kauf!“, warnt Köhler abschließend. „Herr Schulze: Handeln Sie jetzt – bevor hier das Undenkbare geschieht!“

    zur Antwort der Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-033-2026-einsturzgefahr-geraetehaus-ffw-siegmar/

  • RA-033/2026 – Einsturzgefahr Gerätehaus FFW Siegmar

    Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Siegmar wurden die Gäste des Stadtrats über die Einsturzgefahr des denkmalgeschützten Gerätehauses informiert. Fraktionsübergreifend stellte man schnelle und unbürokratische Hilfe in Aussicht. Am 06.02. formulierte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, wie weit man damit ist.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, mit der Anfrage Handlungsdruck zu erzeugen und an das parteiübergreifend gegebene Versprechen der schnellen und unbürokratischen Hilfe zu erinnern, dass den Kameraden zur JHV gegeben wurde.

    Am 16.04. anwortete Bürgermeister Kütter (kursiv) wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    am 9. Januar 2026 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Chemnitz Siegmar statt.
    Vor Ort wurde … auf einen gebrochenen Trägerbalken im Gerätehaus hingewiesen. Dieser musste bereits mit einer Trägerstange abgesichert werden, weil sonst Einsturzgefahr besteht. Alle anwesenden Vertreter des Stadtrates waren sich einig, dass die Reparatur höchste Priorität hat. Wir haben den Kameraden der FFW in Siegmar fraktionsübergreifend alle notwendige Hilfe und Unterstützung zugesagt.
    Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wie ist hier der aktuelle Stand der Begutachtung?

    Am 20.02.2026 fand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Siegmar die Begutachtung der vorhandenen Holzkonstruktion im Dachgeschoss statt. Hauptaugenmerk waren hier die Rissbildungen am Dachtragwerk. Der Dachboden wurde beräumt, so dass in der 17. KW (20.04. – 26.04.) ein Holzschutzgutachten erstellt werden kann. Nach dem Ergebnis des Holzschutzgutachtens wird das Amt Gebäudemanagement- und Hochbau ein komplettes Sanierungskonzept erstellen.

    2. Wann kann der Austausch des defekten Trägerbalkens bzw. die Instandsetzung erfolgen?

    Sobald das Sanierungskonzept erstellt ist und das Budget für die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung steht, wird eine Fachfirma für die Ausführung der Leistungen beauftragt.

    3. Mit welchen Kosten ist die Instandsetzung/Reparatur verbunden?

    Mit dem Sanierungskonzept wird ein Kostenangebot eingeholt.

    4. Wann können die Räume im Obergeschoss durch die FFW Siegmar wieder vollumfänglich genutzt werden?

    Nach der Instandsetzung.

    5. Ist die Einsatzbereitschaft bzw. der Ablauf in der FFW Siegmar durch die fehlende Nutzung des Obergeschosses beeinträchtigt?

    Die Einsatzbereitschaft ist nicht beeinträchtigt. Der normale interne Ablauf ist beeinträchtigt, wird aber durch Umplanungen (z. B. Ausbildungen) trotzdem gewährleistet.

    EINORDNUNG

    Wie dringend muss der Handlungsbedarf eigentlich noch sein? In dieser Kalenderwoche ging es bereits um das seit einem Jahr undichte Dach der FFW in Klaffenbach, aber hier sind wir in Siegmar, dessen denkmalgeschütztes Gerätehaus mit Trägerstangen vor dem Einsturz bewahrt werden muss! Seit Jahren wird über einen Neubau an anderer Stelle nachgedacht, ohne dass es bisher konkret geworden wäre. Die Einsturzgefahr muss ein Weckruf an alle Verantwortlichen sein, dass hier nicht das übliche Prozedere gegangen werden kann. Wie wir in Klaffenbach sehen, ist es unmöglich, so in unter einem Jahr Abhilfe zu schaffen. Mal abgesehen davon, dass die Beantwortung dieser Ratsanfrage mit 48 Werktagen mehr als doppelt so lange wie sonst üblich gedauert hat, wird niemandem unterstellt, aktiv auf der Bremse zu stehen. Aber es scheint kein Verantwortlicher mutig genug, das ewige Prozedere aus Begutachtung, Holzschutzgutachten, Sanierungskonzept, Ausschreibung, Kostenangebot, Budgetfindung, Vergabe, Instandsetzung und Abnahme abzukürzen. Dieses strukturelle, scheibar unlösbare Problem ist dafür verantwortlich, dass es hier wie dort einfach nicht voran geht.

