Kategorie: Anfrage

  • RA-033/2026 – Einsturzgefahr Gerätehaus FFW Siegmar

    Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Siegmar wurden die Gäste des Stadtrats über die Einsturzgefahr des denkmalgeschützten Gerätehauses informiert. Fraktionsübergreifend stellte man schnelle und unbürokratische Hilfe in Aussicht. Am 06.02. formulierte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, wie weit man damit ist.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, mit der Anfrage Handlungsdruck zu erzeugen und an das parteiübergreifend gegebene Versprechen der schnellen und unbürokratischen Hilfe zu erinnern, dass den Kameraden zur JHV gegeben wurde.

    Am 16.04. anwortete Bürgermeister Kütter (kursiv) wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    am 9. Januar 2026 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Chemnitz Siegmar statt.
    Vor Ort wurde … auf einen gebrochenen Trägerbalken im Gerätehaus hingewiesen. Dieser musste bereits mit einer Trägerstange abgesichert werden, weil sonst Einsturzgefahr besteht. Alle anwesenden Vertreter des Stadtrates waren sich einig, dass die Reparatur höchste Priorität hat. Wir haben den Kameraden der FFW in Siegmar fraktionsübergreifend alle notwendige Hilfe und Unterstützung zugesagt.
    Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wie ist hier der aktuelle Stand der Begutachtung?

    Am 20.02.2026 fand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Siegmar die Begutachtung der vorhandenen Holzkonstruktion im Dachgeschoss statt. Hauptaugenmerk waren hier die Rissbildungen am Dachtragwerk. Der Dachboden wurde beräumt, so dass in der 17. KW (20.04. – 26.04.) ein Holzschutzgutachten erstellt werden kann. Nach dem Ergebnis des Holzschutzgutachtens wird das Amt Gebäudemanagement- und Hochbau ein komplettes Sanierungskonzept erstellen.

    2. Wann kann der Austausch des defekten Trägerbalkens bzw. die Instandsetzung erfolgen?

    Sobald das Sanierungskonzept erstellt ist und das Budget für die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung steht, wird eine Fachfirma für die Ausführung der Leistungen beauftragt.

    3. Mit welchen Kosten ist die Instandsetzung/Reparatur verbunden?

    Mit dem Sanierungskonzept wird ein Kostenangebot eingeholt.

    4. Wann können die Räume im Obergeschoss durch die FFW Siegmar wieder vollumfänglich genutzt werden?

    Nach der Instandsetzung.

    5. Ist die Einsatzbereitschaft bzw. der Ablauf in der FFW Siegmar durch die fehlende Nutzung des Obergeschosses beeinträchtigt?

    Die Einsatzbereitschaft ist nicht beeinträchtigt. Der normale interne Ablauf ist beeinträchtigt, wird aber durch Umplanungen (z. B. Ausbildungen) trotzdem gewährleistet.

    EINORDNUNG

    Wie dringend muss der Handlungsbedarf eigentlich noch sein? In dieser Kalenderwoche ging es bereits um das seit einem Jahr undichte Dach der FFW in Klaffenbach, aber hier sind wir in Siegmar, dessen denkmalgeschütztes Gerätehaus mit Trägerstangen vor dem Einsturz bewahrt werden muss! Seit Jahren wird über einen Neubau an anderer Stelle nachgedacht, ohne dass es bisher konkret geworden wäre. Die Einsturzgefahr muss ein Weckruf an alle Verantwortlichen sein, dass hier nicht das übliche Prozedere gegangen werden kann. Wie wir in Klaffenbach sehen, ist es unmöglich, so in unter einem Jahr Abhilfe zu schaffen. Mal abgesehen davon, dass die Beantwortung dieser Ratsanfrage mit 48 Werktagen mehr als doppelt so lange wie sonst üblich gedauert hat, wird niemandem unterstellt, aktiv auf der Bremse zu stehen. Aber es scheint kein Verantwortlicher mutig genug, das ewige Prozedere aus Begutachtung, Holzschutzgutachten, Sanierungskonzept, Ausschreibung, Kostenangebot, Budgetfindung, Vergabe, Instandsetzung und Abnahme abzukürzen. Dieses strukturelle, scheibar unlösbare Problem ist dafür verantwortlich, dass es hier wie dort einfach nicht voran geht.

