Schlagwort: Rathaus

  • RA-102/2026 Sanierung Sportstätten Schwimmbäder

    Am 24.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anlass war die Vergabe der Sonderschulden des Bundes und ob sich die Stadt Chemnitz an dem Projektaufruf beteiligt hat, damit Sportstätten und Schwimmbäder zu sanieren.

    Am 18.05.teilte Bürgermeisterin Ruscheinsky folgendes mit:

    1. Hat sich die Stadt Chemnitz schon am Projektaufruf beteiligt, und wenn ja mit welchen Projekten?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Ist die Einreichung von Projekten vorgesehen, und wenn ja welche?
    4. Ist für die Beteiligung ein Stadtratsbeschluss notwendig und wenn ja, wann wird dieser zur Entscheidung eingebracht?

    Für eine Beteiligung an dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ausgeschriebenen Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ist die Einreichung eines Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 notwendig.
    Die Stadt Chemnitz hat sich bisher nicht an diesem Förderprogramm beteiligt. Eine Beteiligung setzt die Bestätigung der Eigenmittel im städtischen Haushalt voraus. Dies ist derzeit nicht gegeben auf Grund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Chemnitz.

    EINORDNUNG

    Das zu lesen, tut wirklich weh! Die Stadtverwaltung sagt sinngemäß: Um sich auf Fördermittel zu bewerben, muss ein Stadtratsbeschluss vorliegen sowie Eigenmittel im städtischen Haushalt vorhanden sein. Beides ist nicht der Fall. Was ist das anderes als eine Bankrotterklärung?

    Am nächsten Mittwoch beraten wir über die Verteilung der Sonderschulden des Bundes. In den aktuellen Vorlagen sind keine Eigenmittel für die Beteiligung an diesem Projektaufruf eingeplant.

    Wie aber kommt die Verwaltung auf die Aussage, dass ein Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 erfolgen muss?

    Im Projektaufruf heißt es: „Mit Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden. Die Skizze muss eine realistische Mittelabflussplanung enthalten.“

    Es wird auch darauf hingewiesen, das die Kommunen ihre Interessenbekundungen bis zum 19.06.2026 einreichen können. Das zugehörige Portal wurde ab dem 20.03.2026 freigeschaltet.

  • IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

    IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

    Zunächst mauerte die Stadtverwaltung, als unser Stadtrat Nico Köhler mit den Ratsanfragen 075/2026 und 076/2026 die Auslastungen der Theater allgemein und des Schauspielhauses im Besonderen erfragte. Am 17.04. wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister gerichtet.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    In der aufgeheizten und sehr dynamischen Debatte um die Zukunft des Schauspielhauses und dessen Standort halten wir es für geboten, konkret nach der Auslastung des Schauspielhauses seit dem Umzug in den Spinnbau zu fragen. Wir wollen damit klären, welche Bedeutung dem Schauspielhaus in der Kulturlandschaft unserer Stadt zukommt, um Rückschlüsse darauf zu ziehen, wieviel Geld der Stadt ein neuer Standort oder eine Sanierung politisch vertretbar wert sein kann.

    Am 15.05.2026 antwortete der Bürgermeisterin Ruscheinsky wie folgt:

    EINORDNUNG

    Diese Zahlen sind aufschlussreich und hätten die Debatte vor Wochen schon versachlicht. Auch wenn uns bedauerlicherweise die Zahlen aus 2021 und 2022 unterschlagen werden, so müssen wir der Stadtverwaltung doch zustimmen: Aus diesem Zeitraum sind die Zahlen nicht repräsentativ.

    Dass die Einnahmen aus den Ticketverkäufen nur einen Bruchteil der Kosten gegenfinanzieren können, (11%) ist allgemein bekannt. Seit der Jahrtausendwende hat man nie mehr als 15% gegenfinanzieren können und das ist auch in Ordnung. Solche Kultureinrichtungen tragen sich überall nur mit erheblicher finanzieller Bezuschussung von Land und Kommune.