    Das die Einsatzbereitschaft der Wehr noch nicht beeinträchtigt ist, ist dem selbstlosen Einsatz der Kameraden vor Ort zu verdanken. Wir fordern Mut von den verantwortlichen Entscheidern: Macht schneller, bevor hier etwas Undenkbares geschieht!

  • RA-076/2026 Schauspielhaus Besucherzahlen

    Am 25.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, weil zwar eifrig über die Zukunft des Schauspielhauses diskutiert wird, aber keine aktuellen Besucherzahlen für das Schauspielhaus vorliegen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, die emotionalisierte Debatte mit Fakten zu füttern, da jedes diskutierte Szenario zur Zukunft des Schauspielhauses an der 100Millionen€ Marke kratzt. Wenn soviel Geld in die Hand genommen werden muss, ist zu klären, wie sich Auslastung, Personalaufwand und Kostendeckungsgrad des Schauspielhauses zuletzt entwickelten, besonders seit der Verlegung der Bühnen in den Spinnbau an der Altchemnitzer Straße.

    Am 31.03.2026 antwortete die Bürgermeisterin Ruscheinsky wie folgt:

    1. Wie viele Aufführungen gab es insgesamt seit 2021 und wie teilten sich diese auf Bühne im Ostflügel, Figuren und Großen Saal auf? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
    2. Wie gut waren die Aufführungen des Schauspielhauses besucht? (Bitte den Durchschnittswert pro Jahr für jede Bühne gemessen ihrer maximal möglichen Zuschauerzahl
    3. Wie hat sich in den letzten 5 Jahren der Anteil ausverkaufter Veranstaltungen entwickelt?
    4. Wie viele Personen sind durchschnittlich an einer Aufführung beteiligt? (Von Garderobe, oder Licht bis hin zur Bühne)
    5. Wie hoch sind die Kosten für eine durchschnittliche Aufführung mit durchschnittlicher Auslastung und zu wie viel Prozent federn die Tickets diese Kosten ab? (Kostendeckungsgrad)

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    EINORDNUNG

    Nach dem Vorstoß von Detlef Müller (SPD), die Bühnen von Schauspiel und Oper im Opernhaus zusammenzulegen, ist die Frage nach Besucherzahlen und Auslastung des Schauspielhauses drängender denn je. Fragten wir in der RA-075/2026 allgemein nach allen Theaterbühnen, beschränkten wir uns hier lediglich auf das Schauspielhaus, um dessen Entwicklung seit Corona nachzuvollziehen. Doch auch diese Anfrage wurde mit der gleichen Begründung abgelehnt. Dabei hätte man hier die Möglichkeit besessen, den Bedarf für einen Umbau oder einen Neubau valide zu untermauern. Warum man die Auskunft wirklich verweigert, bleibt, wie die Auswirkungen des Umzugs in den Spinnbau auf den Kostendeckungsgrad, spekulativ.

    Solange keine aktuellen Besucherzahlen vorliegen, die mit denen aus dem Jahr 2018 verglichen werden können, fehlt uns jede seriöse Diskussionsgrundlage zur Zukunft des Schauspielhauses.

  • RA-075/2026 theater Besucherzahlen

    Am 25.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, weil zwar einfrig über die Zukunft des Schauspielhauses diskutiert wird, aber die letzte Anfrage nach den Besucherzahlen der Chemnitzer Theaterbühnen aus dem Jahr 2018 stammt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, die emotionalisierte Debatte mit Fakten zu füttern, da jedes diskutierte Szenario an der 100Millionen€ Marke kratzt. Bei soviel Geld ist zu klären, wie sich der Kostendeckungsgrad zuletzt entwickelte. Erst mit diesen Informationen kann man derart hohe Ausgaben rechtfertigen oder eben nicht.

    Am 01.04.2026 antwortete der Bürgermeister Burghardt wie folgt:

    1. Wie haben sich die Kartenverkäufe und Besucherzahlen der Theater Chemnitz (Opern- und Schauspielhaus, und falls möglich differenziert nach Sparten) seit 2021 jährlich entwickelt?
    2. Wie hoch waren der jährliche kommunale Zuschuss absolut und durchschnittlich pro Besucher sowie der Kostendeckungsgrad in Prozent?
    3. Mit welchen Besucherzahlen und Zuschussbedarfen wird im Doppelhaushalt 2025/2026 gerechnet?
    4. Wie hoch ist darüber hinaus der aktuelle Investitions- und Instandhaltungsrückstau?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