    Das die Einsatzbereitschaft der Wehr noch nicht beeinträchtigt ist, ist dem selbstlosen Einsatz der Kameraden vor Ort zu verdanken. Wir fordern Mut von den verantwortlichen Entscheidern: Macht schneller, bevor hier etwas Undenkbares geschieht!

  • RA-076/2026 Schauspielhaus Besucherzahlen

    Am 25.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, weil zwar eifrig über die Zukunft des Schauspielhauses diskutiert wird, aber keine aktuellen Besucherzahlen für das Schauspielhaus vorliegen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, die emotionalisierte Debatte mit Fakten zu füttern, da jedes diskutierte Szenario zur Zukunft des Schauspielhauses an der 100Millionen€ Marke kratzt. Wenn soviel Geld in die Hand genommen werden muss, ist zu klären, wie sich Auslastung, Personalaufwand und Kostendeckungsgrad des Schauspielhauses zuletzt entwickelten, besonders seit der Verlegung der Bühnen in den Spinnbau an der Altchemnitzer Straße.

    Am 31.03.2026 antwortete die Bürgermeisterin Ruscheinsky wie folgt:

    1. Wie viele Aufführungen gab es insgesamt seit 2021 und wie teilten sich diese auf Bühne im Ostflügel, Figuren und Großen Saal auf? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
    2. Wie gut waren die Aufführungen des Schauspielhauses besucht? (Bitte den Durchschnittswert pro Jahr für jede Bühne gemessen ihrer maximal möglichen Zuschauerzahl
    3. Wie hat sich in den letzten 5 Jahren der Anteil ausverkaufter Veranstaltungen entwickelt?
    4. Wie viele Personen sind durchschnittlich an einer Aufführung beteiligt? (Von Garderobe, oder Licht bis hin zur Bühne)
    5. Wie hoch sind die Kosten für eine durchschnittliche Aufführung mit durchschnittlicher Auslastung und zu wie viel Prozent federn die Tickets diese Kosten ab? (Kostendeckungsgrad)

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    EINORDNUNG

    Nach dem Vorstoß von Detlef Müller (SPD), die Bühnen von Schauspiel und Oper im Opernhaus zusammenzulegen, ist die Frage nach Besucherzahlen und Auslastung des Schauspielhauses drängender denn je. Fragten wir in der RA-075/2026 allgemein nach allen Theaterbühnen, beschränkten wir uns hier lediglich auf das Schauspielhaus, um dessen Entwicklung seit Corona nachzuvollziehen. Doch auch diese Anfrage wurde mit der gleichen Begründung abgelehnt. Dabei hätte man hier die Möglichkeit besessen, den Bedarf für einen Umbau oder einen Neubau valide zu untermauern. Warum man die Auskunft wirklich verweigert, bleibt, wie die Auswirkungen des Umzugs in den Spinnbau auf den Kostendeckungsgrad, spekulativ.

    Solange keine aktuellen Besucherzahlen vorliegen, die mit denen aus dem Jahr 2018 verglichen werden können, fehlt uns jede seriöse Diskussionsgrundlage zur Zukunft des Schauspielhauses.

  • RA-075/2026 theater Besucherzahlen

    Am 25.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, weil zwar einfrig über die Zukunft des Schauspielhauses diskutiert wird, aber die letzte Anfrage nach den Besucherzahlen der Chemnitzer Theaterbühnen aus dem Jahr 2018 stammt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, die emotionalisierte Debatte mit Fakten zu füttern, da jedes diskutierte Szenario an der 100Millionen€ Marke kratzt. Bei soviel Geld ist zu klären, wie sich der Kostendeckungsgrad zuletzt entwickelte. Erst mit diesen Informationen kann man derart hohe Ausgaben rechtfertigen oder eben nicht.