    Verwirrend ist hingegen ein Zeitungsartikel der Freien Presse vom 19.05., der für alle Bühnen (incl. Opernhaus) 209.000 Besucher in 2025 zählt und dies mit den Besuchern des Stadions an der Gellertstraße vergleicht. Laut Antwort auf unsere Informationsanfrage entfallen auf das Schauspielhaus 488 Veranstaltungen mit insgesammt 65.600 Besuchern in 2025. Der CFC lockte in 19 Spielen 122.300 Gäste ins Stadion. Wie will man das ernsthaft miteinander vergleichen? Täte man das, müsste man die Umbaukosten des Stadions (30 Mio.€) ins Besucherzahl-Verhältnis setzen, und dann wären schon 15 Mio.€ für das Schauspielhaus zuviel.

    Hinweislink: https://www.freiepresse.de/chemnitz/besucher-auslastung-zuschuesse-die-wichtigsten-zahlen-zur-theater-debatte-in-chemnitz-artikel14250208

    Uns ging es aber nicht nur um absolute Besucherzahlen sondern um die Auslastung, die im Spinnbau an den 90% kratzt. Und das ist bemerkenswert: unterstreicht es doch zum einen die Qualität, die das Ensemble trotz der Not- und Übergangslösungen auf die Bühne bringt und zum anderen wird das nach wie vor hohe Interesse des Publikums deutlich. Ausverkaufte Veranstaltungen sind keine Ausnahme, sondern die Regel und das spricht in jeder Hinsicht FÜR das Chemnitzer Schauspielhaus. Obwohl sich seit dem Umzug in den Spinnbau die Rahmenbedingungen für Ensemble und Publikum deutlich verschlechtert haben, ist das Interesse hoch. Es ist offensichtlich, dass wir hier von einem unverzichtbaren Teil des Kulturangebots sprechen, der wegen knapper Kassen keinesfalls hinten runter fallen darf.

    Wie viel uns das Schauspielhaus konkret kosten und wo es seinen Standort haben sollte, können Sie in unserer Bürgerbefragung mitteilen. Vielen Dank.

  • Bürgerdialog – AfD Stadtratsfraktion vor Ort am 21.05.2026

    Bürgerdialog – AfD Stadtratsfraktion vor Ort am 21.05.2026

    Wie geht es weiter mit dem Chemnitzer Schauspielhaus?

    Die Zukunft des Chemnitzer Schauspielhauses ist eine wichtige kulturpolitische und finanzielle Entscheidung für unsere Stadt. Es geht nicht nur um die Frage, an welchem Ort künftig Theater gespielt wird, sondern auch um Baukosten, Folgekosten, Erreichbarkeit, städtebauliche Wirkung und den verantwortungsvollen Umgang mit unserem Steuergeld.

    Unter https://afdfraktionchemnitz.de/aktuelles/millionen-fuers-schauspielhaus-chemnitz-soll-mitreden/ haben wir online eine Bürgerbefragung zur weiteren Entwicklung des Schauspielhauses geschaltet und möchten im Rahmen eines öffentlichen Bürgerdialoges mit Ihnen persönlich ins Gespräch kommen.

    Tag: 21.05.2026
    Zeit: 14:00 – 15:30 Uhr
    Ort: Neumarkt Chemnitz am Rathaus

    AfD Stadtratsfraktion Chemnitz
    Markt 1 • 09111 Chemnitz
    0371 488 13 17
    afd.fraktion@stadt-chemnitz.de
    www.afdfraktionchemnitz.de

  • Keine Transparenz zur Versorgungssicherheit

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz zeigt sich enttäuscht über die nahezu vollständige Verweigerung einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Informationsanfrage zum Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler äußert sein Unverständnis:

    „Ein solches Ausmaß an Nicht-Antwort habe ich mir bisher nicht vorstellen können. Statt auf die Fragen zum Helbersdorfer Umspannwerk einzugehen, verweist die Stadtverwaltung pauschal auf die inetz GmbH und lässt die Bürger im Unklaren.“