    EINORDNUNG

    Nach dem Vorstoß von Detlef Müller (SPD), die Bühnen von Schauspiel und Oper im Opernhaus zusammenzulegen, ist die Frage nach den Besucherzahlen und der Auslastung der Chemnitzer Theater drängender denn je. Umso verwunderlicher ist es, dass eine Ratsanfrage, die regelmäßig gestellt (zuletzt 2018) und auch beantwortet wurde, nun mit Verweisen auf § 28 Abs.6 Sächsische Gemeindeordnung und §5 Geschäftsordnung des Stadtrats abgewiesen wird. Solange valide Zahlen zur Auslastung der Theaterbühnen unter Verschluss gehalten werden, fehlen der Diskussion die belastbaren Argumente. Eine wortgleiche Informationsanfrage wird geprüft.

  • RA-065/2026 Daten an die Bundeswehr

    Am 23.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine ergänzende Frage zur RA-037/2026, denn die Antwort war brisant – behauptete doch die Stadtverwaltung unter Punkt 2, dass das Wiederspruchsrecht gegen die automatisierte Datenweitergabe an die Bundeswehr zum 01.01.26 entfallen sei und bereits eingelegte Widersprüche ihre Gültigkeit verlieren.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion war es geboten, die gesetzliche Grundlage sowie die Transparenz dieser Praxis zu hinterfragen.

    Am 08.04.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1. Aufgrund welcher Grundlage ist das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung entfallen?

    Mit Inkrafttreten des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) zum 01.01.2026 wurde die Widerspruchsmöglichkeit gestrichen. Die Änderung ist unter Artikel 12 des genannten Gesetzes zu finden.

    2. Wurden die betroffenen Bürger darüber informiert?

    Über die Neustrukturierung der Wehrpflicht in Deutschland wurde umfassend in den Medien berichtet. Dazu gehört auch die verpflichtende Datenübermittlung und der Wegfall von Widerspruchsmöglichkeiten.

    EINORDNUNG

    Der genannte Artikel 12 des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) bezieht sich auf eine Änderung des Bundesmeldegesetzes. (BMG) §36, Abs. 2, welcher das Widerspruchsrecht gewährte, ist tatsächlich ersatzlos weggefallen. Was jedoch weiterhin möglich ist, ist das Recht auf die Einrichtung einer Übermittlungssperre. (§42 Absatz 3 und §50 Absatz 5) Das wird in der Antwort auf beide Fragen unterschlagen.

    Unser Stadtrat Nico Köhler ist persönlich betroffen und wurde nicht darüber informiert, dass sein eingelegter Widerspruch gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr seine Gültigkeit verloren hat.

    Zwar ist ein Widerspruchsrecht etwas anderes als eine Übermittlungssperre, die aktiv beantragt werden muss. Es ist anzuzweifeln, dass die Bürger über dieses Recht hinreichend informiert worden sind.

    Hier wurde nicht nur das Widerspruchsrecht beschnitten. Auch hat man bestehende Widersprüche faktisch entwertet, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt und darüber hinaus ist man seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. Dieses Vorgehen wirft erhebliche Fragen auf. Verlassen Sie sich darauf: Wir werden diese Fragen sachlich und kritisch stellen!

  • RA-058/2026 Dach der FFW Klaffenbach

    Unserem Stadtrat Nico Köhler wurde im Zuge der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Chemnitz Klaffenbach von einem deffekten Dach berichtet.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollte der Bearbeitungsstand erfragt werden und wann mit einer Instandsetzung zu rechnen ist.

    ZUR FRAGE:

    1.Wann wurde der Schaden der Stadtverwaltung angezeigt?

    1. Der Schaden wurde im März 2025 angezeigt.

    2. Wann erfolgte eine Besichtigungstermin durch das zuständige Fachamt?

    Im Juni 2025 erfolgte eine Besichtigung und anschließend am 24.06.2025 eine Not-Reparatur. Im Dezember erfolgte eine weitere Reparatur.

    3. Mit welchen Kosten ist für die Baumaßnahmen zu rechnen und sind die Mittel im Haushalt verfügbar?

    Ein Fachbetrieb wurde mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenaufstellung für dasDach beauftragt. Die Prüfung der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt nach Vorliegen des Konzepts.

    4. Wann kann mit einer Instandsetzung des Daches gerechnet werden?

    Dazu kann derzeit noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Eine zeitnahe Instandsetzung wird angestrebt.