    Am 01.04.2026 antwortete der Bürgermeister Burghardt wie folgt:

    1. Wie haben sich die Kartenverkäufe und Besucherzahlen der Theater Chemnitz (Opern- und Schauspielhaus, und falls möglich differenziert nach Sparten) seit 2021 jährlich entwickelt?
    2. Wie hoch waren der jährliche kommunale Zuschuss absolut und durchschnittlich pro Besucher sowie der Kostendeckungsgrad in Prozent?
    3. Mit welchen Besucherzahlen und Zuschussbedarfen wird im Doppelhaushalt 2025/2026 gerechnet?
    4. Wie hoch ist darüber hinaus der aktuelle Investitions- und Instandhaltungsrückstau?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

    EINORDNUNG

    Nach dem Vorstoß von Detlef Müller (SPD), die Bühnen von Schauspiel und Oper im Opernhaus zusammenzulegen, ist die Frage nach den Besucherzahlen und der Auslastung der Chemnitzer Theater drängender denn je. Umso verwunderlicher ist es, dass eine Ratsanfrage, die regelmäßig gestellt (zuletzt 2018) und auch beantwortet wurde, nun mit Verweisen auf § 28 Abs.6 Sächsische Gemeindeordnung und §5 Geschäftsordnung des Stadtrats abgewiesen wird. Solange valide Zahlen zur Auslastung der Theaterbühnen unter Verschluss gehalten werden, fehlen der Diskussion die belastbaren Argumente. Eine wortgleiche Informationsanfrage wird geprüft.

  • RA-065/2026 Daten an die Bundeswehr

    Am 23.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine ergänzende Frage zur RA-037/2026, denn die Antwort war brisant – behauptete doch die Stadtverwaltung unter Punkt 2, dass das Wiederspruchsrecht gegen die automatisierte Datenweitergabe an die Bundeswehr zum 01.01.26 entfallen sei und bereits eingelegte Widersprüche ihre Gültigkeit verlieren.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion war es geboten, die gesetzliche Grundlage sowie die Transparenz dieser Praxis zu hinterfragen.

    Am 08.04.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1. Aufgrund welcher Grundlage ist das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung entfallen?

    Mit Inkrafttreten des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) zum 01.01.2026 wurde die Widerspruchsmöglichkeit gestrichen. Die Änderung ist unter Artikel 12 des genannten Gesetzes zu finden.

    2. Wurden die betroffenen Bürger darüber informiert?

    Über die Neustrukturierung der Wehrpflicht in Deutschland wurde umfassend in den Medien berichtet. Dazu gehört auch die verpflichtende Datenübermittlung und der Wegfall von Widerspruchsmöglichkeiten.

    EINORDNUNG

    Der genannte Artikel 12 des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) bezieht sich auf eine Änderung des Bundesmeldegesetzes. (BMG) §36, Abs. 2, welcher das Widerspruchsrecht gewährte, ist tatsächlich ersatzlos weggefallen. Was jedoch weiterhin möglich ist, ist das Recht auf die Einrichtung einer Übermittlungssperre. (§42 Absatz 3 und §50 Absatz 5) Das wird in der Antwort auf beide Fragen unterschlagen.

    Unser Stadtrat Nico Köhler ist persönlich betroffen und wurde nicht darüber informiert, dass sein eingelegter Widerspruch gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr seine Gültigkeit verloren hat.

    Zwar ist ein Widerspruchsrecht etwas anderes als eine Übermittlungssperre, die aktiv beantragt werden muss. Es ist anzuzweifeln, dass die Bürger über dieses Recht hinreichend informiert worden sind.

    Hier wurde nicht nur das Widerspruchsrecht beschnitten. Auch hat man bestehende Widersprüche faktisch entwertet, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt und darüber hinaus ist man seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. Dieses Vorgehen wirft erhebliche Fragen auf. Verlassen Sie sich darauf: Wir werden diese Fragen sachlich und kritisch stellen!

  • RA-058/2026 Dach der FFW Klaffenbach

    Unserem Stadtrat Nico Köhler wurde im Zuge der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Chemnitz Klaffenbach von einem deffekten Dach berichtet.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollte der Bearbeitungsstand erfragt werden und wann mit einer Instandsetzung zu rechnen ist.

    ZUR FRAGE:

    1.Wann wurde der Schaden der Stadtverwaltung angezeigt?

    1. Der Schaden wurde im März 2025 angezeigt.

    2. Wann erfolgte eine Besichtigungstermin durch das zuständige Fachamt?

    Im Juni 2025 erfolgte eine Besichtigung und anschließend am 24.06.2025 eine Not-Reparatur. Im Dezember erfolgte eine weitere Reparatur.