    Köhler weiter:

    „Gerade vor dem Hintergrund zunehmender extremistischer Angriffe auf Infrastruktur muss die Stadt erklären können, wie vorbereitet Chemnitz auf mögliche Ausfälle ist. Transparenz und Vorsorge sind keine Nebensache, sondern eine Kernaufgabe verantwortungsvoller Politik.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion kündigt an, die Angelegenheit weiter zu prüfen und auf eine vollständige Beantwortung der offenen Fragen zu drängen.

  • CVAG – Sondertickets jetzt!

    CVAG – Sondertickets jetzt!

    Die Stadt Chemnitz plant drastische Einschnitte beim ÖPNV – und verkauft das als „Maßnahmenpaket zur Kostendämpfung“. Konkret bedeutet das: weniger Busse, weniger Bahnen, weniger Angebot.

    Doch genau hier liegt das Problem.

    Statt den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen und neue Fahrgäste zu gewinnen, setzt die Stadtverwaltung auf Ausdünnung. Weniger Angebot führt aber nicht zu mehr Effizienz, sondern zu weniger Fahrgästen – besonders in den Ortschaften, wo das Angebot ohnehin schon knapp ist. Wer noch seltener fahren kann, steigt, den hohen Spritpreisen zum Trotz, am Ende wieder ins Auto.

    Gerade in Zeiten steigender Kosten braucht es andere Ideen: mehr Einnahmen statt weniger Leistung.

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat deshalb eine Ratsanfrage gestellt. Ziel ist es, neue Wege zur Kundengewinnung zu prüfen – zum Beispiel ein befristetes Sonderabo für Neu- und Rückkehrer.

    Aktuell kostet die Abo-Monatskarte 74 Euro – also 888 Euro im Jahr. Ein vergünstigtes Jahresabo für 777 Euro könnte ein echter Anreiz sein, wieder auf Bus und Bahn umzusteigen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler macht deutlich, dass Einsparungen allein keine nachhaltige Lösung sind. Stattdessen brauche es Konzepte, die den ÖPNV wieder attraktiver machen und mehr Menschen überzeugen, ihn regelmäßig zu nutzen.

    Denn klar ist: Wer das Angebot kaputtspart, verliert am Ende nicht nur Fahrgäste – sondern auch Zukunft.

    Wir sind gespannt, wie die Stadt auf diese Vorschläge reagiert.

  • Überhastete Abstimmung zum kommunalen Wärmeplan – AfD fassungslos

    Überhastete Abstimmung zum kommunalen Wärmeplan – AfD fassungslos

    Obwohl Habecks Heizungsgesetz im Kern vom Tisch ist, steht der kommunale Wärmeplan der Stadt Chemnitz auf der nächsten Stadtratssitzung zur Abstimmung, wie aus einer Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion hervorgeht. Fraktionsvorsitzender Nico Köhler übt scharfe Kritik an der Eile und dass den hohen Energiepreisen zum Trotz keine Änderungen am Wärmeplan vorgesehen sind.

    „Es soll ein Plan beschlossen werden, der überholt ist. Ich bin fassungslos, dass die Stadtverwaltung ohne jede erkennbare Notwendigkeit ihre Vorstellungen einer „Wärmewende“ vorantreibt. Der Entwurf ist neu zu bewerten, weil die Rahmenbedingungen jetzt grundlegend anders sind und sich die Frage nach der Sozialverträglichkeit verschärft hat.“

    Ende Februar hatte die Bundesregierung die umstrittene 65% Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen gekippt. Ferner ist es weiterhin möglich, Öl- und Gasheizungen zu verbauen. Warum der Chemnitzer Wärmeplan davon unberührt zur Abstimmung kommen soll, ist für Köhler nicht nachvollziehbar:

    „Ist das Heizen nicht schon teuer genug? Das zur Abstimmung stehende Konzept sieht eine Stilllegung des Chemnitzer Gasnetzes vor, den Umbau auf Fernwärme, die ihre Energie zu 100% aus der Gasverbrennung gewinnt! Niemand hat eine Ahnung, was für Preissteigerungen uns hier blühen, wenn das angenommen und umgesetzt wird!“

    Die Stadtverwaltung räumt selbst ein, dass keine Sanktionen drohen, wenn man verspätet oder gar nicht über die kommunale Wärmeplanung abstimmt. Die Fraktion warnt davor, Fakten zu schaffen, die langfristig zu unabsehbar teuren Fehlentwicklungen führen – insbesondere im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit.

    „Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Ideologie unsere Bürger ruiniert! Bezahlbare und sichere Energieversorgung kommt vor dem Klimaschutz!“ betont Köhler abschließend.

    Die AfD-Stadtratsfraktion kündigt an, sich in der Stadtratssitzung am 27. Mai klar gegen den vorliegenden Wärmeplan zu positionieren und dafür zu kämpfen, dass dieser keine Mehrheit findet.

    Zur Antwort der Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-086-2026-kommunaler-waermeplan/

  • RA-084/2026 Kommunaler Wärmeplan

    Am 30.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum kommunalen Wärmeplan. Am 26.03. war aus der Freien Presse zu erfahren, dass erst 3,1% der sächsischen Kommunen einen Wärmeplan verabschiedet und 74% mit den Planungen noch nicht einmal angefangen haben.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es angesichts der Änderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) durch die Bundesregierung geboten, die geplante Annahme des Kommunalen Wärmeplans für Chemnitz durch den Stadtrat zu hinterfragen.

    Am 28.04.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1.Um der für Chemnitz geltenden Frist zu genügen, muss in der Stadtratssitzung am 27.05. darüber entschieden werden, da der Stadtrat erst einen Tag nach Ablauf der Frist, nämlich am 01.07, wieder tagt. Steht die Entscheidung zur Annahme des kommunalen Wärmeplans der Stadt Chemnitz bereits am 27.05. auf der Tagesordnung?

    Ja

    2.Warum wurde dieses komplexe Thema in so großer Eile behandelt, obwohl uns ganz klar keine Konsequenzen drohen, wenn wir die Frist reißen oder gar keinen Kommunalen Wärmeplan beschließen?

    Am Kommunalen Wärmeplan (KWP) wird seit Frühjahr 2024 kontinuierlich gearbeitet. Bereits 2023 wurden dazu Fördermittel eingeworben. Mittlerweile ist ein KWP entstanden, welcher Orientierung für die Wärmewende bietet, insbesondere wo Fernwärmenetze zur Verfügung stehen und wo nicht. Der KWP soll sofort beginnend schrittweise umgesetzt und aktualisiert werden, um zur Einhaltung der beschlossenen und der gesetzlichen Klimaschutzziele beizutragen.
    Auch wenn das Wärmeplanungsgesetz keine Sanktionen vorsieht, ist von der Rückforderung von mehr als 230.000 € Fördermitteln auszugehen.

    3.Inwieweit spiegeln sich die aktuellen Preisexplosionen im vorliegenden Entwurf wieder und ist vorgesehen, den Plan dahingehend noch vor der Abstimmung zu überarbeiten?

    Die aktuellen Preisentwicklung sind nicht unmittelbar Gegenstand des KWP, sondern individuell imRahmen konkret geplanter Vorhaben zur Wahl bzw. zur Erneuerung des Heizungssystems als zu erwartende Betriebskosten zu bewerten.

    4.Gibt es Überlegungen, die Abstimmung zu vertagen oder den Entwurf ganz zu verwerfen?

    Nein.

    5.Falls nicht, worin liegt der Mehrwert für die Chemnitzer, über einen Wärmeplan abzustimmen, der mit veralteten Modellen arbeitet?