    EINORDNUNG

    Hier sehen wir einmal mehr, wie überfordert der Verwaltungsapparat mit sich selbst zu sein scheint. Auf der einen Seite hat alles seinen geregelten Gang zu gehen. Der Schaden muss angezeigt, inspiziert, beziffert, notrepariert, ausgeschrieben, vergeben und schließlich fachgerecht behoben werden. Auf der anderen Seite aber dauert dieses Prozedere im Falle des Klaffenbacher Gerätehausdaches nun schon über ein Jahr. Wärend der Wasserschaden immer gravierender wird, kann noch immer nicht gesagt werden, wann das Dach fachgerecht instand gesetzt wird und was das kostet. Man hat immer mehr den Eindruck, dass ein ordnungsgemäßes Prozedere zu lange dauert, um den Kameraden in Klaffenbach tatsächlich hilfreich zu sein.

  • RA-047/2026 Doppelstrukturen im Kulturbetrieb

    Am 24.02. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Gegenstand der Anfrage waren die unklaren Aufgabengebiete der Kultureinrichtungen Garagencampus, Hartmannfabik und Europa-Direkt-Büro im Tietz.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion war es geboten, die Aufgabenfelder der drei Einrichtungen zu erfragen, um unnötige Doppelstrukturen aufzudecken.

    Am 26.03. antwortete der Oberbürgermeister wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Stadtrat Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
    Im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres sind etliche Strukturen und mehrere recht kostspielige Einrichtungen entstanden. Erlauben Sie mir, um die Beantwortung folgender Fragen zum Garagencampus, der Hartmannfabrik und dem Tietz-Büro zu bitten:

    1.Welche Aufgaben im Kulturbetrieb erfüllen diese drei Einrichtungen im Detail und gibt es hier Überschneidungen?
    2.Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten dieser drei Einrichtungen? Bitte einzeln aufführen.

    Der Garagencampus, die Hartmannfabrik und das von Ihnen genannte „Tietz-Büro“ charakterisieren spezifische Profile.


    Bereits vor der offiziellen Eröffnung im März 2025 öffnete der Garagen-Campus für Veranstaltungen, Workshops und Projekte mit zum Teil europäischen Partnern seine Türen für die Öffentlichkeit. Im Jahr 2025 war er einer der meistbesuchten Orte der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025. Der Garagen-Campus ist ein gemeinwohlorientierter Kultur-, Projekt- und Veranstaltungsort, der für alle Initiativen mit Ideen Raum bietet.
    Die Chemnitzer Verkehrs-AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Garagen-Campus. Gemeinsam mit der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 gGmbH sind eigene Veranstaltungsformate geplant. Darüber hinaus nutzen Chemnitzer Initiativen, Vereine und Firmen den Garagen-Campus für ihre Veranstaltungen und Projekte. In der Realisierung wird der Garagen-Campus auch durch ehrenamtliches Engagement unterstützt. Über die Kosten des Betriebs liegen der Stadtverwaltung Chemnitz keine Zahlen vor.

    Die Hartmannfabrik etablierte sich im Jahr 2025 als Besucher- und Informationszentrum der Kulturhauptstadt Europas 2025. Über das Kulturhauptstadtjahr hinaus bleibt die Hartmannfabrik ein zentraler Anlaufpunkt für Chemnitzer:innen und Gäste. Geplant sind weiterhin Formate der Chemnitz 2025 gGmbH, unter anderem im Zusammenhang mit dem „Theater der Welt-Festival“ sowie Einmietungen für unterschiedliche Veranstaltungsformate. Darüber hinaus wird das Erbe der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 hier dauerhaft in Text-, Bild- und Videoformaten dokumentiert und zugänglich gemacht. Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 mietet die Hartmannhalle vom Eigentümer noch bis Ende 2029. Kosten für Miete und Betriebskosten betragen jährlich knapp 500.000 Euro.


    Das Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Tietz wird seit dem Jahr 2021 durch die Stabsstelle Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 genutzt. Nach dem Kulturhauptstadtjahr sind die Personalkapazitäten der Stabsstelle deutlich reduziert worden. So können die Räumlichkeiten seit dem 1. Februar 2026 vor allem für das durch die Europäische Union geförderte EUROPE-DIRECT-Zentrum als Büro und Anlauf- und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Die Räume sind von der Stadtverwaltung in einem Generalvertrag vom Eigentümer angemietet.