    3. Mit welchen Kosten ist für die Baumaßnahmen zu rechnen und sind die Mittel im Haushalt verfügbar?

    Ein Fachbetrieb wurde mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenaufstellung für dasDach beauftragt. Die Prüfung der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt nach Vorliegen des Konzepts.

    4. Wann kann mit einer Instandsetzung des Daches gerechnet werden?

    Dazu kann derzeit noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Eine zeitnahe Instandsetzung wird angestrebt.

    EINORDNUNG

    Hier sehen wir einmal mehr, wie überfordert der Verwaltungsapparat mit sich selbst zu sein scheint. Auf der einen Seite hat alles seinen geregelten Gang zu gehen. Der Schaden muss angezeigt, inspiziert, beziffert, notrepariert, ausgeschrieben, vergeben und schließlich fachgerecht behoben werden. Auf der anderen Seite aber dauert dieses Prozedere im Falle des Klaffenbacher Gerätehausdaches nun schon über ein Jahr. Wärend der Wasserschaden immer gravierender wird, kann noch immer nicht gesagt werden, wann das Dach fachgerecht instand gesetzt wird und was das kostet. Man hat immer mehr den Eindruck, dass ein ordnungsgemäßes Prozedere zu lange dauert, um den Kameraden in Klaffenbach tatsächlich hilfreich zu sein.

  • RA-047/2026 Doppelstrukturen im Kulturbetrieb

    Am 24.02. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Gegenstand der Anfrage waren die unklaren Aufgabengebiete der Kultureinrichtungen Garagencampus, Hartmannfabik und Europa-Direkt-Büro im Tietz.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion war es geboten, die Aufgabenfelder der drei Einrichtungen zu erfragen, um unnötige Doppelstrukturen aufzudecken.

    Am 26.03. antwortete der Oberbürgermeister wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Stadtrat Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
    Im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres sind etliche Strukturen und mehrere recht kostspielige Einrichtungen entstanden. Erlauben Sie mir, um die Beantwortung folgender Fragen zum Garagencampus, der Hartmannfabrik und dem Tietz-Büro zu bitten:

    1.Welche Aufgaben im Kulturbetrieb erfüllen diese drei Einrichtungen im Detail und gibt es hier Überschneidungen?
    2.Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten dieser drei Einrichtungen? Bitte einzeln aufführen.

    Der Garagencampus, die Hartmannfabrik und das von Ihnen genannte „Tietz-Büro“ charakterisieren spezifische Profile.


    Bereits vor der offiziellen Eröffnung im März 2025 öffnete der Garagen-Campus für Veranstaltungen, Workshops und Projekte mit zum Teil europäischen Partnern seine Türen für die Öffentlichkeit. Im Jahr 2025 war er einer der meistbesuchten Orte der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025. Der Garagen-Campus ist ein gemeinwohlorientierter Kultur-, Projekt- und Veranstaltungsort, der für alle Initiativen mit Ideen Raum bietet.
    Die Chemnitzer Verkehrs-AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Garagen-Campus. Gemeinsam mit der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 gGmbH sind eigene Veranstaltungsformate geplant. Darüber hinaus nutzen Chemnitzer Initiativen, Vereine und Firmen den Garagen-Campus für ihre Veranstaltungen und Projekte. In der Realisierung wird der Garagen-Campus auch durch ehrenamtliches Engagement unterstützt. Über die Kosten des Betriebs liegen der Stadtverwaltung Chemnitz keine Zahlen vor.

    Die Hartmannfabrik etablierte sich im Jahr 2025 als Besucher- und Informationszentrum der Kulturhauptstadt Europas 2025. Über das Kulturhauptstadtjahr hinaus bleibt die Hartmannfabrik ein zentraler Anlaufpunkt für Chemnitzer:innen und Gäste. Geplant sind weiterhin Formate der Chemnitz 2025 gGmbH, unter anderem im Zusammenhang mit dem „Theater der Welt-Festival“ sowie Einmietungen für unterschiedliche Veranstaltungsformate. Darüber hinaus wird das Erbe der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 hier dauerhaft in Text-, Bild- und Videoformaten dokumentiert und zugänglich gemacht. Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 mietet die Hartmannhalle vom Eigentümer noch bis Ende 2029. Kosten für Miete und Betriebskosten betragen jährlich knapp 500.000 Euro.