    Der KWP wurde nicht mit veralteten Methoden erarbeitet. Er resultiert aus der Bestands- und Potenzialanalyse der Strukturen, Akteure und Ressourcen in der Stadt Chemnitz und den Zielen der Stadtentwicklung sowie des Klimaschutzes. Zudem wird eine sozio-ökonomischen Begleituntersuchung im Hinblick auf die Auswirkungen der Wärmewende auf die Bevölkerung erstellt und eingearbeitet. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

    EINORDNUNG

    Wer glaubt, das Gebäude-Energie-Gesetz, auch bekannt als „Habecks Heizungsgesetz“ sei vom Tisch, der irrt sich! Die Chemnitzer Stadtverwaltung arbeitet gerade mit Hochdruck daran, die ursprüngliche Fassung, auf der der kommunale Wärmeplan erstellt wurde, in verbindliche Vorgaben zu gießen.

    Zur Erinnerung: Ende Februar war die umstrittene 65% Regel weggefallen, welche vorgegeben hätte, dass neue Heizungen ab 2028 nur noch mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden dürfen. Ferner wird der Neueinbau von Öl-und Gasheizungen nicht länger, wie zunächst vorgesehen, nahezu verunmöglicht.

    Es war zu keinem Zeitpunkt notwendig, für die sogenannte „Wärmewende“ die Stilllegung des Chemnitzer Gasnetzes und den Ausbau der Fernwärme zu forcieren. (die, nebenbei bemerkt, ausschließlich durch das Verbrennen von Gas ihre Wärme erzeugt) Dass wir uns angesichts der hohen Energiepreise keine „Wärmewende“ leisten können und vielmehr dafür Sorge tragen müssen, dass die Energieversorgung als Ganzes gesichert und bezahlbar bleibt, steht dem kommunalen Wärmeplan diametral entgegen. Das aber scheint die Stadtverwaltung nicht zu interessieren. Wir werden dafür kämpfen, dass dieser Plan auf der Stadtratssitzung am 27.05. keine Mehrheit findet!

  • IA-040/2026 Sonnenberg Wohnungsbelegung

    Am 01.04. stellte unsere Fraktion eine Informationsantrage zu den Bewohnern der Zietenstraße 8 und Sonnenstraße 81.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Beide Adressen waren zuletzt wiederholt Schauplatz für Polizeieinsätze, unter anderem um den Aufenthaltsorten der dort gemeldeten Personen zu ermitteln. Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion sind viel mehr Personen an besagten Adressen gemeldet als es Wohnraum gibt.

    Am 28.04.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1.Wie viele Bewohner sind in den Wohnhäusern Zietenstraße 8 und Sonnenstraße 81 behördlich gemeldet? Es wird um separate Angabe der Zahlen zu den beiden Mehrfamilienhäusern gebeten.

    In der Zietenstraße 8 sind derzeit 52 Personen gemeldet.
    In der Sonnenstraße 81 sind derzeit 63 Personen gemeldet.

    2.Hat es in den vergangenen zwei Jahren in den beiden Objekten Auffälligkeiten, etwa Einsätze der Polizeibehörde oder andere Maßnahmen, die von der Stadtverwaltung ergriffen wurden, gegeben? Wenn ja, wird um entsprechende Auflistung gebeten.

    Seitens des Ordnungsamtes erfolgten im angefragten Zeitraum folgende Maßnahmen:
    Sonnenstraße 81

    • Aufenthaltsermittlung nach Bundesmeldegesetz (mehrfach)
    • Verstoß Mitteilung Verhinderung nach Schulbesuchsordnung i. V. m. Sächs. Schulgesetz(einmalig?)
    • Zietenstraße 8:
    • Aufenthaltsermittlung nach Bundesmeldegesetz (mehrfach)

    3.Wie viele Bewohner beziehen Sozialleistungen und welche Leistungen werden konkret bezogen?