    EINORDNUNG

    In der Antwort ist man sichtlich darum bemüht, die drei Einrichtungen zu spezifizieren. Der Garagencampus gehört der CVAG, die Hartmannfabrik gehört Nexus-Immobilien und das Büro im Tietz gehört zu einer vorher schon von der Stadt angemieteten Fläche. Garagencampus und Hartmannfabrik bieten beide Plattformen für Veranstaltungen im Zuge der Kulturhauptstadt-Legacy. Darüber hinaus erinnert die Hartmannfabrik an die Highlights aus dem Jahr 2025. 500.000€ kostet das selbsternannte „kulturelle Herz“ die Stadt, obwohl nahezu jede Kirchengemeinde einen besser gefüllten Veranstaltungskalender vorweisen könnte. Also ja: es liegen hier unnötig überfinanzierte Doppelstrukturen vor. Das Büro im Tietz hingegen ist tatsächlich etwas anderes: Kein Veranstaltungsort sondern eine Anlauf- und Beratungsstelle für Bürger, die Fragen rund um die Politik der Europäischen Union haben. Wie hoch der Bedarf einer solchen Beratungsstelle ist, kann man wunderbar an den offiziellen Öffnungszeiten erkennen: Dienstags 14.00-18.00Uhr.

  • RA-046/2026 Keine online-Funktionen

    Unser Stadtrat Nico Köhler bezog sich am 24.02.26 auf eine Ratsanfrage der LINKEN, als er sich mit einer Ratsanfrage zu den online-Dienstleistungen des Chemnitzer Standesamts an den Oberbürgermeister wandte.

    Aus der Antwort auf die Anfrage der LINKEN ging hervor, dass die Funktion, seine Hochzeit online zu beantragen, derzeit in einer Testphase und deswegen nicht nutzbar sei. Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion warf dies die Frage auf, welche Online-Funktionen es noch gibt, die zurzeit vom Bürger nicht in Anspruch genommen werden können.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten sämtliche Online-Funktionen des Standesamts erfragt werden, die dysfunktional sind und wann diese an den Start gehen.

    ZUR FRAGE:

    Ich nehme Bezug auf die RA-020/2026 von Frau Dr. Zabel. In Ihrer Antwort schreiben Sie, dass sich die Funktion „Online-Anträge“ im Wartungsmodus befindet, selbst die der Geschlechts- und Vornamensänderung nach Selbstbestimmungsgesetz. Und ich möchte hinzufügen, dass auch der online-Antrag „Kirchenaustritt“ von dieser Einschränkung betroffen ist. Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Welche Online-Anträge sind abgesehen von den Genannten noch von der Dysfunktion betroffen?

    Aktuell befinden sich fünf Online-Anträge für den Bereich des Standesamtes im Wartungsmodus.
    Folgende Leistungen werden aktuell getestet, um diese für unsere Bürgerinnen und Bürger zukünftig als neue und zusätzliche digitale Lösung anbieten zu können:
    -Anmeldung der Erklärung über die Änderung der Geschlechtseintrags und der Vornamen
    -Ehefähigkeitszeugnis beantragen
    -Eheschließung beim Standesamt anmelden
    -Namensführung (neuer Antrag zum Rechtsstand 01.05.2025)
    -Sterbefall anzeigen
    Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) ist nicht als Online-Antrag geplant. Hierfür ist für die Stadt Chemnitz kein Online-Antrag hinterlegt.

    Wie lange wird sich die von Ihnen angesprochene „Testphase“ der Online-Anträge hinziehen und ist ein Datum geplant, wann den Bürgern unserer Stadt diese Funktion zur Verfügung steht?

    Der Antrag für die Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (SBGG) soll zum 01.04.2026 für die Nutzung bereitgestellt werden. Hinsichtlich der anderen vier Online-Anträge ist noch kein fester Startzeitpunkt absehbar, da hier einige Nachbesserungen notwendig sind.

    EINORDNUNG

    Wir begrüßen die Digitalisierung der Dienstleistungen des Standesamts und der Verwaltung allgemein. Die Bearbeitungszeit für das Ausstellen von Sterbeurkunden beträgt derzeit bis zu drei Wochen, was eine unzumutbare Bürde für die Hinterbliebenen ist und bei den Bestattern regelmäßig für Unmut sorgt. Den Sterbefall online anzeigen zu können, könnte das etwas beschleunigen. Dass man diese notwendige Funktion nicht priorisiert, sondern lieber mit dem Antrag auf Geschlechtsänderung zuerst an den Start geht, offenbart eine verschobene Prioritätensetzung.