    Das Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Tietz wird seit dem Jahr 2021 durch die Stabsstelle Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 genutzt. Nach dem Kulturhauptstadtjahr sind die Personalkapazitäten der Stabsstelle deutlich reduziert worden. So können die Räumlichkeiten seit dem 1. Februar 2026 vor allem für das durch die Europäische Union geförderte EUROPE-DIRECT-Zentrum als Büro und Anlauf- und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Die Räume sind von der Stadtverwaltung in einem Generalvertrag vom Eigentümer angemietet.

    EINORDNUNG

    In der Antwort ist man sichtlich darum bemüht, die drei Einrichtungen zu spezifizieren. Der Garagencampus gehört der CVAG, die Hartmannfabrik gehört Nexus-Immobilien und das Büro im Tietz gehört zu einer vorher schon von der Stadt angemieteten Fläche. Garagencampus und Hartmannfabrik bieten beide Plattformen für Veranstaltungen im Zuge der Kulturhauptstadt-Legacy. Darüber hinaus erinnert die Hartmannfabrik an die Highlights aus dem Jahr 2025. 500.000€ kostet das selbsternannte „kulturelle Herz“ die Stadt, obwohl nahezu jede Kirchengemeinde einen besser gefüllten Veranstaltungskalender vorweisen könnte. Also ja: es liegen hier unnötig überfinanzierte Doppelstrukturen vor. Das Büro im Tietz hingegen ist tatsächlich etwas anderes: Kein Veranstaltungsort sondern eine Anlauf- und Beratungsstelle für Bürger, die Fragen rund um die Politik der Europäischen Union haben. Wie hoch der Bedarf einer solchen Beratungsstelle ist, kann man wunderbar an den offiziellen Öffnungszeiten erkennen: Dienstags 14.00-18.00Uhr.

  • RA-046/2026 Keine online-Funktionen

    Unser Stadtrat Nico Köhler bezog sich am 24.02.26 auf eine Ratsanfrage der LINKEN, als er sich mit einer Ratsanfrage zu den online-Dienstleistungen des Chemnitzer Standesamts an den Oberbürgermeister wandte.

    Aus der Antwort auf die Anfrage der LINKEN ging hervor, dass die Funktion, seine Hochzeit online zu beantragen, derzeit in einer Testphase und deswegen nicht nutzbar sei. Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion warf dies die Frage auf, welche Online-Funktionen es noch gibt, die zurzeit vom Bürger nicht in Anspruch genommen werden können.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten sämtliche Online-Funktionen des Standesamts erfragt werden, die dysfunktional sind und wann diese an den Start gehen.

    ZUR FRAGE:

    Ich nehme Bezug auf die RA-020/2026 von Frau Dr. Zabel. In Ihrer Antwort schreiben Sie, dass sich die Funktion „Online-Anträge“ im Wartungsmodus befindet, selbst die der Geschlechts- und Vornamensänderung nach Selbstbestimmungsgesetz. Und ich möchte hinzufügen, dass auch der online-Antrag „Kirchenaustritt“ von dieser Einschränkung betroffen ist. Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Welche Online-Anträge sind abgesehen von den Genannten noch von der Dysfunktion betroffen?

    Aktuell befinden sich fünf Online-Anträge für den Bereich des Standesamtes im Wartungsmodus.
    Folgende Leistungen werden aktuell getestet, um diese für unsere Bürgerinnen und Bürger zukünftig als neue und zusätzliche digitale Lösung anbieten zu können:
    -Anmeldung der Erklärung über die Änderung der Geschlechtseintrags und der Vornamen
    -Ehefähigkeitszeugnis beantragen
    -Eheschließung beim Standesamt anmelden
    -Namensführung (neuer Antrag zum Rechtsstand 01.05.2025)
    -Sterbefall anzeigen
    Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) ist nicht als Online-Antrag geplant. Hierfür ist für die Stadt Chemnitz kein Online-Antrag hinterlegt.