    Eine Beantwortung der Frage, wie viele Bewohner der benannten Objekte Sozialleistungen beziehen und um welche konkreten Leistungen es sich dabei handelt, kann nicht erfolgen.
    Auch bei einer ausschließlich zahlenmäßigen und vermeintlich anonymisierten Darstellung wäre aufgrund der konkreten Bezugnahme auf einzelne Anschriften eine mittelbare Identifizierbarkeit betroffener Personen nicht auszuschließen. Insbesondere durch mögliche Abgleiche mit öffentlich zugänglichen Informationen (z. B. Klingelschilder) besteht die Gefahr, dass Rückschlüsse auf einzelne Leistungsbeziehende gezogen werden können.
    Bei den angefragten Informationen handelt es sich um Sozialdaten, die dem besonderen Schutz des Sozialgeheimnisses gemäß § 35 SGB I unterliegen. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte setzt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage voraus. Eine solche ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich. Darüber hinaus ist der Zweck der angefragten Datennutzung nicht hinreichend konkretisiert, sodass eine rechtmäßige Datenübermittlung nicht geprüft und begründet werden kann.
    Vor diesem Hintergrund und zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen – insbesondere zur Vermeidung von Stigmatisierung sowie möglicher sozialer und wirtschaftlicher Nachteile – kann die begehrte Auskunft in der beantragten Form nicht erteilt werden.

    EINORDNUNG

    Nachdem die Zahl der Bewohner öffentlich wurde, schalteten sich die zuständigen Ermittlungsbehörden ein. Die jüngsten Entwicklungen in dieser Sache begrüßen wir.

  • RA-081-2026 Bezahlkarte für Asylbewerber – Ausnahmen

    Nach erhaltener Antwort auf die Ratsanfrage RA-035/2026 hakte unser Stadtrat Nico Köhler am 26.03. in einer weiteren Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz nach.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Man hatte jede Menge Ausnahmen aufgelistet, um zu begründen, warum so wenige Bezahlkarten an Asylbewerber ausgegeben werden. Nach welcher Rechtsgrundlage hier vorgegangen wird und wie häufig man von den jewiligen Ausnahmen Gebraucht macht, waren Ziel und Inhalt der erneuten Anfrage.

    Am 26.03. antwortete der Oberbürgermeister (kursiv) wie folgt:

    Sie haben in ihrer Antwort auf meine Ratsanfrage RA-035/2026 unter Punkt 4b aufgeführt, welche Personengruppen bis auf Weiteres zwar leistungsberechtigt sind, aber von der Ausgabe der Bezahlkarte ausgenommen werden. … (Zitat aus der RA-035/2026 ausgelassen) … Ich bitte darum, mir folgende Fragen zu beantworten:

    1.Auf welcher Rechtsgrundlage werden o.g. Personengruppen von der Ausgabe der Bezahlkarte ausgenommen?

    Das AsylbLG wurde durch Art. 15 des „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ vom 8. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert und die Bezahlkarte gleichrangig neben den bereits bestehenden Regelungen zu Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder sonstigen unbaren Abrechnungen als mögliches Mittel der Leistungsgewährung eingeführt. Ein Vorrang der Leistungsform „Bezahlkarte“ gegenüberden anderen aufgeführten Leistungsformen, wie zum Beispiel der Geldleistung, wurde nicht aufgenommen.

    Diese mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung der Behörde, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen (Ziff. 4 Schreiben SMI). Das Ermessen wurde, wie in der Fragestellung aufgeführt, ausgeübt.

    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen (aufgeschlüsselt nach den o. g. Personengruppen) erhalten die Bezahlkarte nicht?