    Wie lange wird sich die von Ihnen angesprochene „Testphase“ der Online-Anträge hinziehen und ist ein Datum geplant, wann den Bürgern unserer Stadt diese Funktion zur Verfügung steht?

    Der Antrag für die Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (SBGG) soll zum 01.04.2026 für die Nutzung bereitgestellt werden. Hinsichtlich der anderen vier Online-Anträge ist noch kein fester Startzeitpunkt absehbar, da hier einige Nachbesserungen notwendig sind.

    EINORDNUNG

    Wir begrüßen die Digitalisierung der Dienstleistungen des Standesamts und der Verwaltung allgemein. Die Bearbeitungszeit für das Ausstellen von Sterbeurkunden beträgt derzeit bis zu drei Wochen, was eine unzumutbare Bürde für die Hinterbliebenen ist und bei den Bestattern regelmäßig für Unmut sorgt. Den Sterbefall online anzeigen zu können, könnte das etwas beschleunigen. Dass man diese notwendige Funktion nicht priorisiert, sondern lieber mit dem Antrag auf Geschlechtsänderung zuerst an den Start geht, offenbart eine verschobene Prioritätensetzung.

  • RA-048/2026 Einwände zur kommunalen Wärmeplanung

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch stellte am 25. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Gegenstand der Anfrage war die Zahl an Einwänden, die es im Zuge der Einwandsfrist zum kommunalen Wärmeplan gab.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um ein Thema von erheblicher Bedeutung für die langfristigen Kosten des Heizens.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollte eine sachliche Datengrundlage erfragt werden, um Schwerpunktthemen sowie besonders strittige Gebiete zu erfassen.

    Zur Anfrage:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Chemnitz, hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die vorgestellten Planungsunterlagen online und in Präsenz einzusehen und bis einschließlich 22.02.2026 Einwände einzureichen. Dieses Beteiligungsverfahren ist ein wichtiger Bestandteil transparenter und bürgernaher Kommunalpolitik, welche ich als sehr wichtig erachte.Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Wurde das eingerichtete Beteiligungsportal von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen? Wie viele Einwände sind bis zum Ablauf der Frist insgesamt eingegangen?

    Der Entwurf des KWP wurde – neben der Auslage im neuen Technischen Rathaus – im Portal digital zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass Interessenten nahezu ausschließlich diese Beteiligungsmöglichkeit genutzt haben. Insgesamt sind 32 Stellungnahmen eingegangen. Diese teilen sich auf den AGENDA-Beirat, 5 Interessenverbände sowie 26 Bürgerinnen und Bürger auf. Die benannten Sachverhalte wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag (berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt) versehen. Teilweise handelt es sich auch um Statements. Das Abwägungsprotokoll wird Teil der Beschlussvorlage und damit (Bürgerschaft wurde anonymisiert) öffentlich.

    In welcher Form wurden die Einwände eingereicht (z. B. über das Online-Portal, per E-Mail postalisch oder persönlich vor Ort)? Ich bitte um eine entsprechende Aufschlüsselung.

    Die Einwände wurden mit einer Ausnahme (nur per Post) per E-Mail eingereicht, einzelne Akteure haben zusätzlich den Postweg gewählt.

    Lassen sich die eingegangenen Einwände bestimmten Stadtteilen zuordnen? Falls ja, bitte ich um eine Übersicht nach Stadtteilen.

    Der AGENDA-Beirat sowie die Interessenverbände differenzieren nicht nach Stadtteilen. Aus der Bürgerschaft liegen nur 9 Adressangaben vor, eine davon aus einer Nachbarstadt. Im Übrigen handelt sich um zwei Einwendungen aus Grüna und jeweils eine aus Mehrfamilienhäusern in Altendorf, Ebersdorf, Helbersdorf, Kappel, Kaßberg und Lutherviertel. Auch diese Einwendungen beziehen sich nicht auf die konkrete Zuordnung ihres Stadtteils zu Eignungs- oder Prüfgebieten, sondern betreffen die unter 4. genannten Grundthemen.

    Können aus den Rückmeldungen inhaltliche Schwerpunkte oder besondere Bedenken in einzelnen Stadtteilen hinsichtlich der vorgestellten Wärmeplanung festgestellt werden? Wenn möglich, bitte ich um eine kurze Darstellung der wesentlichen Anliegen.