    Leistungsberechtigte, die …
    – den monatlichen Leistungsanspruch per Überweisung erhalten 699

    ergänzende Leistungen erhalten oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen – 155

    – aufgrund von Beeinträchtigungen die Bezahlkarte nicht nutzen können – 0

    – über kein notwendiges Legitimationsdokument verfügen – 7
    sich in einer JVA aufhalten – 0

    – über einen gerichtlich bestellten Betreuer mit Vermögensfür-sorge verfügen – 3

    – in Pflegeheimen leben – 1

    – nach Legitimationsprüfung keine Bezahlkarte erhalten dürfen – 0
    – die Kartennutzungsvereinbarung nicht unterschreiben – 1
    – die minderjährig sind – 496

    EINORDNUNG

    Es spricht Bände, wenn Ausnahmen angeführt werden, unter die kein einziger Asylbewerber fällt. Von nennenswerter Relevanz bei den Ausnahmen von Bezahlkarten sind Minderjährige, Ayslbewerber, die ihre Leistungsansprüche überwiesen bekommen und solche, die ergänzende Leistungen erhalten oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Ferner zieht man sich darauf zurück, dass die Bezahlkarte eines von merheren Leistungsformen sei, für die kein Vorrang gelte.

    Die Vergabe der Bezahlkarte bringt also keine personelle oder gar finanzielle Entlastung, sondern ist in jedem Fall eine knifflig abzuwägende Einzelfallentscheidung. Das System wird also nicht vereinfacht oder vereinheitlicht, sondern im Gegenteil: es wird noch komplizierter, es dauert noch länger, es bindet noch mehr Verwaltung und es wird noch teurer.

  • Polizeiliche Kriminalstatistik – Gefühl und Wirklichkeit

    Pressekommentar auf die Wortmeldung von Andre Bochow, Freie Presse vom 20.04.2026 Seite 4:

    Sie fragten sich, warum trotz weniger Kriminalität in Deutschland keiner „hurra!“ schreit. Sie begründen den Rückgang mit der Cannabis-Legalisierung, betonen aber auch, dass Deutschland ein sehr sicheres Land sei. Das stimmt. Aber Sie verkennen die Entwicklungen der letzten 11 Jahre.

    Vor 2015 war es nicht nötig, Volksfeste oder Weihnachtsmärkte mit Betonbarrikaden zu schützen. Sie verkennen das gestiegene Maß an Brutalität, mit der die immer jüngeren Täter ihre Opfer zurichten. Sie verkennen die Hilflosigkeit der Bürger, wenn sie sich Asylbewerbern in „psychischen Ausnahmesituationen“ gegenübersehen, die völlig unbegreifliche Dinge tun. Sie verkennen, dass Australien, Kanada, die USA, China und andere Länder auf die gewachsene Terrorgefahr hinweisen. Das kommt zwar keiner offiziellen Reisewarnung gleich, sollte uns aber sehr zu Denken geben.

    Wie kommen diese Länder darauf, die Sicherheitslage so einzuschätzen, wenn Deutschland doch immer sicherer geworden ist?  Sie nennen sogar den Elefanten im Raum: Syrer und Afghanen, die 10fach überrepräsentiert sind. Das ist die Wirklichkeit und doch ziehen Sie einen gegenteiligen Schluss und sagen in Ihrem Fazit, dass nur ein sehr kleiner und schrumpfender Teil der Gesellschaft, unabhängig von der Herkunft kriminell sei. Wie kommen Sie darauf?

    Wenn Migranten in Chemnitz 14,7 Prozent der Bewohnerschaft ausmachen und 44% aller Straftaten auf deren Konto geht, dann spielt die Herkunft sehr wohl eine Rolle. Hören Sie doch auf, den Integrationswillen bei jedem Migranten vorauszusetzen. Wer bleiben will, muss sich an unsere Regeln halten! Warum können wir uns nicht auf diese Bedingung einigen?

    Hier zu leben ist ein Privileg und dieses Privileg haben sich im letzten Jahr auch wieder 168.000 Menschen einfach so genommen. Wo steuern wir hin, wenn nicht einmal schwere Straftaten dazu führen, dass dieses an sich gerissene Privileg entzogen wird? Es wird befremdlicher, gefährlicher und unsicherer. Und das ist kein Gefühl, sondern beschreibt die Wirklichkeit.