    Es werden zwei Kernthemen angesprochen:
    Zum einen die zu erwartenden Kosten und damit die Bezahlbarkeit der Wärmewende,
    zuum zweiten der (sofortige) Ausschluss von „Prüfgebieten mit offener Entscheidung zum Energieträger, dezentrale EE-Anlagen, Wasserstoff“.
    Insbesondere in einer Einwendung wurden umfängliche Prüfungen und Ergänzungen gefordert, welche den Rahmen des Kommunalen Wärmeplanes sprengen würden.


    EINORDNUNG

    32 Stellungnahmen scheint nicht viel bei einem so wichtigen Thema. Aber bedeutet das, dass die Bürger keine Fragen haben und der kommunale Wärmeplan auf breite Zustimmung stößt? Mit Nichten! Selbst bei dieser kleinen Zahl an Einwendungen zeigt sich einmal mehr die Achillesverse der aktuellen Klimapolitik: Sozialverträglichkeit und Kosten! Man hat das Thema totgeschwiegen und nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß an Transparenz zugelassen. Ehrliche Kommunalpolitik sieht anders aus! Um die 180.000€ hat Chemnitz die Erstellung des kommunalen Wärmeplans gekostet. Als Ende Februar 2026 die Pflicht, neue Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien betreiben zu müssen, von der Bundesregierung gestrichen wurde, war der Chemnitzer Wärmeplan ein Fall für den Schredder. Das ist zwar eine gute Nachricht, aber Kosten und Sozialverträglichkeit der „Energiewende“ bleiben ein Problem. Denn der Handel mit CO2-Zertifikaten, der sich ab Januar 2027 öffnet, dürfte das Heizen mit Gas enorm verteuern. Die Preisspirale dreht sich immer weiter, solange die Politik die Utopie einer klimaneutralen Welt umzusetzen versucht. Das muss endlich aufhören! Angebot und Nachfrage haben den Preis zu bestimmen und nicht die selbsternannten Klimaretter.

  • RA-052/2026 Europabüro im Tietz

    Unser Stadtrat Nico Köhler hat am 26. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war das neu eröffnete Europa-Büro im Tietz.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um eine unnötige Ausgabe im Zuge der Kulturhauptstadt-Legacy, die weder einen Mehrwert für die Bürger bietet noch für die Stadt notwendig war.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten die am Tag der Eröffnung unbeantwortet gebliebenen Sachverhalte wie Kosten, Öffnungszeiten und Sanitäreinrichtungen geklärt werden. Am 17.03. antwortete der Oberbürgermeister wie folgt:

    1. Es wurde gesagt, dass die ursprünglichen Pläne aus 2021 einen Standort im Garagencampus vorgesehen haben. Warum wurde das Büro letztendlich im Tietz eingerichtet?
      Es gab keine Planungen zur Einrichtung eines EUROPE DIRECT im Garagen-Campus. Im Rahmen verschiedener Förderüberlegungen wurde der Garagen-Campus perspektivisch als möglicher Ort für eine „Embassy of Europe“ benannt. Die programmatische Ausgestaltung dieses Vorhabens liegt jedoch nicht bei der Stadt Chemnitz. Die Einrichtung im Tietz erfolgte, da die Stadt Chemnitz der Projektträger ist und der Standort im Tietz alle nötigen Voraussetzungen zu den kosteneffizientesten Konditionen erfüllte.
    2. Sind die Öffnungszeiten dieser Anlaufstelle um „Europa zu erleben“ mittlerweile bekannt und wenn ja, wie lauten diese?
      Ja, das EUROPE DIRECT bietet feste Sprechzeiten dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr an. Darüber hinaus verfolgt das EUROPE DIRECT entsprechend seinem Förderkonzept einen mobilen Ansatz der aufsuchenden Beteiligung und ist regelmäßig bei Veranstaltungen und Formaten im Stadtgebiet präsent.
    3. Gibt es einen Mietvertrag für die Fläche und wenn ja: wie lange läuft dieser Vertrag?
      Ein neuer Mietvertrag wurde für die Fläche nicht abgeschlossen. Die Räumlichkeiten sind Bestandteil eines bestehenden Mietvertrages des Kulturbetriebs, der derzeit bis Ende 2027 läuft.
    4. Was hat der Ausbau und die Einrichtung dieses Büros gekostet?
      Für den Ausbau und die Einrichtung des Büros sind keine zusätzlichen Kosten entstanden, da die Räumlichkeiten, sowie die grundlegende Büroausstattung bereits vorhanden waren. Es wurden lediglich Technik (Soft- und Hardware) für zwei Büroarbeitsplätze für ca. 4.000 Euro beschafft.
    5. Welche Geldsummen wird die Stadt Chemnitz jährlich für den Betrieb dieses Büros aufwenden? Bitte aufschlüsseln nach Kosten für Arbeitsmaterialien, Miete, Nebenkosten, Arbeitsverträge
      Die Personalkosten des EUROPE DIRECT werden vollständig aus Fördermitteln des entsprechenden EU-Programms getragen. Zusätzliche Miet- oder Nebenkosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten nicht, da diese bereits zuvor angemietet waren. Die Büroausstattung war bereits vorhanden. Übliche Büromaterialien werden aus vorhandenen Beständen genutzt. Informationsmaterialien stellt die Europäische Kommission kostenfrei zur Verfügung.
    6. Eine Sanitäreinrichtung sucht man in den teuer hergerichteten Räumen vergebens. Wo verrichten die Mitarbeiter des Büros ihre Notdurft?
      Sanitäranlagen für die Mitarbeitenden befinden sich auf dem Flur gegenüber dem Büro im Tietz. Die Mitarbeitenden und die Besucher haben Zugang zu diesen Einrichtungen.

    EINORDNUNG

    Es wird beteuert, dass die Stadt lediglich Kosten in Höhe von 4.000€ zu tragen hatte, um zwei Büroarbeitsplätze auszustatten. Arbeitsplätze, die an ganzen 4 Stunden pro Woche genutzt werden! Wenn auch alle anderen Kosten durch entsprechende EU-Fördermittel getragen werden, so ist das immernoch Steuergeld, welches in sinnloser Beschäftigungstherapie versickert. Denn der „mobile Ansatz der aufsuchenden Beteiligung“, von dem in der Aufgabenbeschreibung des Europa-Büros die Rede ist, bleibt schwammig und wenig konkret. Die EU war nach dem Krieg als Freihandelszone gleichberechtigter Nationalstaaten gedacht. Sie hat sich aber zu einem Werkzeug entwickelt, welches die Souveränität der einzelnen Mitgliedsländer in bedenklicher Weise aushöhlt. Dieser Verlust an nationaler Souveränität ist nun auch in Chemnitz sichtbar. Für nichts anderes steht dieses weitgehend unbesetzte Büro im Tietz.

  • RA-037/2026 „Datenübermittlungen an die Bundeswehr“

    Stadtrat Ulrich Oehme stellte am 11. Februar 2026 die Ratsanfrage RA-037/2026. Gegenstand war die Datenübermittlung junger deutscher Staatsbürger an die Bundeswehr (zur Zusendung von Informationsmaterial) sowie Fragen zum Umfang der Übermittlungen und zur Zahl der Widersprüche.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Die Stadtverwaltung antwortete mit Schreiben vom 4. März 2026 (Dezernat 3, Recht, Sicherheit und Umweltschutz) im Auftrag des Oberbürgermeisters.

    Die Verwaltung führt aus, dass die Datenübermittlung in Sachsen nicht durch die kommunale Meldebehörde, sondern über das Sächsische Melderegister erfolge (Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB). Deshalb lägen der Meldebehörde Chemnitz keine Angaben zur Gesamtzahl bereits übermittelter Datensätze vor; möglich seien lediglich Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr.

    Für 2026 nennt die Verwaltung als Größenordnung der betroffenen Personen: 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die 2026 das 18. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 2008).

    Zum Widerspruch teilt die Verwaltung mit, das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung sei zum 01.01.2026 entfallen — eingelegte Widersprüche verlören damit ihre Gültigkeit. Auswertbar sei die Zahl der bis 31.12.2025 eingegangenen Widersprüche: insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen; davon im Geburtsjahrgang 2008: 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen.